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Geschrieben

Ähm....Industrial gibts aber schon ein paar Tage länger als 2012....und ich glaub jemand der Industrial hört, erschlägt Dich, wenn de dem da sagst "das is Techno" ;-)

Geschrieben

Ähm....Industrial gibts aber schon ein paar Tage länger als 2012....und ich glaub jemand der Industrial hört, erschlägt Dich, wenn de dem da sagst "das is Techno" ;-)

Danke, wollte ich auch grad schreiben! :thumbsup:

Bei mir lief bis jetzt unter dem Begriff Industrial so Sachen wie Ministry :music: , aber man lernt ja nie aus...

Geschrieben
Ähm....Industrial gibts aber schon ein paar Tage länger als 2012....und ich glaub jemand der Industrial hört, erschlägt Dich, wenn de dem da sagst "das is Techno" ;-)

Dann sach doch mal den Unterschied an.

Geschrieben

lach... ich hab mit U96 angefangen, bin dann bei Prodigy geblieben bis aus Liebeskummer härtere Sachen kamen.... bis hin zu Suicide Commando...

Heut ist es eher Eisenfunk bis hin zu Subway to Sally.....

Aber was jetzt der Unterschied von Eisenfunk - Pong zu sag ich mal Dubsteb oder Techno is..... hmmmmm

deswegen ja die frage, gibt es Grenzen? Oder sind die fliessend?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich glaube, Industrial gab es schon ewig. Klingt irgendwie nach, naja, Lärm halt. Maschinen und so. War und ist immer sehr Untergrund gewesen. Überschneidungen gibt es zum Beispiel mit EBM.

Techno entstand dann Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre aus der House-Musik (so gesehen quasi ein Nachfolger von Aciiiiiid). Ich erinnere mich noch gut an irgendwelche Blödmannsgehilfen, die mit Gasmasken und Staubsaugern auf'm Rücken "tanzen" gehen und mehr Pillen fressen als Pacman. Uuh, und jetzt hab ich wieder Bilder von irgendwelchen Ollen mit Zöpfen und Buffaloschuhen im Kopf. Bäh.

Gemeinsamkeiten gibt es vielleicht von den Geräuschen her, aber daswars glaub ich auch schon.

Bearbeitet von Sir Wankalot
Geschrieben

Gerade im Moment bei SdRaab und generell in jederlei Wettkampf: warum treten die USA als ein Land auf?

Warum tritt Europa dagegen in Form seiner einzelen Länder an, also jedes einzeln?

Geschrieben

Weil die USA die Vereinigten Staaten von Amerika sind und nicht eine Ansammlung einzelner Nationalstaaten mit manchmal gleichen wirtschaftlichen, militärischen oder kulturellen Zielen, vereinfacht.

-

Geschrieben

In welcher Form sichert sich ein kleines (Sub-)Unternehmen ab, dem ein Fehler unterläuft, sodass u.U. der Auftraggeber (GU) in große Schwierigkeiten gerät und das kleine Unternehmen dabei nicht draufgeht?

Bei den Ärzten ist der Kunstfehler ein Kunstfehler, weil es eine Kunst sei, ihn nachzuweisen. Wie ist der Arzt juristisch/finanziell abgesichert, wenn ihm ein Fehler unterläuft?

Wie ein Berater(-büro), das falsch beraten hat, sodass ein Schaden entstanden ist, oder die Beratung nutzlos war, oder gar eine gegenteilige Wirkung dem vorliegenden Problem gegenüber erzeugt worden ist?

Geschrieben (bearbeitet)

In welcher Form sichert sich ein kleines (Sub-)Unternehmen ab, dem ein Fehler unterläuft, sodass u.U. der Auftraggeber (GU) in große Schwierigkeiten gerät und das kleine Unternehmen dabei nicht draufgeht?

Bei den Ärzten ist der Kunstfehler ein Kunstfehler, weil es eine Kunst sei, ihn nachzuweisen. Wie ist der Arzt juristisch/finanziell abgesichert, wenn ihm ein Fehler unterläuft?

Wie ein Berater(-büro), das falsch beraten hat, sodass ein Schaden entstanden ist, oder die Beratung nutzlos war, oder gar eine gegenteilige Wirkung dem vorliegenden Problem gegenüber erzeugt worden ist?

Komme aus der Softwarebranche, da ist es üblich in den AGBs leichte Fahrlässigkeit auszuschließen. Grobe Fahrlässigkeit auszuschließen ist möglich aber unprofessionell. Vorsatz auszuschließen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Folgende Absicherung ist sinnvoll

  • Grundsätzlich lässt sich Haftung nicht ausschließen - auch nicht beim Kunstfehler des Arztes - AGB und Verträge sollten aber eine Haftungseinschränkung vorsehen
  • Produkte, oder was auch immer als Leistung gebracht wird, sollte immer geprüft werden - bei Software sollten erkannte Fehler erst beseitigt und dann nochmals auf Fehlerfreiheit geprüft werden. Fehlerfreiheit bedeutet, dass zum einen gegen die Anforderungen geprüft wird, aber auch gegen allgemeine Erwartungshaltungen und explorativ gegen böswilliges Zerstören. Ähnliches lässt sich sicher auch für andere Produkte, z.B. bewegliche Sachen im Sinne von Werkverträgen anwenden. M.E. ist Beratung kein Produkt in dem Sinn. Als Beratungsunternehmen ist man in der Regel fein raus, im Sinne von "Der Rat wurde nicht oder anders umgesetzt..."
  • In der Regel gibt es Dokumentationen, Beglaubigungen, Protokolle zu allem und jedem. Bei schwierigen Kunden am Besten bei jedem Gespräch zum gemeinsamen Verständnis des Besprochenen selbst ein Protokoll anlegen und zum Gegenlesen zusenden. Fristen für Widerspruch machen bei schwierigen Kunden Sinn. Als Frist kann auch gelten "bis zur nächsten Besprechung"
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit Produkthaftpflichtversicherung ist sinnvoll

Bearbeitet von bingele28
Geschrieben (bearbeitet)

[...] M.E. ist Beratung kein Produkt in dem Sinn. Als Beratungsunternehmen ist man in der Regel fein raus, im Sinne von "Der Rat wurde nicht oder anders umgesetzt..."

[...]

Nicht selten werden externe (technische) Berater mit Argwohn und gleichzeitig der Hoffnung auf die Schaffung eines Wunders empfangen und in die (technische) Materie eingewiesen.

Allein deren Anwesenheit führt oft zu Leistungsschüben der MA, die bis dato offensichtlich machtlos waren dem (technischen) Problem gegenüber.

Die Frage zielt nun dahin, dass der Berater zwar nicht ahnungslos, seine Beratung im Einzelfall aber nicht erfolgsgekrönt ist, sondern im worst case zu weiteren tiefgreifenderen Einbußen im Prozess führt, was für die Firma ein terminliches und damit finanzielles Fiasko bedeuten kann. Dass sein Ruf als Berater, Gutachter oder Sachverständiger geschädigt werden kann, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Bearbeitet von M210
Geschrieben (bearbeitet)

Nicht selten werden externe (technische) Berater mit Argwohn und gleichzeitig der Hoffnung auf die Schaffung eines Wunders empfangen und in die (technische) Materie eingewiesen.

Allein deren Anwesenheit führt oft zu Leistungsschüben der MA, die bis dato offensichtlich machtlos waren dem (technischen) Problem gegenüber.

Die Frage zielt nun dahin, dass der Berater zwar nicht ahnungslos, seine Beratung im Einzelfall aber nicht erfolgsgekrönt ist, sondern im worst case zu weiteren tiefgreifenderen Einbußen im Prozess führt, was für die Firma ein terminliches und damit finanzielles Fiasko bedeuten kann. Dass sein Ruf als Berater, Gutachter oder Sachverständiger geschädigt werden kann, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Wie ich dir gestern am Telefon sagte, kann ich ad hoc zu der Sache wenig sagen. Habe mir jedoch heute noch mal diverse Verträge dazu angesehen. Das was bingele28 oben über die Softwarebranche und die Haftung sagte, kann ich nur bestätigen und ich schließe häufig Kauf-, Leasing, Wartung- und ext. Dienstleistungsverträge mit Firmen ab. Wir verwenden meist EVB-IT-Dienstleistungsverträge. In diesen EVB IT-Dienstleistungsverträgen mit externen Mitarbeitern zur Erbringung von z.B. Programmierleistungen (manchmal auch reine Beratungsleistung) ist die Haftung äußerst schlicht geregelt, nämlich

"Der Auftraggeber weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß 9.2.1 EVB-IT-Dienstleistung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marküblichen, deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU entspricht."

Wie bingele28 schrieb, kann Haftung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Einem externen Berater im Zweifelsfall nachzuweisen, dass das von ihm betreute Unternehmen (ausschließlich) aufgrund seiner Schlechtleistung (und das müsste es sein) in den Grund gefahren ist, ist äußerst schwer. Noch dazu heißt es ja nicht, dass derjenige, der beraten wird, sein Hirn dabei ausschalten darf und dann fremdgesteuert das tun muss, was der Berater sagt.

Wenn man als externer Berater (selbstständig) tätig sein will, dann ist es sicher ratsam, sich im Vorfeld von einem Rechtsanwalt in dieser Sache - im wahrsten Sinne des Wortes - beraten zu lassen. Dazu gibt es auch entsprechende Vertragsmuster, die man sich besorgen kann.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben

Lackierungen

In diesem ursprünglich absolut sinnfreien Topic werden zahlreiche Fahrzeuge in Polizei-/Feuerwehr-ähnlicher Lackierung gezeigt.

Womit ich mich schon beschäftigt habe, ist, dass man keine reflektierende Folien auf sein Fahrzeug kleben darf. Diese Folien werden der Fahrzeugbeleuchtung zugezählt und an dieser darf nichts verändert werden.

Eine Lackierung in weiß-grün oder silber-blau, die "zufällig" die Assoziation zu Polizei oder Feuerwehr weckt, ist die dann zulässig?

Geschrieben

Gerade im Moment bei SdRaab und generell in jederlei Wettkampf: warum treten die USA als ein Land auf?

Warum tritt Europa dagegen in Form seiner einzelen Länder an, also jedes einzeln?

Ich stufe das als Scherzfrage ein, richtig?

  • Like 1
Geschrieben

Warum kann einem im WInter auf dem Schilift passieren, dass man mit der Zunge an dem kalten Metall kleben bleibt, während das bei gleich temperierten Kunststoff nicht funktioniert? :rotwerd:

Geschrieben

Das liegt wohl daran, dass das Metall eine bessere Wärmeleitfähigkeit hat, als Kunststoff.

Die Wärme der Zunge wird so schnell abgeführt, dass die Flüssigkeitsschicht dazwischen gefrieren kann.

Der Kunststoff wird wohl eher die Körperwärme reflektieren.

Geschrieben

Herr Diggla verwendet EVB-IT? Das ist öffentlicher Dienst, oder? Mein Weltbild bricht gerade zusammen. Wird meine Stoiererklärung demnächst von KUTTENtragenden Runbesuchern bearbeitet? Aldous Huxleys schöne neue Welt lässt grüßen...

Neue Frage:

Industrieanlagen und auch Behausungen nutzen Schornsteine/Kamine. Die sind jeweils unterschiedlich hoch und breit. Wonach richtet sich das und hat das irgendwas mit Absaugungs-, Unterdruck- und sonstigen Effekten zu tun? Weil sonst täte es ja irgendwie jedes Rohr...

Geschrieben

Das Haus meiner Eltern ist aus den 1970ern, da waren Bungalows modern. Das ist das Haus meiner Eltern im übertragenden Sinne auch, aber eigentlich eher ein Haus mit Flachdach. Der offene Kamin im unteren Geschoss hat einen Kaminabzug, der somit über zwei Stockwerke geht. Der zieht gut, der Kamin. Freunde meiner Eltern haben auch so ein Haus, auch mit offenem Kamin. Allerdings hat das Haus nur ein Geschoss, und da ist der Kamin nicht lang genug. Der zieht nicht. Wenn man da da Feuer angezündet hat, dann kam der Rauch immer ins Haus hinein, weil die kalte Luft immer in den Kamin "hineingefallen" ist und die "Kaminwirkung" nicth eingesetzt hat.

Zudem wird die warme Abluft auch ganz schön schnell, wenn sie in einem langen Kamin hochziehen kann. Und wenn der Kamin aufhört, dann schießt die Abluft immer noch weiter hinauf. Bei neueren Kaminen sind auf der Außenseite auch Windleiter, die die vorbeistreichende Luft eine aufsteigende Rotationsbewegung zwingen, so dass die Abgase mit der vorbeistreichenden Luft nach oben gezogen werden.

Und, in Industrieanlagen, müssen ja auch verschiedene Filter und Reinigungsanlagen eingebaut werden, die auch Platz brauchen.

Des Weiteren gibt es vielleicht auch Abgase, die man nicth unbedingt auf Giebelhöhe der umliegenden Häuser freisetzen möchte, sondern lieber etwas höher, damit sie sich besser verteilen.

Das wären jetzt alles Gründe, die ich mir jetzt selber überlegt habe, die aber abhängig vom abzusetzenden Abgas unterschiedliche Kaminhöhen bewirken würden.

Geschrieben

Hierzu gibt es ganz detaillierte Vorgaben, zumindest die Industrie betreffend.

Je nach verbranntem Gut und Umgebung wir die Schornsteinhöhe sehr exakt festgelegt.

Wie es um den Privatkamin steht, weiß ich nicht.

Oftmals sehe ich aber die nachträglichen glänzenden Außenkamine und frage mich, ob da wirklich jemand dahinter her ist. :wallbash:

Geschrieben

Die glänzenden Außenkamine bei Privathäusern deuten in der Regel auf einen nachträglich installierten Holz- oder Pelletofen hin. Ofensetzer und Schornsteinfeger haben da ein Wörtchen mitzureden...

Tatsächlich gibt es vor allem für die Öfen eine Abnahme wegen Brandschutz. Ob das auch für die Kamine gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Geschrieben

Herr Diggla verwendet EVB-IT? Das ist öffentlicher Dienst, oder? Mein Weltbild bricht gerade zusammen. Wird meine Stoiererklärung demnächst von KUTTENtragenden Runbesuchern bearbeitet? Aldous Huxleys schöne neue Welt lässt grüßen...

Keine Sorge, so schlimm kommt es nicht.

Herr Diggla verwendet manchmal EVB-IT, weil er in einem Tochterunternehmen einer Körperschaft öffentlichen Rechts sein elendes Dasein fristet. Daher kann Herr Diggla EVB-IT anwenden (und tut es manchmal), aber schließt auch ne Menge Nicht-EVB-IT-Verträge. EVB-IT ist so schön standardisiert und manchmal durchaus bequem. Deine Steuererklärung wird zumindest nicht von MIR als kutttetragendem Runbesucher bearbeitet, da ich mit dem Finanzamt nichts am Hut habe. Ich will aber nicht ausschließen, dass evtl. auch im Finanzamt kuttetragende Runbesucher sitzen, die deine Steuererklärung bearbeiten. Man weiß jedoch nicht, ob das gut oder schlecht wäre ;-)

Geschrieben

Hierzu gibt es ganz detaillierte Vorgaben, zumindest die Industrie betreffend.

Je nach verbranntem Gut und Umgebung wird die Schornsteinhöhe sehr exakt festgelegt.

...das ist doch genau das, was ich auch versucht habe zu erklären.

Frage: "Warum ist der Roller so schnell?"

Antwort: "Weil er getunt wurde."

Interessant ist doch das wie und warum und wieso-weshalb! :cheers:

Geschrieben (bearbeitet)
Die glänzenden Außenkamine bei Privathäusern deuten in der Regel auf einen nachträglich installierten Holz- oder Pelletofen hin. Ofensetzer und Schornsteinfeger haben da ein Wörtchen mitzureden... Tatsächlich gibt es vor allem für die Öfen eine Abnahme wegen Brandschutz. Ob das auch für die Kamine gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Das gilt massiv auch für die Kamine. Meine Frau installierte genauso einen Holzofen (11KW-Heizleistung) nachträglich in ihrem damaligen Haus und musste so einen Außenkamin in Edelstahl anbringen. Der Schornsteinfeger sah sich den Holzofen an, setze dessen KW-Leistung in Bezug zu der Größe des Querschnitts des vorhandenen Kamins und was weiß ich noch was für Daten und kam zu dem Ergebnis, dass der vorhandene Kamin vom Querschnitt her zu klein wäre (für den Betrieb der Ölheizung und eines Holzofens) und ein zusätzlicher Außenkamin nötig wäre. Also musste ein Außenkamin angebracht werden und dieser, wie auch der Ofen - musste vom Schornsteinfeger abgenommen werden. Weiterhin hinzu kam, dass nun mit dem zusätzlichen Holzofen im Haus der Schornsteinfeger nicht mehr 1x im Jahr kam, sondern 2x. Und das ist leider so gefordert, zulässig und verursacht demnach doppelte Kosten pro Jahr.

Der Grund ist auch hier die Brandschutz- und Emmissionsschutzverordnung.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben

Ein Freund von mir arbeitet für einen Rettungsdienst und ist da auch für die Anschaffung neuer Fahrzeuge zuständig.

Er hat mir erzählt, dass Reflexfolien zulässig sind, und zwar bei LKWs in Streifenform um den Umriss zu betonen. Die Feuerwehr darf das wohl auch. Alle anderen (auch Rettungsdienste und Polizei) dürfen keine langen Streifen verkleben, deshalb sind die Reflexstreifen auf Polizeiautos unterbrochen.

Genau, aber ich darf mir keine reflektierende Folie auf mein Fahrzeug machen. Es beschränkt sich genau auf die von Ihnen Genannten.

Geschrieben (bearbeitet)

Falschgeld

Prolog:

Seit vielen Jahren stehe ich - oft leicht unrasiert und in Hausschuhen - in meinem Keller und feile an der Herstellung der verschiedenen Geldscheine bzw. der Optimierung des Aussehens meiner Blüten, während nebenan in den Käfigen die von mir entführten SM-Sklaven mit schwarzen Ledermasken über den Köpfen und Gummibällen zwischen den Zähnen schwer atmen und röcheln.

Zwischenfrage: Warum heißen gefälschte Geldscheine "Blüten"?

Nicht selten, wenn mir mal wieder so ein 30- oder 70-Euroschein nicht gelungen ist, reagiere ich mich in meiner unkontrollierbaren Wut an dem Käfigpack ab. Hinterher tut es mir meist leid und ich spendiere den SM-Horsten etwas mehr Katzenfutter (Whiskas mit Hirn und Seekrabben) als sonst. Zurück zum Thema. Ich habe da eine ziemlich alte Druckmaschine aus den 50er-Jahren im Einsatz, die sich mit dem Aufbringen von Hologrammen und dem Einarbeiten von Goldfäden auf und in von mir hergestellten Geldscheinen schwer tut. Meine Nachbarin (alleinerziehend, sexuell ausgehungert, nervös und stark kurzsichtig), der ich alles erzählte, riet mir zur Anschaffung eines Hochleistungskopierers (Multifunktionsdrucker), um endlich auch auf diesem Gebiet in die Neuzeit vorzustoßen.

Das Problem bei der ganzen Sache ist und bleibt jedoch, dass die Herstellung von Blüten mit dem richtigen Papier steht und fällt.

Frage:

Wodurch zeichnet sich das Papier genau aus, welches zur Herstellung von Euroscheinen verwendet wird?

Warum kann so ein Papier nicht, nachdem man die Zusammensetzung analysiert hat, von jedem Holz- und Papierbetrieb (von mir aus in Asien oder Afrika) gegen ein gewisses Entgelt hergestellt werden?

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben

Soweit ich mit meiner Recherche zur eigenen Geldherstellung gekommen bin, waren die ersten Farb-Laserdrucker so gut, dass der Tipp Ihrer Nachbarin sehr erfolgversprechend war. Kurz darauf haben die weltweiten Regierungen festgestellt, dass es -außer ihrer- weitere und vor allem günstigere Methoden zur Geldherstellung gibt, und haben diese kurzerhand veboten: Die Kopierer-Hersteller haben Bilder aller Geldscheine dieser Welt in den Kopierer gespeichert und das Kopieren klappt daher nicht mehr.

Ich hab's mal ausprobiert, da kam dann nur eine schwarze Seite heraus, oder "Not valid" oder so.

Es ging nicht. Das war übrigens die letzte Aktion dieses #!&@*'#-Kopierers!!!

Das Papier der Geldscheine ist auch in diesem Sinn kein Papier, sondern eher Stoff, der aussieht wie Papier. Deswegen kann man einen Geldschein auch ein paar Mal in der Waschmaschine mitwaschen.

Nach Ihrer Papier-Analyse gehe ich davon aus, dass die Herstellung des Papiers doch schwieriger ist, als die reine Analyse. (Coca-Cola hat ohne Rezept auch noch keiner identisch herstellen können, oder Averna, oder, oder,...) Daher glaube ich nicht, dass eine Wald-und-Wiesen-Papierfabrik in China, Asien oder Afrika in der Lage ist, "Ihr" Papier so richtig gut herzustellen. Irgendein Fehler bleibt da bemerkbar.

"Blüten"...keine Ahnung.

Geschrieben

Blüten:

Falsche Fuffziger werden im Volksmund als "Blüten" bezeichnet. Der Begriff leitet sich aller Wahrscheinlichkeit nach vom Wort "blede" = "Goldstück" ab. Damit wurden Mitte des 19. Jahrhunderts hochpolierte Pfennige bezeichnet, die Gutgläubigen als höherwertige Münzen untergeschoben wurden.

Im Amtsdeutsch sind Blüten "Geldscheine", die "nach dem Willen des Herstellers nicht als Zahlungsmittel verwendet werden sollen". Spielgeld besteht daher aus Blüten, gefälschte Banknoten sind einfach "Falschgeld".

Von http://www.w-akten.de/begrifflichkeiten.phtml

Und von http://de.wikipedia.org/wiki/Falschgeld#Bl.C3.BCten:

Umgangssprachlich sind Blüten Falschgeld, nicht jedoch im polizeilichen Amtsdeutsch, wonach unter Blüten Spielgeld, z. B. für Monopoly, zu verstehen ist. In den "Richtlinien für den Nachrichtenaustausch bei Falschgelddelikten" des Hessischen Landeskriminalamtes von 1985 heißt es: "Blüten sind Abbildungen/Nachahmungen von Banknoten, die ein- oder zweiseitig bedruckt sind, oft abweichende Druckbilder aufweisen und nach dem Willen des Herstellers nicht als Zahlungsmittel verwendet werden sollen."

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