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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wegen der Abnahmen mach ich am 02.08. ab 14.30Uhr wieder nen Sammeltermin.

Kannst mit meiner PV hinfahren

Damit Du nicht soviel Gas verbrauchst.

Ich zahl dann später :-D

Geschrieben

Wer hat für mich mal einen Link zu der Veranstaltung in Emsbühren ? Wetter soll ja leider nicht so dolle werden.

Geschrieben

Moin Männer,

habe gehört das die Rennen am Samstag um 14.00 Uhr starten, da ist ein Treffpunkt um 13.30 am Schiffahrter Damm ein wenig spät, oder?

VG

Hemi

Geschrieben (bearbeitet)

Hab den Schloiter eben noch bei Trainingsversuchen erwischt....ob das was wird ,so wegen aerodynamik und so.....ich bitte die Bildqualität zu entschuldigen....scheiß Kamerahandys immer

Bis Morgen!

RainySchloiter.jpg

:-D

Bearbeitet von sceleton
Geschrieben

Hier mal was zum Thema Blinker bei Krafträdern (also >125ccm) inkl. Ochsenaugen etc.

Und die Paragraphen sind auch gleich mit dabei - da macht das Klugscheißen gleich doppelt Spass

:-D

-Fahrtrichtungsanzeiger

(Fundstelle: 93/92/EWG; ECE-R53; StVZO § 54)

Vorhandensein: vorgeschrieben; nach StVZO ab EZ 01.01.1962

Bezeichnung:

(Kategorie)

vorn -> 1, 1a, 1b, 11

hinten -> 2a, 2b, 12

Anzahl: Vier

in der Breite

(Mindestwerte):

nach EG-Rili: zueinander vorn 240 mm und hinten 180 mm

nach StVZO: zueinander vorn 340 mm und hinten 240 mm;

Blinkleuchten an den Lenkerenden ("Ochsenaugen")

zueinander 560 mm

--> Siehe dazu Hinweise unter Sonstiges

in der Höhe: 350...1200 mm

Einschaltkontrolle: nach EG-Rili vorgeschrieben; optisch oder

akustisch oder beides;

nach StVZO zulässig

Sonstiges:

"Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden)

Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden

Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen

angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In

Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ

vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit

solchen FRA ausgerüstet sind.

Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn

wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA

verfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im §

54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau

Seite 20 von 89 AKE

Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht

damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau

Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad).

Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen

bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei der

Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m.

der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn man da mal frei reininterpretiert ist ja nicht die Rede von Beleuchtungseinheiten, was bedeuten würde ich kann mich draufsetzen in die entsprechende Richtung zeigen und "piep...piep...piep" machen.............. :-D Bis morgen dann!

Mist.....überlesen wozu dies ein unterparagraph ist....naja, nehm ich halt noch GELBE Taschenlampen mit....

Bearbeitet von sceleton
Geschrieben

Und wieder mal ein Hallo in die Runde.

Bin grad am ausdrucken der ersten Probeexemplare.

Sind nun 230 Seiten geworden.

Ab jetzt heisst es nur noch Fehler lesen....kein Getippe mehr :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Mach jetzt mal etwas Eigenwerbung:

Bitte Signatur beachten :-D

edith sacht: nicht auf Hans achten

Bearbeitet von TV175
Geschrieben (bearbeitet)
Schleuter was los!??! wollst dein kombi verkaufen???

5f1e_1.JPG:-D

nachdem du den nicht mehr anziehen willst und ich nicht mehr rein passe muß er wech.... :-D

Bearbeitet von einwesen

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