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Ausnahmegenehmigung wie zu verstehen ?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

Wie ist diese Ausnahmegenehmigung zu verstehen ?

1. Was für ein Farbschild ?

2. die Fahrgestellnummer is doch immer hinten eingeschlagen...

Edith fügt noch an, das es sich hier um einen Vespa Sprint Fahrzeugbrief handelt!

MfG Jones :-D

Bearbeitet von Mr. Jones
Geschrieben

Ganz offensichtlich ist die nicht zu verstehen.

Ich tippe (!) mal darauf, dass das von den hochkomplizierten Vorschriften abweicht und daher im Brief erwähnt werden muss. Bei Farbschild tippe ich mal auf einen Tippfehler.

Aber das ist ohne fundierte Kenntnis der Sachlage ...

Geschrieben
Würde es so verstehen, dass die FG-Nr. nachgeprägt wurde ! Ist bei meiner auch so, durch Diebstahl entfernt und nachträglich wieder eingeprägt!

Möglich. Ist aber bei den meisten Vespas schon standardmäßig eingetragen das die Fgst-Nr. hinten rechts ist. Liegt halt daran das das bei anderen Fahrzeugen normalerweise nicht so ist.

Und das Farb-Schild sollte eigentlich Fabr(ikations)-Schild heißen.

Geschrieben (bearbeitet)

Also ein Farbschild, rechts, im Durchstieg einer vespa kann doch eigentlich nur eins bedeuten, oder?

So sind sie halt die Graukittel, vielleicht kriegen die auch die Buchstaben im Brief bezahlt, bei mir steht auch "Scheinwerfer u. Rücklicht ohne Bauartgenehm., in etwa Wirkung vorhanden", blablabla und das obwohl da alles original ist und auch ordentlich was rausblinkt!

- Schaffner

Bearbeitet von gonzo
Geschrieben

Laut § 59 Abs. 2 Satz 2 StVZO muss die Fahrgestellnummer "an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein".

Da Vespas die Fahrgestellnummer aber in der Regel hinten rechts am Rahmen eingeschlagen haben, gibt es dazu eben eine genehmigte Ausnahme von der obigen gesetzlichen Regelung.

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