Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Fotographien (absichtlich mit "ph" geschrieben):

 

Wenn ich mir alte Fotographien meiner Großeltern aus den 30er/40er/50er-Jahren des 20. Jahrhunderts ansehe, dann weisen alle Fotos einen unregelmäßig gezackten und welligen weißen Rand auf. Dies gilt jedoch nicht nur für die Fotos meiner Großeltern, sondern für alle Fotos aus dieser Zeit und dafür sah ich kürzlich im TV diverse Beispiele.

 

Das mit dem unregelmäßig gezackten und welligen Rand hörte dann ca. in den 60er-Jahren des 20.Jahrhunderts auf. Warum ist das so? Das kann doch nicht nur eine Modeerscheinung hinsichtlich des verwendeten Papiers sein, oder doch?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Dirk Diggler:

Fotographien (absichtlich mit "ph" geschrieben):

 

Wenn ich mir alte Fotographien meiner Großeltern aus den 30er/40er/50er-Jahren des 20. Jahrhunderts ansehe, dann weisen alle Fotos einen unregelmäßig gezackten und welligen weißen Rand auf. Dies gilt jedoch nicht nur für die Fotos meiner Großeltern, sondern für alle Fotos aus dieser Zeit und dafür sah ich kürzlich im TV diverse Beispiele.

 

Das mit dem unregelmäßig gezackten und welligen Rand hörte dann ca. in den 60er-Jahren des 20.Jahrhunderts auf. Warum ist das so? Das kann doch nicht nur eine Modeerscheinung hinsichtlich des verwendeten Papiers sein, oder doch?

Hab mir gerade alte Alben meiner Familie angeschaut. Deine Beobachtung stimmt mehrheitlich, aber nicht durchgehend. Da sind Fotos aus den 20ern mit glattem Schnitt, viele kleine Fotos mit Wellenschnitt oder glattem Schnitt in den 40ern, immer weniger Wellenschnitt in den 50ern. Interessant ist die Fotoserie der Hochzeit meiner Tante Ende der Vierziger: Da gibt es vom gleichen Motiv beide Versionen. Beides gab es also nachgewiesenermaßen parallel. Wenn ich mir die Qualität der Fotos anschaue, fällt mir auf, dass die "professionelleren" meist glatten Schnitt haben. Die Wellen sehen wie eine grobe Perforation aus. Ich schließe daraus, dass die Entwicklung unterschiedliche Technik hatte. Ich stelle mir das so vor, das der Negativstreifen auf einen Rutsch entwickelt und auf Papier übertragen wurde, das auf Rollen gewickelt war und am Ende einfach abgerissen werden konnte. Quasi eine Massenentwicklung von billigem Material. Später veränderten sich die Schneidemöglichkeiten und der Trend ging zu den glatten Kanten, weil die auch früher schon höhere Qualität suggerierten.

Geschrieben

Der Rand nennt sich Büttenrand. Es gab sowohl Scheren als auch ein Schneidegerät um die Bilder zu trennen, die diesen Rand geschnitten haben. Meistens wurden aber fertige Photopapiere, die bereits den Büttenrand hatten, in die Maschine gelegt und einzeln belichtet. Also ein Karton mit einem Stapel Photopapier der in der Dunkelkammer in die Maschine eingelegt wurde.

  • Thanks 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb PK-HD:

Gibt es in irgendeinem Laden, egal ob groß oder klein, in Deutschland einen männlichen Frauenbeauftragten?

Wäre das Sexismus?

Oder besser, wenn es den nicht gibt, ist DAS dann nicht Sexismus?

 

Ja, gibt es.

Hab ich mal im Fernsehen gesehen, weiß aber nicht mehr wer, wo und wofür.

Das Thema war so zäh, dass mein Pufferspeicher dicht gemacht hat und somit die Festplatte gar nicht erst beschrieben wurde.

 

Bitte, danke.

Bearbeitet von alfonso
ich kaufe ein A
Geschrieben
Früher gab es nur Frauenbeauftragte. Mittlerweile sind viele Betriebe dazu übergegangen, die Stelle in "Gleichstellungsbeauftragte/r" umzubenennen, um zum einen nach außen Geschlechtsneutralität zu dokumentieren und zum anderen sich auch tatsächlich um Gleichstellungsfragen/-probleme Frauen und Männer (und weiterer Geschlechtstypen) betreffend zu kümmern.
 
 
 

Da fällt mir Witz ein. Hat hier nix verloren, ist aber gut. Und da gerade die Fotokanten geklärt sind, stört er ja auch nicht.

Warum sind die Stellen der Gleichstellungsbeauftragten immer mit Frauen besetzt?
-
Weil die billiger sind.

Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk

  • Thanks 1
  • Haha 2
Geschrieben

Normales Angestelltenverhältnis.

Der AN erkrankt für ein paar Tage und legt die entspr. Krankmeldung beim AG vor.

Was ist der Grund/Gründe hierfür?

 

Holt sich der AG bei z.B. drei bis fünf Fehltagen bereits die Gehaltszahlung anteilig von der (gesetzlichen) KV zurück?

Oder wie geht das?

 

Und wie geht das v.a. bei längerer Krankheit, also z.B. zwei Wochen?

 

Folgefragen werden folgen. :-)

 

Geschrieben

Der Grund zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei mehr als drei Tagen Abwesenheit ist schlicht die Gesetzeslage. (Achtung: Wochenende und Feiertage werden mitgezählt!) der AN würde sonst einen Abmahnungsgrund - im Ernstfall Kündigungsgrund liefern.

 

Die KV zahlt erst nach mehr als 6 Wochen Erkrankung im Kalenderjahr (mit demselben Krankheitsgrund)  "Krankengeld) (60% des Gehalts). Solange zahlt der AG ganz normal das Gehalt weiter. Weil er das muss.

 

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb pötpöt:

Der Grund zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei mehr als drei Tagen Abwesenheit ist schlicht die Gesetzeslage.

Nachtrag:

Bei Vorlagepflicht der Arbeitsunfähigkeitsversicherung ab dem ersten Krankheitstag macht dies der AG schlicht nur deshalb weil er Angst hat der AN würde sonst zu oft "krank feiern".

Macht zB mein AG so. Der Gang zum Arzt soll den AN abschrecken wegen Kleinigkeiten zu Hause zu bleiben.

Das Ergebnis ist gegenteilig, da der Hausarzt meist wegen ner leichten Magen-Darm-Geschichte nicht nur 1 oder 2 Tage krank schreibt sondern oft gleich die ganze Woche.

Der AN feiert dies natürlich, wenn er sich nicht gerade außerordentlich mit seiner Firma verbunden fühlt.

Und der AG jammert jeden Januar aufs Neue wieviel Fehltage im Vorjahr entstanden seien. :wallbash:

Geschrieben (bearbeitet)

pk-hd hat Recht, wenn im Arbeitsvertrag entsprechendes vereinbart ist, oder, wenn im Einzelfall der Verdacht auf Missbrauch der 3-Tage-Regel vorliegt (Letzteres ist mit dem Betriebsrat abzuklären). So ein Verdacht ist z.B. begründet, wenn der AN häufig die Montage blau macht.

Bearbeitet von pötpöt
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb pötpöt:

Der Grund zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei mehr als drei Tagen Abwesenheit ist schlicht die Gesetzeslage. (Achtung: Wochenende und Feiertage werden mitgezählt!) der AN würde sonst einen Abmahnungsgrund - im Ernstfall Kündigungsgrund liefern.

 

Die KV zahlt erst nach mehr als 6 Wochen Erkrankung im Kalenderjahr (mit demselben Krankheitsgrund)  "Krankengeld) (60% des Gehalts). Solange zahlt der AG ganz normal das Gehalt weiter. Weil er das muss.

 

Danke für diesen Hinweis!

Am Freitag noch arbeiten aber krank ins Wochenende gehen, sich dafür am Montag erst abmelden ... das ist dann wieder die kleine Ausnahme dieser Regel.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb PK-HD:

Nachtrag:

Bei Vorlagepflicht der Arbeitsunfähigkeitsversicherung ab dem ersten Krankheitstag macht dies der AG schlicht nur deshalb weil er Angst hat der AN würde sonst zu oft "krank feiern".

Macht zB mein AG so.

 

War mir klar

  • Haha 1
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb M210:

Die 60% zahlt im Krankheitsfall ü sechs Wochen dann auch die KV des z.B. Herrn Zetsche? Oder gibt es Deckelungen?

Deckelungen gibt es nicht. Aber er ist garantiert kein Angestellter als Arbeitnehmer, sondern ist "leitend". Da geltende andere Regeln.

Geschrieben

Wow. 

Dennoch gibt es angeblich höllisch hohe Angestelltengehälter - da würde unsereins von einem Bruchteil dessen satt und gut über die Runden kommen.

 

Da werden selbst 60%/m schnell ein lecker Sümmchen. Wie lange macht eine KV das mit?

Ein chronisch Kranker erzählte mir letztens, dass er nun nach 72 Monaten aus der Zahlungszeit seiner KV rausfliege. 

Bezahlt die KV demnach 6 Jahre lang 60% des zuvor verdienten Gehaltes?! :aaalder:

 

Und was steht demjenigen danach von welcher Stelle zu?

Geschrieben

Da war doch noch was mit Beitragsbemessungsgrenze. Die kappt m.W. nicht nur den Krankenkassenbeitrag, sondern auch das Krankengeld.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb T5Rainer:

Da war doch noch was mit Beitragsbemessungsgrenze. Die kappt m.W. nicht nur den Krankenkassenbeitrag, sondern auch das Krankengeld.

 

Exakt sowas hatte ich auch im Hinterkopf. Daher die Frage nach der Deckelung. 

 

 

Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird ergänzt durch XY z.B. unterstützende Maßnahmen wie Arbeitslosengeld/H4 o.ä.?

Bearbeitet von M210
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb M210:

 

 

Da werden selbst 60%/m schnell ein lecker Sümmchen. Wie lange macht eine KV das mit?

Ein chronisch Kranker erzählte mir letztens, dass er nun nach 72 Monaten aus der Zahlungszeit seiner KV rausfliege. 

Bezahlt die KV demnach 6 Jahre lang 60% des zuvor verdienten Gehaltes?! :aaalder:

 

Nicht 72 MONATE. Die KV zahlt maximal 72 WOCHEN! Danach ist i.d.R. Schluss, wenn nicht selten andere Faktoren/Gegebenheiten eine Weiterzahlung ggf. notwendig und rechtlich vertretbar machen.

 

Bei längeren Krankheitszeiten wird es schwierig für den AN. Der AG kann dem AN sogar bei dauerhafter Erkrankung und wenn keine Besserung zu erwarten ist, wenn ein Einsatz an anderer Stelle im Unternehmen nicht möglich ist (wird in großen Unternehmen jedoch fast immer möglich sein) und wenn eine Weiterbeschäftigung des AN eine nicht mehr hinzunehmende Belastung für das Unternehmen darstellen würde, kündigen.

 

Das sind jedoch hohe Hürden, die alle einer ggf. arbeitsrechtlichen Prüfung im Einzelfall standhalten müssen.

 

 

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb M210:

Wow. 

Dennoch gibt es angeblich höllisch hohe Angestelltengehälter - da würde unsereins von einem Bruchteil dessen satt und gut über die Runden kommen.

 

Solange es sich um "normale" Angestellte handelt, also nicht um "leitende Angestellte" (dafür gibt es ganz bestimmte Kriterien, die aus einem normalen Angestellten einen leitenden Angestellten machen), zahlt die KV maximal 72 Wochen (nachdem die 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG vorüber sind) 70% des Bruttoeinkommens eines jeden Gehalts bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.

 

Für leitende Angestellte können individuell andere Regeln gelten.

Geschrieben (bearbeitet)

72 Wochen. Klingt anders als 72 Monate. Aber Du hast recht. Habe nachgedacht: besagter Bekannter ist ca. 2a aus der Arbeitswelt raus. Sechs Wochen + 72 = 78 sind ziemlich genau eineinhalb Jahre und er strebt die Frührente an. So wird ein Schuh 'draus. :thumbsup:

 

 

Folgefrage: aber welchem Zeitpunkt springt die BU-V ein und wie lange i.A.?

Bearbeitet von M210
Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb M210:

:thumbsup:

 

Folgefrage: aber welchem Zeitpunkt springt die BU-V ein und wie lange i.A.?

Die BU-Versicherung springt dann ein, wenn Du aufgrund eines Ereignisses in deinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Du wirst also berufsunfähig.

Die Voraussetzungen und Auschlusskriterien sind nicht trivial so wie es inhaltlich, individuell ziemlich unterschiedliche BU-Versicherungen geben kann und man muss sehr genau den Inhalt und das "Kleingedruckte" lesen. Wie üblich.

 

Davon zu unterscheiden ist die sog. Erwerbsunfähigkeit.

Geschrieben (bearbeitet)
Am ‎06‎.‎04‎.‎2018 um 06:58 schrieb PK-HD:

Gibt es in irgendeinem Laden, egal ob groß oder klein, in Deutschland einen männlichen Frauenbeauftragten?

Wäre das Sexismus?

Oder besser, wenn es den nicht gibt, ist DAS dann nicht Sexismus?

 

Ich kenne da einen...

Der Spruch den Bock zum Gärtner gemacht passte aber niemals nie besser :-) 

Daher hatte ich es lange für einen Scherz gehalten. Iss aber wohl so.

Bearbeitet von badluck81
Geschrieben

Ein Altbau aus 1960 circa. Normaler Betonsockel, normale Betonsteine im Mauerwerk, Betondecken und ein Dachboden mit Holzdielen, alles ehemals zweifach verglast und mit Ölheizung. Stand der damaligen Technik halt.

 

Am Kamin der ehem. Ölheizung hängt seit 2011 die abgenommende neue Pelletsheizung dran.

In 2015 bemängelte der Oberschornsteinfeger plötzlich 5 Blechschrauben, die im Abluftstrom standen und so das Putzen erschwären.

Letzte Woche bemängelte er, dass auf dem Dielenboden der oberen Revisionsklappe keine unbrennbare Unterlage auf dem Boden befestigt sei. Jedesmal schmiert er nach der gesetzlich vorgeschriebenen Feuerstettenschau seine neuen Schikanen in seine Beurteilungsbögen. 

Er spricht in dem Zuge dann auch jedes Mal seine Drohung aus, die Heizung stillzulegen, wenn ich seinen Notizen nicht in der Form nachkäme, die "Mängel" zu beheben.

 

Ganz abgesehen davon, dass seine Punkte mir ja nur nutzen KÖNNTEN, wäre ich daran interessiert, ihn auch einmal zu erwischen. Gäbe es nämlich keine aktuelle Novelle, die das Bodenblech rund um den Kamin anzieht, würde ich ihn gerne daraufhinweisen, dass er seit Jahrzehnten seinen Job nicht gemacht und unser Leben in Gefahr gebracht hat.

 

Wo stehen also die Richtlinien und wie kann ich herausfinden, wann es in dem Regelwerk welche Neueinträge gab?

Geschrieben

ich würde davon abraten dem schornsteinfeger zu versuchen ans bein zu pinkeln, der kann dir wirklich die heizung stilllegen.

lad ihn jedesmal zum kaffee ein und sei freundlich, behebe seine mängel und gut ist.

 

Geschrieben

Wenn der so pissig ist würde ich in zukunft einen anderen komme lassen.

 

oder einen anderen um eine aktuelle feuerfestenprüfung bitten. dann weiß man was phase ist.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb heizer:

ich würde davon abraten dem schornsteinfeger zu versuchen ans bein zu pinkeln, der kann dir wirklich die heizung stilllegen.

lad ihn jedesmal zum kaffee ein und sei freundlich, behebe seine mängel und gut ist.

 

Verwechsele nicht den Schornsteinfeger und den Bezirksoberfegerhampel.

 

Haben uns bereits für die normalen Fegedienste von dem Oberleutnant verabschiedet. Hatte ihm gesagt, er brauche nie wieder zu kommen. Aber besagte Feuerstettenschau obliegt nunmal wohl einzig diesem Vollschaffner.

Abgesehrn davon, dass er für jeden seiner Besuche teures Geld abrechnet, möchte ich wissen, wo steht, das NEUERDINGS das Blech an besagte Stelle gehört. Ist der Punkt im Regelwerk nicht neu, hat der Mistsack jahrelang seine Arbeit nicht richtig gemacht. Und an der Stelle lege ich mich aber 100%ig mit dem *rschloch an.

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb M210:

Verwechsele nicht den Schornsteinfeger und den Bezirksoberfegerhampel.

 

Haben uns bereits für die normalen Fegedienste von dem Oberleutnant verabschiedet. Hatte ihm gesagt, er brauche nie wieder zu kommen. Aber besagte Feuerstettenschau obliegt nunmal wohl einzig diesem Vollschaffner.

Abgesehrn davon, dass er für jeden seiner Besuche teures Geld abrechnet, möchte ich wissen, wo steht, das NEUERDINGS das Blech an besagte Stelle gehört. Ist der Punkt im Regelwerk nicht neu, hat der Mistsack jahrelang seine Arbeit nicht richtig gemacht. Und an der Stelle lege ich mich aber 100%ig mit dem *rschloch an.

Lass lieber sein.

Ich meine das steht schon länger drin, heißt aber nicht, dass er nicht mal was übersehen kann.

Wenn du ihm das vorwirfst wird das exakt gar nichts ändern.

Ich bin froh, dass der Oberguru hier bei uns so ein Sympath ist. Der will auch, dass alles richtig ist, bringt es aber entsprechend freundlich und mit der angebrachten Gelassenheit vor.

Ich habe halt im Dachboden unter die oberste Putzluke eine Zementfaserplatte von 0,5 m² auf dem Boden angebracht und gut ist.

Mit mehr Chillung deinerseits läuft's vielleicht auf beiden Seiten besser.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.



×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information