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Geschrieben

Hallo Leute,

es gibt ja immer wieder so Gerüchte, dass Braumeister aufgrund ihres Berufes mit nem höheren Promillegehalt im Blut Auto fahren dürfen, als der Otto Normalsäufer. Stimmt das? :-D

Geschrieben

mein Opa väterlicherseits ist eine ganze Weile eine Holsten Pferdekutsche zum Bierausliefern gefahren, mit Kaltblütern vorgespannt etc., da waren 2 Promille noch Satz, auch bei den Pferden.

:-D

Geschrieben (bearbeitet)
Hallo Leute,

es gibt ja immer wieder so Gerüchte, dass Braumeister aufgrund ihres Berufes mit nem höheren Promillegehalt im Blut Auto fahren dürfen, als der Otto Normalsäufer. Stimmt das? :-D

"Im Brauereihandwerk werden auf der Meisterschule sogenannte Trunkenheitsfahrten geschult,

die im Rahmen der Abschlußprüfung auch von einem IHK Prüfer in Zusammenarbeit mit dem TÜV geprüft werden.

Im Rahmen der Ausbildung ist der Prüfling behutsam an seine Grenzen heranzuführen.

Die Prüfungsfahrt, welche auch eine Autobahnfahrt nicht kürzer als 50km beinhaltet, muß mit einem Atemalkoholpegel

von nicht weniger als 1,25 Promille durchgeführt werden."

Quelle : IHK Ausbildungsverordnung Braumeister vom 01.04.1958.

Edit fügt noch an :

Für mich unklar bleibt die Frage, wer bei der Prüfungsfahrt die 1,25 Promille haben muß.

Die Prüfer oder der Prüfling ?

Weiß jemand mehr ?

Bearbeitet von oehli
Geschrieben
"Im Brauereihandwerk werden auf der Meisterschule sogenannte Trunkenheitsfahrten geschult,

die im Rahmen der Abschlußprüfung auch von einem IHK Prüfer in Zusammenarbeit mit dem TÜV geprüft werden.

Im Rahmen der Ausbildung ist der Prüfling behutsam an seine Grenzen heranzuführen.

Die Prüfungsfahrt, welche auch eine Autobahnfahrt nicht kürzer als 50km beinhaltet, muß mit einem Atemalkoholpegel

von nicht weniger als 1,25 Promille durchgeführt werden."

Quelle : IHK Ausbildungsverordnung Braumeister vom 01.04.1958.

dat is n joke dass die immer noch ihre gültigkeit oder?!?!

Geschrieben
"Im Brauereihandwerk werden auf der Meisterschule sogenannte Trunkenheitsfahrten geschult,

die im Rahmen der Abschlußprüfung auch von einem IHK Prüfer in Zusammenarbeit mit dem TÜV geprüft werden.

Im Rahmen der Ausbildung ist der Prüfling behutsam an seine Grenzen heranzuführen.

Die Prüfungsfahrt, welche auch eine Autobahnfahrt nicht kürzer als 50km beinhaltet, muß mit einem Atemalkoholpegel

von nicht weniger als 1,25 Promille durchgeführt werden."

Quelle : IHK Ausbildungsverordnung Braumeister vom 01.04.1958.

:-D Ich werd Braumeister.

Nee, weiß denn einer, ob die Verordnung noch Gültigkeit besitzt? 1958 waren die Promillegrenzen ja noch anders.

Geschrieben
Hallo Leute,

es gibt ja immer wieder so Gerüchte, dass Braumeister aufgrund ihres Berufes mit nem höheren Promillegehalt im Blut Auto fahren dürfen, als der Otto Normalsäufer. Stimmt das? :-D

Das ist Blödsinn! Es ist übrigens auch ein Gerücht, daß Braumeister immer "unter Gas" stehen.

Geschrieben

such mal nach gesetzen vor 1900 - da gabs noch keine autos, wahrscheinlich steht da drin, das man immer stramm sein darf. generell.

Geschrieben
Hallo Leute,

es gibt ja immer wieder so Gerüchte, dass Braumeister aufgrund ihres Berufes mit nem höheren Promillegehalt im Blut Auto fahren dürfen, als der Otto Normalsäufer. Stimmt das? :-D

Ja, das stimmt...Braumeister dürfen mit 0,25 mehr Promille ein Fahrzeug führen als der einfache

Brauer, der darf nämlich erst ab 1,8 Promille auf die Straße (ist mir damals als Grund für meine MPU mitgeteilt worden,

ich hatte nach Blutprobe nur 1,78 Promille, na ja, knapp daneben ist auch vorbei)... :-D

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