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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

zu verkaufen?

Von privat an privat?

was muss dabei beachtet werden? (Notarielle Beurkundung ...)

BITE KEINE Moskau Inkasso-Tipps, DANKE

Ich hätte jemanden, der mir eine titulierte Forderung abkaufen könnte und würde...

gerne per PM

danke,

chris

s´editsche sacht noch, dass es hier um daslegal machbare, also die grundsätzliche möglichkeit geht...

Bearbeitet von blitzknall
Geschrieben

nenn man Wechsel sowas. Ist also möglich. Ob du da Formell irgendwie gebunden bist, keine ahnung. Kann man aber bestimmt irgendwoe rausfinden.wiki weiß das aber.

wenn ichs richtig verstanden habe schuldet dir einer geld und ein anderer ist bereit dir das geld zu geben. dann bist du aus dem schneider und der andere schuldet dem der dir das geld gegeben hat?!

Geschrieben
nenn man Wechsel sowas. Ist also möglich. Ob du da Formell irgendwie gebunden bist, keine ahnung. Kann man aber bestimmt irgendwoe rausfinden.wiki weiß das aber.

wenn ichs richtig verstanden habe schuldet dir einer geld und ein anderer ist bereit dir das geld zu geben. dann bist du aus dem schneider und der andere schuldet dem der dir das geld gegeben hat?!

röchtöööch, genau so isses, wir wollen halt legal bleiben, daher meine Frage, aber wiki iss ne gute idee, ich komme immer nur auf goggl..

chris

Geschrieben
Der Wechsel wäre vergleichbar dem Bargeld d.h. eine Wechselschuld ist SOFORT exekutierbar (pfändbar). Daher kann ein Wechsel auch wie Geld den Besitzer wechseln. Der Hacken ist blos, dass der Wechselschuldner über entsprechendes Vermögen verfügen sollte. D.h. ohne entsprechende Bonitätsprüfung ist der Wechsel wertlos.

Edit: Im dt. Sprachraum ist der Wechsel nur mehr im Bankgeschäft üblich. (wg. Boni-Prüfung)

Böse: Wechselreiterei: Zwei Personen stellen sich gegenseitig Wechsel aus und bringen die in Umlauf!

ja und ist das nun legal, dass mir einer PRIVAT einen Titel (gegen einen 3.) abkauft??

chris

Geschrieben
Der Notar bestätigt NUR die Echtheit der Unterschrift. Das gibt zwar die Sicherheit, dass der Wechselschuldner der nämliche ist, aber sagt nichts über dessen Vermögensverhältnisse. Wenn Wechselschuldner und Gläubiger in einem Naheverhältnis stehen, ist die notarielle Bestätigung sinnlos.

OK, danke dann... :-D

chris

Geschrieben

Man kann ne Forderung wie nen Stück Schokolade verticken, braucht nix offizielles. Aber man muss, glaube ich, den Schulder davon in Kenntniss setzen. Er kann nix dagegen sagen, man muss es ihn nur wissen lassen, damit er nicht mehr schuldbefreiend an dich zahlen kann.

Geschrieben
der weigert sich chon seit Jahren zu zahlen---

Nur hypothetisch halt. Wenn er dann z.B. an dich zahlt besteht die Forderung immernoch vom Käufer selbiger und er hat nen eigene(neu) Forderung gegen dich.

Aber wenn er nicht zahlt isses ja eh egal.

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