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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

edit:

hab den passenden fred gefunde........

hi

wurd heute von einem motorradfahrer zusammengefahren.

mir geht gut und das ist die hauptsache.

trotzdem die frage:

pk ziemlich kaputt.

was wird der sachverständiger, sei es dass einer kommt denn veranschlagen. habt ihr erfahrung damit?

grüße

lupara

Bearbeitet von lupara
Geschrieben

Restwert deines Rollers, also rechne mal mit 400 - 500 Euro.

Lade halt mal ein paar Bilder hoch.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich kann da nur meine Erlebnisse schildern:

Zum Vespahändler meines Vertrauens. Der schreibt dann einen Kostenvoranschlag, der

natürlich nur gilt, sofern die Karre nicht total zerfetzt ist. Sonst ists ein (techn.) Totalschaden

und das ist meist wenig Geld.

Mit dem Kostenvoranschlag dann die Versicherung deines ggü. plus die kaputten Klamotten plus

ärztliches Gutachten wegen Schmwerzensgeld usw. beglücken. Damit solltest du eine gute Ausgangsbasis haben,

um den Versicherungsheini ein bisschen unter Druck zu setzen. Wenn du´s nicht übertreibst,

ist eine Gerichtsverhandlung nicht in deren Sinn, kostet ja auch was.

Zu guter Letzt schicken Sie dir vermutlich einen Gutachter vorbei der etwas weint, dass der Karren ja

eh nichts mehr wert ist und dir letztendlich 50-100€ vom KVA abzieht, damit sich die Anfahrt

gerechnet hat.

Gruss HG

Edit. Den Sachverständigen suchst aber erstmal du Dir aus! Der andere, weinerliche ist der Gegengutachter.

Bearbeitet von Herr Gawasi
Geschrieben (bearbeitet)

Ich denk mal, dass du das geld deiner vespa über dein schmerzensgeld bezahlt bekommst. Wenn man sieht, was für beträge da zum teil anfallen.

Wenn der angeklagte vorbestraft ist, muss man da vor gericht ziehmlcih dreist sein, weil er dann fast gezwungen ist, einen vergleich einzugehen, weil er dadurch pluspunkte gegenüber der exekutive und letztendlich auch der judikative einsammeln kann.

Das recht wurde sogar dahingehend verändert, dass man nach dem sogenannten athesionsverfahren (is das so richtig geschrieben?!) sogar währden des laufenden straprozesses ein schmerzensgeld einklagen kann. Damit spart man sich den weg über einen zivilgerichtlichen prozess...

Die schöne PK dürfte nicht soo viel wert sein, weil sie zum einen noch nicht 25 jahre alt ist (!?) und dadurch auch kein oldtimer-zuschlag dazugerechnet wird.

viel erfolg!

grüße martin

Bearbeitet von maddin90
Geschrieben
Ich denk mal, dass du das geld deiner vespa über dein schmerzensgeld bezahlt bekommst. Wenn man sieht, was für beträge da zum teil anfallen.

Wenn der angeklagte vorbestraft ist, muss man da vor gericht ziehmlcih dreist sein, weil er dann fast gezwungen ist, einen vergleich einzugehen, weil er dadurch pluspunkte gegenüber der exekutive und letztendlich auch der judikative einsammeln kann.

Das recht wurde sogar dahingehend verändert, dass man nach dem sogenannten athesionsverfahren (is das so richtig geschrieben?!) sogar währden des laufenden straprozesses ein schmerzensgeld einklagen kann. Damit spart man sich den weg über einen zivilgerichtlichen prozess...

Die schöne PK dürfte nicht soo viel wert sein, weil sie zum einen noch nicht 25 jahre alt ist (!?) und dadurch auch kein oldtimer-zuschlag dazugerechnet wird.

viel erfolg!

grüße martin

Zuerst mal: Zivilrecht und Strafrecht sind zwei Paar Stiefel. Da im zivilrechtlichen Verfahren die Kfz-Haftpflichtversicherung die Verfahrensleitung übernimmt, ist ziemlich egal, ob der Unfallgegner vorbestraft ist (Ganz abgesehen davon wird eine etwaige Tat des Unfallgegners als fahrlässige Körperverletzung verfolgt, welche im Regelfall eingestellt wird).

Das Adhäsionsverfahren gibt es in der Theorie, es wird aber in der Praxis (und insbesondere bei Kfz-Unfällen) kaum angewandt. Im Kfz-Schadenbereich setzt man sich sonst der Gefahr von Rückforderungsansprüchen der eigenen Versicherung aus.

Wie bereits gesagt: Nimm Dir Deinen Gutachter, der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungswert optimistisch festsetzt (Sollte der Wert des Netto-Schadens ? 800,00 übersteigen, muss die Gegnerversicherung die Gutachterkosten übernehmen. Ist dies nicht zu erwarten, empfiehlt es sich, lediglich einen Kostenvoranschlag einzuholen). Und wenn es Probleme gibt, geh zum Anwalt (Auch die Anwaltskosten müssen, wenn die Schuld zu 100% beim Unfallgegner liegt, zu 100% vom Unfallgegner getragen werden).

Grüße,

Flameboy

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