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Vespa-Zulassung am Nebenwohnsitz?


bsmk80

Empfohlene Beiträge

Hallo,

da das GaySF ja alles weiß, hier mal eine weitere Frage:

Ist es möglich ein Fahrzeug am Nebenwohnsitz anzumelden? Konkret: Erstwohnsitz: BS. Neues Fahrzeug am Zweitwohnsitz: K.

Edit ruft von hinten, daß korrekterweise eigentlich ein "W" vorne am Taferl stehen müßte :-D

Bearbeitet von bsmk80
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nein!!! geht nicht, neue eu regelung seit 1.3. fahrzeuge können nur noch auf den hauptwohnsitz angemeldet werden, hatte das problem schon 2 mal dieses jahr...

Argh :-D Wie sieht es dann mit bereits zugelassenen Fahrzeugen aus? Muß ich mein BS-Kennzeichen abgeben, wenn ich mich in K anmelde?

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Gibt es keine liebe Mama, Papa, Bruder, Schwester, Tante, Onkel, etc... auf den man (am Wunschort) zulassen kann? :-D Habe ich dieses Jahr auch noch gemacht, da jucken einen die Regionalklassen in HH einen herzlich wenig. :-D

Hm, mein Problem folgendes:

Spanische T5 ohne Papiere steht in Köln. Papiere und TÜV müßte ich in Köln machen, da die T5 auch schlecht nach BS kommt, da erstens kein Auto vorhanden ist und ich zweitens eigentlich nur 3-4x im Jahr zu Feiertagen in BS bin (da habe ich dann besseres zu tun, als zum TÜV/Straßenverkehrsamt zu fahren. Der TÜV hat an Feiertagen übrigens auch besseres zu tun als zu arbeiten :-D). Erstwohnsitz - illegalerweise, ich weiß - ist BS. Jemand eine Lösung (außer Wechseln des Erstwohnsitzes in Köln)?

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TÜV kannst du überall in Deutschland machen. Ist für die Zulassung völlig wumpe. Also auch in Köln. Eine Vorführung des Fahrzeuges nach Vollabnahme bei der Zulassungsstelle ist in der Regel auch nicht erforderlich. Bleibt also nur noch das Problem der eigentlichen Zulassung. Hier kannst du die Papiere und eine Vollmacht an einen netten Menschen in BS schicken, der dir das Teil dann zulässt. Wo genau war jetzt das Problem? :-D

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Gibt es keine liebe Mama, Papa, Bruder, Schwester, Tante, Onkel, etc... auf den man (am Wunschort) zulassen kann? :-D Habe ich dieses Jahr auch noch gemacht, da jucken einen die Regionalklassen in HH einen herzlich wenig. :-D

Gibt es, klar. Aber wenn es eilt, beschleunigt das den Prozess nicht wirklich.

Ähnliches praktiziere ich mit Versicherungsverträgen: Der Vertrag mit der höchsten SF-Klasse versichert das teuerste Auto (in diesem Fall versichert meine Mutter zwei meiner Autos) die teureren Verträge die billigeren Autos (ich den Wagen meiner Mutter) usw. Einmal im Jahr sitze ich bei meiner Versicherungstante und die Vertraäge werden neu verteilt zwischen den Fahrzeugen ... :-D

... Eine Vorführung des Fahrzeuges nach Vollabnahme bei der Zulassungsstelle ist in der Regel auch nicht erforderlich. Bleibt also nur noch das Problem der eigentlichen Zulassung. ... Wo genau war jetzt das Problem?

Stimmt nicht in jedem Fall. Die Zulasungsstelle CE will Fahzeuge, die aus einem fremden Zulassungsbezirk kommen (also ausserhalb CE), vorgeführt haben zur Kontrolle der FIN. Laut deren Aussage zur Verhinderung von Straftaten/Diebstählen ... :-D

Vielleicht haben andere auch eine solche Regelung.

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Gibt es, klar. Aber wenn es eilt, beschleunigt das den Prozess nicht wirklich.

Ähnliches praktiziere ich mit Versicherungsverträgen: Der Vertrag mit der höchsten SF-Klasse versichert das teuerste Auto (in diesem Fall versichert meine Mutter zwei meiner Autos) die teureren Verträge die billigeren Autos (ich den Wagen meiner Mutter) usw. Einmal im Jahr sitze ich bei meiner Versicherungstante und die Vertraäge werden neu verteilt zwischen den Fahrzeugen ... :-D

Stimmt nicht in jedem Fall. Die Zulasungsstelle CE will Fahzeuge, die aus einem fremden Zulassungsbezirk kommen (also ausserhalb CE), vorgeführt haben zur Kontrolle der FIN. Laut deren Aussage zur Verhinderung von Straftaten/Diebstählen ... :-D

Vielleicht haben andere auch eine solche Regelung.

War bis vor einigen Jahren hier in H genauso, ist aber inzwischen bei "innerdeutschen" Ummeldungen m. W. nach nicht mehr erforderlich. Und ein in Köln vollabgenommenes Fahrzeug wurde doch FIN-technisch beim TÜV gerade überprüft. Sollte also auch ohne Vorführung gehen (analog zu Neufahrzeugen). Das sollte die BS-Zulassungsstelle aber am Telefon beauskunften können.

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Argh :-D Wie sieht es dann mit bereits zugelassenen Fahrzeugen aus? Muß ich mein BS-Kennzeichen abgeben, wenn ich mich in K anmelde?
wenn bereits zugelassen sind musst du nicht ummelden

stimmt leider nicht, zumindest in münchen nicht. ist grad mal 2 monate her. nachdem die hier irgendwie festgestellt haben, dass noch fahrzeuge auf meinen zweitwohnsitz zugelassen sind, habe ich direkt post von der stadt münchen bekommen, mit der aufforderung die fahrzeuge auf den erst-wohnsitz umzumelden, zum glück gibts ja noch familie am zweit-wohnsitz :-D

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Die der verbotenen Stadt... sicher? :-D

Das sagt einer vom Messeparkplatz :-D Am ende auch noch 95+1-Fan :-D , was?

Ist ja nur Spaß :-D . Nicht daß sich jetzt alle Hannoier verfolgt fühlen (soll ja mit anderen Städten schon vorgekommen sein)... :-D

@subway

Dann werde ich es mal versuchen. Ich hoffe, daß das so einfach geht. Kannte eigentlich auch die Regelung mit dem Vorführen. Wenn das jetzt weg ist, umso besser!

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Das sagt einer vom Messeparkplatz :-D Am ende auch noch 95+1-Fan :-D , was?

Ist ja nur Spaß :-D . Nicht daß sich jetzt alle Hannoier verfolgt fühlen (soll ja mit anderen Städten schon vorgekommen sein)... :-D

:-D Ja ja...

Also ich denke aufm Messeparkplatz lässt sich aber prima via Großbildleinwand ein 94+2 Spiel verfolgen :-D

Zum Thema: Ich habe noch nie irgendein Fahrzeug bei irgendeiner Zulassungstelle vorführen müssen.

Wenn das Fahrzeug TÜV hatte und die Papiere vollständig waren gab es bei mir nie Probleme. Egal

ob Roller oder Auto.

Bearbeitet von issolaM
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Aus:

http://vv.braunschweig.de/vv/II/32/32_3/32...etriebnahme.php

Informationen

Nach einer Außerbetriebsetzung eines bisher in Braunschweig zugelassenen Fahrzeugs, kann derselbe Fahrzeughalter das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren wieder für sich anmelden. Die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs ist nur mit gültiger Hauptuntersuchung (TÜV) und gültiger Abgasuntersuchung (AU) möglich.

Besonderheiten:

Die Zulassung kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person beantragt werden, die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer muss jedoch vom Halter und ggf. dem Kontoinhaber, sofern dies eine andere Person ist, unterschrieben sein.

Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 ist es nicht mehr zulässig, ein Fahrzeug an einem Nebenwohnitz anzumelden. Der Fahrzeughalter kann sein Fahrzeug nur am Hauptwohnsitz (Wieder-)anmelden (siehe § 6 in Verbindung mit § 46 (2) FZV).

Antragsfristen:

Die Wiederinbetriebnahme kann innerhalb von 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung erfolgen.

Was wird benötigt?

wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst wieder in Betrieb nehmen wollen:

* Fahrzeugbrief

* Abmeldebescheinigung bzw. entwerteter Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

* neue Versicherungsbestätigungskarte

* Personalausweis

* TÜV-Bericht

* Abgasuntersuchungsbescheinigung

* Nummernschilder (sofern noch vorhanden)

* Steuereinzugsermächtigung (siehe "Downloads/Links")

wenn sie eine andere Person bevollmächtigen, zusätzlich:

* schriftliche Zulassungsvollmacht (siehe "Downloads/Links")

* Ausweis des Bevollmächtigten

* vom Halter unterschriebene Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer (siehe "Downloads/Links")

Hinweis: Die erforderliche Bankeinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer muss vom Halter und - falls nicht dieselbe Person - vom Kontoinhaber unterschrieben sein.

Gebühren bzw. Kosten

11,70 EUR

Werden im Zuge einer Wiederinbetriebnahme die bisherigen Fahrzeugpapiere in die neuen EU-Fahrzeugpapiere umgetauscht, erhöht sich die Gebühr auf 20,20 EUR

Bei einer zusätzlichen Änderung der Fahrzeugpapiere ( z. B. wegen technischer Änderungen oder Änderung der Anschrift) erhöht sich die Gebühr um 10,20 EUR.

Da steht nix von Vorführung. Auch nicht bei den anderen behandelten Fällen. Sollte in BS also so gehen.

Gruß

SubWay

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Aus:

http://vv.braunschweig.de/vv/II/32/32_3/32...etriebnahme.php

Da steht nix von Vorführung. Auch nicht bei den anderen behandelten Fällen. Sollte in BS also so gehen.

Gruß

SubWay

Danke Subway :-D . Ich wußte gar nicht, daß BS in Sachen I-Net schon sooo fortschrittlich ist :-D Wobei da von Wiederzulassung die Rede ist. Die T5 hat überhaupt keine Papiere. Ich denke, ich werd da wohl mal anrufen müssen...oder besser: eMail, da hat man wenigstens was schwarz auf weiß.

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Danke Subway :-D . Ich wußte gar nicht, daß BS in Sachen I-Net schon sooo fortschrittlich ist :-D Wobei da von Wiederzulassung die Rede ist. Die T5 hat überhaupt keine Papiere. Ich denke, ich werd da wohl mal anrufen müssen...oder besser: eMail, da hat man wenigstens was schwarz auf weiß.

Die T5 war doch bestimmt vor 20 Jahren schon mal zugelassen und der Vorbesitzer hat die Papiere verloren, oder? :-D

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