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H-Kennzeichen am Auto


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Das hört sich ja alles shconmal sehrgut an, aber wie ist das mit der Ersatzteilversorgung beim Stricher? Teuer und gut? Oder teuer und scheiße? Vllt sogar nichts so teuer und gut? Beim Stern müsste da doch eigentlich einiges gehen...

Die Karre müsste einfach als Alltagsauto herhalten, auch im Winter, und da geht ja schon mal was innen Arsch...

Gruß, Ralf

:-D

Geschrieben (bearbeitet)

Da bin ich ja mal gespannt, ob du dir so eine Karre holst......

In einer der letzten Oldtimer Markt/Klassik/Oldtimer Praxis ?!?! ist ein Artikel über eine Stricher Komplettsanierung, besorg dir doch mal das Heft. Die Kiste war aber auch erschreckend gar, auf den 3. Blick. :-D

Bearbeitet von Kr***en
Geschrieben

Zum Thema 25 / 30 Jahre:

Da gibt es eigentlich nicht viel Rätselraten und "ich habe gehört" und "ein Bekannter hat gesagt".

Ja, es gab viel Durcheinander und das bekamen traurigerweise selbst die Zulassungstellen nicht geordnet. Damit sollte eigentlich seit dem 01. März 2007 Schluss sein, denn seit dem gibt es die neue FZV und in der ist es eindeutig geregelt. Und seit dem ist leider auch das Mindestalter für Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen angehoben worden.

H-Kennzeichen wie auch 07er Kennzeichen sind "Oldtimer"-Kennzeichen (§9, Abs.1 FZV)

Und was ist ein Oldtimer? Das steht in §2 Abs. 22 FZV:

"Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen."

Das wissen sogar "schon" einige Zulassungstellen:

Celle

Hamburg

Mit der FZV wurde die 49. Ausnahmeregelung für die 07er aufgehoben (in der die 20-Jahre-Regel stand). Seit dem müssen Fahrzeuge, die neu auf eine 07er zugelassen werden, auch zum TÜV und müssen ebenfalls ein Gutachten bei der Zulassung vorweisen. :-D

Diskussionsbedarf gibt es ausschliesslich bei einigen Fragen in Bezug auf das 07er-Kennezichen: Was passiert bei Umzug oder Halterwechsel von Fahrzeugen, die weniger als 30 Jahre als sind? Bestandschutz? Einige Bundesländer haben da bereits eine Regelung gefunden (BW, Niedersachsen ...), andere nicht. Wie wird verfahren, wenn ich ein weiteres Fahrzeug auf eine bestehende 07er-Nummer zulasse, wenn das vorherige Fahrzeug eigentlich nicht zum TÜV muss (gem. nicht mehr gültiger 49. Ausnahmeregelung --> Bestandschutz?), das neu zugelassene aber unter die Regelung der FZV fällt (also regelmässig zum TÜV muss). Da das gleiche Kennzeichen an beide Fahrzeuge geschraubt wird, kann der normale TÜV-Aufkleber nicht die Lösung sein. Also nur der HU-Bericht? Geregelt ist diese Frage (offiziell) nicht ...

Geschrieben (bearbeitet)

Damit scheint das Thema Umweltplakette wohl für Oldis vom Tisch zu sein :-D

21.9.2007 - Bundesrat verhindert Plaketten-Chaos

Der ADAC begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesrat auf Antrag des Landes Hessen auf seiner heutigen Sitzung der Plakettenverordnung nur unter Auflagen zugestimmt hat. Nach dem Beschluss der Länderkammer muss die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Ausnahmeregelung für Oldtimer-Fahrzeuge in die Verordnung aufnehmen, bevor sie endgültig in Kraft treten kann. Der Club hatte sich mehrfach für eine generelle Ausnahmeregelung für Oldtimer eingesetzt, im Bundesrat hatte sich neben Hessen auch Baden-Württemberg dafür stark gemacht. Bedauerlich ist aus Sicht des ADAC jedoch, dass es nicht gelungen ist, auch für Anwohner generelle Ausnahmebestimmungen in die Verordnung aufzunehmen.

Eine Sorge weniger. Jetzt kann die Schraubersaison kommen...

Bearbeitet von blechmann
Geschrieben (bearbeitet)
Gilt ein Oldie eigentlich nur als solcher wenn er mit H-Kennzeichen bewegt wird? Wahrscheinlich schon ...

Nö, das ist genau der Punkt. Nur weil das deutsche Finanzamt der Meinung ist, dass man eine steuerliche Vergünstigung erst ab 30 jahren gewähren will, sind diese 30 Jahre nicht das Maß der Dinge. Ein Fahrzeug war immer nach 25 Jahren ein Oldtimer. Mit 20 erreicht es den "Youngtimer" Status. Als das H-Kennzeichen eingeführt wurde, hat man (d.h. die Politiker) bewußt die Grenze um fünf Jahre höher gesetzt, um noch ordentlich Kfz-Steuer kassieren zu können bzw. Steuer-Ausfälle zu vermeiden. Und das im Autoland Deutschland.

Edit: Oder meinst Du das verkehrsrechtlich gesehen? Mit der Erteilung des H-Kennzeichens erhält das Fahrzeug eine neue Schlüsselnummer. Diese ist dann wahrscheinlich für Ausnahmeregelungen wichtig, weil ja an die Umschlüsselung Bedingungen geknüpft sind (siehe TÜV-Katalog zum H-Kennzeichen.

Bearbeitet von Morris
Geschrieben
Gilt ein Oldie eigentlich nur als solcher wenn er mit H-Kennzeichen bewegt wird? Wahrscheinlich schon ...

In Bezug auf den von blechmann geposteten Artikel ist die Regelung gebunden an Fahrzeuge mit H- und 07er-Kennzeichen.

Interesssant ist der Bereicht mit den Hintergründen zum thema in der aktuellen Oldtimer Markt. Letzendlich haben wir diese Regelung einem CDU-interen Parteienklüngel zu verdanken! Dabei ging es auch nicht um Fakten, sondern nur um "wer kennt wen". Unglaublich, aber wahr.

Ein Fahrzeug war immer nach 25 Jahren ein Oldtimer.

Wo steht das? Wo soll das geregelt sein?

Das ist zwar die landläufige Meinung, aber in den Gesetzestexten stand und steht was anderes (von Gesetzes Seite gab es immer nur eine 20- und eine 30-Jahre-Grenze, seit dem 01.03.07 nur noch die 30-Jahre-Grenze)

Mit 20 erreicht es den "Youngtimer" Status.

Dito.

Als das H-Kennzeichen eingeführt wurde, hat man (d.h. die Politiker) bewußt die Grenze um fünf Jahre höher gesetzt, ...

Um 10 Jahre hochgesetzt. Für H-Kennzeichen galt immer die 30-Jahre-Grenze.

Geschrieben

Ja, ich hab wegen der Ausnahmeregel gefragt. Ok ? mein PKW wird sowieso eine H-Nummer bekommen. Schon aus steuerlichen Gründen - aber der Wagen wird auch nur als Oldtimer bewegt werden. Ich hab aber noch ein paar andere Kisten ? muß ich die jetzt alle mit H-Nummern bewegen um in den Genuss der Ausnahmeregeln zu kommen? Wie sieht das zukünftig evtl. mit den 2-Rädern aus? Und wenn das geklärt ist ? wie steht's dann um meine 3-Rädern? :-D

Geschrieben
Wo steht das? Wo soll das geregelt sein?

Das ist zwar die landläufige Meinung, aber in den Gesetzestexten stand und steht was anderes (von Gesetzes Seite gab es immer nur eine 20- und eine 30-Jahre-Grenze, seit dem 01.03.07 nur noch die 30-Jahre-Grenze)

Das steht z.B. in den zig Oldi-Zeitungen aus der Prä-H-Kennzeichen Zeit, die mein Archiv zieren.

Die 30 ist rein willkürlich zum H-Kennzeichen eingeführt worden, entgegen der seit Jahrzehnten landläufig praktizierten (und völlig gesetzlosen :-D ) 25-Jahresgrenze. Deshalb war das Geschrei bei der Einführung des H-Kennzeichens ja auch entsprechend groß. Aber ein H-Kennzeichen mit 30 war besser als nix.

Geschrieben
Ich hab aber noch ein paar andere Kisten ? muß ich die jetzt alle mit H-Nummern bewegen um in den Genuss der Ausnahmeregeln zu kommen? Wie sieht das zukünftig evtl. mit den 2-Rädern aus? Und wenn das geklärt ist ? wie steht's dann um meine 3-Rädern? :-D

Alles eine Frage der Zulassung, weniger des Fahrzeugs selbst. Ein als LKW zugelassener Golf ist ja rechtlich auch mehr LKW als PKW.

Es ist auch eine Ausnahmeregelung für Gewerbetreibende im Gespräch (gewesen?). Melde doch ein Gewerbe an und schreib auf die Dreiräder "Hühnchens Vespa Service". :-D

  • 7 Monate später...
Geschrieben

nun nochmal ne frage zu dem thema:

mein 5er ist 12/79 das erste mal zugelassen worden. wann kann ich ihn auf h-kennzeichen zulassen? bereits im januar 2009 oder muss ich wirklich bis zum dezember 2009 warten?

Geschrieben

Das hängt von der örtlichen Zulassungsstelle ab, wie sie es handhabt. Wenn Du Glück hast und da halbwegs normale Leute sitzen, bekommst Du vielleicht schon im Januar das H.

Geschrieben
mein 5er ist 12/79 das erste mal zugelassen worden. wann kann ich ihn auf h-kennzeichen zulassen? bereits im januar 2009 oder muss ich wirklich bis zum dezember 2009 warten?

Normalerweise erst nach 30 Jahren und nicht im 30. Kalenderjahr nach EZ - also erst im Dezember.

Aber man kann auch Glück haben ... einfach hingehen, dumm stellen und gucken was passiert.

Geschrieben

Ich hab einen 76er /8 als Alltagsauto auf dem H-Kennzeichen. 190 Euro Steuer+ 68,11 Euro Versicherung p.a. Ausserdem hab ich noch 4 alte Amis (1934,1956,1961,1962) auf der roten 07er. Auch 190 Euro Steuer, aber die Versicherung ist 90 Euro p.a.

Geschrieben

Hab einen 73er /8 mit H-Kennzeichen.

Gibt es dafür auch ne grüne Plakette? Das es eine Ausnahmeregelung gibt ist mir bewusst, nur hätte ich gerne dieses schöne, grüne Abzeichen an meinem Sechsender ohne Kat.

Gruß,

Christian

Geschrieben
Hab einen 73er /8 mit H-Kennzeichen.

Gibt es dafür auch ne grüne Plakette? Das es eine Ausnahmeregelung gibt ist mir bewusst, nur hätte ich gerne dieses schöne, grüne Abzeichen an meinem Sechsender ohne Kat.

Gruß,

Christian

Mit H-Kennzeichen brauchst aber keine Plakette;

ergo wirst Du auch keine bekommen :-D

Al.

Geschrieben
Aber warum?

Weil historische Fahrzeuge ( H-Kennzeichen und rote 07er Nummer), von der Feinstaubregelung nicht betroffen sind.

Ohne H-Kennzeichen würde dein /8 sicherlich auch keine grüne Plakette bekommen...

  • 5 Jahre später...
Geschrieben

Bin gerade am überlegen wie ich meinen Mini Bj83 am besten zulasse. H-Gutachten sollte kein Problem sein.

Die Ersparnis (986cc) ist jetzt nicht so riesengross allerdings brauch ich mir zwecks Umweltzone keine Gedanken machen.

Für meine Roller hab ich eine 07er Nummer. Mit dem H-Kennzeichen wär man allerdings weniger eingeschränkt.

Jetzt würde mich noch folgendes interessieren:

Darf ein PKW mit H-Kennzeichen eigentlich nur vom Fahrzeughalter genutzt werden oder kann ich da auch andere Leute fahren lassen?

Das 07er Kennzeichen ist, soweit ich weiß, nur für den Halter gültig.

 

Danke!

Geschrieben

Ich schließ mich auch mal an. Mein 528er wird dieses Jahr H-Kennzeichenfähig.

 

Das ganze ist ein bisschen Neuland für mich aber wenn ich es richtig verstanden habe muss ich vom Tüv ein Gutachten machen lassen oder?

Was kostet der Spass? Wer kann das sonst noch ausstellen bzw. was passiert da genau? Kiste ist im sehr guten original zustand also nix mit tieferlegung klimbim.

 

Versicherung würde dann bei ca. 130,- im youngtimer bereich liegen, ohne zweitwagen. Guter deal?

Geschrieben

Hier

 

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1210763745801234790102/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf

 

ist der Anforderungskatalog nach dem dein Kfz geprüft wird. Ist wie eine erweiterte HU und kostet etwas mehr. Wenn der Prüfer sein ok gibt kannst du auf der Zulassungsstelle neue Schilder mit dem hinten angestellten H machen lassen.

 

Ich glaube, H-Gutachten dürfen alle Prüfstellen, also auch KÜS, GTÜ usw. Bin aber nicht ganz sicher.

 

Und bei der Versicherung ist das so ne Sache. Die meisten wollen ein Hauptfahrzeug sehen.

Geschrieben

Begutachtung nach § 23 StVZO; eine Untersuchung im Umfang einer normalen HU nach § 29 StVZO. Kostete bei meinem Kadett vor 4 Jahren 91 Euro (also geschätzte 20 Euro mehr als eine normale HU).

 

Ich zahl für die Haftpflicht knapp 50 € und für die VK mit 300 SB 90 €. Beitrag richtet sich (bei meiner Versicherung) nach PS / Kw. Dein 528 dürfte entsprechend mehr kosten. Weiterhin gibt es oftmals andere Einschränkungen; ich z. B. darf nur 5.000 km im Jahr fahren (was mir reicht) und darf das Fz. auch nicht verborgen.

Geschrieben

Ich zahl bei meiner Young-/Oldtimerversicherung pauschal 119€/HP im Jahr - egal was für ein Fahrzeug!

VK, bzw die "All-Risk", die ich habe, richtet sich bei mir nach dem Marktwert im Classic-Data Gutachten. Sind glaub ich 1,5% des darin ausgeschriebenen Wertes.

Bei mir sind Einschränkungen:

- Garage

- 7500km / Jahr

- ein weiteres Fzg muss als Alltagsfahrzeug angemeldet sein.

 

Dafür darf bei mir auch Lieschen Müller, die gerade gestern mit 18 ihren Führerschein gemacht hat die Karre auf der Nordschleife unter ner Leitplanke Versenken und ich bekomm den Marktwert lt. Classic-Data Gutachten :thumbsup:

Motor und Getriebeschäden sind auch mit versichert - da weiß ich aber nicht genau, was man dafür für Voraussetzungen erfüllen muss....

Ruhezeit ist auch mit versichert (Saisonkennzeichen) - entfällt ja aber bei H-Zulassung!

 

Gruß,

Al.

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