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Vespa-Zulassung am Nebenwohnsitz?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

da das GaySF ja alles weiß, hier mal eine weitere Frage:

Ist es möglich ein Fahrzeug am Nebenwohnsitz anzumelden? Konkret: Erstwohnsitz: BS. Neues Fahrzeug am Zweitwohnsitz: K.

Edit ruft von hinten, daß korrekterweise eigentlich ein "W" vorne am Taferl stehen müßte :-D

Bearbeitet von bsmk80
Geschrieben
nein!!! geht nicht, neue eu regelung seit 1.3. fahrzeuge können nur noch auf den hauptwohnsitz angemeldet werden, hatte das problem schon 2 mal dieses jahr...

Argh :-D Wie sieht es dann mit bereits zugelassenen Fahrzeugen aus? Muß ich mein BS-Kennzeichen abgeben, wenn ich mich in K anmelde?

Geschrieben

.chei.che, dann muß ich wohl in den sauren Apfel beißen und mich in Köln mit Erstwohnsitz anmelden (eigentlich überhaupt anmelden :-D). Mal sehen, was für Nummern noch frei sind...

Geschrieben

Kann das gesagte aus eigener leidvoller Erfahrung in diesem Jahr bestätigen.

Meinen letzten Zugang musste ich auch in HH statt in CE zulassen, was wegen der unattraktiven Regionalklassen in HH auch gleich aufs Portemonnaie drückt ... :-D

Geschrieben

Gibt es keine liebe Mama, Papa, Bruder, Schwester, Tante, Onkel, etc... auf den man (am Wunschort) zulassen kann? :-D Habe ich dieses Jahr auch noch gemacht, da jucken einen die Regionalklassen in HH einen herzlich wenig. :-D

Geschrieben
Gibt es keine liebe Mama, Papa, Bruder, Schwester, Tante, Onkel, etc... auf den man (am Wunschort) zulassen kann? :-D Habe ich dieses Jahr auch noch gemacht, da jucken einen die Regionalklassen in HH einen herzlich wenig. :-D

Hm, mein Problem folgendes:

Spanische T5 ohne Papiere steht in Köln. Papiere und TÜV müßte ich in Köln machen, da die T5 auch schlecht nach BS kommt, da erstens kein Auto vorhanden ist und ich zweitens eigentlich nur 3-4x im Jahr zu Feiertagen in BS bin (da habe ich dann besseres zu tun, als zum TÜV/Straßenverkehrsamt zu fahren. Der TÜV hat an Feiertagen übrigens auch besseres zu tun als zu arbeiten :-D). Erstwohnsitz - illegalerweise, ich weiß - ist BS. Jemand eine Lösung (außer Wechseln des Erstwohnsitzes in Köln)?

Geschrieben

TÜV kannst du überall in Deutschland machen. Ist für die Zulassung völlig wumpe. Also auch in Köln. Eine Vorführung des Fahrzeuges nach Vollabnahme bei der Zulassungsstelle ist in der Regel auch nicht erforderlich. Bleibt also nur noch das Problem der eigentlichen Zulassung. Hier kannst du die Papiere und eine Vollmacht an einen netten Menschen in BS schicken, der dir das Teil dann zulässt. Wo genau war jetzt das Problem? :-D

Geschrieben
Gibt es keine liebe Mama, Papa, Bruder, Schwester, Tante, Onkel, etc... auf den man (am Wunschort) zulassen kann? :-D Habe ich dieses Jahr auch noch gemacht, da jucken einen die Regionalklassen in HH einen herzlich wenig. :-D

Gibt es, klar. Aber wenn es eilt, beschleunigt das den Prozess nicht wirklich.

Ähnliches praktiziere ich mit Versicherungsverträgen: Der Vertrag mit der höchsten SF-Klasse versichert das teuerste Auto (in diesem Fall versichert meine Mutter zwei meiner Autos) die teureren Verträge die billigeren Autos (ich den Wagen meiner Mutter) usw. Einmal im Jahr sitze ich bei meiner Versicherungstante und die Vertraäge werden neu verteilt zwischen den Fahrzeugen ... :-D

... Eine Vorführung des Fahrzeuges nach Vollabnahme bei der Zulassungsstelle ist in der Regel auch nicht erforderlich. Bleibt also nur noch das Problem der eigentlichen Zulassung. ... Wo genau war jetzt das Problem?

Stimmt nicht in jedem Fall. Die Zulasungsstelle CE will Fahzeuge, die aus einem fremden Zulassungsbezirk kommen (also ausserhalb CE), vorgeführt haben zur Kontrolle der FIN. Laut deren Aussage zur Verhinderung von Straftaten/Diebstählen ... :-D

Vielleicht haben andere auch eine solche Regelung.

Geschrieben
Gibt es, klar. Aber wenn es eilt, beschleunigt das den Prozess nicht wirklich.

Ähnliches praktiziere ich mit Versicherungsverträgen: Der Vertrag mit der höchsten SF-Klasse versichert das teuerste Auto (in diesem Fall versichert meine Mutter zwei meiner Autos) die teureren Verträge die billigeren Autos (ich den Wagen meiner Mutter) usw. Einmal im Jahr sitze ich bei meiner Versicherungstante und die Vertraäge werden neu verteilt zwischen den Fahrzeugen ... :-D

Stimmt nicht in jedem Fall. Die Zulasungsstelle CE will Fahzeuge, die aus einem fremden Zulassungsbezirk kommen (also ausserhalb CE), vorgeführt haben zur Kontrolle der FIN. Laut deren Aussage zur Verhinderung von Straftaten/Diebstählen ... :-D

Vielleicht haben andere auch eine solche Regelung.

War bis vor einigen Jahren hier in H genauso, ist aber inzwischen bei "innerdeutschen" Ummeldungen m. W. nach nicht mehr erforderlich. Und ein in Köln vollabgenommenes Fahrzeug wurde doch FIN-technisch beim TÜV gerade überprüft. Sollte also auch ohne Vorführung gehen (analog zu Neufahrzeugen). Das sollte die BS-Zulassungsstelle aber am Telefon beauskunften können.

Geschrieben
Argh :-D Wie sieht es dann mit bereits zugelassenen Fahrzeugen aus? Muß ich mein BS-Kennzeichen abgeben, wenn ich mich in K anmelde?
wenn bereits zugelassen sind musst du nicht ummelden

stimmt leider nicht, zumindest in münchen nicht. ist grad mal 2 monate her. nachdem die hier irgendwie festgestellt haben, dass noch fahrzeuge auf meinen zweitwohnsitz zugelassen sind, habe ich direkt post von der stadt münchen bekommen, mit der aufforderung die fahrzeuge auf den erst-wohnsitz umzumelden, zum glück gibts ja noch familie am zweit-wohnsitz :-D

Geschrieben
Die der verbotenen Stadt... sicher? :-D

Das sagt einer vom Messeparkplatz :-D Am ende auch noch 95+1-Fan :-D , was?

Ist ja nur Spaß :-D . Nicht daß sich jetzt alle Hannoier verfolgt fühlen (soll ja mit anderen Städten schon vorgekommen sein)... :-D

@subway

Dann werde ich es mal versuchen. Ich hoffe, daß das so einfach geht. Kannte eigentlich auch die Regelung mit dem Vorführen. Wenn das jetzt weg ist, umso besser!

Geschrieben (bearbeitet)
Das sagt einer vom Messeparkplatz :-D Am ende auch noch 95+1-Fan :-D , was?

Ist ja nur Spaß :-D . Nicht daß sich jetzt alle Hannoier verfolgt fühlen (soll ja mit anderen Städten schon vorgekommen sein)... :-D

:-D Ja ja...

Also ich denke aufm Messeparkplatz lässt sich aber prima via Großbildleinwand ein 94+2 Spiel verfolgen :-D

Zum Thema: Ich habe noch nie irgendein Fahrzeug bei irgendeiner Zulassungstelle vorführen müssen.

Wenn das Fahrzeug TÜV hatte und die Papiere vollständig waren gab es bei mir nie Probleme. Egal

ob Roller oder Auto.

Bearbeitet von issolaM
Geschrieben

Aus:

http://vv.braunschweig.de/vv/II/32/32_3/32...etriebnahme.php

Informationen

Nach einer Außerbetriebsetzung eines bisher in Braunschweig zugelassenen Fahrzeugs, kann derselbe Fahrzeughalter das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren wieder für sich anmelden. Die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs ist nur mit gültiger Hauptuntersuchung (TÜV) und gültiger Abgasuntersuchung (AU) möglich.

Besonderheiten:

Die Zulassung kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person beantragt werden, die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer muss jedoch vom Halter und ggf. dem Kontoinhaber, sofern dies eine andere Person ist, unterschrieben sein.

Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 ist es nicht mehr zulässig, ein Fahrzeug an einem Nebenwohnitz anzumelden. Der Fahrzeughalter kann sein Fahrzeug nur am Hauptwohnsitz (Wieder-)anmelden (siehe § 6 in Verbindung mit § 46 (2) FZV).

Antragsfristen:

Die Wiederinbetriebnahme kann innerhalb von 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung erfolgen.

Was wird benötigt?

wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst wieder in Betrieb nehmen wollen:

* Fahrzeugbrief

* Abmeldebescheinigung bzw. entwerteter Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

* neue Versicherungsbestätigungskarte

* Personalausweis

* TÜV-Bericht

* Abgasuntersuchungsbescheinigung

* Nummernschilder (sofern noch vorhanden)

* Steuereinzugsermächtigung (siehe "Downloads/Links")

wenn sie eine andere Person bevollmächtigen, zusätzlich:

* schriftliche Zulassungsvollmacht (siehe "Downloads/Links")

* Ausweis des Bevollmächtigten

* vom Halter unterschriebene Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer (siehe "Downloads/Links")

Hinweis: Die erforderliche Bankeinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer muss vom Halter und - falls nicht dieselbe Person - vom Kontoinhaber unterschrieben sein.

Gebühren bzw. Kosten

11,70 EUR

Werden im Zuge einer Wiederinbetriebnahme die bisherigen Fahrzeugpapiere in die neuen EU-Fahrzeugpapiere umgetauscht, erhöht sich die Gebühr auf 20,20 EUR

Bei einer zusätzlichen Änderung der Fahrzeugpapiere ( z. B. wegen technischer Änderungen oder Änderung der Anschrift) erhöht sich die Gebühr um 10,20 EUR.

Da steht nix von Vorführung. Auch nicht bei den anderen behandelten Fällen. Sollte in BS also so gehen.

Gruß

SubWay

Geschrieben
Aus:

http://vv.braunschweig.de/vv/II/32/32_3/32...etriebnahme.php

Da steht nix von Vorführung. Auch nicht bei den anderen behandelten Fällen. Sollte in BS also so gehen.

Gruß

SubWay

Danke Subway :-D . Ich wußte gar nicht, daß BS in Sachen I-Net schon sooo fortschrittlich ist :-D Wobei da von Wiederzulassung die Rede ist. Die T5 hat überhaupt keine Papiere. Ich denke, ich werd da wohl mal anrufen müssen...oder besser: eMail, da hat man wenigstens was schwarz auf weiß.

Geschrieben
Danke Subway :-D . Ich wußte gar nicht, daß BS in Sachen I-Net schon sooo fortschrittlich ist :-D Wobei da von Wiederzulassung die Rede ist. Die T5 hat überhaupt keine Papiere. Ich denke, ich werd da wohl mal anrufen müssen...oder besser: eMail, da hat man wenigstens was schwarz auf weiß.

Die T5 war doch bestimmt vor 20 Jahren schon mal zugelassen und der Vorbesitzer hat die Papiere verloren, oder? :-D

Geschrieben
Die T5 war doch bestimmt vor 20 Jahren schon mal zugelassen und der Vorbesitzer hat die Papiere verloren, oder? :-D

Na sicher :-D Ist halt ein klassischer Scheunenfund :-D

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    • ne x22 ist doch beim dello 25er standardmässig verbaut   Auspuff begrenzt natürlich das war ja klar, wollte halt das ganze mit dem Parma vergleichen weil ich als Ziel nen leisen Bananenstadtmotor bauen wollte   Das ganze fährt sich aber nice mit der sonne, Zündung check ich mal und halte  auch mal ne phyton dran wenns wärmer ist 
    • Zieh mal mindestens 10-15% ab.... dann passt es vom Ergebnis her 
    • ...und einschlägige/logische Stellen leicht aufpolieren.     d.
    • Auf keinen Fall darf man einen dreizelligen Lipo oder klassische Lithium-Ionen Rohrbomben installieren, die sind möglicherweise brandgefährlich (weil nicht Eigensicher) und auch von der Spannungslage nicht kompatibel mit Bleiakkus an Kraftfahrzeugen!   LifePo4 Energiespeicher haben eine durchschnittliche Zellenspannung von 3,2 Volt, Ladesschlußspannung von 3,65 Volt und Entladeschlußspannung von 2,5 Volt pro Zelle! Schaltet man 4 davon in Reihe und überwacht diese mit dem integrierten BMS bzw. Balancer, sind solche Energiespeicher kompatibel mit Bleiakkus.   Erfahrungsgemäß werden Energiespeicher von einspurigen KFZ überdurchschnittlich grob vernachlässigt bzw. häufig mit sehr niedrigen Ladeständen (nicht selten >80% Entladetiefe) gelagert und das funktioniert an Bleiakkus gar nicht gut. Um Bleiakkus auch ein längeres Leben zu gönnen, sollten sie allgemein niemals länger mit bescheidenen Restladungen >50% Entladetiefe herumstehen! LiFePo4 kommen stattdessen mit tiefen Entladungen (sogar >90% Entladetiefe) gut klar und können sogar unter sehr schlechten Bedingungen 1500 Lade/Entladezyklen erreichen.   Weil aber deren natürlichen Selbstentladeraten zwischen 1 bis ca. 2,5% pro Zelle pro Monat schwanken können, muss man mit leichten Streuungen bei längerer Nichtbenützung rechnen, weil der integrierte Balancer in dieser Zeit nicht zwischen den Zellen Ladungen ausgleichen kann. Wenn dann nach der langen Winterpause eine einzelne Zelle ihre Ladeschlußspanung früher erreicht, würde diese mit der Spannunglage "abhauen" und möglicherweise beschädigt. Das wiederum verhindert das integrierte BMS und schalten den Akku hochohmig bzw. unterbricht mögliche Ladeströme.   Damit unter solchen Bedingungen der Laderegler auch mit unterbrochenem Energiespeicher ordentlich funktioniert, benötigen wir einen zusätzlichen Elko zur Glättung. Hier habe ich auch aufgezeichnet wie ein nicht ausgeglicherer LiFePo4 Energiespeicher, schon vor dem erreichen von 14,65 Volt Ladeschlußspannung seine Ladestromversorgung automatisch unterbricht!   https://www.motelek.net/allgemein/akkus/lithium/lifepo4/12v4ah_bms_break.png   Im direkten Vergleich zu Größe und Gewicht, sind LiFePo4 Energiespeicher im Vergleich zu Bleiakkus vielfach kleiner und auch leichter. Ein kleiner 12V 2Ah LiFePo4 Akku würde in vielen Fällen reichen, allerdings erfolgt dessen automatische Kurzschlußstombegrenzung schon bei kurzen Pulsströmen um 20 Ampere.   https://www.eremit.de/p/12v-2ah-flacher-lifepo4-mit-bms   Weil die Einschaltströme von Gleichstromhupen sehr hoch sind kann das segr knapp werden, mit einem parallelgeschalteten dicken Elko könnte man mögliche hohe Einschaltströme deutlich vergrößeren.
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