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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

:haeh:

Habe da mal ´ne Frage! Ja ja, ich weiß, habt Ihr Euch gedacht!

Also die Frage ist: darf ich z.B. eine Rally 200 (sagen wir mal Baujahr 72), wo ja auch keine Blinker dran vorgesehen waren, ohne diese im Straßenverkehr legal bewegen?

Gibt es da irgendeine Baujahrsbeschränkung oder so etwas?

Besten Dank für die fachmännischen Antworten!!!

:-D

Geschrieben

Also, generell brauchst Du nach Bj. 63 und über 125ccm Blinker.

Demnach wird Deine Rally also rechtmäßig mit Blinkern nachgerüstet werden müssen, es sei denn Du suchst dir dieses Gutachten( internet), welches den aufwand einer Nachrüstung als zu groß angibt.....und dann noch nen Oldie-freundlichen Prüfer :-D

Geschrieben

... ähm: 1961 *klugscheiss*

Gibt aber auch - wie R.entchen schrieb - die Möglichkeit "ohne Blinker" eingetragen zu bekommen (... abweichend von § 54 StVzO Fahrzeug ohne Blinker ...". Kostet aber dafür bei der Zulassung nochmal extra für die Ausnahmegenehmigung (30 Euro?).

Hab' da gerade mal was in's Netz gestellt; könnte Dir vielleicht helfen ...

blin-ga1.gif

Viel Erfolg!

Geschrieben

Moin,

ne GL Bj. 07 /63, 150 ccm, zugelassen ohne Blinker. Hat noch nicht einmal

etwas extra gekostet (wie t4 meinte). Habe ich Glück gehabt?????

Gruss Schnippel :grr:

Geschrieben
... ähm: 1961 *klugscheiss*

Gibt aber auch - wie R.entchen schrieb - die Möglichkeit "ohne Blinker" eingetragen zu bekommen (... abweichend von § 54 StVzO Fahrzeug ohne Blinker ...". Kostet aber dafür bei der Zulassung nochmal extra für die Ausnahmegenehmigung (30 Euro?).

Blinkerpflicht ist ab EZ 4/62 bei der Ausnahmegenemigung muss aber auch die Zulassungsstelle mitspielen ( ein Kumpel von mir hats bekommen bei nem anderen gabs keine Zulassung mit dem Eintrag...)

Geschrieben

Jo Radiergummientchen, wo finde ich den dieses besagte Gutachten im Internet?

Ach ja, und noch etwas zu dieser Briefkopie: Was bedeutet denn diese Seltsame Anmerkung mit:

Ich habe es eingetragen, aber damit rumfahren darfst Du doch nicht!!!

Oder was soll dieser zusätzliche Vermerk?!( Habe ich auch schon mal bei einem Auspuffeintrag gesehen.)

:plemplem:

Geschrieben

Rally 200 Bj. 76:

Ausnahmegenehmigung der Stadt Hagen,Fahrzeug ohne Blinker.

Zu sehen ist mein Fahrzeugschein als Scan auf unserer Homepage unter Briefkopien!

Gruß Vasko

Geschrieben

Oder man macht es wie ein Freund von mir!!! Fährt ne Rally 180 ..........

.........hatte einen Blankobrief mit dem Bj. 61!!!!! Die alte Sau.................

ist wohl die älteste Rally auf der Welt, oder?????????

GRUSS SCHNIPPEL

Geschrieben

Besten Dank Vasko,

habe ich mir gleich runtergeladen (hoffentlich wird das damit etwas)!

Muß ich nur noch meine Rally haben. Am Freitag hole ich sie ab.

Man, jetzt freu ich mir doch gleich wieder ´nen Ast!!!

pillepoppen

Geschrieben

Ich mußte meine SS180 auch älter machen - wär ja Blasphemie an sowas Blinker hinzuschrauben...

Jetzt ist sie auch offiziell BJ'61.

Briefkopie bei Bedarf bei mir.

ss180_1.jpg

Geschrieben

Verdammt noch mal, wo gibt es denn jetzt dieses Gutachten im Netz, wo das mit dem Aufwand als zu groß beschrieben wird!!!

Kann das jemand endlich hier hinschreiben :-D:-(:-(:-(:-(:-D:-P:-P:-P:-P:-P:-(:-(:-(:-(:-P:-P:-P

...der pillepoppe will es sich ausdrucken findet es aber nicht

Geschrieben
Der blöde Tüv-Mensch hat mir meine Blinker trotz eurer wirklich tollen Hilfe nicht ausgetragen!!!

Versuche es gelegentlich noch mal bei ´nem anderen!!

pillepoppen :puke:

Ha , das war ja auch Deine Frage nicht! Du hast gefragt, ob Du unter bestimmten Umständen 'ne "ohne-Blinker-Eintragung" bekommen kannst (was oft möglich ist). Ein Problem gibt's natürlich schon eher, wenn Du vorhandene Blinker "ausgetragen" haben möchtest (och nö, Herr TÜV, tragense man die Vorderradbremse und das Fernlicht auch mit aus ... :-D ). Kann mir vorstellen, dass da 'nem Blaukittel was quer zum liegen kommt ... das ist doch völlig gegen deren Natur - und ehrlicherweise unter Sicherheitsaspekten auch nicht ganz nachvollziehbar.

Warum wollt ihr eigentlich alle eure Blinker weghaben? Wenn's original Vespa ist und funktioniert spricht doch nix dagegen? Und wen die Optik stört: da gibt's doch mannigfaltige Möglichkeiten, da hübsche Fremdteile zu verbauen ...

Geschrieben

Ne, so ist das ja gar nicht, da waren nie Blinker dran an der Karre!!!

Ich nenne das jetzt mal austragen (von mir aus auch einen Vermerk machen "ohne Blinker). Wie soll ich es denn sonst nennen!!!

bis denne pillepoppen :-D

Geschrieben

Tach!

Mensch Sven, mir war direkt klar, dass an diesem Roller zumindest ein kleiner Haken sein mußte!

Und jetzt mal ein Wort zu oschinoool Kram und so!

Fahr mal einer von euch mit 2 (in Worten: ZWEI!) Rückspiegeln durch dei Gegend!

Da erklärt dich jeder (wirklich JEDER) für bescheuert!

Und ich finde die Lenkerendenblinker eigentlich ganz schick! Oder muß es etwas mehr sein??

Markus

Geschrieben

also ich möchte meine Rally wieder anmelden war die vor zehn Jahren in Deutschland schon mal zugelassen war.

Muß man eigentlich zwei große Rückspiegel am Lenker haben oder reicht vielleicht einer oder noch besser ein Klemmspiegel???? für TÜV

ach ja Rally 180 Bj.71

Geschrieben

Hi,

also in Flensburg reicht ein Klemmspiegel!!!!!! Haben wir an mehreren

Rollern so gemacht. Ich glaube einer von uns hat das sogar eintragen

lassen.

Gruss Schnippel

Geschrieben

is ja ne Vollabnahme deshalb hatte ich gedacht wärs schwieriger.

Aber na dann mit Klemmspiegel hin wenns ja klappt.

Kostet das Eintragen Extra? Bekomme ja wohl nen neuen Brief???

Habt ihr ne Briefkopie für mich per Mail.

@Schnippel E-Mail müstest Du ja noch haben

Danke.

Geschrieben

Jo, kann ich Dir etwas zu sagen mit den Spiegeln, obwohl das ja irgendwie vom Thema wegführt.

Du mußt eigentlich 2 Spiegel an deiner Karre haben, wenn sie 100 kmh oder mehr fährt. Ich hatte an meiner PX auch nur einen Spiegel, den mir dann der freundliche TÜV-Prüfer als erlaubt bescheinigt hat, in dem er zusammen mit dem Mallossi und dem Taffspeed auch die Eintragung der Höchstgeschwindigkeit von 100 auf 99 runtergesetzt hat, nett was!

Mallossi und 99kmh :grins:

Viele Spiegel (vor allen Dingen Klemmspiegel) sind alleine schon wegen der zu geringen Größe nicht erlaubt. Die meisten erlaubten haben ´ne Nummer eingestanzt.

Zum Glück achten die meisten Tüv-Prüfer nicht auf den ganzen Kram!

Na denn viel Glück!!!

pillepoppen :-D

Geschrieben

Bei uns z. B. reichen Klemmspiegel. Die "normalen" Klemmer haben auch 'ne ausreichende Spiegelfläche. Und zwei Spiegel brauchst Du ab 'nem bestimmten Baujahr (late 90's??). Aber zum Glück wird das alles meist nicht so eng gesehen.

*edit*: Ich würde einen Klemmspiegel nicht eintragen lassen ...

Geschrieben
Und zwei Spiegel brauchst Du ab 'nem bestimmten Baujahr (late 90's??).

Kann nicht sein, die PX '01 hat nur einen... Ich hab ne PX BJ. 94 und auch nur einen...

Irgendwo im Netz gefunden:

"§56 StVZO

Rückspiegel und andere Spiegel

Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrer nach rück- und seitwärts alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Krafträdern, die vor dem 1.1.1990 zugelassen worden sind, genügt ein Rückspiegel links. Die Größe der spiegelnden Fläche muß mindestens 60cm² betragen.

Hinweis: Nach EG-Norm müssen runde Rückspiegel mindestens 10cm Durchmesser haben, ovalförmige Spiegel mindestens 15cm (quer) und 10cm (hoch) haben. Nach ECE-Norm muß die spiegelnde Fläche mindestens 69cm² betragen."

Geschrieben

Es reicht doch schon dem Tüvknecht zu sagen, dass bei den org. Spiegeln

eh nur die verwakelten Schultern zu sehen sind.(meine Erfahrung)

Da man sich sowieso auch umdrehen muss, winkt der Tüv doch schon

ab und drückt ein Auge zu. Wenn man nicht gerade einen Brenner

an der Angel hat, der vielleicht auch noch die Sitzbanklänge nach-

misst um zu sehen ob nur eine Person auf dem Roller mitfahren

darf. Ich finde es muss nur plausibel klingen, es sind ja auch

nur Menschen, oder????????????

Einfach zum Tüv und versuchen!!!!!!!!!!!!!

Gruss SCHNIPPEL :puke:

Geschrieben

So, hier mal wieder etwas von der Blinkerfront!

Ich bin jetzt mal wieder so richtig :-D !!! Und könnte gut :puke: !!!

Also, da der 1. TÜV (den ich über Telefon meine Lage erklärt habe), meine Blinker nicht austragen wollte (es handelt sich um eine ital. Rally und es waren nie Blinker dran), habe ich bei meinem Zweiradhändler nachgefragt.

Der hat dann den TÜV-Menschen aufgekärt. "Müßte gehen" war die Antwort! Da mein Hinterradlager im Arsch ist möchte ich da keinen Meter mit fahren, also mit Anhänger hingebracht!

Und...nichts geht. Der Typ hat mit Hannover und dem Rest der Welt telefoniert und die meinten das geht nicht. Wäre es bei der 21er damals gemacht worden wäre das anscheinend kein Problem gewesen. Da aber der Tüv-Mensch (oder auch nicht), anscheinend nichts von seinem Job versteht hat er keinen Vermerk über die Blinker gemacht und einfach so zugelassen! 5 Jahre ist der Vorbesitzer (auch nichtwissend) so damit rumgefahren und natürlich auch schon wieder bei der HU gewesen. Wieder wurde anscheinend nichts bemängelt.

Nur jetzt, wo der Roller ja schon zugelassen war, kann man es nicht mehr austragen lassen hhääääääääääää??? Der Roller hatte doch nie Blinker!!!

Soll ich die Last tragen alles umzubauen, da der Tüv-Pisser ´nen Fehler gemacht hat. Was wär eigentlich wenn ich sie als Oldi zulassen wollte, dann darf ich doch gar nichts ändern!!!

Alles !!! Paragraphenreiterei !!!

Nur irgendwie bin ich jetzt einfach der gearschte.

Sag mal Vasko, hattest Du deine Blinker austragen lassen bei der 21er oder irgendwann später? Im Schein kann man das jetzt ja nicht sehen!

(Man kann ja das Datum der 1. Zulassung in Deutschland nicht erahnen)

Vielleicht könnte ich ja was mit der "Briefkopie" anfangen.

So hatte ich mir das schon mal alles nicht vorgestellt! 40 Volt auf dem Rücklicht (siehe Rally elektrik Topic) und die Blinker bekomme ich nicht ausgetragen.

Vielen Dank, das ich hier meine Wut walten lassen kann, hier treffe ich auf verständnisvolle Gleichgesinnte (bla bla bla)

pillepoppen :plemplem:

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