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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich suche eine Vepsa VBB für meine Frau.

Die Vespas haben haben ja alle 150ccm, meine Frau aber nur einen Führerschein Klasse 3.

Daher folgende Fragen:

1. Kann man mit Führerschein Klasse 3 eine 125ccm fahren? (Soweit ich weiss, nur, wenn man den Führerschein vor einem gewissen Datum gemacht hat. Wann war das?).

2. Wie aufwendig ist so eine Umrüstung? Muss man hierzu den kompletten Motor tauschen? Oder kann man die 150ccm irgendwie drosseln? Was würde mich das in einer Werkstatt kosten und wo könnte man das beauftragen?

Bin ein absoluter Technik-Dummie :-D

Daher danke für Eure Hilfe!

Gruss

Orlando

Geschrieben

Warum nicht gleich VNA oder VNB suchen? Die haben 125ccm und unterscheiden sich sonst kaum von einer VBB.

Geschrieben
Hallo,

ich suche eine Vepsa VBB für meine Frau.

Die Vespas haben haben ja alle 150ccm, meine Frau aber nur einen Führerschein Klasse 3.

Daher folgende Fragen:

1. Kann man mit Führerschein Klasse 3 eine 125ccm fahren? (Soweit ich weiss, nur, wenn man den Führerschein vor einem gewissen Datum gemacht hat. Wann war das?).

2. Wie aufwendig ist so eine Umrüstung? Muss man hierzu den kompletten Motor tauschen? Oder kann man die 150ccm irgendwie drosseln? Was würde mich das in einer Werkstatt kosten und wo könnte man das beauftragen?

Bin ein absoluter Technik-Dummie :-D

Daher danke für Eure Hilfe!

Gruss

Orlando

führerscheinerwerb vor dem 1.4.1980, dann max 125ccm und max 11kw leistung. für downsizing am besten beim tüv anrufen und fragen was die wollen, kann unter umständen teuer werden, wird auch nicht viel geben die das schonmal gemacht haben, hier gehts eher in die andere richtung....

Geschrieben
schau mal hierdie bieten wahlweise 150 oder 125 ccm an, vielleicht verraten die dir was...fragen kost ja nix

Mit denen habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Da möchte ich nicht fragen - ist ein persönliches Ding und sagt nichts über den Shop aus.

Vielleicht hat noch einer Ideen?

Haben die VNA und VNB GRUNDSÄTZLICH 125ccm? Oder gibt es die so und so?

DANKE

Geschrieben
Mit denen habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Da möchte ich nicht fragen - ist ein persönliches Ding und sagt nichts über den Shop aus.

Vielleicht hat noch einer Ideen?

Haben die VNA und VNB GRUNDSÄTZLICH 125ccm? Oder gibt es die so und so?

DANKE

gut kann ich verstehen, sowas solls geben...also warum fährst du nicht einfach mal beim tüv vorbei und fragst nach? vielleicht reichts ihm wenn du nen 125ér zyli verbaust...die prüfer sind teilweise gar nicht so verbohrt wenn sie von anfang an in ein vorhaben mit einbezogen werden, als wenn man die vor vollendeten tatsachen stellt...hab durch diese vorgehensweise bis jetzt alles eingetragen bekommen...und irgendwann musst ja eh dahin

Geschrieben

Hallo neworlandoperez,

Habe das letztes Jahr mit einer VBB gemacht, die sollte dann mit 1B Führerschein gefahren werden. Technisch nicht wirklich ein Problem, entweder gleich einen 125 ccm Motor, oder den Zylinder tauschen. Der 125 ccm Zylinder auf dem VBB Motor ist nicht ganz einfach, da sich die Dichtflächen aufgrund der Überströmer unterscheiden. Aber sonst nur Leistungsgutachten und Abfahrt (in HH jedenfalls).

Servus Arndt

Geschrieben

VNA und VNB nur mit 125ccm! Das N steht vermutlich irgendwie für 125. VBA und VBB haben auch alle 150ccm...

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    • Ansonsten würde mir auch noch @konrektor einfallen! 
    • Ja, so schätze ich das eigentlich auch ein. Gut ist im Nachhinein, dass der ADAC-Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausschließt. Ich weiß nicht ob ihr es wusstet, ich bin da tatsächlich erst gestern Abend drüber gestolpert, aber seit 1.1.2024 gilt der Grundsatz, dass auch bei privaten PKW-Verkäufen der Verkäufer für Sachmängel 1 Jahr lang haftet. Es sei denn dies wird im Kaufvertrag explizit ausgeschlossen. Sehe ich auch so. Der Vorwurf geht ja in die Richtung, dass ich bewusst bei der HU und AU beschissen habe, wie auch immer er sich das vorstellt wie ich das gemacht haben soll?!? Auch ein guter Punkt: ich werde das Schreiben jetzt hier nicht veröffentlichen, aber ich behaupte es wäre ein negatives Musterbeispiel in der Juristenausbildung. Die Anwälte, die das bisher gesehen haben lachen sich tot. Ich selbst musste mich halb tot lachen, als ich gesehen habe, dass die Frist zur Überweisung des geforderten Betrags im März 2024 ist (war!). Zug um Zug soll ich den Kaufpreis gegen das Auto wandeln. Zuzüglich Nutzungsausfall für den Käufer, weil er das Fahrzeug angeblich aktuell nicht nutzen kann, zuzüglich die Anmeldegebühren des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle, zuzüglich die von ihm entrichtete Kfz-Steuer, zuzüglich die von ihm entrichteten Versicherungsbeiträge, zuzüglich der Anwaltsgebühren. Wir sind da mittlerweile bei über 11,5 t €. persönliche Kommunikation war ab dem Zeitpunkt beendet, als er mir Betrug bei der AU vorgeworfen hatte. Vorher war ich immer telefonisch erreichbar und stand mit Rat zur Seite. Bspw. als er nicht wusste woher er den Radio-Code bekommt, obwohl ich diesen mit allen anderen Unterlagen übergeben hatte. Aber egal.... Vor allem, wenn man ne Rechtsschutzversicherung hat. Also ich mache mir da nicht wirklich Sorgen, dass mich ein Prozess in den Ruin stürzt. Was das angeht kann ich das in Ruhe auf mich zukommen lassen. Mich treibt mehr um, dass es solche Arschlöcher gibt, die anderen ans Bein pissen wollen. Ich grüble auch schon seit Sonntag, weil ich das gerne selbst beantworten würde. Kfz-fachlich ist das Schreiben so dilletantisch verfasst, dass es sich für mich ohne große Mühe in Staub zerlegen lässt. Am liebsten würde ich mich mal bei der Handwerkskammer melden, die sollen die fachliche Eignung des angeblichen "Meisters" (wo ich nicht mal weiß ob es den überhaupt gibt) überprüfen. Was für ein Dünnschiss da behauptet wird, das geht auf keine Kuhhaut. So auch meine Denke. Meine befreundeten Juristen empfehlen mir aber dringend zu antworten, damit das bei einem eventuellen späteren Prozess nicht negativ ausgelegt werden kann. Ich habe jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt, ohne auf alle Punkte überhaupt eingehen zu können, das will ich jetzt noch vom Juristen checken lassen und dann damit antworten. Oder aber der/die Juristin übernimmt einfach meinen Text und ergänzt entsprechend.
    • Rally 180 mit Batterie, vor Kurzem gekauft, daher noch im Forschungsstadium...:   Verbaut sind nur 12V Birnen und eine 12V Hupe, aber eine 6 V Batterie!   Vorbesitzer hat technisch keine Ahnung, sagt aber, dass die Hupe gehupt hat....   Warum macht man so etwas? Welches Problem hats denn da?
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