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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf


M210

Empfohlene Beiträge

Das heißt, wenn ich meinen lederbehandschuhten Finger anlecken würde, könnte ich mein Smartphone bedienen?

Ich sag mal: ja. Es geht hierbei aber nicht um direkte elektrische Leitfähigkeit sondern um elektromagnetische Felder.

Ich kann mein Handy z.B. auch mit nem Metalllöffel bedienen.

Vor zwei Jahren dachte ich mir, es sei ne gute Idee das Handy in ne wasserdichte Tasche zu packen um beim Schnorcheln Fotos machen zu können. Tja, Fehlanzeige. Die Tasche hielt dicht, aber das Display hat das Wasser als vielfältige Eingaben meinerseits verstanden und nur Mist angestellt. Es war unter Wasser absolut unbrauchbar.

Daher denke ich, funktionierts im trockenen mit nem angeleckten Lederhandschuh garantiert.

Probiers mal aus und gib uns Bescheid. :)

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Beim Schrauben und beim Sex trage ich relativ dicke Einmal-HS. Mit denen klappt das Bedienen.

Warum hat das keiner aufgegriffen und eine weitergehende Frage dazu formuliert? Sind denn die Einmal-HS bei deinen Sexpraktiken nötig? Ich befürchte ja und möchte die Antwort gar nicht wissen.

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Herr Edathy

 

Gerade geht's die Presse rauf und runter, dass Herr Edathy zugegeben hat, dass er sich nicht-legale Kinderfotos auf seinen Firmenrechner heruntergeladen hat.

Hier haben sich nun während des laufenden Prozesses Herr Edathy und die Staatsanwaltschaft darauf geeinigt, dass das Verfahren gegen eine einmalige Zahlung von 5.000 € eingestellt wird.  

Somit ist er nicht vorbestraft.

War's das jetzt?

Schluss, vorbei?

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Herr Edathy

 

Gerade geht's die Presse rauf und runter, dass Herr Edathy zugegeben hat, dass er sich nicht-legale Kinderfotos auf seinen Firmenrechner heruntergeladen hat.

Hier haben sich nun während des laufenden Prozesses Herr Edathy und die Staatsanwaltschaft darauf geeinigt, dass das Verfahren gegen eine einmalige Zahlung von 5.000 € eingestellt wird.  

Somit ist er nicht vorbestraft.

War's das jetzt?

Schluss, vorbei?

 

Haben wir hier auch diskutiert.

Möglicherweise ist aber die moralische Bestrafung durch die Gesellschaft die weitaus größere Strafe und wurde "berücksichtigt".

Der Mann ist doch erledigt, wo und wie will der hier noch nen Fuß auf den Boden bekommen? Klassischer Fall für ne große Brücke, würde ich sagen.

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Herr Edathy

 

Gerade geht's die Presse rauf und runter, dass Herr Edathy zugegeben hat, dass er sich nicht-legale Kinderfotos auf seinen Firmenrechner heruntergeladen hat.

Hier haben sich nun während des laufenden Prozesses Herr Edathy und die Staatsanwaltschaft darauf geeinigt, dass das Verfahren gegen eine einmalige Zahlung von 5.000 € eingestellt wird.  

Somit ist er nicht vorbestraft.

War's das jetzt?

Schluss, vorbei?

Sobald die Sache rechtskräftig ist, ist das Ganze rein juristisch für Herrn Edathy vorbei.

 

Das Ganze ist nur deshalb so gelaufen, weil Herr Edathy die nichtlegalen Fotos zugegeben hat, so dass in dem Verfahren auf eine förmliche Beweisaufnahme, also u.a. die Auswertung der Daten, die bei der Hausdurchsuchung sichergestellt worden sind, verzichtet werden konnte.

 

Für wen es keineswegs vorbei ist, ist für die Herren aus der Politik, die möglichweise Herrn Edathy gewarnt haben bzw. ggf. Informationen an die Öffentlichkeit haben dringen lassen, die sie nicht hätten weitergeben dürfen. Hier wird noch untersucht.

 

Politisch erledigt ist Herr Edathy natürlich. Statt Sprung von der Brücke ist ein Umzug ins fernere Ausland auch eine Alternative.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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Ehrlich gesagt weiß ich nicht so recht, wo ich meine Frage überhaupt stellen soll:

Ich mag Gin-Tonic. Daher kaufe ich seit einer Weile verschiedene Sorten, meist dort, wo ich gerade bin, wenn's geht aus lokaler Herstellung.

Jetzt kommt da immer mehr der "Tonic Water" Einfluss dazu.

Wie wichtig ist der?

Überschätzt?

Unterschätzt?

Gibt's "Do's & Don'ts"? (Frage in der Frage: Wohin kommt der Apostroph in "Donts"?)

Lieber immer das gleiche Tonic Water, um sich auf den Gin zu konzentrieren?

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Religion und Politik ist hier doch Verboten......sollte wohl für "Urteile" auch gelten.....wenn ich an diese Edathy Sache denken, kommt mir persönlich ganz fix die Galle hoch.....wie bei so vielen Urteilen in diesem Bereich.....und ich schreibe besser nicht was ich davon halte, was ich Herrn Edathy an den Hals wünsche und was von mir aus mit Ihm passieren kann......

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Es ging mir hauptsächlich darum, dass in unserem Rechtssystem unterschieden wird zwischen "haftrechtlich" und "privatrechtlich". Das heißt, wenn ich vom Staatsanwalt irgendwie angeklagt und vom Richter zu diesem Thema verurteilt werde, dann könnten Sie danach immer noch kommen und mich privatrechtlich in die Verantwortung nehmen.

Vor diesem Hintergrund war meine Frage gestellt.

Unabhängig davon wie ich zu Herrn Edathy stehe oder was ich von ihm halte.

Bearbeitet von Beo
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Privatrechtlich, also z. B. in Richtung Schmerzensgeld (wenn das hier der richtige Ausdruck ist) könnte Herr E. wohl höchstens von den abgelichteten kleinen Jungs in Anspruch genommen werden. So sie denn auffindbar wären und nicht der Mann an der Kamera oder der Anbieter der Bilder von der Kausalität her zuerst belangt werden müsste.

Bei Betrachtung mit "gesundem Menschenverstand" bleiben da jedenfalls reichlich Fragen offen...

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Es wird nicht unterschieden zwischen "haftrechtlich" und "privatrechtlich" sondern zwischen "strafrechtlich" und "zivilrechtlich (Privatrecht)".

Man kann strafrechtlich für eine Tat belangt werden, evtl. Schadenersatzansprüche können/müssen i. d. R. in einem Zivilrechtsprozess von demjenigen geltend gemacht werden, dem durch diese Tat (oder deren Folgen) ein möglicher Schaden entstanden sein könnte und er dies glaubhaft geltend machen kann.

Ob so ein Schadenersatzanspruch im Falle Edathy Aussicht auf Erfolg hat, halte ich für unwahrscheinlich, denn Herr Edathy hat illegale Fotos auf sein Dienstlaptop herunter geladen, aber ist nicht selber der Fotograf dieser Bilder gewesen oder hat diese wieder (ggf. gegen Geld) an Dritte weiter gegeben.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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Albatros

Braucht ne Superlange Startbahn (siehe Bernard & Bianca - die Mäusepolizei) aber um den Lauf zu schaffen,

muss er gut zu Fuss sein. (Mit dem Landen haben sie allerdings Probleme)

Fliegen, wie ein... ja wie eigentlich, wie ein Albatros eben und schwimmen können sie auch.

Bearbeitet von Tigerradde
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Gut laufen und gut schwimmen schließt sich bei Vögeln eigentlich aus, da die breiten mit Schwimmhäuten bestückten Füße umso hinderlicher beim Laufen sind. Daher auch der Watschelgang.

Man muss wie immer im Leben mit einem Kompromiss zurecht kommen.

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Klar, Wasserläufer können nicht fliegen. Aber schwimmen können die auch nicht - exemplarisch für die von Ihnen oben genannten Käfer.

 

Libellen?

Im Laufe ihres Lebens können die gut schwimmen und gut fliegen, gehen ist nicht so deren Stärke...

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