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Spezielle Eintragungen bei alten Rollern...


Kingswood

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute...

Hab mich die Tage mit dem TÜV-Mann um die Ecke mal unterhalten.

Und mal genaues erfahren wollen wie es mit der möglichen max. Lautstärke meines Rollers bzw. Blinkern aussieht.

Hab da ne Eibar Li 125 mit Bj um 1968.

Jedoch absolut keine Lust auf Blinker und leises flüstern aus der Tüte wenn se fertig ist.

Leider war das Internet nicht wirklich ergiebig und der Typ ehr ratlos.

So ein Harley Freak von der Arbeit hat mir das mal bestätigt... seine Reuse hat auch keine Blinker und ist wirklich schmerzhaft Laut....

Hat da einer von euch vielleicht was handfesteres in der nähe?? Paragraphen wären super, so das ich ner blöden Diskussion gleich mal aus dem Weg gehen könnte.

Und einfach Fakten hätte.

Danke...

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Hi,

eigentlich braucht man bis Bj 1960 keine Blinker an 2 Rädern. Man kann sie sich über einen Ausnahmegenehmigung austragen lassen (teuer & geht oft nicht). Bei Fahrzeugen bis 125ccm brauchst du gar keine Blinker.

siehe:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php

5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

einachsigen Zugmaschinen,

einachsigen Arbeitsmaschinen,

offenen Krankenfahrstühlen,

Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor

Gruß

Jan

Klasse...

Danke für den Link.... :-D

Sowas hatte ich überall gesucht..

Jetzt wären nur noch die Blinker interessant...

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Kann sein, wenn es ein Import-Modell ohne Blinker war und der Einbau der Blinker einen "unverhältnismäßig hohen Aufwand" bedeuten würde. Wird bei dir aber wahrscheinlich nicht zutreffen, denke ich... Also ist die Kulanz des Prüfers gefragt, wenn Blinker mal vorhanden waren an dem guten Stück.

Edit ergänzt: Davon ab, bei den Vollhorsten, die auf unseren Straßen teilweise rumfahren, finde ich Blinker sind gar keine so schlechte Idee. Grade in der Stadt.

Bearbeitet von subway
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Kann sein, wenn es ein Import-Modell ohne Blinker war und der Einbau der Blinker einen "unverhältnismäßig hohen Aufwand" bedeuten würde. Wird bei dir aber wahrscheinlich nicht zutreffen, denke ich... Also ist die Kulanz des Prüfers gefragt, wenn Blinker mal vorhanden waren an dem guten Stück.

Edit ergänzt: Davon ab, bei den Vollhorsten, die auf unseren Straßen teilweise rumfahren, finde ich Blinker sind gar keine so schlechte Idee. Grade in der Stadt.

Sehr interessantes Topic,

wie finde ich heraus ob meine eine importierte ist, oder nicht? Habe eine VNB Baujahr 62. Die ist ohne Blinker durch den Tüv, (gemacht durch den Vorbesitzer). Jetzt muss ich aber bald selber hin und würde gerne wissen ob die Dame mal importiert wurde oder nicht. Gibt es ein Verzeichnis in dem man mal schauen könnte.

Viele Danke für kurze Antworten.

Manitou

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Die meisten Lambrettas sind bis ´61 eingetragen und fahren daher ohne Blinker - meine Serveta und die DL auch.

Würde bei der LI auf das BJ der ersten Serie spekulieren und darauf verweisen das es ein Import ist.

Es geht auch mit dem Hinweis auf ein eventuelles H-Kennzeichen, dafür muss die Kiste ohne Blinker sein, da es so Original ist.

Oder du holst dir erst die Zulassung auf 125cc und gehst mit einem größeren Reifenumfang oder geänderter Übersetzung über die 80km/h Grenze um in eine gescheite Versicherungsklasse zu kommen. Vorteil dabei wäre noch u.U. der erhalt eines kleinen Kennzeichnens, wobei ich mir da nicht ganz sicher bin.

Hilfreich sind immer Briefkopien - hier mal ne Suchanfrage starten.

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Sehr interessantes Topic,

wie finde ich heraus ob meine eine importierte ist, oder nicht? Habe eine VNB Baujahr 62. Die ist ohne Blinker durch den Tüv, (gemacht durch den Vorbesitzer). Jetzt muss ich aber bald selber hin und würde gerne wissen ob die Dame mal importiert wurde oder nicht. Gibt es ein Verzeichnis in dem man mal schauen könnte.

Viele Danke für kurze Antworten.

Manitou

Moin

Bei Deiner VNB is das eh Wurst mit den Blinkern...die hat ja Original eh nur 125ccm....da brauch man wie schon gesagt keine Blinker.

Und soweit ich weiß, wurde die Blinkerpflicht in Deutschland auch erst Anfang 1963 eingeführt.

Bin mit meiner VBB Bj. 1961 (150ccm) auch ohne Blinker easy peasy durch die Vollabnahme durch gekommen....

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Und soweit ich weiß, wurde die Blinkerpflicht in Deutschland auch erst Anfang 1963 eingeführt.

Eine Blinkerpflicht für besteht für nach dem 1.1.1962 in Deutschland erstmals in den Verkehr genommenen Zweiräder über 125cc.

Am ehesten kann man den deutschen § 54 STVZO mit einem Import umgehen.

Auf das Nachrüsten eines Fahrtrichtungsanzeigers kann verzichtet werden, wenn das Fahrzeug z.B. in Europa legal zugelassen war (in Italien gabe es auch nach 62 noch keine Blinkerpflicht) und der zu betreibende Aufwand einer Nachrüstung z.B. den Zeitwert übersteigt.

Zugrunde legen sollte man die Kosten des Umbaus in einem Fachbetrieb.

Man kann diese Ausnahme jedoch nicht einfordern, sie liegt im Ermessensspielraum des TÜV Prüfers.

So der das noch nie gemacht hat, wird er damit im Jahr 2007/2008 auch nicht anfangen.

-

Bearbeitet von gonzo
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u.U. der erhalt eines kleinen Kennzeichnens, wobei ich mir da nicht ganz sicher bin.

Bei 125ern gibt es NUR noch kleine Nr.Schilder !

Wer also auf seiner PV noch´n Kuchenblech drauf hat,

der hat in zukunft was "seltenes" :-D:-D

Ist seit diesem Jahr. Definitiv.

Gruß Bertram

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Moin

Bei Deiner VNB is das eh Wurst mit den Blinkern...die hat ja Original eh nur 125ccm....da brauch man wie schon gesagt keine Blinker.

Und soweit ich weiß, wurde die Blinkerpflicht in Deutschland auch erst Anfang 1963 eingeführt.

Bin mit meiner VBB Bj. 1961 (150ccm) auch ohne Blinker easy peasy durch die Vollabnahme durch gekommen....

Danke für die Antwort.

Meine Vnb hat leider durch Umrüstung jetzt mehr als 125ccm.

Ich fass mal zusammen:

  1. Entweder, der Bock ist vor dem 01.01.1962 zugelassen. Dann ist man durch. Kein Stress mit Blinkern.
  2. Oder die Karre hat weniger als 125 ccm
  3. Oder das Baby ist aus Italien, dann wäre es unverhältnismäßig Blinker nachzurüsten.

Eins und zwei fallen bei mir raus. Könnte halt nur sein, ob meine eine Italienische Schöne ist, oder? Gibt es im Netz eine Liste in der ich suchen könnte bezüglich dieser Auskunft?

Vielen Dank für Tips.

Manitou

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Oder das Baby ist aus Italien, dann wäre es unverhältnismäßig Blinker nachzurüsten.

Manitou

Das ist aber immernoch Ansichtssache vom Prüfer....ob das unverhältnismäßig ist oder nich.

Bei nem Freund von mir mit seiner Sprint aus Italien war dem Prüfer das ziemlich wurscht....

und er mußte Blinker nachrüsten...

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Bei 125ern gibt es NUR noch kleine Nr.Schilder !

Ist seit diesem Jahr. Definitiv.

Gruß Bertram

Seit 01. März 2007 um genau zu sein, da trat die neue Fahrzeugverordnung in Kraft...

@Kingswood

Mit welchem TÜV-Prüfer hast Du denn gesprochen?

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Hab eine italienische GT125 (1968) die ich mittels Rally 200 Motor habe umtragen lassen.

Der (sehr nette) Prüfer sagte mir das ich dann auch Blinker benötigen würde.

Mein Einwand bezgl. 6Volt Anlage und der Tatsache das dann wohl auch beim blinken mein Licht mit takten würde,

haben ihn dazu bewegt eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Das ist aber nicht der der schwierige Part.

Jede Zulassungstelle kann die Zulassung verweigern wenn sie sehen das das Ding 100km/h fährt und somit natürlich auch z.B. auf die Autobahn darf.

Ich habe da netterweise Glück gehabt.

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Jede Zulassungstelle kann die Zulassung verweigern wenn sie sehen das das Ding 100km/h fährt und somit natürlich auch z.B. auf die Autobahn darf.

So kenne ich das auch, daß der TÜV-Bericht noch keine Garantie für die Zulassung ist.

Aber der Zusammenhang mit 100 km/h und Autobahn erschließt sich mir noch nicht. Falls von ZSt-Büttel das Argument kommt, läßt sich entgegnen, daß man auf die Autobahn und auf Kraftfahstraßen darf, wenn die b.b.v-max mindestens 61 km/h beträgt. Das schafft doch auch jede alte 125er, die lt. StVZO keine Blinker haben muß.

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mal davon abgesehen würde ich lieber blinker montieren.

die miniblinker bei polo und louis gibt es ja als recht unauffällige dinger und das plus an sicherheit ist es wert.

fühle mich mit der berte ohne blinker auf der autobahn oder in der stadt nicht so richtig wohl.

Bearbeitet von gravedigger
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War hier bei uns in KN beim Tüv-Mann... kein Plan wer das war... wollte einfach mal gucken was der sagt.

Aber vom Tüv hier halt ich eh nix....

Das mit den Zulassungsproblemen hab ich auch schon gehört... In LI soll da sehr bescheiden sein.

Wobei FN keine probleme machen soll.

Wie Gravedigger schon gesagt hat... Mit Blinkern kommt man sich schon saver vor. Und so auffällig sind die ja eh net...

besonders wenn se farblich mit der Lackierung harmonieren.

Gruss Kingswood

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