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Post aus Italienien


Lord Sinclair

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So, hab gestern nen schönen Brief aus der Gegend um Livorno bekommen, wo darin behauptet wird, das ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit, welche in diesem Land bei 50 km/h liegt, um ca 28 km/h überschritten hätte (wollte zur Fähre nach Elba, da hats geeilt, dann reißt man schonmal das Gas etwas auf).

Gut kein Ding, das ganze kostet jetzt so 160 Öre, aber das eigentliche Problem kommt erst noch.

Das ganze war im Mai 2006, also mittlerweile 1 1/2 Jahre hair, gibts da nicht irgendwelche Möglichkeiten mit verjähren und so nen Scheiß? :-D:-D

Italiener und Rechtsverdreher vor!

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So, hab gestern nen schönen Brief aus der Gegend um Livorno bekommen, wo darin behauptet wird, das ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit, welche in diesem Land bei 50 km/h liegt, um ca 28 km/h überschritten hätte (wollte zur Fähre nach Elba, da hats geeilt, dann reißt man schonmal das Gas etwas auf).

Gut kein Ding, das ganze kostet jetzt so 160 Öre, aber das eigentliche Problem kommt erst noch.

Das ganze war im Mai 2006, also mittlerweile 1 1/2 Jahre hair, gibts da nicht irgendwelche Möglichkeiten mit verjähren und so nen Scheiß? :-D:-D

Italiener und Rechtsverdreher vor!

In Österreich sind 6 Monate Benachrichtigungsfrist, bin so einmal 5700? Parkstrafen losgeworden.

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In Österreich sind 6 Monate Benachrichtigungsfrist, bin so einmal 5700? Parkstrafen losgeworden

Danke schonmal

Drauf geschissen, wird hier in D noch nicht vollstreckt. Planungen dazu in der EU laufen ja bereits.

Naja aber falls ich dann dochmal wieder mit dem Roller nach Elba fahr und die mich aufhalten wärs glaub a bisserl blöd!

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Also mit den Niederlanden läuft es so, man muss nicht zahlen, aber du als Halter und das Kennzeichen stehen auf der roten Liste, über Jahre. Die Daten sind zentral gespeichert und die nehmen sogar Leute am Flughafen wegen sowas hoch, angeblich. Ausserdem haben die Holländer ihre Kameras an den Polizeiwagen, die den laufenden Verkehr "scannen" und bei gesuchten Kennzeichen ausschlagen, auch wegen sowas!

Ich würde mich da genau erkundigen, wie die das handhaben in I.

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Solltest Du es nicht zahlen, würde ich es in Zukunft aber vermeiden in Italien Kontakt mit der Polizei zu bekommen.

Hatte einen ähnlichen Fall mal in Holland. Habs dann lieber bezahlt, weil ich kein Bock drauf hatte, dass mein Kennzeichen mal mit irgendeiner Kamera gefilmt wird und die mich dann doch noch kriegen.

Oder es reicht ja schon eine ganz normale Kontrolle und dann wirds richtig teuer.

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Solltest Du es nicht zahlen, würde ich es in Zukunft aber vermeiden in Italien Kontakt mit der Polizei zu bekommen.

Hatte einen ähnlichen Fall mal in Holland. Habs dann lieber bezahlt, weil ich kein Bock drauf hatte, dass mein Kennzeichen mal mit irgendeiner Kamera gefilmt wird und die mich dann doch noch kriegen.

Oder es reicht ja schon eine ganz normale Kontrolle und dann wirds richtig teuer.

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Einspruch - du kannst dich auf Grund der vergangenen Zeit nicht mehr erinnern ,ob du zu dem Zeitpunkt den Roller gefahren bist , oder ein Bekannter. Freundlich nach einer genaueren Fahrerbeschreibung fragen.

Dürfte aber auf Grund des Landessprungs aber mit Anwalt sicherer sein....... ADAC-Rechtsschutz ?

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"Im Ausland gilt oft die Halterhaftung, so dass der Halter des Fahrzeugs haftet, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Falls der Halter keine Schuld trägt, muss er den Fahrer benennen."

"Wenn Sie - wieder in Deutschland angekommen - ausländische Zahlungsaufforderungen ignorieren, kann es Probleme geben, wenn Sie wieder in das betreffende Land einreisen: Die Verjährung kann mehrere Jahre betragen."

Quelle: http://www.auto-kfz-portal.de/kfz/fahrten-ins-ausland.html

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Google hilft auch hier:

Bußgeld - Verjährung im Ausland

Hat man sich im Ausland ein "Knöllchen" gefangen, ohne dass man direkt vor Ort abkassiert wurde, dann hatte man bis auf wenige Ausnahmen bisher wenig zu befürchten. Ein Strafzettel, der einem nach Deutschland nachgeschickt wurde, konnte gar nicht oder nur sehr schwer beigetrieben werden.

Damit soll nach einem Beschluss der EU-Justizminsister künftig Schluss sein. Künftig sollen Geldbußen ab 70,- Euro in allen anderen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden können. Derzeit ist die Vereinbarung noch nicht in Kraft. Die neue Regelung muss jedoch innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umgesetzt werden, so dass sie spätestens 2007 in Kraft tritt.

Zwischen Deutschland und Österreich besteht allerdings bereits jetzt ein Vollstreckungsabkommen, durch das ein österreichisches Bußgeld in Deutschland beigetrieben werden kann. In anderen Fällen, wo ein solches Abkommen nicht besteht, kann es jedoch passieren, dass man bei einer erneuten Einreise in das Land zahlen muss. Als Verkehrssünder bleibt man in ausländischen Computersystemen oft über Jahre registriert.

Wann eine Ordnungswidrigkeit in einem EU-Land verjährt bzw. wie lange ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid beispielsweise bei einem erneuten Besuch vollstreckt werden kann, hängt von den Verjährungsvorschriften des jeweiligen Landes ab.

In Belgien verjähren Ordnungswidrigkeiten beispielsweise in der Regel ein Jahr nach der Tat. Die Vollstreckung einer rechtskräftigen Entscheidung beträgt bei einfachen Verstößen 1 Jahr und bei schweren Verstöße 5 Jahre.

In Frankreich verjährt eine Ordnungswidrigkeit nach 1 Jahr, die Vollstreckungsfrist beträgt 2 Jahren nach Rechtskraft der Entscheidung. Verkehrsstraftaten verjähren in 3 Jahre und können je nach Delikt bis zu 5 Jahren vollstreckt werden.

In Italien beträgt die Vollstreckungsfrist einer rechtskräftigen Entscheidung in den meisten Fällen 5 Jahre.

In den Niederlanden kann eine Verkehrsübertretung regelmäßig 2 Jahre verfolgt und 32 Monate nach Rechtskraft vollstreckt werden.

In der Schweiz können Verkehrsübertretungen 3 Jahre lang verfolgt werden und die Strafe 2 Jahre beigetrieben werden.

In Spanien richtet sich die Verfolgungsverjährung von Straßenverkehrsverstößen nach der Schwere des Delikts und beträgt 3, 6 oder 12 Monate.

(Angaben ohne Gewähr)

Quelle

...

In Italien muss bei Verstößen binnen der Vollstreckungsverjährungsfrist, die im Allgemeinen nach fünf Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung eintritt, zwar theoretisch noch mit Zwangsmaßnahmen gerechnet werden. In der Praxis ist bei der Wiedereinreise nach Italien augenblicklich kaum mit Vollstreckungsmaßnahmen zu rechnen - eine Garantie dafür, dass solche nicht erfolgen, gibt es jedoch nicht!

...

Quelle

...

Generell sind die Bußgelder in Italien exorbitant höher, als die in Deutschland für dasselbe Vergehen verhängten Summen. Ausländische Bußgelder sollen aber nicht vor 2009 EU-weit eingetrieben werden, die rückwirkende Eintreibung ist nicht mehr geplant. Aber aufgepasst: in Italien verjähren Verkehrssünden erst nach 5 Jahren. Bei Nichtbeachtung eines Bußgeld- und des dann nachfolgenden Protokollbescheids (mit nach 60 Tagen verdoppelter Geldbuße) lassen Sie sich besser in Italien für längere Zeit nicht mehr erwischen!

...

Quelle

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Auch wenn ein wenig Off-Topic....wie parkt man denn für 5700? falsch?? :-D:-D:-D:-D

In Wien geht das schnell, jeden Tag 3 Parktickets und dann nichts zahlen, die Schriftstücke nicht von der Post holen...so kommt man von 21?/Parkticket ganz schnell auf 160? aufwärts/Parkticket. Und es warn so um die 30 Stück.

Wie gesagt, ist aber wegen nichtabholens der zu eigenen Handen zuzustellenden Schriftstücken unter Benachrichtigungsverjährung gefallen. :-D

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Bei mir ist's irgendwie ähnlich.

Wurde letztes Jahr mit dem Auto 2x und vorletztes Jahr 1x in Deutschland geblitzt. Einmal mit 40+ Stundenkilometer.

Da bei euch draussen die Strafen verglichen mit uns ein richtiges Schnäppchen sind, wär's ja eh nicht so schlimm, wenn ich zahlen müsste - aber ich habe bis heute noch keine Post gekriegt.

Wann verjährt's denn in Deutschland?

Ach ja, und dann wär' da noch ein Parkticket vom Jahr 2000 :-D

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Also mit den Niederlanden läuft es so, man muss nicht zahlen, aber du als Halter und das Kennzeichen stehen auf der roten Liste, über Jahre. Die Daten sind zentral gespeichert und die nehmen sogar Leute am Flughafen wegen sowas hoch, angeblich. Ausserdem haben die Holländer ihre Kameras an den Polizeiwagen, die den laufenden Verkehr "scannen" und bei gesuchten Kennzeichen ausschlagen, auch wegen sowas!

Ich würde mich da genau erkundigen, wie die das handhaben in I.

Also, als ich in Amsterdam geblitzt wurde hab ich Post von einem niederländischen Inkassounternehmen nach Hause bekommen.

Ich solle bitte bis dann und dann das und das überweisen... Hab mich beim Anwalt erkundigt und der hat gesagt: Ingorieren!

Hab dann die erste Mahnung bekommen... Wieder nicht reagiert.

Es folgte die zweite Mahnung in der mir mit Einreiseverbot gedroht wurde.

Das gab mir dann schon zu denken und ich bin nochmal zum Anwalt. Der war aber immer noch der Meinung: Ignorieren!

Tja, also hab ich's wieder ignoriert und bis heute kam auch nichts mehr... Is jetzt gute 3 1/2 Jahre her.

Ich hab allerdings keine Ahnung was passiert, wenn sie mich jetzt da mal vor Ort f....n.

Man hat auch schon oft von dubiosen Geldmachern/Betrügern gelesen, die nichts, aber auch gar nichts mit der Strafverfolgung staatlicherseits zutun haben.

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    • Ich wollte kurz eine Rückmeldung, dass die COSA wieder läuft.   @ Doc Med: Vielen Dank für die Tip. Zusätzlich zum Düsenstock, welchen ich komplett zerlegt und gereingt habe, wurde auch die Nebendüse ausgebaut und alles komplett gesäubert.   Alles schön wieder zusammengebaut und sie läuft wieder!     VG Boris
    • Bei uns war im Teig schon immer Milch mit drin. Also Eier, Milch, Mehl und ne Spur Salz.   Ich mache gerne noch etwas Muskatnuss rein und - wenn ich Spätzle für mich mache (vertrage kein Ei) - statt Ei mit Mineralwasser und Kurkuma im Kochwasser, nach dem Tipp von @Dieta.   Kässpatzen wurden bei uns immer mit Emmentaler und etwas Romadur gemacht. Ich persönlich würde aber auch eher Bergkäse und Emmentaler nehmen und den Romadur einsparen (oder zumindest reduzieren).
    • passt der Plan? https://kabel-schute.de/images/schaltplaene/Vespa 50/v504fach.jpg   Bei dir scheint da mehr zu sein. irgendwo hakt es. Mach mal ein Foto vom kabelkästechen    
    • @Dirk Diggler Eine Langhubwelle lohnt sich beim RT auf jeden Fall, ist schon ein Unterschied zu 58mm. Das Getriebe habe ich ziemlich lang übersetzt (4,6) da ich meistens auf der Autobahn unterwegs bin.
    • Glückwunsch, das klingt alles topp    Ich bin mehr als erstaunt, was der GT-Zylinder offenbar zu leisten in der Lage ist. 124 kmh nach GPS (!) sind beeindruckend und lässt mich ernsthaft überlegen, meinen RT195 aus dem Fenster zu schmeißen, denn von Vmax 124 kmh bin ich deutlich entfernt. Wenn es knapp 105-110 kmh sind, aber mehr definitiv nicht.   Deine 60er-Welle (zu meiner 58er) und dein 30er-Vergaser (zu meinem 28er-Vergaser) werden wohl nicht der Grund sein.    Klar, Vmax ist für mich nicht der wichtigste Wert und entscheidender finde ich Drehmoment, aber auch da wird der GT sicherlich auch o.k. sein?   Was fährst du für eine Übersetzung? Ich fahre 16/46.
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