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Pfefferspray, wer kennt sich aus?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wer in "Konfliksituationen" noch groß mit Spray rumfingert,bekommt doch schon prophylaktisch in die Fresse!

Ich habe mir sagen lassen,dass Hunde Pefferspray wirklich nicht mögen. Dabei ist die Menge bzw. die Angabe in % auf der Pulle wohl wichtig.Je mehr - desto besser.

Zum CS-Gas! Blackwater benutzt das im Irak.

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

gebe hier auch mal meinen Senf dazu:

ich hatte selbst 11 jahre einen AmStaff und nie Probleme mit Aggro gegen menschen ,der Hund meiner Freundin, ein Westhighland White T.,sah das nicht so und zwickte in jede unbekannte ,laufende Wade - weshalb meine beiden Rüden immer angeleint waren sobald andere Leute in der Nähe waren.

Das beste Mittel einen grossen ,nicht aggresiven Hund in "Drauflosfahrt" auszubremsen ist , stehenbleiben und einen Schritt zur Seite gehen -gegebenenfalls anschreien.Der H. kann seine Geschwindigkeit nicht einschätzen!

Der Spray ist eine 50:50 Chance und zu 99% unnötig

einen grossen aggresiven Hund wirst du nicht mit Spray stoppen können ,weil

1. keiner die Härte hat zu warten und den H. auf 2-3m herankommen zu lassen

2. es mit dem Strahl oder Schaum nicht einfach ist den H. zu treffen( Nebel scheide ich von vornherein aus-da bekommt man meistens selber am Meisten ab)

3.ein aufgeputschter Hund mit dem Spray nicht zu stoppen ist

Pfefferspray ist ein reines schmerzenverursachendes Zeug und die Wirkung ist eben auf jeden unterschiedlich , abhängig von Schmerzempfinden,Alk,Drogen

Elektoschocker sowieso ungeeignet ,da muss der H. ja schon an meinem Arm hängen und Taser sind in D auch nicht frei oder- und mit dem Ding müsste man auch mal treffen.......

und ich weiss nicht wieviele Leute (ausser mir) hier legal eine scharfe schusswaffe privat führen dürfen ..........schwachsinnige idee

möchte nicht in der Haut der Person stecken ,die ungerechtfertigt in der gegend rumknallt und passanten gefährdet....

Patentrezept gibts eben keines

beim Sport halte ichs einfach so:

-stehenbleiben

-ausweichen

-anschreien

-in bestimmten Sit. kann ein tritt helfen (sachte-und nur bei den MiniWadenzwickern - die sind auch die lästigsten...)

-den Besitzer zur Rede stellen

-bei öfteren Zwischenfällen die Zeit nehmen und Anzeige erstatten (Geld schmerzt heutzutage jeden),

das Mitführen eines Sprays vermittelt natürlich ein subjektives Gefühl von Sicherheit und ich rate Frauen die alleine Sport draussen betreiben ein solches Ding einzustecken - aber sicher nicht wegen Hunden.......

Geschrieben

Gnz blöde Frage an die Experten hier, benötigt man für Reizgas / Pfefferspray in D nicht sogar mitlerweile auch den "kleinen Waffenschein", wenn man es außerhalb der eigenen Wohnung mit sich führt?

Geschrieben (bearbeitet)
Darf ich die nun "verbotenen Gegenstände" wie Wurfstern, Elektroschocker, etc. in der eigenen Wohnung aufbewahren? Wie sieht es mit Pfefferspray aus?

Für die nach dem neuen Waffengesetz nun als verboten benannten Gegenstände gilt nicht lediglich ein Führungsverbot, sondern ein generelles Umgangsverbot. Das heißt, dass auch die Aufbewahrung in der eigenen Wohnung nicht erlaubt ist. Diese Gegenstände können bis zum 31.08.2003 bei jeder Polizeidienststelle straffrei und anonym abgegeben werden.

Für Pfefferspray gilt es Besonderheiten zu beachten: Maßgeblich ist zunächst, mit welchem Wesenszweck der Hersteller diese Geräte vertreibt. Soweit sie ausdrücklich und lediglich als "Tierabwehrspray" bezeichnet sind, unterliegen sie nicht dem Waffengesetz, können mithin frei erworben und besessen werden.

Sollten sie jedoch der Abwehr von Menschen gewidmet sein, unterliegen Sie dem Waffengesetz in dem Umfang, dass sie als Reizstoffsprühgeräte gewertet werden. Für die gilt, dass sie:

als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sein müssen,

in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und

zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung, ein amtliches Prüfzeichen tragen müssen.

Regelungen zur amtlichen Zulassung und dem amtlichen Prüfzeichen werden im Rahmen einer Verordnung zum Waffengesetz erwartet. Bis dahin gelten die alten Prüfzeichen (eine Raute mit den Großbuchstaben BKA und einer Ziffer) auf den Geräten weiter fort. Sollte das Pfefferspray also ausschließlich als Tierabwehrspray bezeichnet sein, wäre es noch als erlaubt anzusehen.

Quelle

Also eine ziemliche Grauzone, denn wer wird bei einer Überprüfung behaupten, dass er mit dem Zeug nicht Tiere abwehren wollte, sondern eigentlich vorhatte, eine Spielhalle zu überfallen.

:-D

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben
Quelle

Also eine ziemliche Grauzone, denn wer wird bei einer Überprüfung behaupten, dass er mit dem Zeug nicht Tiere abwehren wollte, sondern eigentlich vorhatte, eine Spielhalle zu überfallen.

:-D

Das ist ja mal wieder eine sehr konsequente, gut durchdachte und nachvollziebare Gesetzgebung...

Geschrieben

und vorsicht mit CS oder Pfefferspray wenn man mal zum Wochenendausflug oder Joggermeeting in z.B. die Schweiz einreisen will :-D . Dort muss sowas IM VORFELD angemeldet werden, dass man es einführen will (kann man online machen). Wird man an der grenze damit erwischt kost das glaube ich 250 oder sogar 350 kracher! :-D

hopp schwiiiiz

Geschrieben

in ö ist pfeffer frei ab 18 , CS verboten , Elektrozeugs und Teleskopschlagdinger ebenso illegal

der Einsatz von Pfefferspray is jedoch Waffengebauch und wird strafrechtlich auch so abgehandelt-dh sollte nur in echten notwehrsituationen gebrauch von gemacht werden

Einsatz gegen Hunde fällt aber nicht unter Waffengebrauch weil Tiere in ö unter Sachbegriff fallen

trotzdem Vorsicht - beeinträchtigung von unbeteiligten!

Geschrieben

Kann man ned einfach in den Köter reintreten wenns son ne kleine Töle ist?

Würde mir jetzt als erstes einfallen, musste ich zum Glück noch nie machen.

Geschrieben
Kann man ned einfach in den Köter reintreten wenns son ne kleine Töle ist?

Würde mir jetzt als erstes einfallen, musste ich zum Glück noch nie machen.

Nein, also das glaube ich geht nicht. :-D

Geschrieben

Ich wäre generell sehr vorsichtig,einen potentiell gefährlichen Hund so einfach mit Pfefferspray einzunebeln oder sonst irgendwelchen Schaden/Schmerz zuzufügen,nur weil er grad angerannt kommt und wohlmöglich nur mal "Guten Tag" sagen will.

Das kann für den sprühenden schnell mal in der Waagerechten im stirilen Raum enden.

Haustiere=Familienmitglieder...und oft sogar noch viel mehr.Mit eingeschlagenem Schädel auf dem Waldweg liegen ist auch nicht erstrebenswert.

Mal ein bisschen locker bleiben und nicht so schnell überreagieren (an dieser Stelle einen herzlichen Dank an unsere tollen Medien :-D )

Wie Herr b34 schon sagte,einen wirklich angreifenden Hund hält auch kein Pfefferspray auf.

Geschrieben
in ö ist pfeffer frei ab 18 , CS verboten , Elektrozeugs und Teleskopschlagdinger ebenso illegal

@ b34:

Seit wann sind in Österreich CS und Elektroschocker verboten?

Bitte um Quellenhinweise. Mir nicht bekannt.

-Taser sind verboten. Zb. Weil die Kontakte "verschossen" werden.

Teleskopschlagstöcke sind auch nicht generell verboten.

Es gibt Modelle die dezitiert in A zugelassen sind! (Zb. der Firma Bonowi)

Ciao,

Alex

Geschrieben (bearbeitet)
@ b34:

Seit wann sind in Österreich CS und Elektroschocker verboten?

Bitte um Quellenhinweise. Mir nicht bekannt.

-Taser sind verboten. Zb. Weil die Kontakte "verschossen" werden.

Teleskopschlagstöcke sind auch nicht generell verboten.

Es gibt Modelle die dezitiert in A zugelassen sind! (Zb. der Firma Bonowi)

Ciao,

Alex

grundsätzlich meinte ich damit,dass nicht hr.ottonormalverbraucher mit dem zeug durch die gegend spazieren kann...ausgenommen eben pfeffer

mit teleskopschlagstöcken meinte ich asp und ähnliche -werden grundsätzlich von der beh. als stahlruten behandelt , die dinger genehmigt zu bekommen gleicht einem wunder - mir wurde gesagt , zitat: "sie haben einen waffenpass-wozu brauchens noch einen totschläger" zitat ende , den bescheid gleich dazu -ausser spesen nix gewesen.....

und einen rms oder ähnliches kannst öffentlich vergessen ..........lauf ja net mit der sporttasche rum

wegen cs....wann hast in ö zum letzten mal offiziell so an spray gesehen-vielleicht wird das zeug seits pfeffer gibt net mehr verkauft, i glaub aber,dass das mit Verordnung oder so geregelt ist , muss aber schon über 10 jahre her sein,dass im BG nix steht is korrekt-scheisst da hund drauf

gruss

b.

Bearbeitet von b34
Geschrieben

Jo, Du grundsätzlich finde ich es ganz gut, daß nicht jeder mit jedem Zeug rumrennen darf.

Die meisten würden sich damit eh nur selber weh tun.

Übel halt, wenn Dir ein Ausnahmebescheid verweigert wird mit Hinweis auf die schon

erlaubte Möglichkeit eine Fausfeuerwaffe zu führen. Zeugt natürlich von Unkenntnis

des Bearbeiters...von dem man leider abhängig ist.

Man hätte in dem Fall nur damit argumentieren können,

(mit juristischer Unterstützung) daß es (zb.) sinnvoller im jeweiligen Arbeitsbereich

wäre (enge Räume, potentiell mehrere unbeiligte Personen)

bzw. die körperlichen Schäden im Falle des Falles (auf Grunde von Schulungen im

Umgang mit derlei Waffentechnik) beim Aggressor geringer sein würden...blabla.

Übrigens...uns...stehen neuerliche Änderungen das Waffengesetz betreffend bevor.

:-D Die gehen mir eh schon so auf den Sack...

Siehe auch:

http://www.iwoe.org/

Das ist sowas von künstlich...ich mag mich gar nicht an die Halbautomatengeschichten

erinnern...oder an die Vorderschaftrepetiererblablas....keine Ahnung von irgendwas

und Gesetze machen...na, ja....anderes Thema...*ggg*

:-D

Ciao,

Alex

Geschrieben

klaro,hätte ich weiter in die nä instanz gehen können - nur die jahrelange warterei und der batzen geld wars mir nicht wert , auch der verweis ,dass die dinger von einer ressorteigenen Einheit im südl nö dienstlich für den gleichen job benutzt werden , den ich nebenberuflich ausübe , war dem SB schnurz.............

mittlerweile ists mir wurscht und ich reg mich auch net mehr auf.........

verschärfung hin oder her - da werden unsere herren mit dem eu-zug fahren müssen......

ändern an der sit wirts aber nix , der schwarzmarkt is überschwemmt mit ostknarren-das bringt sogar ein hauptschüler mit entsprechend taschengeld auf die reihe..

in diesem sinne und weils eigentlich net ins gsf gehört-beende ich von meiner seite diese geschichte von meiner seite......nix für ungut

pm´s beantworte ich natürlich gerne

gruss

b

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