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Anzeige wegen Beleidigung per Email


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also ich habe mich hinreissen lassen und jemand per Email beleidigt.

Naja das böse Wort A*******. und halt so weiter.

Jetzt meint er er würde mich anzeigen.

Was genau muss ich denn jetzt befürchten?

Wäre spitze wenn sich jemand dazu äussern könnte.

Ja ich weiss Beleidigungen sind nicht so toll.

Hab mich hinreissen lassen.

Ich hab mich auch grad bei ihm entschuldigt, zählt das als gute Geste?

Geschrieben

Ja hab ich probiert, aber wirklich viel hab ich nicht gefunden, ausser der Aussage das es wahrscheinlich nicht vor Gericht geht.

Aber kennt sich hier niemand genau damit aus?

Nützt es was wenn ich mich entschuldige?

Geschrieben

Ach mensch das beschäftigt mich jetzt.

Erst zockt er mich ab und jetzt will er mich noch anzeigen.

Ich krieg nen Vogel bei so Leuten.

Naja gut dann warten wir mal was da so kommt.

Wie teuer ist denn so eine Beleidigung?

Bin Student wird dass dann auch an Tagessätzen ausgehandelt?

Geschrieben

Ja, auch bei Studenten gelten Tagessätze, Geldstrafen werden immer nach Tagessätzen anhand des Einkommens bemessen.

Aber ernsthaft Sorgen machen würde ich mir erst, wenn eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung ins Haus flattert. Und selbst dort musst du nicht hingehen. Der Heiße-Luft-Faktor ist in diesem Fall nicht unterschätzen.

Geschrieben
Ach mensch das beschäftigt mich jetzt.

Erst zockt er mich ab und jetzt will er mich noch anzeigen.

Ich krieg nen Vogel bei so Leuten.

Naja gut dann warten wir mal was da so kommt.

Wie teuer ist denn so eine Beleidigung?

Bin Student wird dass dann auch an Tagessätzen ausgehandelt?

Inwiefern hat er dich denn abgezockt?

Geschrieben

Naja ich hab bei Ebay einen polo ersteigert, dann hingefahren und gemerkt das der G-Lader schrott war.

Also hab ihc natürlich nicht bezahlt, er hat dann gemeint er will die Ebay gebühren.

Naiv wie ich war hab ich ihm 50 Euro gegeben und er hat versprochen mir das Geld zurückzugeben sobald er von Ebay seine Gebühren zurückbekommt.

Natürlich hat er die 50 Euro nicht zurückgegeben und daraufhin hab ich ihm besagte Mails geschickt.

Jetzt bin ich 50 Euro los und hab vielleicht ne Anzeige am Hals.

Ich könnte kotzen, wieso war ich nur so Naiv?

Wie kann man nur so blöd sein. :-D :-D :-D :-D :-D

Geschrieben

Hab natürlich keine Quittung.

Hab auch nur einen Zeugen.

Er natürlich mehr.

Also ich denk das Geld ist weg.

Er behauptet ja er hat kein Geld von mir bekommen.

Geschrieben (bearbeitet)
Hab natürlich keine Quittung.

Er behauptet ja er hat kein Geld von mir bekommen.

Sorry,........ aber ich glaub das hätte ich dann auch gesagt! Nicht böse gemeint, aber einige Ar...l..her sind genau darauf aus!

VanEdith sacht Danke :-D

Bearbeitet von vanessa
Geschrieben

Ja und das regt mich ja so auf, er hat mein Geld und will mich anzeigen.

Naja ich trink jetzt erstmal mein bier und dann mal schauen was noch so alles kommt.

Ach ja nächstes Mal schenk ich das Geld lieber jemand hier aus dem Forum.

Da hab ich mehr von.

Geschrieben

ja den Verdacht hab ich auch.

Das regt mich echt auf.

Wieso bin ich manchmal nur so blöd.

Ne dem seine Email darf ich hier glaub nicht reinsetzen, oder?

Nicht dass das forum dann auch noch stress kriegt.

Geschrieben
vielleicht bringts ja was, mal mit eine paar böse aussehenden kumpels vorbeizufahren? :-D

Wenn der schon wegen einer Email eine Anzeige macht möchte ich nicht wissen was dann passiert :-D :-D

Geschrieben

Hi,

ich komme gelegentlich aus beruflichen Gründen mit solchen Themen in Berührung.

Deshalb rate ich Dir die Sache einfach zu vergessen und die 50 Euros als Lehrgeld zu verbuchen.

Steht ja auch schon weiter oben.

Erst wenn ein Diener der Justiz Dich zu einem Gespräch bittet, kannst Du Dir vielleicht ein paar Gedanken machen. Doch auch dann kostet es nur Geld, sonst nix.

Mit anderen Worten: Mach noch ein Bier auf und Schwamm drüber.

Cheers

Holger

Geschrieben

Ok, danke der guten Ratschläge.

Ein Bier hab ich jetzt getrunken und jetzt ist auch schon besser.

Werd jetzt noch nen schönen Film schauen und dann ins Bett gehen.

Wenn wirklich ein Brief kommt, dann melde ich mich.

Ist es dann eigentlich besser wenn ich es gleich zugeb und mich entschuldige?

Wird dann eher die Anzeige fallengelassen?

Geschrieben

Meiner Meinung nach wird er garkeine Anzeige erstatten,

Ich nehm an das er weiß das er scheisse verkauft hat (arglistik verschwiegener Mangel) und will dich deswegen einschüchtern damit du nicht versuchst gegen ihn vor zu gehen.

Aber das du keine Quittung oder nen Kaufvertrag hast ist blöd.

Geschrieben

mann wegen sowas würd ich mir jetzt nicht sooo große sorgen machen, hast ja keinen umgebracht... :-D

und wenn er dich schon verklagen will, dann verklag ihn doch auch wegen betrug (weswegen du ihn ja eig. beschimpft hattest) :-D

Geschrieben
Ne dem seine Email darf ich hier glaub nicht reinsetzen, oder?

Hier eher nicht, was aber nicht für diverse (unseriöse)mailinglisten gilt. Ich hatte mal nen Link wo man ne adresse eingetragen hat, die dann in ca 500 mailinglist eingetragen wurde - find ich aber nichtmehr.

Geschrieben

ich hab da noch so nen Polo G60 zu verkaufen.... :-D

ich glaube du solltest es wirklich als Lehrgeld ansehen. Der wird dich bestimmt nicht anzeigen. Das ist einfach nur eine kleine Ratte die sich freut dir ein bißchen Angst machen zu können. Es liegt doch einigen Menschen im Blut direkt mit einem "befreundeten" Anwalt zu drohen. So viele Anwälte gibts überhaupt nicht :-D

Kopf hoch und Prost :-D

Geschrieben

Alter, mach dich nicht naß!

Der wird sich hüten, dich anzuzeigen!

Aufgrund deiner begründeten Erregung und der ohnedies bereits erfogten Entschuldigung deinerseits kräht da kein Hahn danach, oder glaubst du im Ernst, die Verfolgung solcher Lapalien stünde in irgendeinem Aufwand zum Bürokratieaufwand?

Desweiteren schreib eine Sachverhaltsdarstellung über den Vorgang an Egay, in klaren Worten aber sachlich und belegt, und in Form einer Vermutung!

Außerdem verpaß dem linken "Verkäufer" eine besonders miese Beurteilung! Du hast nicht nur allen Grund dazu, sondern wegen arglistiger Täuschung auch Anspruch auf Reisekostenersatz, Aufwand und Verdienstentgang (wenn du dir für die Fahrt Urlaub nahmst...) wenn's nicht gerade WE war. Wenn du einen glaubwürdigen Zeugen für die Geldübergabe (da hast dich auch schon naß gemacht, ohne nachzudenken?) hast, reicht das, um auch das in die Egay Beschwerde einzufügen (bitte emotionslos!), sowie in der Bewertung anzugeben!

Auch bei einem Egay Geschäft hast du durchaus das Recht vom Kauf kostenfrei zurückzutreten, erst recht, wenn die Ware nicht dem angegebenen Zustand entspricht!

Zu beachten bleibt: Dem Verkäufer steht durchaus auch das Recht der angemessenen Nachbesserung zu, also den Lader zu reparieren (....sodaß du dann mit dieser Begründung aus dem Deal nicht mehr herauskommst..... ;), falls das deine Intention sein sollte, ich weiß ja nicht...), ist das in irgendeiner Form mal angesprochen worden?

PS: etwas weniger Naivität bei Geldgeschäften sollte man von einem Studiosi schon erwarten können :-D , oder hättest du die Kiste auch ohne Beleg (und Zeugen) gelöhnt???

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