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Gewährung von Urlaub - so richtig? *kotz*


Mozzer

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Meine BH hat am 10. Septemer eine neue Stelle angefangen. Jetzt wird gerade um den Urlaubsanspruch diskutiert. Man hat ihr gesagt, dass der September überhaupt nicht berücksichtigt wird, weil kein voller Monat. Das kann doch nicht sein?!?

Wie ist das mit dem Unterschied Monat vs. Kalendermonat zu verstehen?

Sie hat 24 Tage im Jahr Urlaub, pro Monat also 2. Verliert sie jetzt 2 Tage Urlaub, weil sie am 10. angefangen hat und keine gesonderte Urlaubsvereinbarung im Arbeitsvertrag getroffen hat?

Das Gesetz sagt:

Die Gewährung von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses bedeutet auch, dass für Beschäftigungszeiten unter einem Monat überhaupt kein Urlaubsanspruch gewährt wird. Gemeint ist hier nicht der Kalendermonat. Bei einer Beschäftigung z.B. vom 15. Mai bis zum 20. Juni ist ein voller Monat der Beschäftigung gegeben.

Zu beachten ist weiter, dass angefangene Monate bei der Berechnung grundsätzlich keine Berücksichtigung finden, es sei denn, vertraglich wurde etwas anderes vereinbart.

Beispiel: Eine teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin, die an zwei Tagen die Woche arbeitet, scheidet nach einem Monat und zwei Wochen aus dem Arbeitsverhältnis aus.

Der (Mindest-) Jahresurlaub nach dem BUrlG beträgt acht Tage für eine 2-Tage-Woche (unabhängig von der geleisteten Stundezahl). Nachdem die Beschäftigung nur einen vollen Monat angedauert hat, ist ein Urlaubsanspruch von einem Zwölftel von acht Urlaubstagen (0,66 Urlaubstage) entstanden.

Nachdem Bruchteile von Arbeitstagen, die bei der Berechnung mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden sind, besteht ein Urlaubsanspruch von einem Tag.

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Ich verstehe den Text jetzt so, dass sie sehr wohl einen Anspruch auf etwa 1 Urlaubstag für den September hat, sofern das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauern wird, wovon ich mal ausgehe. Und das unabhängig davon, ob sie am 01., 10. oder sonst wann anfängt. Es zählen ganze Monate unabhängig vom Datum.

Bin kein Arbeitsrechtler, ist nur mein Verständnis, bitte ggf. Korrektur durch Profis :-D

Bearbeitet von Joker
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Der Job ist wohl nicht auf Dauer wie es momentan aussieht. Sie ist dort über eine Zeitarbeitsagentur, der "gute" Lohn ist entsprechend, ihre Stimmung auch. Es geht auch um 2 Tage für den September. Sie hat jetzt 6 Tage Anspruch. Hätte sie am 01. angefanen, wären es 8 gewesen. Ich verstehe solche Regelungen nicht. Wer macht bloß diese Gesetze wo der kleine Mann/Frau immer der/die Doofe ist?! :-D

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