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Geschrieben

Moin!

Ich habe ein Problem!

Ich habe für einen Kunden eine Webseite erstellt. Dazu habe ich von mir selbst erstellte Fotos benutzt. Die Domain läuft bei der Denic natürlich auf den Namen des Kunden, ich bin Admin Ansprechpartner. Nun meine Frage, sind dadurch meine Rechte am Bild auf den Auftraggeber/Domaininhaber auf ihn übergegangen oder kann er die jetzt überall im Netz verteilen ohne mich zu fragen? Nein, habs natürlich nicht vertraglich festgehalten. :-D

Geschrieben (bearbeitet)

das urherberrecht bleibt beim fotografen.

kein vertrag bedeutet ER hat nichts schriftliches für die verbreitung.

die nutzung auf seiner eigenen seite ist von dir geduldet bzw. mit deiner bezahlung

für die website abgegolten.

soll keine rechtsberatung sein, aber so verhält es sich laut meinem anwalt bei meinen kunden.

gruß,

cal

edith verändert nix ( aus versehen auf speichern gedrückt )

Bearbeitet von cal
Geschrieben

an rechten kann man nur das nutzungsrecht an einem bild übertragen. in dem fall wurde nichts vertraglich geregelt,

also gilt das nutzungsrecht nur für den auftrag, sprich besagte website.

urheberrecht am bild ist nicht übertragbar, wäre aber für eine anderweitige als die bezahlte verwendung von nöten.

gruß,

cal

ps: wie immer keine rechtsberatung, das sollen die machen die es gelernt haben.

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