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Geschrieben

Servus,

Ich hab heute von Piaggio Deutschland meine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen. In der es darum geht eine Px 80 mit einem VNL3M Motor (125 TS) umzurüsten... Aber leider schreiben die in diesem Brief das der Motor ein Höchstgeschwindigkeit von 86 Km/h hat. Und ich hab nur den Lappen für A1 d.h. ich darf nur bis 80 Km/h fahren. Geht die Eintragung auch ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung? Oder kann ich etwas machen das ich ihn auch so eingetragen bekommen und als Leichtkraftrad läuft? Würde mich über Tipps oder Ratschläge freuen! :-D

MfG

Geschrieben

Ich habe noch nie beim TÜV ne Unbedenklichkeitsbescheinigung gebraucht, aber das is wohl von Prüfer zu Prüfer anderst...

Geschrieben

Hast Du schonmal beim TÜV vorgesprochen?? Der sagt Dir schon, ws er sehen will. Ich brauchte auch eine U BEscheinigung von Piaggio. Es ging darum einen PX80 auf 200er Motor umzubauen. MIT Bescheinigung KEIN Problem.

Geschrieben

Mit dem TÜV hab ich noch nicht gesprochen, mein Problem sind die 86 Km/h in der Bescheinigung von Piaggio. Wenn der Prüfer das liest das sie 86 Km/h statt erlaubten 80 Km/h läuft hab ich doch eh keine Chance! Leider muss ich sie ja gedrosselt auf 80 Km/h fahren, sonst hätte ich das Problem jetzt nicht!

Geschrieben

Hallo!

Das scheint mir weniger ein Problem der Eintragung als vielmehr deines Führerscheins zu sein! Ist ja auch bei den anderen KKR so, dass dann eine entsprechende Drosselung bei 125ccm Motoren die Vmax auf 80 kmh beschränkt. Das muss dann ebenfalls eingetragen sein. (Ob es diese für deinen Motor gibt bzw. wie - hab ich keine Ahnung, musst mal bei nem Rollerladen fragen) Beides dürfte kein Problem sein, was die Eintragung betrifft, aber DU darfst halt den ungedrosselten Motor NICHT fahren. Kannst du natürlich machen - beim Eintagen wirst du ja nicht nach deinem Lappen gefragt. Wenn du aber erwischt wirst von den Freunden u. helfern, kannst du halt Ärger kriegen.

Gruß - Frank

Geschrieben
Mit dem TÜV hab ich noch nicht gesprochen, mein Problem sind die 86 Km/h in der Bescheinigung von Piaggio. Wenn der Prüfer das liest das sie 86 Km/h statt erlaubten 80 Km/h läuft hab ich doch eh keine Chance! Leider muss ich sie ja gedrosselt auf 80 Km/h fahren, sonst hätte ich das Problem jetzt nicht!

Wenn du den Motor ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung eintragen lässt, weiß er ja auch nicht wieviel die Karre läuft. Und viel mehr wie 80 wird da ja nicht gehen. Nur musst halt erstmal ein Prüfer finder der das macht. Ich hatte noch nie Probleme in die Richtung...

Geschrieben

Ich kann es ja mal testen ob der TÜV das einfach so macht, mehr als nein sagen kann er nicht! Gab es Orginal Px 125 die mit 80 Km/h eingetragen sind? Wenn ja, könnt man nicht einfach das Gehäuse tauschen?

Geschrieben

oder besorg dir ncoh bei piaggio die abe für den orginal drosselauspuff von der px125. dann ncoh ein wenig gutes zureden, dann könnte das auch klappen!

aber informiere dich lieber mal in der fahrschule. meises wissens wurde dieses jahr die 80kmh regelung bei den 125ern abgeschafft. darfst also bis 11 kw ohne geschwindigkeitsbegrenzung fahren.

Geschrieben (bearbeitet)
Es gibt doch noch den Drossel-Auspuff der PX125.

Evtl. kannst du dir so die 80km/h eintragen lassen.

hab hier ganz zufällig nen Drosselpuff... :-D

wir könnten ja tauschen :-D

Edith fügt nen Bild von Wikipedia ein:

Fahrerlaubnisklassen.png

MfG Jones :-D

Bearbeitet von Mr. Jones
Geschrieben (bearbeitet)
oder besorg dir ncoh bei piaggio die abe für den orginal drosselauspuff von der px125. dann ncoh ein wenig gutes zureden, dann könnte das auch klappen!

aber informiere dich lieber mal in der fahrschule. meises wissens wurde dieses jahr die 80kmh regelung bei den 125ern abgeschafft. darfst also bis 11 kw ohne geschwindigkeitsbegrenzung fahren.

Ist wohl altersbedingt: bis 18 sinds 80 kmh und dann offen.....

Drosselauspuff war auch mein Gedanke - mach doch gleich mal ein gesuche Topic auf - gibts bestimmt günstig (jau ging schneller als ich dachte - siehe oben)

Bearbeitet von Tobi - MS
Geschrieben (bearbeitet)

nein Tobi-MS, das wurde dieses jahr abgeschafft, früher war das so! Wikipedia würde ich mich nciht drauf verlassen!

in der Fahrerlaubnisverordnung (Fev) §6 (1) stehts drin, es gibt keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr!

§6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

Klasse A1:

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)

siehe nochmal hier, Bundesministerium für Justiz

frag aber lieber mal bei deiner fahrschule oder den grünen nach, die wissen da bescheid

Bearbeitet von ElBarto666
Geschrieben

Danke für die vielen und schnellen Antworten. Ich werd einfach mal so zum TÜV fahren und dann werd ich schon sehen was passiert!

Ich hätte da noch ein Frage an euch, im Standgas hört es sich an als wenn etwas schleift und wenn ich die Kupplung zieh ist es weg. Außerdem ist das Geräusch noch wenn man Beschleunigt und dann vom Gas geht. Kann mir vielleicht jemand sagen was das ist?

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