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Gewährung von Urlaub - so richtig? *kotz*


Mozzer

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Meine BH hat am 10. Septemer eine neue Stelle angefangen. Jetzt wird gerade um den Urlaubsanspruch diskutiert. Man hat ihr gesagt, dass der September überhaupt nicht berücksichtigt wird, weil kein voller Monat. Das kann doch nicht sein?!?

Wie ist das mit dem Unterschied Monat vs. Kalendermonat zu verstehen?

Sie hat 24 Tage im Jahr Urlaub, pro Monat also 2. Verliert sie jetzt 2 Tage Urlaub, weil sie am 10. angefangen hat und keine gesonderte Urlaubsvereinbarung im Arbeitsvertrag getroffen hat?

Das Gesetz sagt:

Die Gewährung von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses bedeutet auch, dass für Beschäftigungszeiten unter einem Monat überhaupt kein Urlaubsanspruch gewährt wird. Gemeint ist hier nicht der Kalendermonat. Bei einer Beschäftigung z.B. vom 15. Mai bis zum 20. Juni ist ein voller Monat der Beschäftigung gegeben.

Zu beachten ist weiter, dass angefangene Monate bei der Berechnung grundsätzlich keine Berücksichtigung finden, es sei denn, vertraglich wurde etwas anderes vereinbart.

Beispiel: Eine teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin, die an zwei Tagen die Woche arbeitet, scheidet nach einem Monat und zwei Wochen aus dem Arbeitsverhältnis aus.

Der (Mindest-) Jahresurlaub nach dem BUrlG beträgt acht Tage für eine 2-Tage-Woche (unabhängig von der geleisteten Stundezahl). Nachdem die Beschäftigung nur einen vollen Monat angedauert hat, ist ein Urlaubsanspruch von einem Zwölftel von acht Urlaubstagen (0,66 Urlaubstage) entstanden.

Nachdem Bruchteile von Arbeitstagen, die bei der Berechnung mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden sind, besteht ein Urlaubsanspruch von einem Tag.

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Ich verstehe den Text jetzt so, dass sie sehr wohl einen Anspruch auf etwa 1 Urlaubstag für den September hat, sofern das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauern wird, wovon ich mal ausgehe. Und das unabhängig davon, ob sie am 01., 10. oder sonst wann anfängt. Es zählen ganze Monate unabhängig vom Datum.

Bin kein Arbeitsrechtler, ist nur mein Verständnis, bitte ggf. Korrektur durch Profis :-D

Bearbeitet von Joker
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Der Job ist wohl nicht auf Dauer wie es momentan aussieht. Sie ist dort über eine Zeitarbeitsagentur, der "gute" Lohn ist entsprechend, ihre Stimmung auch. Es geht auch um 2 Tage für den September. Sie hat jetzt 6 Tage Anspruch. Hätte sie am 01. angefanen, wären es 8 gewesen. Ich verstehe solche Regelungen nicht. Wer macht bloß diese Gesetze wo der kleine Mann/Frau immer der/die Doofe ist?! :-D

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    • Baumfällung (Schwarzkiefer) nach Schneelastbruch im Vorjahr mit Steigeisen  Stammumfang 201 cm. Dadurch kamen mehrere Sägen in Einsatz. Eine kleine Fichte wurde auch noch abgetragen (60cm knapp 12m hoch)   MSA 160T (30cm) zum Entasten MSA 220 C (35 cm) zum Stammabtragen im oberen Bereich MS 261 (45 cm) für die mittleren Stammpartien MS 500 i für den Wurzelanlauf und die letzten 2m   Diesmal war die Höhe jetzt nicht wirklich ein Thema mit knapp 10m bei der Föhre Allerdings hat der Stamm eine extreme zweifache Neigung und ich konnte nur in den Gartenbereich  abblocken. Kommt auf den Fotos nicht richtig rüber, aber teilweise musste ich im Überhang schneiden und das ist relativ unangenehm. In diesem Fall hat der Grundstückseigentümer den Bodenmann gestellt und mitgearbeitet, das war eine enorme Arbeitserleichterung und Hilfe. Man muss aber auch dazu sagen, der Eigentümer ist Waldbesitzer und bringt einiges an Erfahrung mit. Ansonsten hätte ich den Auftrag alleine nicht an- genommen.   Zum Aufwärmen die Fichte: Die war kein Thema. Wurde geklettert und die letzten 4m in Einem abgeworfen. Danach der Stamm in gewohnter Weise abgeworfen.   Bestandaufnahme Oktober (im Hintergrund die beschädigte Föhre) und im Vordergrund die zarte Fichte, welche nicht unter die Baumschutzverordnung fiel). Für die Fällung der Kiefer musste angesucht werden. War aber aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und der kompletten Kronenbeschädigung kein Thema.       Föhre: bereits entastet für die Stammabtragung Schrägneigung und Ausladung in Richtung Gehsteig           Zusatzleistung: Aufarbeiten des Stammholzes zu Kaminholz. Da kam wieder mein Kleiner Holzspalter in Einsatz     ....schönes Wochenende noch!  
    • Sollen ja schon siris am Lager abgestanden haben.
    • Hallo, hat jemand noch einen der von motorhead beschriebenen Drehteile für den Umbau von einzug auf zweizug, um den „alten“ Wellendurchgang zu schließen. Besten Dank, Grüße aus Wien   
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