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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kurze Frage: Habe meine XL2 aus dem 4 jahre Winterschlaf wachgeküsst. Da meine technischen fähigkeiten es nun zulassen wollte ich sie optisch auf jeden fall verändern. Das zieht aber mit sich das ich öfter angehalten werde als mir lieb ist. Aber ich bezweifel das die Polizei den Motor mit seinen 102 ccm Doppelansauger gerne sehen will.

Nun zur eigentliche Frage: ist das irgendwie legalisierar?

also nen Führerschein Für Motorrad habe ich, aber kann ich das dingen als motorad ( oder halt sowas in der art) zulassen?

Geschrieben
Ja, geht.

Gut, damit weiß ich auf jedenfall schon mal das es möglich ist, weiß jemand was cih dafür alles machen muss? Also besondere umbauten ( Stichwort bremsleistung )? ach und als was wird das dann eingetragen darf ich dann lenkernedenblinker von Kellermann verbauen als ausschließliche blinker?

ich weiß viele fragen...

Geschrieben
Gut, damit weiß ich auf jedenfall schon mal das es möglich ist, weiß jemand was cih dafür alles machen muss? Also besondere umbauten ( Stichwort bremsleistung )? ach und als was wird das dann eingetragen darf ich dann lenkernedenblinker von Kellermann verbauen als ausschließliche blinker?

ich weiß viele fragen...

- Lenkerendblinker reichen aus

- Fernlicht

- Bremsen brauchste nichts ändern, die XL2 Bremse reicht da völlig aus

Geschrieben

XL2? Baujahr? Es gibt ne Grenze baujahrtechnisch, ab der eintragungen deutlich erschwert werden. Meine das sei 1990.

Geschrieben
Gut, damit weiß ich auf jedenfall schon mal das es möglich ist, weiß jemand was cih dafür alles machen muss? Also besondere umbauten ( Stichwort bremsleistung )?

Die 125er haben identische Bremsen

ach und als was wird das dann eingetragen darf ich dann lenkernedenblinker von Kellermann verbauen als ausschließliche blinker? Nein

ich weiß viele fragen...

am einfachsten als 125er zulassen.

Gruß

Benjamin

Geschrieben

Lenkerblinker ohne hintere Blinker sind legal bis BJ 88

ebenso ist 88 das letzte Baujahr mit einfachen Eintragungen bei Motorumbauten... ab 89 erschwert, da Abgaswerte nachzuweisen sind.

Rita

Geschrieben
Lenkerblinker ohne hintere Blinker sind legal bis BJ 88

ebenso ist 88 das letzte Baujahr mit einfachen Eintragungen bei Motorumbauten... ab 89 erschwert, da Abgaswerte nachzuweisen sind.

Rita

Was aber mit gewissen Beziehungen auch machbar ist... :-D

Geschrieben
am einfachsten als 125er zulassen.

Gruß

Benjamin

Warum? Dann ist er im Zweifel immer noch illegal unterwegs. Ich würde es erst mal mit dem wirklich verbauten Setup versuchen.

Geschrieben

Also die karre ist BJ 92.

Wenn dann nehme ich Blinker die extra von Vorne und hinten zu sehen sind.

DA meine ja nicht vor 89 gemaut ist, muss ich dann praktisch beim zulassen ne extreme AU machen? das wird ja bei den 2 taktern ne echt schwere angelgenheit.

Geschrieben

Streng genommen müsstest du ein (sau teures) Abgasgutachten machen lassen. Es gibt aber auch TÜV-Prüfer, die Augenmaß beweisen und eine normale AU durchgehen lassen. Und da musst du nur 4,5% CO erreichen, was bei gut eingestelltem Vergaser kein Problem darstellt. Wenn doch, drehst du halt die Gemischschraube was magerer.

Und mit den Blinkern würde ich mich einfach mal mit dem TÜV-Mann deines Vertrauens unterhalten. Vielleicht geht da auch bei dem Baujahr was. Was hast du denn mit den Original-Blinkern gemacht?

Geschrieben

noch habe ich damit nix gemacht, will sie aber verschwinden lassen. mir gefällt der cleane lock. der ganze rahmen ist so klein und dann sind da so große blinker...

ich werde mal die Tüv Prüfer hier im raum aachen abklappern.

Weiß zufällig einer von euch einen im raum aachen der voll toll ist?

Aber SCHon MAl ein großes DANKE!!!!!!!!!

Geschrieben

bei den Harleys haben wir das früher immer so gemacht....

Lenkerblinker verbaut.... Hintere gelassen....

eintragen lassen: " mit Fahrtrichtungsanzeigern an Lenkerenden.... Prüfzeichen xyz1234" und erst dann die hinteren entfernt....

Rita

Geschrieben

Auszug aus der StVZO:

§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger

5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

1.

einachsigen Zugmaschinen,

2.

einachsigen Arbeitsmaschinen,

3.

offenen Krankenfahrstühlen,

4.

Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,

:-D

Geschrieben (bearbeitet)
Auszug aus der StVZO:

§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger

5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

1.

einachsigen Zugmaschinen,

2.

einachsigen Arbeitsmaschinen,

3.

offenen Krankenfahrstühlen,

4.

Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,

:-D

Das wirds nach etwaiger Legalisierung dann wohl sein.

cheers

Edith zieht alles wieder zurueck! alfaonso hatte voellig recht!

Bearbeitet von tobuid

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