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Personaler ... Frage bez. Bewerbung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo ...

mal was ernstes.

Wissentlich, dass ich es (weil es mir im Traum nicht einfallen würde) nicht machen würde, wurde mir von einer Freundin

zugetragen, dass die Firma bei der Sie sich beworben hatte (und mittlerweile einen Vertrag unterschrieben hatte) in

der Bewerbungsphase - sagen wir mal - unprofessionell mit ihrer Bewerbung umgegangen ist.

D.h. der Personaler hat einen Ausdruck ihrer Online-Bewerbung mal "durch die Reihen gehen lassen".

Ich hab auf Ihre Anfrage hin (darf ja auch ab und an am Recruiting mitwirken) die Hände über'm Kopf zusammengeschlagen.

Das Bewerbungen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen ist klar, aber wie sieht das intern aus - wenn nicht am Recruiting

beteiligte MA der neuen Firma mal locker-flockig durch die Bewerbungen stöbern.

Sicherlich will die Freundin keine Welle machen, aber ihr ist es (verständlicherweise) unangenehm, dass alle neuen

Kollegen ihren ganzen Lebenslauf und Werdegang kennen.

Wie gesagt, machen kann man da rechtlich (mir ist jedenfalls nichts in unseren internen Unterlagen und dem Internet

in die Hände gefallen) wahrscheinlich nichts. Somit bleibt es bei der "moralischen Verwerflichkeit" ... oder kennt jmd.

da eine Rechtsgrundlage auf Basis derer man sich zumindest "augenzwinkernd" an den Personaler "ranmachen" könnte?

Danke für Eure Hilfe, schonmal.

b

Geschrieben

das rumreichen ist in kleineren Firmen doch Gang und Gäbe,

wobei ich das nicht gutheiße.

Rechtliche Grundlage hin oder her. Das mit dem Augenzwinkern

würde ich so oder so lassen.

Fühlt sich einer Angepinkelt und schon ist die Kacke am Dampfen.

Teilen ja nicht alle den gleichen Humor.

Ich weis zwar nicht was für ein Laden das ist (Branche/Größe) aber

das so eine Regelverletzung auch noch aus den Mauern getragen

wird ist schon nicht so ohne!

Anyway - würde gar nix machen, außer es kommen da Anzüglichkeiten

bzgl. des Lebenslaufes.

Ist die Firma allerdings so ein Haufen Spinner wie wir, würde ich mir

ein Bemerkung nicht verkneifen und mindestens ein Vollsuff

würde auf die Rechnung des Betreffenden gehen.

In meiner Firma allerdings habe ich noch nie eine Bewerbung Dritter

gesehen.

Geschrieben (bearbeitet)
das rumreichen ist in kleineren Firmen doch Gang und Gäbe,

wobei ich das nicht gutheiße.

große firma (respektive die abteilung in der sie zu arbeiten angefangen hat) mit

(eigentlich) hochgelobten referenzen in innen- und außenwirkung :-D

ist hald so, dass wenn es zu anzüglichkeiten kommen sollte - was man ja (bekannt-

licherweise) vorher nicht wissen kann, dann hätte sie sicherlich gerne schon vorher

mal was gesagt ... nachkarten ist dann hald umso schwerer ... daher die frage nach

der rechtslage - ohne sofortigen handlungswillen ...

ich bin auch eher ein "milder" mensch - nur lasse ich es garnicht zu solch einer

situation kommen - durch korrektes (bei persönlichen daten/angaben/personalbögen

etc. überkorrektes) vorgehen. daher würde mir so eine konstellation garnicht unter-

kommen - ich bin nur etwas ratlos, was ich der dame raten soll ... sie möchte sich hald

"absichern" ... probezeit ... neue kollegen ... man lässt sich ja doch auf was ein ...

b

Bearbeitet von Bluenote
Geschrieben

Hmm. Abwarten.

Wenn sie da erst mal ein paar Wochen die Lage checken

konnte, dann kann sie mit der Sache und der Frage nach

solchen Bräuchen bestimmt besser landen als abgesichert

jetzt.

Grundsätzlich läßt sich jedoch feststellen, dass ein solches

Vorgehen, wie die Abteilung es gezeigt hat rechtswidrig ist,

sofern nicht die Beteiligten ausdrücklich damit involviert

waren.

Im Beweisfalle wird es immer so aussehen, dass die Abteilung

"natürlich involviert war und man ja schliesslich wissen

wollte wer da kommt - Referenzen hin oder her" und

Schwupp hat man den schwarzen Peter.

Also rechtens ist das nicht. Solches beweisen ist schwierig

bis unmöglich. Ist eine Sache über die ich den See des Vergessens

giessen würde, weil jegliches Vorgehen übel enden könnte.

Denke da gerade an die große Stadt in der auch du wohnst.

Sind ja nicht alle so brüderlich da wie auf dem Dorf.

Und die Ellenbogengesellschaft manifestiert sich mit Sicherheit

dort auch stärker als anderswo. Dann gilt sowieso sich selbst

Allianzen zu schmieden und der ganze Mist der so dazu gehört.

Mit Argumenten, netten Gesprächen usw. gewinnt man da keinen

Blumentopf.

Geschrieben

Tja Rednose, da wird sie nichts machen können, denke ich. Vielleicht haben die ein Personalvertretungsgremium eingerichtet, wo jeder MA mitarbeiten darf! Das Einzige, was mir dazu einfiele, wäre in die Offensive zu gehen, und zu fragen, ob sie die Bewerbungsunterlagen der anderen MAs auch mal sichten darf, damit sie ungefähr einschätzen kann, mit wem sie es zu tun hat! :-D

Lauter finde ich solche Aktionen auf jeden Fall nicht von einem Arbeitgeber. Ist ja fast so, wie ins Personalbüro zu laufen und nach pers. Daten zu fragen! :-D

Geschrieben

Also ob es rechtens ist oder net, weiß ich nicht. Habe früher in unserer Firma auch AC moderiert und zuvor die Kandidatenauswahl präsentiert bekommen. Da blieb aber alles im Gremium. D.h. die Personaler bringen die Unterlagen mit und die Unternehmensvertreter (Kollegen + icke) schauten die Unterlagen durch.

Aber keineswegs machen die Sachen dann in der späteren Abteilung des Bewerbers die Runde.

In dem geschilderten Fall ist ja auch die Frage, wie viele Leute da nun wirklich was gezeigt bekommen haben oder ob jemand mal n langen Hals gemacht hat, weil der Personaler seinen Schreibtisch nicht aufgeräumt hat und in den Feierabend marschiert ist. Sowas wird dann vllt. auch gern weitergetratscht.

Es reicht ja, es zu wissen. Kann man (sie) sich ja sein (ihr) Urteil drüber bilden.

Geschrieben

Die tatsächliche Anbahnung von Vertragsbeziehungen und der vorbereitende Geschäftskontakt begründen bereits Schutz- und Obhutspflichten zwischen den Parteien (§ 241 Abs. 2 BGB), deren schuldhafte Verletzung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo) schadensersatzpflichtig machen kann. Dies findet seinen Grund darin, dass sich der Geschädigte zum Zwecke der Vertragsverhandlungen in den Einflussbereich des anderen Teils begeben hat und damit redlicherweise auf eine gesteigerte Sorgfalt seines Verhandlungspartners vertrauen kann.

Die Haftung aus c.i.c. ist vom tatsächlichen Zustandekommen eines Vertrages und seiner Wirksamkeit weitgehend unabhängig und stellt den Geschädigten gegenüber der allgemeinen deliktischen Haftung, etwa aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, im Hinblick auf die verschärfte Gehilfenhaftung (§ 278 BGB gegenüber § 831 BGB) und die andere Beweislastverteilung (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB) wesentlich günstiger.

Eventuell könnte auch ein Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorliegen. Dafür müsst man aber mehr Details haben und dann gesondert prüfen!

1,2 rokk ´n´ roll

rokka

Geschrieben
Die tatsächliche Anbahnung von Vertragsbeziehungen und der vorbereitende Geschäftskontakt begründen bereits Schutz- und Obhutspflichten zwischen den Parteien (§ 241 Abs. 2 BGB), deren schuldhafte Verletzung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo) schadensersatzpflichtig machen kann. Dies findet seinen Grund darin, dass sich der Geschädigte zum Zwecke der Vertragsverhandlungen in den Einflussbereich des anderen Teils begeben hat und damit redlicherweise auf eine gesteigerte Sorgfalt seines Verhandlungspartners vertrauen kann.

Die Haftung aus c.i.c. ist vom tatsächlichen Zustandekommen eines Vertrages und seiner Wirksamkeit weitgehend unabhängig und stellt den Geschädigten gegenüber der allgemeinen deliktischen Haftung, etwa aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, im Hinblick auf die verschärfte Gehilfenhaftung (§ 278 BGB gegenüber § 831 BGB) und die andere Beweislastverteilung (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB) wesentlich günstiger.

Eventuell könnte auch ein Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorliegen. Dafür müsst man aber mehr Details haben und dann gesondert prüfen!

1,2 rokk ´n´ roll

rokka

klingt sexy :-D danke (rechtswissenschaftlich geschult?)

erlese ich daraus, dass u.U. ein fehlverhalten des (zukünftigen) arbeitgebers vorliegt, welches sich

(unter zu erbringender beweislast beim geschädigten) auch anprangern ließe?

sollte sie demfolgeleistend zumindest mal (unter zeugen) "was sagen"? - immer unter vorbehalt des

"nicht-angreifens"?

b

Geschrieben
klingt sexy :-D danke (rechtswissenschaftlich geschult?)

erlese ich daraus, dass u.U. ein fehlverhalten des (zukünftigen) arbeitgebers vorliegt, welches sich

(unter zu erbringender beweislast beim geschädigten) auch anprangern ließe?

sollte sie demfolgeleistend zumindest mal (unter zeugen) "was sagen"? - immer unter vorbehalt des

"nicht-angreifens"?

b

auf jeden fall juristisch geschult, oder jemanden an der hand, der das ist und ihm den entsprechenden text entweder geschrieben oder aus dem netz gezogen hat :-D

laut dem von dir wiedergegebenen sachverhalt liegt ein fehlverhalten des (zukünftigen) arbeitgebers vor, allerdings wirst du trotz all der schönen theorie wohl kaum irgendwelche beweise vorbringen können, wie ein vorredner schon so schön anmerkte.

des weiteren ist das ja alles so wie so rein hypothetisch hier, wir wollen ja alle keine rechtsberatung geben :-D nichts desto trotz wären mehr details deiner erfunden geschichte schon recht interessant :-D

grüße

0-Seb

Geschrieben

na gut ich oute mich

juristisch geschult. kann also den palandt lesen und z.t. auch verstehen was da drin steht :-D

wobei mein schwerpunkt nicht gerade zivilrecht ist.....also betrüger, strassenrowdies und gewalttäter vor! :-D

aber die ein oder andere frage krieg ich schon beantwortet. natürlich nur per pm!

1,2 rokk ´n´ roll

rokka

Geschrieben (bearbeitet)
na gut ich oute mich

juristisch geschult. kann also den palandt lesen und z.t. auch verstehen was da drin steht :-D

wobei mein schwerpunkt nicht gerade zivilrecht ist.....also betrüger, strassenrowdies und gewalttäter vor! :-D

aber die ein oder andere frage krieg ich schon beantwortet. natürlich nur per pm!

1,2 rokk ´n´ roll

rokka

wenn dir der palandt einmal in der bib auf den fuß gefallen ist, dann verstehst dich nimmer mit ihm :-D

gleicher schwerpunktbereich, sauber :-D zivilrecht ist aber auch gut

nachdem die wirklich interessanten dinge schon vergeben sind würde

ich mal die wirtschaftskriminellen übernehmen :-D

brauchen wa nur noch nen ö-rechtler :-D

:-D

Bearbeitet von z3ros3b
Geschrieben
klingt sexy :-D danke (rechtswissenschaftlich geschult?)

erlese ich daraus, dass u.U. ein fehlverhalten des (zukünftigen) arbeitgebers vorliegt, welches sich

(unter zu erbringender beweislast beim geschädigten) auch anprangern ließe?

sollte sie demfolgeleistend zumindest mal (unter zeugen) "was sagen"? - immer unter vorbehalt des

"nicht-angreifens"?

b

meiner meinung würde in so einem fall (ist ja fiktiv) eine pflichtverletzung vorliegen. sogar ein schaden wäre entstanden. das allgemeine persönlichkeitsrecht der bewerberin wäre verletzt, da intimste daten von ihr dritten zugänglich gemacht wurden. die beweislage ist so eine sache. hart auf hart würde man den dritten versicherung an eides statt abverlangen. da wäre mindestens eine® dabei, der zugibt, die bewerbung gelesen zu haben.

die frage ist nur wie weit man sein frisches betriebsklima vergiften möchte!?

natürlich ist es kein problem, mal einen kleinen hinweis einzustreuen, dass datenschutzbestimmungen bestehen und schon im vorvertraglichen phasen auch einzuhalten sind. wäre ja undenkbar für das ansehen der firma, wenn so eine pflichtverletzung mal an die öffentlichkeit dringt. da müsste der personaler wohl seinen hut nehmen!

1,2 rokk ´n´ roll

rokka

Geschrieben

danke an die herrn juristen ... mehr wollte ich nicht wissen ...

sicherlich wird die dame keine welle machen. sie will sich nur "absichern" ob sie berechtigt schmollen kann :-D, weiber ...

mich hat's interessiert, weil das meinen wirkungskreis betrifft ...

sorry für die schwammigen angaben, aber ich denke alle nötigen details genannt zu haben um den "fall" grob zu skizzieren.

die firma wäre sicher nicht begeistert sowas auch nur als mund-zu-mund-propaganda ... schwebt ja zusätzlich noch die

vertraulichkeit einer bewerbung ansich (aus einem angestelltenverhältnis heraus) in der luft ... so ein "lapsus" kann definitiv

einem personaler das genick brechen :-D

danke also

b

Geschrieben
meiner meinung würde in so einem fall (ist ja fiktiv) eine pflichtverletzung vorliegen. sogar ein schaden wäre entstanden. das allgemeine persönlichkeitsrecht der bewerberin wäre verletzt, da intimste daten von ihr dritten zugänglich gemacht wurden. die beweislage ist so eine sache. hart auf hart würde man den dritten versicherung an eides statt abverlangen. da wäre mindestens eine® dabei, der zugibt, die bewerbung gelesen zu haben.

rrrrrichtig! allerdings kommts dann wieder nur drauf an, wieviele "nicht-befugte" die bewerbung tatsächlich gesehen haben :-D

einspruch - hörensagen :-D wenn sie alle in so einem personal-gremien-dingens sitzen, dann wäre es ja blöd.

weiß ja im endeffekt niemand sicher, wieviele leute, was und warum gesehen haben. also meiner meinung nach in der praxis

äußerst schwierig :-D juhu, 2 juristen 5 meinunge, wie immer :-D

einzige möglichkeit wäre eigtl. nur ne wahrheitsfindung vor gericht :-D

grüße

0-Seb

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