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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ich stehe vor folgendem

es geht um einen roller mit tüv bis mai 06.

ab da hat ihn der alte besitzer nicht gefahren, aber weiter angemeldet gelassen.

nun steht der roller (200er) bei mir. mit nummernschild, brief und schein vom vorbesitzer.

wie gehe ich vor?

zuerst tüven lassen (dann hat er aber nur bis mai 08 tüv, oder?), dann zur versicherung, doppelkarte holen und dann zur zulassungsstelle?

am leibsten wäre es mir, den roller erst im nächsten jahr april zu tüven und dann zuzulassen.

und wie schaut es aus, wenn ich ihn jetzt weiter verkaufen würde??

Geschrieben

  • Wenn Du jetzt angemeldet zum TÜV fährst, bekommst Du TÜV Mai 08
  • Wenn Du abmeldest und dann zum TÜV fährst, bekommst Du 2 Jahre TÜV ab Prüftermin
  • Ohne TÜV bekommst Du das Ding nicht umgemeldet
  • Wenn Du jetzt abmeldest, mußt Du Dir im Frühjahr ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, um zum TÜV zu fahren. Zumindest unser TÜV hier macht keine Prüfungen an nicht zugelassenen / unversicherten Fahrzeugen.
  • Kosten für Kurzzeitkennzeichen sind meist geringer als der Preis für eine zusätzliche Prüfung, da die meisten Versicherungen die Prämie verrechnen (das KZK mit in die normale Versicherung einbeziehen, also den Vers.-Beginn auf den Beginn des KZK zurückdatieren), wenn Du dann das Gerät unmittelbar anschließend anmeldest und bei denen versicherst. Dann fallen nur die Gebühren bei der Zul.-Stelle und beim Schildermacher an.
  • Wenn Du die Vespa jetzt weiterverkaufst, hast Du einen Roller weniger, aber mehr Geld in der Tasche ...

Geschrieben (bearbeitet)

bin ich verpflichtet den vorbesitzer abzumelden? oder reicht es, wenn ich den roller auf mich anmelde? oder untätig bis nächstes jahr warte?

ab wann muss eine vollabnahme durchgeführt werden, wenn ich erst im nächsten jahr zu potte komme (und der vorbesitzer den roller abmeldet?)?

wenn ich den roller weiter verkaufe muss ich mich im prinzip um nichts kümmern?

der vorbesitzer hat doch mit mir einen kaufvertrag und nicht mit demjenigen, dem ich den roller verkaufe.

ob eine anmeldung dann ohne probleme möglich ist?

ein hoch auf die bürokratie!

Bearbeitet von Kaskade
Geschrieben
bin ich verpflichtet den vorbesitzer abzumelden? oder reicht es, wenn ich den roller auf mich anmelde? oder untätig bis nächstes jahr warte?

Reicht. Wenn Du das nicht machst, solltest Du aber abmelden und nicht "untätig warten", da ansonsten der Vorbesitzer noch bis 1 Monat nach Übergabe weiterzahlen muß. Dann kommt irgenwann die Obrigkeit und legt das Ding gegen recht deftige Kosten zwangsweise still, wenn der Vorbesitzer den Übergabe- bzw. Verkaufstermin seiner Versicherung und der Zulassungsstelle bekannt gibt.

ab wann muss eine vollabnahme durchgeführt werden, wenn ich erst im nächsten jahr zu potte komme (und der vorbesitzer den roller abmeldet?)?

Vollabnahme erst nach 7 Jahren Stillegungszeitraum. Der Vorbesitzer kann den Roller aber nicht abmelden, da Du ja (hoffentlich) die Papiere hast.

wenn ich den roller weiter verkaufe muss ich mich im prinzip um nichts kümmern?

der vorbesitzer hat doch mit mir einen kaufvertrag und nicht mit demjenigen, dem ich den roller verkaufe.

ob eine anmeldung dann ohne probleme möglich ist?

ein hoch auf die bürokratie!

Dann ist halt der Käufer in der Pflicht. Ummelden wird er wie Du jetzt auch nach TÜV und so problemlos machen können. Wenn er's nicht tut, wird's wieder undurchsichtig. Der Vorbesitzer zahlt ggf. weiter, sagt, daß er an Dich verkauft hat. Du teilst mit, daß Du das Fz. schon längst weitergegeben hast, ... Alles unnötig.

Aus diesem Grund übergebe ich an bestimmte Leute ein verkauftes Fahrzeug nur in abgemeldetem Zustand. Auch wenn das für den Käufer mit mehr Rennerei (KZK, zweimaliger Weg, etc.) verbunden ist.

Wo genau liegt eigentlich Dein Problem? Eigentlich ist das ja alles ganz einfach ...

Geschrieben

mein problem ist, dass ich den roller gerne tüv habe(bis mai 08 undauf mich anmelden will, aber erst nächstes jahr, weil ich keine lust auf 2x nochmal vom mai 08 bis mai 2010) und ihn über den winter eh nur rumstehen hätte.

nur ohne tüv kann ich ihn nicht ummelden.

d.h. ich würde am liebsten bis frühjahr 08 warten, dann tüven (für volle 2 jahre), ummelden und das alte nummernschild behalten (weil kein eurozeichen drauf ist und ein neues machen geld kostet). nur geht das ja anscheinend nicht, weil sich der vorbesitzer abmeldet (versicherung, zulassung) und das nummernschild dann sozusagen für jedermann frei ist bzw ich es noch entwerten lassen muss.

Geschrieben

Wo ist dann Dein Problem?

Frag einfach den Vorbesitzer ob er für Dich die restlichen Monate der Versicherung weiter zahlt, gegen eine entsprechende Vergütung von Dir und dann machst Du den Rest im Frühjar.

Wenn das nicht geht wirst du wohl abmelden oder jetzt TÜV machen müssen.

That´s it.

Cheers

Holger

Geschrieben

Das alte Nicht-Euro-Schild mußt Du eh' ersetzen. Nur bei Wiederzulassung auf denselben Halter kann das Ding noch dranbleiben. Allerdings werden (zumindest bei uns hier) Kennzeichen bei Abmeldung eines Fz. umgehend wieder freigegeben.

Was Dein Geldproblem angeht: mach mal 'ne Betrachtung und lote die unterschiedlichen Vorgehensweisen unter wirtschaftlichen Aspekten aus. Mal sehen, wo Du drei Euro fuffzig sparen kannst ...

Anmeldung über den Winter: meine 200 kostet ohne Saisonkennzeichen auf 30% satte 12 Euro im Jahr. 14 Euro Steuern dazu, dann ausrechnen, was Du bis Frühjahr (5 Monate) sparen kannst. Selbst bei 100 % sind das nur knappe 4 Euro im Monat.

Jetzt Anmelden:

35,- TÜV jetzt

35,- TÜV in 08

25,- Kosten für das uber den Winter angemeldet haben (bei 100%

--------------

95,- Gesamt

Im Frühjahr anmelden:

12,- Abmeldung jetzt

35,- TÜV in 08

20,- geschätzte Kosten für KZK

--------------

67,- Gesamt

Kosten für neues Schild und Zulassungskosten fallen ja in jedem Fall an.

Geschrieben

Lass den Vorbesitzer die Karre abmelden.

Nächstes Jahr holst dir dann die Versicherungskarte und fährst

auf dem Weg zur Zulasungsstelle an nem TÜV vorbei...müßte sich um eine

zulassungsrelevante Fahrt handeln, die versichert ist (lieber nochmal fragen).

da kann der tüv dann auch nix meckern.

(so war es ungefähr dieses jahr bei mir, mit dem unterschied, dass ich die

karre zur ortsansässigen werkstatt geschoben habe...dort wurden eintragungen

und tüv gemacht (2 Jahre, obwohl 1 Jahr abgelaufen!)...paar tage später dann zur zulassungsstelle).

gruß jp

ps: dass mit den nummernschilder ist glaube ich ne individuelle sache,

als ich bei der zulassungsstelle war und meinen alten roller vorübergehend stillgelegt

habe, hat sie mich gefragt ob das kennzeichen zwecks wiederzulassung noch 6 monate

seine gültigkeit behalten soll. und soweit ich das bei meinem "sitznachbarn" mitbekommen

habe durfte der die alten kennzeichen ohne euro-zeichen von seinem vorbesitzer behalten,

aber nur weil der im gleichen kreis wohnte.

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