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Darf ich ein italienisches Auto in D fahren?


praktikant

Empfohlene Beiträge

Bin heute mit dem Auto meier Freundin unterwegs gewesen. Sie ist Itaienerin und das Auto ist auch noch in Italien angemeldet. Es ist auch nur für ca. 2 Wochen in Deutschland, also locker im legalen Rahmen. Ich wurde heute von der Polizei angehalten. Die meinten ein Deutscher darf in Deutschland kein italienisches Auto fahren, auch wenn er, wie ich, nur kurz bei der Werkstatt war. Das ist Steuerbetrug und grundsätzlich und immer verboten. So ein Gesetz wäre natürlich totaler Schwachsinn, dass heißt aber leider nicht, dass es nicht existiert. Kann es mir halt noch immer nicht vorstellen. Hat hier jemand Ahnung davon?

Schonmal vielen Dank!

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das wäre aber neu. Ich bin nach meinem Umzug von England nach deutschland noch 6 Monate mit meiner Karre mit engl. Zulassung hier rumgefahren und auch mehrmals angehalten worden. Da hat nie jemand Probleme gemacht. Damals hieß es, ich muss das Auto nach spöätestens 6 monaten hier zulassen, sonst bekomme ich Ärger.

Wie wäre dass denn, wenn ich z. B. mit einem englischen Auto als in England lebender Deutscher in den Urlaub nach Deutschland fahre? Muss ich dann sofort ummelden? Das ist doch quatsch!!

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das wäre aber neu. Ich bin nach meinem Umzug von England nach deutschland noch 6 Monate mit meiner Karre mit engl. Zulassung hier rumgefahren und auch mehrmals angehalten worden. Da hat nie jemand Probleme gemacht. Damals hieß es, ich muss das Auto nach spöätestens 6 monaten hier zulassen, sonst bekomme ich Ärger.

Wie wäre dass denn, wenn ich z. B. mit einem englischen Auto als in England lebender Deutscher in den Urlaub nach Deutschland fahre? Muss ich dann sofort ummelden? Das ist doch quatsch!!

Du mit deinem Auto schon , aber du darfst nicht mit einem ausländischen fremden Auto fahren, weder im Inland noch im Ausland ( Ausnahme Mietwagen und wahrscheinlich noch ein paar andere.)

CL

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Der große Bruder Google hilft...

§§ 1 und 5 IntVO

§1 (Auszug)

1) Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger

a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl 1930 II S 1234) oder

b) ausländischer Zulassungsschein ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

§5 (Auszug)

Als vorübergehend im Sinne des § 1 Abs. 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr; der Zeitablauf beginnt

a) bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 mit dem Ausstellungstage,

b) bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tage des Grenzübertritts.

source: http://www.motor-talk.de/t1162921/f13/s/thread.html

angehängt von RA Goetz Grunert ([email protected])

am 28.06.01 19:54

Die Frage zerfällt wohl in zwei unterschiedliche Bereiche:

Zum einem die Frage nach der Fahrerlaubnis. Insoweit ist der Deutsche im Umfang der ihm erteilten Fahrerlaubnis berechtigt, Fahrzeuge im Inland zu führen. Auf die Nationalität des Fahrzeugs kommt es grundsätzlich nicht an.

Zum anderen sind die zulassungsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Hier ist vom Grundsatz des § 18 StVZO auszugehen. Danach dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch die innerstaatliche Zulassungsbehörde zum Verkehr zugelassen sind. Hierfür bedarf es der Erteilung einer Betriebserlaubnis und der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Für ausländische Fahrzeuge regelt aber die Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr Ausnahmen. Danach sind ausländische Fahrzeuge unter den dort geregelten Voraussetzungen zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. Als vorübergehend im Sinne der Verordnung gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.

source: http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_fo...g-4329!2001

Bearbeitet von red-polo
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Warum sollte ich im Ausland nicht mit einem dort angemeldeten Wagen fahren dürfen? Das ist mir sehr neu! Weißt du genaueres?

Was soll ich dir genaueres erzählen, schau in deinen Führerscheinunterlagen nach, da stehts irgendwo genauer, wer /wie lange/ mit welchem Kennzeichen fahren darf.

CL

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Du mit deinem Auto schon , aber du darfst nicht mit einem ausländischen fremden Auto fahren, weder im Inland noch im Ausland ( Ausnahme Mietwagen und wahrscheinlich noch ein paar andere.)

CL

Mumpitz... Als wir in Amerika waren brauchten wir einen internationalen Führerschein und mehr nicht.

Gefahren haben wir dort das Auto einer Freundin (Amerikanerin). Das Auto war auch dort zugelassen :-D.

Wir wurden drüben diverse Male angehalten und waren auch in einen Unfall verwickelt... Und die wohl hinlänglich als sehr penibel bekannten Cops haben nie etwas beanstandet.

Der internationale Führerschein fällt in diesem Fall ja durch den Europäischen weg und alles is fein!

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Hier im Grenzgebiet darfst du als Deutscher auch nicht mit einem CH Fahrzeug von CH nach DE einreisen. Da musst du das Auto beim Zoll anmelden und versteuern. Passiert immer mal wieder.....

Und in der Firma hatten wir zwei Firmenwagen. Einen mit CH Zulassung für die Schweizer Mitarbeiter und eins mit deutscher Zulassung für uns. Dabei ging es glaub auch um versicherungstechnische Gründe.

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Da stehts doch:

"b) ausländischer Zulassungsschein ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. "

Wenn der Wagen in I zugelassen ist, und sich das Fahrzeug vorübergehen in D befindet, darfst es fahren!

Bearbeitet von wasserbuschi
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§3 KraftStG.(Ausnahmen der Besteuerung) :

Von der Steuer befreit ist das Halten von

[..]

13.

ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

kannst ja mal deinem finanzamt den ein-tägigen steuerbetrag für ihr auto überweisen.. :-D

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....Das ist Steuerbetrug und grundsätzlich und immer verboten. So ein Gesetz wäre natürlich totaler Schwachsinn, dass heißt aber leider nicht, dass es nicht existiert. Kann es mir halt noch immer nicht vorstellen. Hat hier jemand Ahnung davon?

junge, haben die farbe gesoffen? steuerbetrug :-D ts ts...

die bisherigen antworten sprachen ja mehr als ausreichend für dich. würd die mal ausdrucken und dem revierleiter unter die nase halten :-D:-D:-D

edith @cal: er "hält" es ja nicht, es ist doch gar nicht seine karre.

Bearbeitet von nolar
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Vielen Dank Euch!!! Dachte mir gleich, dass die mal wieder nicht wissen was sie tun! Die wollten mich erst das Auto nicht mal parken lassen! Haette ich da noch nen Abschlepper zahlen sollen? Ich finde das krass. Wenn man befugt ist Snktionen zu verhaengen, dann ist das mit einer gewissen sorgfaltspflicht verbunden wenigstens simple Gesetze zu kennen. Ist nicht das erste mal, dass mir so etwas passiert.

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Da gibt es eine Grauzone in der das geht.

Der Ex-Mann von meiner Nachbarin fährt seit 15 Jahren in Deutschland mit einem Land Rover , der auf der Isle of Man zugelassen ist.

Die Bullen hat ihn schon mehrfach auf dem kieker, konnten ihm aber nichts, weil er halt irgendeine Grauzone ausnutzt und dazu noch extrem dreist ist.

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§3 KraftStG.(Ausnahmen der Besteuerung) :

Von der Steuer befreit ist das Halten von

[..]

13.

ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Hab das aber so verstanden.

Hoffentlich habe ich nicht Recht. :-D

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Du darfst als Deutscher überall auf der Welt mit im Ausland zugelassenen Autos rumfahren..... außer in Deutschland.....

Ausnahme.... Du hast Deinen HAUTWOHNSITZ im Ausland und bist nur zu Besuch hier.

ich habe mehrere Roller, die in GB mit meiner dortigen Adresse auf mich zugelassen sind....

solange ich selbstständig war konnte ich die ganz legal hier bewegen..... weil kein Mensch nachprüfen konnte, ob ich mehr Zeitz an meiner englischen oder meiner deutschen Adresse zubrachte.

jetzt wo ich hier eine Festanstellung hab.... wäre das in einer Grauzone.... bei ner 125er allerdings könnten die mir kaum was...

denn wenn der Roller als 125er hier nicht Steuerpflichtig ist.... kann ich auch keine Steuern hinterziehen....

bei nem Auto kommts immer auf die Tageslaune vom Sherif an.... wenn der Dir Ärger machen will....kann der das ganz prima (denn da ists wirklich Steuerhinterziehung)

Rita

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Ich kann jetz zwar nichts zu den italienischen Zulassungsbestimmungen sagen, aber ich möchte trotzdem was zu dem Thema schreiben, weils evtl. zutreffen kann.

Ich lebe hier in der Nähe von Barcelona und meine Freundin is Spanierin. Ihr Auto darf ich auch nich fahren. Weil jeder, der das Fahrzeug nutzen will, muss mit mit seinem Führerschein mit in die Papiere eingetragen werden. Danach wird dann auch die Versicherung berechnet. Ich steh da nicht drin, also gäbs bei nem Unfall keinen Versicherungsschutz. Auch könnte es passieren, dass ich und meine Freundin im Falle einer Kontrolle Ärger mit der Policia bekommen. Komische Regelung, aber so isses.

Vielleicht gibt es ja eine ähnliche Regelung auch in Italia?

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das mit der Versicherung könnte noch ein zusätzliches Problem werden....

käme dann unter Umständen noch eine eine Anzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz zu der Steuerhinterziehung hinzu...

ich hatte in England eine sogenannte "Rider Policy"... da war ich versichert und nicht der Roller

...any Motorcycle belonging to the insured....

also frei übersetz ... jedes Kraftrad, das dem Versicherungsnehmer gehört... (hab dann später noch gegen kleine Zusatzprämie erweitern lassen)

... jedes Kraftrad, das dem Versicherungsnehmer gehört oder rechtmäßig überlassen wurde...

Rita

genaugenommen dürftest Du das Auto IN DEUTSCHLAND nichtmal fahren, wenn die Freundin nebendran sitzt..... da könnte man sich allerdings rausreden... ihr ist schlechtgeworden.... Hand verstaucht...oder so

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Also wenn ich in den Niederlanden mit einem Auto fahre, was in D zugelassen ist, gibts hier ganz schnell richtig ärger. Das ist auch in NL Steuerhinterziehung und zwar richtig.... (Zur Info, alle Autos und Mopeds werden mit der BPM belastet, eine Sondersteuer von 45,2% auf den Nettopreis)

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Also wenn ich in den Niederlanden mit einem Auto fahre, was in D zugelassen ist, gibts hier ganz schnell richtig ärger. Das ist auch in NL Steuerhinterziehung und zwar richtig.... (Zur Info, alle Autos und Mopeds werden mit der BPM belastet, eine Sondersteuer von 45,2% auf den Nettopreis)

du darfst in nederland als "niederländer" nur dan ein im ausland zugelassenem fahrzeug bewegen , wenn der fahrzeughalter im/auf den fahrzeug mittfährt.

niederländer die in deutschland arbeiten und einen deutschen firmenwagen gestellt bekommen , dürfen nur auf den kürzesten weg von der grenze nach hause fahren.

bei ertappt werden kann unter umständen das fahrzeug zwangsversteuert werden , 45,2 %bpm plus 19 % märchensteuer.....

mietwagen / adac servicewagen ausgenommen.

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