rob-xman Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Hallo, ich soll laut Tüv bei der Zulassung meiner VBB2t 150 einen Besitzstandsnachweis erbringen, kann mir einer sagen was das heißt ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der_Spanier Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Also ich würde spontan sagen das die was schriftliches wollen wo drauf steht das du der Besitzer bist...Kaufvertrag? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
subway Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Das die Kiste dir gehört. Also z.B. einen Kaufvertrag vorlegen, in dem der Vorbesitzer an Eides statt versichert, die Papiere verloren zu haben oder so. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dorkisbored Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Ein Wisch von der Polizei das die Karre nich zur Fahndung ausgeschrieben is kann auch nich schaden... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jack Pott Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 KBA-Anfrage? Daß die Karre nicht gestohlen gemeldet wurde? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dorkisbored Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Die KBA gibts für die Privatperson so nich mehr...das macht das Amt nun selbst...Man kann sich eben nur noch den Wisch von der Polizei holen...is quasi das gleiche in Grün nur is es umsonst Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 (bearbeitet) Die KBA-Anfrage für "Endverbraucher" ist seit 01.03.2007 tot. Seitdem können die Zulassungsstellen bei Bedarf (Vorsprache von jemandem, der keine Papiere für sein Fahrzeug hat) selbst online auf die KBA Daten zugreifen. Leider scheint sich das noch nicht bei allen Sachbearbeitern rumgesprochen zu haben. Auch die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Polizei, die vielerorts von der Zulassungsstelle gefordert werden, sind nach Angaben der Polizei nichts anderes als KBA-Anfragen, die die Zulassungsstelle selbst hätte machen können. Deshalb hat so manche Wache auch schon einen gewissen Hals auf die Sachbearbeiter, die eine Bescheinigung mit Stempel der Polizei verlangen.Ed.: Kollege war schneller. Bearbeitet 5. Dezember 2007 von sidewalksurfer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motorhuhn Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Eine KBA-Anfrage ist übrigens kein Besitznachweis. Das ist nur ein ordentlicher Kaufvertrag. Wichtig ist auch, dass die fehlenden Papiere dort auch aufgeführt sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
erasmo Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Der Kaufvertrag reicht häufig nicht aus, wenn keine Papiere mehr da sind. Dann wird häufig die o.g. eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers gefordert, dass die Papiere verloren gegangen sind.Ciaoerasmo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dorkisbored Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Daher macht man ja auch gern mal nen Kaufvertrag mit nem guuuuten Freund und hat die Kiste natürlich vor mehr als 10 Jahren gekauft.... Denn nur 10 Jahre werden die Daten gespeichert.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ölsau Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Mal noch nen Tip für Leute ohne Kaufvertrag:Wenn sicher ist daß die Karre weder als gestohlen gemeldet, noch die letzten Jahrein Deutschland angemeldet war, kann man sie auch aufs Fundamt bringen und sagen man hätte sie im Wald oder so gefunden. Wenn sich nach nem halben Jahr noch kein rechtmäßiger Besitzer gemeldet hat (Wie auch...) dann kann man die Karre gegeneine kleine Lagergebühr (so 10-20 Euretten) wieder abholen und bekommt vom Amt nen Wisch der den Eigentumsnachweis erbringt. Also speziell für Italienimporte ohneKaufvertrag ist das ne gute Möglichkeit an den Wisch ranzukommen. Wenn man z.b.im Herbst nur den Rahmen "findet" kann man sich bis zum Frühjahr an den Anbauteilenaustoben. Habs selbst noch nie mit nem Roller probiert, aber mit ein paar gefundenenFahrrädern hat das bisher immer so geklappt. LGÖlsau Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motorhuhn Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Die Dinger werden doch versteigert. Sagst Du mir mal bitte, wo Dein Fundamt ist? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ölsau Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Versteigert wird nur wenn der Finder die Karre nicht haben will.Man bekommt nach nem halben Jahr diesbezüglich nen Brief vom Fundamt wo man gefragt wird wie mit der Fundsache weitervorgegangen werden soll. Da muß man dann das Kästchen mit "Ich beanspruche den Fund für mich" ankreuzen und damit beim Amt vorsprechen um die Karre auszulösen. Wie gesagt, etwas umständlich aber bis auf den nicht ganz korrektenFundort (hach bin ich verwirrt, zur Zeit.... ) ist das eine legaleund kostengünstige Möglichkeit an den gesuchten Wisch ranzukommen.LGÖlsau Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motorhuhn Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Besonders wohl wäre mir bei dem Gedanken nicht, z.B. meine V98 ein halbes Jahr auf den "freien" Markt zu werfen Man könnte die Rahmennummer aber ja auch mit einem anderen Rahmen ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ölsau Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 (bearbeitet) Man bekommt den Wisch auch wenn die Fundsache keine Nummer oder sowas hat...... Schließlich kann man ja alles mögliche finden. In dem Besitzstandswisch wird die Fundsachedann halt nach äusserlichen Merkmalen beschrieben, also Farbe, Form, Geruch, Figur, Haarfarbe und so. Soll ja auch die Möglichkeit geben vom TÜV ne fiktive Rahmennummer zu ergattern, hab ich mal gehört. Bearbeitet 5. Dezember 2007 von Ölsau Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motorhuhn Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Wirklich? Gibt's das? Weißt Du mehr? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ölsau Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Weiß nix genaues, hab nur vor Jahren hier mal gelesen daß jemand ne Nummerbeim TÜV bekommen hat. Lautete dann TPxxxxxxWobei TP für TÜV-Prüfer stehen soll. Musst vielleicht mal direkt beim TÜV nachfragenwas es mit den TP Nummern auf sich hat.Hier mal ein Topicdarüber.Aber ob man wirklich ohne Nummer und Papiere was bekommt kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rob-xman Geschrieben 5. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Der Kaufvertrag reicht häufig nicht aus, wenn keine Papiere mehr da sind. Dann wird häufig die o.g. eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers gefordert, dass die Papiere verloren gegangen sind.ich habe beim Händler meine vbb2t 150 er gekauft, die er aus italien geholt hat, habe daher nur den tüv und den kaufvertrag, soll aber laut verkehrsamt nicht reichen. ich soll einen besitzstandsnachweis erbrigen, was isr das ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
brianjones71 Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 (bearbeitet) Eine KBA-Anfrage ist übrigens kein Besitznachweis. Das ist nur ein ordentlicher Kaufvertrag. Wichtig ist auch, dass die fehlenden Papiere dort auch aufgeführt sind.Richtig, so wars bei mir auch, Verkäufer hat in den Kaufvertrag geschrieben, dass die Papiere "verloren" gegangen sind! Und schon gabs die Unbedenkliche! Aber da sind die STVÄer wohl mit unterschiedlicher Intelligenz ausgestattet!Edith fügt noch genervt an:Die Pussy, die mir den Vertrag ausgeschrieben hat, war nicht doof dafür aber auch clever, nett und zutraulich. War eine reine pussy-motori! Den Kerl hatte ich eigentlich schon auf der Quartermile in Rotenburg gefressen. Kommt mit seiner Ducati angefahren und labert mich zu, der KerlGünni, sach an, wann gehen wir punschen? Bearbeitet 5. Dezember 2007 von brianjones71 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thomaGS Geschrieben 6. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2007 Hallo, ich soll laut Tüv bei der Zulassung meiner VBB2t 150 einen Besitzstandsnachweis erbringen, kann mir einer sagen was das heißt ?Sag mal , was geht das eigentlich den TÜV an? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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