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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das heißt, wenn ich meinen lederbehandschuhten Finger anlecken würde, könnte ich mein Smartphone bedienen?

Ich sag mal: ja. Es geht hierbei aber nicht um direkte elektrische Leitfähigkeit sondern um elektromagnetische Felder.

Ich kann mein Handy z.B. auch mit nem Metalllöffel bedienen.

Vor zwei Jahren dachte ich mir, es sei ne gute Idee das Handy in ne wasserdichte Tasche zu packen um beim Schnorcheln Fotos machen zu können. Tja, Fehlanzeige. Die Tasche hielt dicht, aber das Display hat das Wasser als vielfältige Eingaben meinerseits verstanden und nur Mist angestellt. Es war unter Wasser absolut unbrauchbar.

Daher denke ich, funktionierts im trockenen mit nem angeleckten Lederhandschuh garantiert.

Probiers mal aus und gib uns Bescheid. :)

Geschrieben

Beim Schrauben und beim Sex trage ich relativ dicke Einmal-HS. Mit denen klappt das Bedienen.

Warum hat das keiner aufgegriffen und eine weitergehende Frage dazu formuliert? Sind denn die Einmal-HS bei deinen Sexpraktiken nötig? Ich befürchte ja und möchte die Antwort gar nicht wissen.

Geschrieben

Herr Edathy

 

Gerade geht's die Presse rauf und runter, dass Herr Edathy zugegeben hat, dass er sich nicht-legale Kinderfotos auf seinen Firmenrechner heruntergeladen hat.

Hier haben sich nun während des laufenden Prozesses Herr Edathy und die Staatsanwaltschaft darauf geeinigt, dass das Verfahren gegen eine einmalige Zahlung von 5.000 € eingestellt wird.  

Somit ist er nicht vorbestraft.

War's das jetzt?

Schluss, vorbei?

Geschrieben

Herr Edathy

 

Gerade geht's die Presse rauf und runter, dass Herr Edathy zugegeben hat, dass er sich nicht-legale Kinderfotos auf seinen Firmenrechner heruntergeladen hat.

Hier haben sich nun während des laufenden Prozesses Herr Edathy und die Staatsanwaltschaft darauf geeinigt, dass das Verfahren gegen eine einmalige Zahlung von 5.000 € eingestellt wird.  

Somit ist er nicht vorbestraft.

War's das jetzt?

Schluss, vorbei?

 

Haben wir hier auch diskutiert.

Möglicherweise ist aber die moralische Bestrafung durch die Gesellschaft die weitaus größere Strafe und wurde "berücksichtigt".

Der Mann ist doch erledigt, wo und wie will der hier noch nen Fuß auf den Boden bekommen? Klassischer Fall für ne große Brücke, würde ich sagen.

Geschrieben (bearbeitet)

Herr Edathy

 

Gerade geht's die Presse rauf und runter, dass Herr Edathy zugegeben hat, dass er sich nicht-legale Kinderfotos auf seinen Firmenrechner heruntergeladen hat.

Hier haben sich nun während des laufenden Prozesses Herr Edathy und die Staatsanwaltschaft darauf geeinigt, dass das Verfahren gegen eine einmalige Zahlung von 5.000 € eingestellt wird.  

Somit ist er nicht vorbestraft.

War's das jetzt?

Schluss, vorbei?

Sobald die Sache rechtskräftig ist, ist das Ganze rein juristisch für Herrn Edathy vorbei.

 

Das Ganze ist nur deshalb so gelaufen, weil Herr Edathy die nichtlegalen Fotos zugegeben hat, so dass in dem Verfahren auf eine förmliche Beweisaufnahme, also u.a. die Auswertung der Daten, die bei der Hausdurchsuchung sichergestellt worden sind, verzichtet werden konnte.

 

Für wen es keineswegs vorbei ist, ist für die Herren aus der Politik, die möglichweise Herrn Edathy gewarnt haben bzw. ggf. Informationen an die Öffentlichkeit haben dringen lassen, die sie nicht hätten weitergeben dürfen. Hier wird noch untersucht.

 

Politisch erledigt ist Herr Edathy natürlich. Statt Sprung von der Brücke ist ein Umzug ins fernere Ausland auch eine Alternative.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben

Ehrlich gesagt weiß ich nicht so recht, wo ich meine Frage überhaupt stellen soll:

Ich mag Gin-Tonic. Daher kaufe ich seit einer Weile verschiedene Sorten, meist dort, wo ich gerade bin, wenn's geht aus lokaler Herstellung.

Jetzt kommt da immer mehr der "Tonic Water" Einfluss dazu.

Wie wichtig ist der?

Überschätzt?

Unterschätzt?

Gibt's "Do's & Don'ts"? (Frage in der Frage: Wohin kommt der Apostroph in "Donts"?)

Lieber immer das gleiche Tonic Water, um sich auf den Gin zu konzentrieren?

Geschrieben

Das Apostroph ist ein Auslassungszeichen. Das steht für "do not", also wurde das o weg gelassen.

Geschrieben

Religion und Politik ist hier doch Verboten......sollte wohl für "Urteile" auch gelten.....wenn ich an diese Edathy Sache denken, kommt mir persönlich ganz fix die Galle hoch.....wie bei so vielen Urteilen in diesem Bereich.....und ich schreibe besser nicht was ich davon halte, was ich Herrn Edathy an den Hals wünsche und was von mir aus mit Ihm passieren kann......

Geschrieben (bearbeitet)

Es ging mir hauptsächlich darum, dass in unserem Rechtssystem unterschieden wird zwischen "haftrechtlich" und "privatrechtlich". Das heißt, wenn ich vom Staatsanwalt irgendwie angeklagt und vom Richter zu diesem Thema verurteilt werde, dann könnten Sie danach immer noch kommen und mich privatrechtlich in die Verantwortung nehmen.

Vor diesem Hintergrund war meine Frage gestellt.

Unabhängig davon wie ich zu Herrn Edathy stehe oder was ich von ihm halte.

Bearbeitet von Beo
Geschrieben

Privatrechtlich, also z. B. in Richtung Schmerzensgeld (wenn das hier der richtige Ausdruck ist) könnte Herr E. wohl höchstens von den abgelichteten kleinen Jungs in Anspruch genommen werden. So sie denn auffindbar wären und nicht der Mann an der Kamera oder der Anbieter der Bilder von der Kausalität her zuerst belangt werden müsste.

Bei Betrachtung mit "gesundem Menschenverstand" bleiben da jedenfalls reichlich Fragen offen...

Geschrieben (bearbeitet)

Es wird nicht unterschieden zwischen "haftrechtlich" und "privatrechtlich" sondern zwischen "strafrechtlich" und "zivilrechtlich (Privatrecht)".

Man kann strafrechtlich für eine Tat belangt werden, evtl. Schadenersatzansprüche können/müssen i. d. R. in einem Zivilrechtsprozess von demjenigen geltend gemacht werden, dem durch diese Tat (oder deren Folgen) ein möglicher Schaden entstanden sein könnte und er dies glaubhaft geltend machen kann.

Ob so ein Schadenersatzanspruch im Falle Edathy Aussicht auf Erfolg hat, halte ich für unwahrscheinlich, denn Herr Edathy hat illegale Fotos auf sein Dienstlaptop herunter geladen, aber ist nicht selber der Fotograf dieser Bilder gewesen oder hat diese wieder (ggf. gegen Geld) an Dritte weiter gegeben.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben

Gibt es ein Tier, das sowohl gut laufen, gut fliegen und gut schwimmen kann?

 

Hab heute morgen im Auto nach der Diskussion mit meinem Junior bezüglich Enten gegrübelt, aber nix gefunden. Die Ente kann ja gut schwimmen und fliegen, aber beschissen laufen.

Geschrieben

Möwen?

Muss ja eigentlich eine Art Vogel sein, weil sonst wird's mit dem Fliegen nichts.

 

 

Können Flughörnchen schwimmen?

Geschrieben

Es wird nicht unterschieden zwischen "haftrechtlich" und "privatrechtlich" sondern zwischen "strafrechtlich" und "zivilrechtlich (Privatrecht)".

 

Stimmt.

Danke. :-)

Geschrieben (bearbeitet)

Albatros

Braucht ne Superlange Startbahn (siehe Bernard & Bianca - die Mäusepolizei) aber um den Lauf zu schaffen,

muss er gut zu Fuss sein. (Mit dem Landen haben sie allerdings Probleme)

Fliegen, wie ein... ja wie eigentlich, wie ein Albatros eben und schwimmen können sie auch.

Bearbeitet von Tigerradde
Geschrieben

Gut laufen und gut schwimmen schließt sich bei Vögeln eigentlich aus, da die breiten mit Schwimmhäuten bestückten Füße umso hinderlicher beim Laufen sind. Daher auch der Watschelgang.

Man muss wie immer im Leben mit einem Kompromiss zurecht kommen.

Geschrieben

Ne, finde ich nicht: Mach mal 'nen Tropfen Spüli ins Wasser, wenn Wasserläufer daneben stehen. Mit schwimmen haben's die nicht so.

Geschrieben (bearbeitet)

In unseren Naturteich mache ich kein Spüli.

Und Wasserläufer meinte ich nicht,die können nicht fliegen.

Bei Biene Maja war mal ein Käfer,der konnte sogar tauchen!

Bearbeitet von Schrottpresse
Geschrieben

Klar, Wasserläufer können nicht fliegen. Aber schwimmen können die auch nicht - exemplarisch für die von Ihnen oben genannten Käfer.

 

Libellen?

Im Laufe ihres Lebens können die gut schwimmen und gut fliegen, gehen ist nicht so deren Stärke...

Geschrieben

Faultier: Das kann nur herumhängen und sich ganz langsam am Ast entlanghangeln. Und am Boden sind die auch eher aufgeschmissen.

Geschrieben

In unseren Breiten spricht man vom alpinen Skisport oder hochalpinen Verhältnissen etc.

Wie nennt es der Amerikaner? Der wird sich kaum auf die europäischen Alpen beziehen wollen.

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    • Ich hab bei meiner PX den DSE race genauso gewickelt, dass hat auch ein wenig scheppern raus genommen, aber so richtig geil war es leider nicht. Jetzt ist da ein doppelwandiger Bullet Edelstahl drunter, das ist ne ganz andere Nummer! Immer noch weit entfernt von leise, aber zumindest halbwegs stadttauglich Hab zwar noch einen S&S super silent liegen, aber ein bisschen Leistung soll der 232er MHR ja auch noch abwerfen  Der S&S ss kommt dann auf den Polini unterm Gespann
    • Ich gehe davon aus, das dass obere Pleuellager nicht wirklich eine grosse Drehbewegung ausführt. Denn das Pleuelauge macht eine kleine Bewegung die an das Pleuellager weitergegeben wird, durch die Lagerung wird diese Bewegung halbiert. Gehen wir mal davon aus das es etwa 20Grad sind so bewegt sich das Lager nur 10Grad. Das Pleuelauge kann wandern und es wird zu einer seitlichen Berührung kommen. Da aber das Lager kaum rotiert und die Ringe auch ein wenig spiel aufweisen denke ich nimmt sich das nicht gross. Dass sind nur annahmen, wenn dem nicht so ist einfach schreiben.
    • Na dann hast Du Glück gehabt  die hintere Bremstrommel Pinasco HighBrake (SIP 23208401) hat 8mm Bohrungen für die Bolzen, dann passt aber nicht mehr die Hülsenmutter, dafür brauchts 10mm Bohrungen sonst kann man die Felge nicht sauber zentrieren - ein eigentlich bekannter Konstruktionsfehler der sich nur mit aufbohren lösen lässt - auch sitzt die hintere Trommel im Aussenbereich bei den Originalfelgen auf den Felgenverschraubungen leicht auf, will heissen nicht kraftschlüssig auf/in der Felge, da ist ein Spalt von 0,5-1mm welcher nicht sein sollte auch auch nicht sein darf.  Die Lösung ist a.) die Bremstrommel aussen etwas abdrehen oder b.) einen Spacer setzen. Zwingend notwendig sind auf jeden Fall längere Radbolzen, da die originalen Radbolzen mit 16,6mm zu kurz sind und dadurch nicht komplett in der Radmutter sitzen (siehe Bild). Ohne Sicherungsscheibe würde es knapp passen, aber diese sind bei Radmuttern ohne Konus absolutes Pflichtprogramm - SIP bietet aus besagtem Grund auch verlängerte Radbolzen mit 19,5 - 25mm an. Ich hab mich für 25mm entschieden, so habe ich Luft für den spacer und kann kr das Abdrehen sparen (der Tip von @Corleone oben).  Die Leistungsfreaks setzen hier sogar auf 10mm statt 8mm Stärke.     Sind die Radbolzen zu kurz, lasten die Kräfte auch auf den Hülsen der Muttern und diese könnten dann abscheren. Ist übrigens bei all unseren FaroBasso und V-ACMA so der Fall gewesen mit diesem SetUp. Vorne reicht ein feines Abdrehen der Trommel (alternativ auch hier ein spacer) - diese Pinasco HighBrake hat die richtig dimensionierten Bohrungen, aber auch hier brauchts zwingend längere Radbolzen.    Check das sicherheitshalber nochmal, das Thema ist sicherheitsrelevant 
    • Letztes Jahr fotografiert und jetzt zufällig wieder gefunden:  
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