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Geklaute Roller Teile bei ebay aufgetaucht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

N'abend!

Ein Freund von mir hat bei ebay eine PX Gabel mit Grimeca, Bitubo einstellbar, Bremspumpe und GSF Halterung ersteigert.

Es stellte sich heraus, dass die Gabel zu 100% aus dem Roller stammt, der mir vor 1,5 Jahren in Stuttgart geklaut wurde.

Der Verkäufer hat in der Auktion sogar ne Tel Nr. angegeben.

Also gleich mal angerufen... aber er hat das Ding von nem Freund geschenkt bekommen... oder nein... er hats aufm Schrott gefunden...??!!

Ich klärte Ihn auf, dass man an geklauten Sachen kein Eigentum erwerben kann... wollte ihm nicht einleuchten.

Mein Ziel ist, dass mein Kollege die 240 EUR wiederbekommt, und ich die Gabel.

Soll ich gleich mal zu den Bullen marschieren, oder den Herrn mit ein paar von meinen schlechtgelaunten Kumpels besuchen??

Geschrieben

wenn du es nachweisen kannst: Möglichkeit 1

wenn du es plausibel machen kannst: Möglichkeit 1

wenn du seriös bist und ohne Vorstrafen: Möglichkeit 1

wenn der ebayer möglichst viele schlechte Bewertungen hat vorbestraft o.ä. ist: Möglichkeit 1

Sonst: Möglichkeit 2 oder in den Allerwertesten beissen.

Wenn nix von den zweien. => Möglichkeit 3: du muss dir was anderes ausdenken.

HiH

Geschrieben

Der Roller wurde damals offiziel als gestohlen gemeldet.

Bei ebay soll ich das auch melden? Können die was machen...?

Ich denke ich geh zur Polizei..

will nur nicht dass mein Kumpel ärger bekommt, denn er hat das gestohlene Teil ja gekauft und sich somit

theoretisch auch strafbar gemacht.. :-D

Geschrieben

nö, weil er sich

a) aktiv an der aufklärung beteiligt

und b) seine besitzansprüche an der sache abgab, nachdem er von der tatsache, dass es sich um diebesgut handelt, wusste.

er sollte am besten gleich nach terminvereinbarung mit zu den bullen.

dumm, dem verkäufer schon was zu stecken!- so hat er jetzt die möglichkeit, ggf zeugs verschwinden zu lassen..

Geschrieben
Der Roller wurde damals offiziel als gestohlen gemeldet.

Bei ebay soll ich das auch melden? Können die was machen...?

Ich denke ich geh zur Polizei..

will nur nicht dass mein Kumpel ärger bekommt, denn er hat das gestohlene Teil ja gekauft und sich somit

theoretisch auch strafbar gemacht.. :-D

Soweit ich da informiert bin, hat Dein Kumpel sich nicht strafbar gemacht, denn er hat ja nicht wissentlich ein geklautes Teil ersteigert. Er kann lediglich nicht den Eigentum an dem Teil erhalten. Letztendlich ist es allerdings sein Problem, daß Geld wieder zu bekommen, aber auch dafür sollte es hilfreich sein, den Vorfall schnellstmöglich bei der Polizei zur melden. Unter Umständen decken die ja im Zuge dieser Geschichte noch andere Diebstähle auf.

Geschrieben
Soweit ich da informiert bin, hat Dein Kumpel sich nicht strafbar gemacht, denn er hat ja nicht wissentlich ein geklautes Teil ersteigert. Er kann lediglich nicht den Eigentum an dem Teil erhalten. Letztendlich ist es allerdings sein Problem, daß Geld wieder zu bekommen, aber auch dafür sollte es hilfreich sein, den Vorfall schnellstmöglich bei der Polizei zur melden. Unter Umständen decken die ja im Zuge dieser Geschichte noch andere Diebstähle auf.

hab dasgerade hinter mir, der roller bzw. die teile gehören nicht mehr dir, sondern der versicherung( wenn er versichert war) und du solltest es bei derpolizei melden UND bei der versicherung. die gabel bistdu dann abererst mal los, und dein kumpel sein geld. erstmal!

paola hat schon recht, gewalt ist keine lösung aber vieleicht kannst du dem verkäufer ja klar machen das sich heelerei nichtso gut macht im führungszeugnis.

aberwie gesagt, wenn du damals geld von der versicherung bekommen hast, gehören die teile nichtmehr dir!

Geschrieben
N'abend!

Ein Freund von mir hat bei ebay eine PX Gabel mit Grimeca, Bitubo einstellbar, Bremspumpe und GSF Halterung ersteigert.

Es stellte sich heraus, dass die Gabel zu 100% aus dem Roller stammt, der mir vor 1,5 Jahren in Stuttgart geklaut wurde.

Das war die Gabel in Köngen, da wollte ich noch mitbieten. Glück gehabt...

Geschrieben
Soweit ich da informiert bin, hat Dein Kumpel sich nicht strafbar gemacht, denn er hat ja nicht wissentlich ein geklautes Teil ersteigert. Er kann lediglich nicht den Eigentum an dem Teil erhalten. Letztendlich ist es allerdings sein Problem, daß Geld wieder zu bekommen, aber auch dafür sollte es hilfreich sein, den Vorfall schnellstmöglich bei der Polizei zur melden. Unter Umständen decken die ja im Zuge dieser Geschichte noch andere Diebstähle auf.

Dein Freund kann Ansprüche auf Grund einer ungerechtfertigten Bereicherung geltend machen, da der Verkäufer seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht nachkommen kann, da er das Eigentum nicht erhalten hat, wenn ihm der Freund, welcher den Roller gestohlen haben soll, die Gabel geschenkt hat

Wenn allerdings der Freund des Verkäufers die Gabel nicht gestohlen hat, wird es nochmals komplizierter, da man a. nicht mehr zurückverfolgen kann, wer der eigentliche Dieb ist und b. ein gutgläubiger Eigentumserwerb stattgefunden haben kann, sodass die Gabel durchaus sein Eigentum sein kann....

Geschrieben
ein gutgläubiger Eigentumserwerb stattgefunden haben kann, sodass die Gabel durchaus sein Eigentum sein kann....

Nope! Man kann in .de an Diebesgut kein Eigentum erwerben.

Geschrieben

Richtig Pech wäre nur wenn die Polizei die Gabel als Beweisstück bis zur Verhandlung einkassiert und der Typ keine Kohlen hat -> Gabel weg, Kohle weg..

Aber so kommste wenigstens an die Daten des Arschgesichtes.

Geschrieben
...

Bei ebay soll ich das auch melden? Können die was machen...?

...

Glaubt man den Erfahrungen anderer, so wird dabei ein freundlicher, an Dich adressierter Serienbrief aus Textbausteinen herauskommen mit dem Hinweis,

die Sache anzuzeigen ( was Du ja sowieso vorhaben solltest ). Ebay möchte nur Geld verdienen, nicht Deinen Scheiss bearbeiten.

Mach es trotzdem, aber verschwende nicht zu viel Zeit und erwarte am besten gar nichts

Geschrieben
Es stellte sich heraus, dass die Gabel zu 100% aus dem Roller stammt, der mir vor 1,5 Jahren in Stuttgart geklaut wurde.

Versteh das jetzt nicht falsch, aber läßt es sich auch beweisen, daß es sich um Deine Gabel handelt?

Geschrieben

wenn du den nachweis erbringen kannst, dass es sich um deine gabel handelt, dann zur polizei.

anzeigen wegen wegen gewerbsmäßiger hehlerei, § 260 Abs. 1 Nr.1 StGB und gleich den hinweis geben, dass man seitens der staatsanwaltschaft bei ebay eine kontoabfrage bezüglich der in der vergangenheit verkauften artikel macht. so besteht die möglichkeit, noch weiteres diebesgut aufzufinden, was ja evtl. auch aus deinem eigentum sein könnte!

1,2 rokk ´n´ roll

rokka

Geschrieben

erstmal danke für die rückmeldungen!

ich denke ich kann anhand von fotos einwandfrei nachweisen, dass es sich um meine gabel handelt.

leider haben die dinger ja keine seriennr.

aber das sollen dann die bullen oder die staatsanwaltschaft klären...

wird sicher kein Spaß für den Typen der die Gabel vertickt hat.

vielleicht tauchen ja noch mehr teile von dem gefährt auf?? den Drop hätt ich auch gern wieder!!

ich halt euch auf dem laufenden!

Geschrieben

hm, denke weitere Teile werden bei dem nichtmehr gefunden, da du ihn ja sozusagen "Vorgewarnt", hättest ihn denke ich am besten garnicht anrufen sollen, sondern gleich Polizei hinschicken...

immerhin kann man ja am Ebay-Account die verkauften Waren identifizieren, könntest also glück haben und dochnoch was zurückbekommen.

Geschrieben (bearbeitet)

selber klären

hinfahrn mit 3 gepeckten

auftrainierten kumpels vom stammtisch

die natürlich nur zufällig im hintergrund stehen

wenn du klingelst

kohle abholen. fertig.

das mit der polizei

die werden doch eh nichts unternehmen

wen interessieren denn 240,- teile von einem kleinen rollerchen?!

und wenn doch - wirds ewig dauern und die teile beschlagnahmt werden

ev nur eine meldung an die staatsanwaltschaft machen

daß der begründete verdacht besteht daß der geklaute sachen vertickt

alles andere selber in die hand nehmen

Bearbeitet von freakmoped
Geschrieben
Nope! Man kann in .de an Diebesgut kein Eigentum erwerben.

Doch.

z.B durch Verarbeitung oder Verbindung. Wenn er die Gabel ausbaut und in seinen Roller einbaut, so geht das Eigentum an ihn über, da die Gabel als wesentlicher Bestandteil des Rollers angesehen werden kann. Er müsste allerdings den Marktwert der Gabel dem früheren Eigentümer, der ja einen Rechtsverlust erlitten hat, aus bezahlen.

Wenn er die Gabel 10 Jahren in seinem Eigenbesitz hält, ersitzt er sie somit.

Wie es mit dem gutgläubigem Erwerb aussieht, wenn die Gabel einige Male ausgeliehen und verkauft wurde, weiß ich nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
Doch.

z.B durch Verarbeitung oder Verbindung. Wenn er die Gabel ausbaut und in seinen Roller einbaut, so geht das Eigentum an ihn über, da die Gabel als wesentlicher Bestandteil des Rollers angesehen werden kann. Er müsste allerdings den Marktwert der Gabel dem früheren Eigentümer, der ja einen Rechtsverlust erlitten hat, aus bezahlen.

Wenn er die Gabel 10 Jahren in seinem Eigenbesitz hält, ersitzt er sie somit.

Wie es mit dem gutgläubigem Erwerb aussieht, wenn die Gabel einige Male ausgeliehen und verkauft wurde, weiß ich nicht.

Der BGH labert immer wieder, dass selbst der Motor in einem Auto kein wesentlicher Bestandteil ist, weil er LEICHT(!) ausgebaut werden kann. Wie kompliziert ist es, eine Gabel aus nem Roller auszubauen?

Denk da mal eher über homogene Flüssigkeiten nach...

Edith beseitigt mal die Rechtschreibfehler und rät, nicht sofort alles wiederzugeben, was man in der Einführung zum BGB gehört hat.

Edith 2 nimmt mal die Schärfe aus dem Post.

Bearbeitet von Vespadirk
Geschrieben

So!

heute bei den Bullen in München gewesen.

Mann mann mann, da rennen nur junge Vollpfosten rum, die von nichts ne Ahnung haben.

Der wusste nicht mal was Hehlerei bedeutet. :-D

Und Sie haben noch nicht mal Internet auf Ihrer Dienststelle.... ist das zu fassen???

Hab mit den Witzbolden dann nichts weiter veranstaltet.

Hab aber ne Email ans LKA BaWü geschickt mit allen Infos die ich habe, und die kümmern sich jetzt drum.

Gibt da so nen Online Service auf der Bullen Homepage... nicht schlecht.

Mal sehen was jetzt passiert.

Geschrieben
Der BGH labert immer wieder, dass selbst der Motor in einem Auto kein wesentlicher Bestandteil ist, weil er LEICHT(!) ausgebaut werden kann. Wie kompliziert ist es, eine Gabel aus nem Roller auszubauen?

Mir wurde/wird beigebracht, dass selbst ein Kotflügel ein wesentlicher Bestandteil eines Autos ist.

§ 93 BGB: "Wesentliche Bestandteile einer Sache: Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), [...]."

Meiner Meinung nach, kann man mit einer Vespa ohne Lenksäule nicht mehr uneingeschränkt fahren. Da ein Roller als Fortbewegungsmittel angesehen wird, jedoch durch den Ausbau der Lenksäule nicht mehr als solches zu betrachten wäre, trifft der §93 eindeutig zu, da der Roller "in seinem Wesen" verändert worden ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Warum gibts dann überhaupt Ersatzteile wie Kotflügel oder Gabeln zu kaufen, wenn das zugehörige Fahrzeug durch Defekt oder Fehlen eines dieser Teile deiner (Lehr-)Meinung nach an sich schon unbrauchbar geworden ist?

Ich würde da auch eher auf den BGH als letzte Instanz als auf deinen Lehrer vertrauen...

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben

Mag ja sein, daß das jetzt Auslegungssache unter Juristen sein kann. Ist in diesem Topic aber eher müssig, da die Gabel ja als Einzelteil gehandelt wurde und nicht in einem Roller verbaut ist.

Wenn man die jetzt auf die schnelle irgendwo einbaut, nachdem bekannt wurde, daß sie geklaut wurde, denke ich kaum (so als nicht Jurist), daß man damit den Kauf nachträglich noch legitimieren kann.

Geschrieben (bearbeitet)

Hier mal ein Auszug aus meinem aktuellen Skript:

"...Wesentliche Bestandteile von beweglichen Sachen

Durch § 93 BGB soll die unsinnige Zerschlagung wirtschaftlicher Werte vermieden

werden. Deshalb ordnet § 93 BGB an, dass die dingliche Rechtslage der Sache und ihrer

wesentlichen Bestandteile stets übereinstimmen muss.

Bestandteile sind keine selbstständigen Sachen, sondern Teile von solchen. Ob es sich

um Bestandteile einer zusammengesetzten Sache handelt oder aber um selbstständige

Sachen als Teile von Sachgesamtheiten kann im Einzelfall schwierig zu entscheiden

sein. Letztendlich entscheidet stets die Verkehrsanschauung. Deshalb ist eine feste Ver-

bindung der Teile lediglich ein Indiz. Auch wenn keine feste Verbindung besteht, kann

es sich um Bestandteile handeln. Beispiel: Schubkästen eines Schranks.

Die Bestandteile müssen wesentlich sein. Wesentlich ist ein Bestandteil, wenn entwe-

der er oder die Restsache durch eine Trennung zerstört oder im Wesen verändert werden

würde. Das hängt davon ab, ob der Bestandteil und die Restsache wie bisher wirtschaft-

lich genutzt werden können, auch wenn dazu erst die Verbindung mit anderen Sachen

erfolgen muss. Ob die Trennung das Wesen oder den wirtschaftlichen Zweck der Ge-

samtsache ändert, ist dagegen unerheblich. Deshalb ist der Serienmotor eines Kraftfahr-

zeugs kein wesentlicher Bestandteil, denn sowohl der Motor als auch der Rest des Fahr-

zeugs kann wie bisher weiter benutzt werden, wenn auch erst durch Einbau eines ande-

ren Motors beziehungsweise den Einbau in ein anderes Fahrzeug..."

Bearbeitet von Dr.Hawk

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