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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ich hab kein interesse, aber kann es sein das es keine Super ist ?

ich dacht immer das die etwas "anders" sind...

1. ne Super hat doch normal nen rundes heck ?!

2. kleinere Seitenhauben ?!

3. nur 5 Lüterschlitze ?!

kann das sein ?

MfG Jones :-D

Geschrieben

super war nie rundheck, immer eckig.

backen sollten stimmen. sie sind in der tat etwas kürzer und weniger hoch als eine sprintbacke. aber eine sprintbacke lottert auf dem super rahmen.....

Geschrieben
@Mr.Jones

Das ist ne Super: VBC1T

zu 1. rundes Heck???

zu 2. wie kleiner???

zu 1. da wo das nummernschild montiert wird dachte ich das das Heck rund sein sollte, da hab ich mich aber anscheinend geirrt :-D

zu 2. etwas kleiner halt, wie die seitenhauben einer bajaj

zu 3. da hab ich mich wohl verzählt :-D

MfG Jones :-D

Geschrieben

Wer will, kann ja auf 10 Zoll umpimpen, dann hatter fast ne Sprint oder sowas...

Nee wäre dann eine GT, aber jetzt mal /OT 145ccm ohne Blinker ist gibt ein Problem bei dem § 21 und der Anmeldung oder? /OT ende

Push hoch schöne Kiste.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

@ mr. grumble du mußt es hinbekommen das die maschiene vor dem 1.6.1961 angemeldet war.dann hast du keine probleme mit blinkern,damals war die vorschrift noch nicht draußen u. alles was davor angemeldet war brauch keine..war bei meiner t4 auch so...

Gast
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  • Beiträge

    • Ich finde es mega und das Rechtssystem der USA ist ein wirklich höchst seltsames und - zumindest in diesem Punkt - nur schwer nachvollziehbar.   Sachverhalt: Trompete bezahlt 130.000 Dollar an Stormy Daniels, damit sie den Mund hält und passierte noch vor seiner ersten Amtszeit als US-Präsident. Die Zahlung dieser Summe war nicht strafbar, aber wie Trompete die Zahlung verbucht (verschleiert) hat, sehr wohl. Deshalb kam es zu Anklage. => So weit nachvollziehbar   Urteil: a). Trompete wurde für die falsche Verbuchung der Schweigegeldzahlung für schuldig befunden. => Es war also folglich nicht mit den US-amerkanischen Gesetzen vereinbar, was er getan hat. => So weit nachvollziehbar   b). Das vom vorsitzenden Richter jetzt festgelegte Strafmaß beträgt "keine Strafe". Also weder Geldstrafe, noch Gefängnis, noch Bewährung, noch sonst irgend etwas. Trotzdem gilt Trompete als vorbestraft.   Urteilsbegründung: Eine verhängte Strafe hätte das Amt des zukünftigen Präsidenten der USA beschädigt.   => Für mich eine sensationelle Begründung, denn das heißt ganz offiziell, dass "in diesem Fall das zukünftig auszuübende Amt als US-Präsident vor einer möglichen zu verhängenden Strafe schützt, obwohl man zuvor geurteilt hat, dass das Ganze Vorgehen strafbar und nicht mit den Gesetzen vereinbar ist."   Ich versuche noch, diesen Sprung über den Wassergraben und den anschließenden Steilsprung gedanklich "unter einen Hut" zu bringen.      
    • Moin, ist das zufällig in der "Futterluke" in Dortmund-Lütgendortmund?
    • Sieht ziemlich motiviert aus. Hast Du mal die Welle drangehalten? Dichtet das noch ab?
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