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TÜV: Gutachten zur Aufhebung des §54


Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

hat jemand von Euch schonmal gehört, dass man ein Gutachten zur Aufhebung des §54 erlangen kann und wie das geht?

Also ich möchte bei Vespas die NACH 1962 gebaut wurden ein Gutachten erlangen, dass ich das Fehlen der Blinker in die Betriebserlaubnis eintragen lassen kann.

Es geht definitiv, ich weiss nur nicht wie.

Bin für jeden Hinweis dankbar!

Orlando

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Hallo Leute,

hat jemand von Euch schonmal gehört, dass man ein Gutachten zur Aufhebung des §54 erlangen kann und wie das geht?

Also ich möchte bei Vespas die NACH 1962 gebaut wurden ein Gutachten erlangen, dass ich das Fehlen der Blinker in die Betriebserlaubnis eintragen lassen kann.

Es geht definitiv, ich weiss nur nicht wie.

Bin für jeden Hinweis dankbar!

Orlando

auf www.briefkopien.de.vu gibts nen gutachten zum download

evtl hilft es

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Spanier8877 hat das an seiner 69er Rally eingetragen bekommen.

Ging nur mit Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums.

Der TÜV musste bestätigen daß die 6-Volt Elektrik zu schwach

sei um eine Blinkanlage zu versorgen und der Umbau unverhältnismäßig

teuer ist. So hats dann funktioniert.

Kostet natürlich auch einiges, ich glaub insgesamt so um die 100 Euretten.

LG

Ölsau

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Mein Tüv-Mann hat mir das einfach so eingetragen bei meiner Sprint Bj. 67. Hatte so ne Kopie von so einem Gutachten dabei. Habe dafür normal wie eine Eintragung gezahlt. Kann aber gut sein dass das eigentlich so nicht gehen darf... :-D

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Ja, das ist mir auch neu, dass sie das bei der Anmeldestelle durchlesen UND vor allem, die Abkürzungen verstehen...

Zum Punkt "Anrecht":

So eine Willkür in Deutschland??? Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Hier ist doch jeder Fitzel gesetzlich geregelt, wie kann es denn da sein, das sowas vom Ermessen des Prüfers abhängt???

Hmmm, naja, bin ja mal gespannt....

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Ich kann das von Rita geschriebene aus eigener Erfahrung bestätigen.

Betrifft im Übrigen auch die Zuteilung eines kleinen Kennzeichens.

Ich habe selbst viel deswegen herum telefoniert, Aussage sämtlicher TÜV Stationen war, dass das nicht möglich ist, von einer Ausnahmegenehmigung wollten die erst recht nichts wissen.

Mir wurde hierbei auch mehrfach gesagt, das z.B. auch bei der Zuteilung eines kleine Kennzeichens, das OK der Zulassung nötig ist.

Heißt im Zweifelsfall will dort jemand die Karre sehen und begutachten ob ein kleines Schild berechtigt ist.

Meine Fazit aus der Geschichte war dann, dass es micht irgendwann so genervt hat, dass ich Blinker nachgerüstet habe.

War ca. 1,5 Stunden Arbeit, und spart einem falls man die Möglichkeit hätte eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, einen Haufen Geld.

Hatte bei einem Laden angefragt der TÜV Service bietet, die hätten das gemacht, Kostenpunkt ca. 150? oder mehr, und der Hinweis mit dem Problem bei der Zulassung.

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Moin,

benutz mal die Suche (Ausnahmegenehmigung). Wurde schon oft besprochen. Funktioniert nur bei Fahrzeugen die jetzt aus dem Ausland kommen (also nicht einfach Blinker abbauen) und Deine Zulassungstelle muss halt mitspielen. Und da liegt das Problem, der Zulassungstellenleiter (nicht TÜV Prüfer) darf das allein nach Tageslaune entscheiden. Die meisten TÜV Prüfer wissen was bei Ihrer Zulassungsstelle vor Ort geht oder nicht und verweigern die Eintragung deshalb schon vorher. Das öfter Kisten ohne Blinker (und ohne Ausnahme) in den Verkehr kommen weils keiner bemerkt hat, nützt leider nicht viel, da es bei jeder HU oder Polizeikontrolle auffallen kann.

Gruß aus Kiel

matze

Bearbeitet von matzmann
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