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Geschrieben (bearbeitet)

edit:

hab den passenden fred gefunde........

hi

wurd heute von einem motorradfahrer zusammengefahren.

mir geht gut und das ist die hauptsache.

trotzdem die frage:

pk ziemlich kaputt.

was wird der sachverständiger, sei es dass einer kommt denn veranschlagen. habt ihr erfahrung damit?

grüße

lupara

Bearbeitet von lupara
Geschrieben

Restwert deines Rollers, also rechne mal mit 400 - 500 Euro.

Lade halt mal ein paar Bilder hoch.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich kann da nur meine Erlebnisse schildern:

Zum Vespahändler meines Vertrauens. Der schreibt dann einen Kostenvoranschlag, der

natürlich nur gilt, sofern die Karre nicht total zerfetzt ist. Sonst ists ein (techn.) Totalschaden

und das ist meist wenig Geld.

Mit dem Kostenvoranschlag dann die Versicherung deines ggü. plus die kaputten Klamotten plus

ärztliches Gutachten wegen Schmwerzensgeld usw. beglücken. Damit solltest du eine gute Ausgangsbasis haben,

um den Versicherungsheini ein bisschen unter Druck zu setzen. Wenn du´s nicht übertreibst,

ist eine Gerichtsverhandlung nicht in deren Sinn, kostet ja auch was.

Zu guter Letzt schicken Sie dir vermutlich einen Gutachter vorbei der etwas weint, dass der Karren ja

eh nichts mehr wert ist und dir letztendlich 50-100€ vom KVA abzieht, damit sich die Anfahrt

gerechnet hat.

Gruss HG

Edit. Den Sachverständigen suchst aber erstmal du Dir aus! Der andere, weinerliche ist der Gegengutachter.

Bearbeitet von Herr Gawasi
Geschrieben (bearbeitet)

Ich denk mal, dass du das geld deiner vespa über dein schmerzensgeld bezahlt bekommst. Wenn man sieht, was für beträge da zum teil anfallen.

Wenn der angeklagte vorbestraft ist, muss man da vor gericht ziehmlcih dreist sein, weil er dann fast gezwungen ist, einen vergleich einzugehen, weil er dadurch pluspunkte gegenüber der exekutive und letztendlich auch der judikative einsammeln kann.

Das recht wurde sogar dahingehend verändert, dass man nach dem sogenannten athesionsverfahren (is das so richtig geschrieben?!) sogar währden des laufenden straprozesses ein schmerzensgeld einklagen kann. Damit spart man sich den weg über einen zivilgerichtlichen prozess...

Die schöne PK dürfte nicht soo viel wert sein, weil sie zum einen noch nicht 25 jahre alt ist (!?) und dadurch auch kein oldtimer-zuschlag dazugerechnet wird.

viel erfolg!

grüße martin

Bearbeitet von maddin90
Geschrieben
Ich denk mal, dass du das geld deiner vespa über dein schmerzensgeld bezahlt bekommst. Wenn man sieht, was für beträge da zum teil anfallen.

Wenn der angeklagte vorbestraft ist, muss man da vor gericht ziehmlcih dreist sein, weil er dann fast gezwungen ist, einen vergleich einzugehen, weil er dadurch pluspunkte gegenüber der exekutive und letztendlich auch der judikative einsammeln kann.

Das recht wurde sogar dahingehend verändert, dass man nach dem sogenannten athesionsverfahren (is das so richtig geschrieben?!) sogar währden des laufenden straprozesses ein schmerzensgeld einklagen kann. Damit spart man sich den weg über einen zivilgerichtlichen prozess...

Die schöne PK dürfte nicht soo viel wert sein, weil sie zum einen noch nicht 25 jahre alt ist (!?) und dadurch auch kein oldtimer-zuschlag dazugerechnet wird.

viel erfolg!

grüße martin

Zuerst mal: Zivilrecht und Strafrecht sind zwei Paar Stiefel. Da im zivilrechtlichen Verfahren die Kfz-Haftpflichtversicherung die Verfahrensleitung übernimmt, ist ziemlich egal, ob der Unfallgegner vorbestraft ist (Ganz abgesehen davon wird eine etwaige Tat des Unfallgegners als fahrlässige Körperverletzung verfolgt, welche im Regelfall eingestellt wird).

Das Adhäsionsverfahren gibt es in der Theorie, es wird aber in der Praxis (und insbesondere bei Kfz-Unfällen) kaum angewandt. Im Kfz-Schadenbereich setzt man sich sonst der Gefahr von Rückforderungsansprüchen der eigenen Versicherung aus.

Wie bereits gesagt: Nimm Dir Deinen Gutachter, der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungswert optimistisch festsetzt (Sollte der Wert des Netto-Schadens ? 800,00 übersteigen, muss die Gegnerversicherung die Gutachterkosten übernehmen. Ist dies nicht zu erwarten, empfiehlt es sich, lediglich einen Kostenvoranschlag einzuholen). Und wenn es Probleme gibt, geh zum Anwalt (Auch die Anwaltskosten müssen, wenn die Schuld zu 100% beim Unfallgegner liegt, zu 100% vom Unfallgegner getragen werden).

Grüße,

Flameboy

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    • Alles gut, ich kann deine Punkte nachvollziehen. Ich finde aber auch, dass du das eine oder andere verklärst. Klar hatten wir rückblickend ne geile Zeit. Aber der kalte Krieg und die Aufrüstung haben damals auch Angst gemacht. Das damalige Sicherheitsgefühl hast du dir wahrscheinlich mit deinem Dienst an der Waffe oder im sozialen Bereich erarbeitet.   Die Globalisierung allein hat nicht nur China und Indien stark gemacht sondern  insbesondere uns als Exportnation. Wir waren bekannt für Innovation und Qualität. Deswegen war die Zeit so geil.   Leider haben wir als Land viele falsche Entscheidungen getroffen die uns in die heutige Situation gebracht haben. Höchste Zeit anzupacken, uns mit anderen Ländern zu koalieren und gemeinsam die Themen anzugehen.   Cheers 
    • Zündschlüssel nur unter dem Lenker ist ne Lusso. Also ab Baujahr 1984 und mit Getrenntschmierung sehr wahrscheinlich (Ölschauglas neben dem Benzinhahn).    Falsches Baujahr eingetragen!!!   Dann hast du Wechselstrom auf der Blinkeranlage  und ein viereckiges und wahrscheinlich grünes Blinkrelais.    Der Blinker geht wechselseitig. Also „vorne hinten vorne hinten …“   Blinkerkabel geht vorne zum Klemmbrett unter der Kaskade. Kompakt Stecker und keine einzelnen Kabel.     Ok: Check erstmal alle Masse Verbindungen.  Vorne im Handschuhfach sind kleine Masse Kabel an den Blinkern, die perfekten Kontakt zur Karosse brauchen. Hinten genauso.    zusätzlich muss hinten Masse auch auf die Backen geleitet werden.  Einmal über den Kontakt unten, der beim Verschluss in die Karosse gesteckt wird und darüberhinaus (nicht offiziell) auch über den Haken oben unter der Backe.    Alle Leuchtmittel testen vorab ist Ehrensache.       
    • Hupe geht,Bremslicht auch. Zündschlüssel nur unter dem Lenker !! Kein Standlicht. Ich kann nur wiedergeben was im Brief steht und was ich seh, sorry !! 
    • Der EGT für den SIP Tacho läuft auf 12Voder 5V? Der kriegt seinen Strom ja laut Plan von der Black-Box des SIP Tachos…Ich hatte meinen direkt an 12V angeschlossen und er ging in Qualm auf….
    • Sip Road 2.0 passt ohne Probleme, auch bei 8zoll.
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