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Geschrieben

Daran kann ich mich auch noch erinnern. 

Und kurz danach hieß es mal, dass große Lieferungen von gelben Säcken von der italienischen Mafia im Mittelmeer versenkt wurden. Als dieser "Entsorgungsprozess" gestoppt wurde, wurde - soweit ich weiß - nach China "exportiert". 

Aber wollen wohl nun nicht mehr. 

Ich habe mich gewundert, weil ich dachte, TetraPak sei doch so super, warum wird der nicht recycled oder zumindest in Europa verwertet. 

Geschrieben (bearbeitet)

Glasflaschen sind gut, wenn man die nicht quer durch das Land karrt. Apfelsaft vom lokalen Saftpresser ergibt Sinn, Becks-Bier in Heidelberg eher nicht.

Bearbeitet von Skawoogie
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Skawoogie:

Glasflaschen sind gut, wenn man die nicht quer durch das Land karrt. Apfelsaft vom lokalen Saftpresser ergeben Sinn, Becks-Bier in Heidelberg eher nicht.

Becks-Bier an sich ist schon sinnlos.

Anscheinend lässt sich Tetrapak recht gut recyceln. In unserer Gegend wird aber eh vor allem "thermisch recycelt" - also ab damit in´s Großkraftwerk... ;-)

Geschrieben

Vielleicht wegen der FDÄ oder weil das wie bei Semmelbröseln ist, die laut Karl Valentin ja Semmelnbrösel heißen müssten da nicht nur aus einer Semmel gemacht - also Äpfelsaft.

Pluralistischer Saft also.

 

 

  • Haha 1
Geschrieben (bearbeitet)

Erbsenzähler ...
:-D

 

Um euch jetzt ins Leere laufen zu lassen, korrigiere ich den Beitrag.

Ätsch

Bearbeitet von Skawoogie
Geschrieben
Am 9.7.2018 um 16:47 schrieb pötpöt:

Becks-Bier an sich ist schon sinnlos.

 

Wörd. Ähnlich verhält es sich mit der BILD-Zeitung, trotzdem verkauft sich beides wie irre. Korrelierendes Konsumverhalten? 

"Ich lese nur den Sportteil, ehrlich." vs. "Hauptsache, es knallt."

Geschrieben

Ich frage mich warum das Leitungswasser in Deutschland besser überwacht ist als das Trinkwasser. Bzw. warum man das nicht genau umgekeht überwacht.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb braunle:

Ich frage mich warum das Leitungswasser in Deutschland besser überwacht ist als das Trinkwasser. Bzw. warum man das nicht genau umgekeht überwacht.

 

Ich verstehe die Frage nicht... 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb braunle:

Ich frage mich warum das Leitungswasser in Deutschland besser überwacht ist als das Trinkwasser. Bzw. warum man das nicht genau umgekeht überwacht.

 

vor 27 Minuten schrieb pötpöt:

Leitungswasser IST Trinkwasser.

So sieht's aus.

 

Außerdem, jeder kommt an Hahnewasser ran und nutzt es zur Nahrungszubereitung, wieso sollte also die Qualität nicht kontrolliert werden?

Geschrieben

Ich glaube, die Frage ist eher, warum Leitungswasser besser kontrolliert als Mineralwasser. Oder anders gefragt : warum gelten für Mineralwasser geringere Anforderungen als für Leitungswasser?

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb subway:

Ich glaube, die Frage ist eher, warum Leitungswasser besser kontrolliert als Mineralwasser. Oder anders gefragt : warum gelten für Mineralwasser geringere Anforderungen als für Leitungswasser?

Schrub ich ja: an Leitungswasser kommt jeder ran, auch kleine Kinder, jeder trinkt es, jeder nimmt es mit der Nahrung auf.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb pötpöt:

Leitungswasser IST Trinkwasser.

 

Kann man pauschal so nicht behaupten.

Bei uns im Werk gibt es mehrere Wasserleitungen, unter anderen Brauch-und Trinkwasser.

Da würde ich nur das Wasser trinken, bei dem der Hahn mit "Trinkwasser" gekennzeichnet ist.

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Lupo1:

 

Kann man pauschal so nicht behaupten.

Bei uns im Werk gibt es mehrere Wasserleitungen, unter anderen Brauch-und Trinkwasser.

Da würde ich nur das Wasser trinken, bei dem der Hahn mit "Trinkwasser" gekennzeichnet ist.

Das Wasser aus der Leitung im Privathaushalt, vom Versorgen kommend in Deutschland hat Trinkwasserqualität.

Was die Leitungen im Haus draus machen is natürlich was anderes.

Geschrieben

Kann ein Jurist (Anwalt, Staatsanwalt, Richter) die Bearbeitung eines Falles ablehnen?

Hier im Süden ging die letzten Wochen ein schwerer Fall der Kindesmisshandlung an einem Jungen durch die Mutter und deren Lebensgefährten durch die Medien, die unsäglich Dinge getan haben.

Würde ich in diese Angelegenheit eintauchen müssen als Bearbeiter, würde ich mich ab morgens übergeben. Kann also der betreffende Jurist die Bearbeitung ablehnen wegen Abartigkeit?

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb M210:

Kann ein Jurist (Anwalt, Staatsanwalt, Richter) die Bearbeitung eines Falles ablehnen?

Hier im Süden ging die letzten Wochen ein schwerer Fall der Kindesmisshandlung an einem Jungen durch die Mutter und deren Lebensgefährten durch die Medien, die unsäglich Dinge getan haben.

Würde ich in diese Angelegenheit eintauchen müssen als Bearbeiter, würde ich mich ab morgens übergeben. Kann also der betreffende Jurist die Bearbeitung ablehnen wegen Abartigkeit?

Anwalt: mein Bekannter meint: ja. Allerdings nur solange er das Mandat nicht angenommen hat.

Wenn er angenommen hat und die Tatsachen kommen erst im Verlauf ans Licht wird es schwer da wieder raus zu kommen.

Wenn du als Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt wirst kannst du auch Gründe finden, warum du das jeweilige Mandat nicht annehmen kannst.

Wird halt nur schwer vorher schon alles zu kennen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb M210:

Kann ein Jurist (Anwalt, Staatsanwalt, Richter) die Bearbeitung eines Falles ablehnen?

Hier im Süden ging die letzten Wochen ein schwerer Fall der Kindesmisshandlung an einem Jungen durch die Mutter und deren Lebensgefährten durch die Medien, die unsäglich Dinge getan haben.

Würde ich in diese Angelegenheit eintauchen müssen als Bearbeiter, würde ich mich ab morgens übergeben. Kann also der betreffende Jurist die Bearbeitung ablehnen wegen Abartigkeit?

Ja, Anwalt direkte Entscheidung bevor er Details kennt.

Staatsanwalt hängt vom Delikt ab. Antragsdelikt einfacher.

Richter, wenn er befangen ist.

 

 

Edit, fügt noch an. Schwerpunktstaatsanwaltschaft, nein.

Bearbeitet von agent.seven
Geschrieben

Saft aus dem Tetrapak: was ist Direktsaft?

Wie unterscheidet er sich von Premium Direktsaft? Ist Premium definiert?

Warum gibt es keinen ordinären Orangensaft mehr? :censored:

Geschrieben

Direktsaft wird halt direkt aus Orangen gepresst, der Andere wird aus Orangensaftkonzentrat gewonnen.

 

Direktsaft wird meistens in Europa gepresst, während das Saftkonzentrat im Anbaugebiet gepresst, dort in Tankschiffe verladen und dann bei uns wieder mit Wasser verdünnt wird.

  • Thanks 1
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb PK-HD:

Saft aus dem Tetrapak: was ist Direktsaft?

Wie unterscheidet er sich von Premium Direktsaft? Ist Premium definiert?

Warum gibt es keinen ordinären Orangensaft mehr? :censored:

Direktsaft siehe Definition by Lupo1.

 

Premium-Direktsaft ist auch Direktsaft, der suggeriert, dass dieser z.B. aus besonders tollen, hervorragend gereiften, ohne Druckstellen etc. verlesenene Orangen bestehen könnte.

 

"Premium" ist kein geschützter Begriff und kann jeder verwenden.

 

Ordinären Orangensaft gibt es natürlich auch noch, nur wird dieser nicht "ordinär" genannt.

  • Thanks 1
Geschrieben

Als Premium Autohersteller verstehen sich ja gerade Audi, Mercedes, BMW und VW. Das sind ja gerade die die besonders beschissen haben. Daran erkennt man z.b. auch den Wert des Begriffs Premium.

Merke: generell wird im Marketing gerne mit den Begriffen geworben die das Produkt eigentlich gar nicht hat.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb M210:

Kann ein Jurist (Anwalt, Staatsanwalt, Richter) die Bearbeitung eines Falles ablehnen?

Hier im Süden ging die letzten Wochen ein schwerer Fall der Kindesmisshandlung an einem Jungen durch die Mutter und deren Lebensgefährten durch die Medien, die unsäglich Dinge getan haben.

Würde ich in diese Angelegenheit eintauchen müssen als Bearbeiter, würde ich mich ab morgens übergeben. Kann also der betreffende Jurist die Bearbeitung ablehnen wegen Abartigkeit?

Rechtsanwalt:

Hat grundsätzlich Entscheidungsfreiheit, ob er einen Fall annimmt oder nicht. Ausnahme: Pflichtverteidiger (siehe Beitrag von PK-HD)

 

Staatsanwalt:

Vertreter des Rechtstaates und er entscheidet, ob zu einem Sachverhalt unter Würdigung der Verdachtsmomente (hinreichender Tatverdacht), in welchem ermittelt wird (z.B. Polizei) z.B. ein förmliches Strafverfahren eingeleitet wird oder nicht.

 

Richter:

Entscheidet abschließend in einem (förmlichen) Strafverfahren (Gerichtsverhandlung).

Geschrieben (bearbeitet)
vor 36 Minuten schrieb Dirk Diggler:

Staatsanwalt:

Vertreter des Rechtstaates und er entscheidet, ob zu einem Sachverhalt unter Würdigung der Verdachtsmomente (hinreichender Tatverdacht), in welchem ermittelt wird (z.B. Polizei) z.B. ein förmliches Strafverfahren eingeleitet wird oder nicht.

 

Richter:

Entscheidet abschließend in einem (förmlichen) Strafverfahren (Gerichtsverhandlung).

 

Passen die Antworten zu meiner Frage (ob die besagten Stellen ihr Amt in besonderen Fällen weitergeben können an Kollegen, die sich der Angelegenheit ohne Ekel annehmen)?

Bearbeitet von M210
Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb M210:

 

Passen die Antworten zu meiner Frage (ob die besagten Stellen ihr Amt in besonderen Fällen weitergeben können an Kollegen, die sich der Angelegenheit ohne Ekel annehmen)?

Die besagten Stellen (Richter, Staatsanwälte) können ihr Amt (bzw. die Ausübung des solchen) im Grundsatz nicht aufgrund von Ekel weiter geben. Aber sie können natürlich in ihrem Umfeld, wenn es weitere Staatsanwälte oder Richter geben sollte, ggf. im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Kollegen bitten, statt ihrer den Fall xyz zu übernehmen. Wie sie das dann schlüssig begründen und ob der Kollege/die Kollegin dann übernimmt, weiß ich nicht.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben
Am 12.7.2018 um 11:20 schrieb Dirk Diggler:

Die besagten Stellen (Richter, Staatsanwälte) können ihr Amt (bzw. die Ausübung des solchen) im Grundsatz nicht aufgrund von Ekel weiter geben. Aber sie können natürlich in ihrem Umfeld, wenn es weitere Staatsanwälte oder Richter geben sollte, ggf. im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Kollegen bitten, statt ihrer den Fall xyz zu übernehmen. Wie sie das dann schlüssig begründen und ob der Kollege/die Kollegin dann übernimmt, weiß ich nicht.

Wie schon kurz skizziert, kann ein Richter sich selbst als befangen erklären, was einer Ablehnung der Sache gleich kommt. Das zuständige Gericht muss dann einem anderen Richter den Vorgang weitergeben. 
Ekel dürfte als Befangenheitsgrund hier nicht ausreichen. Hat der Richter aber z. B. am Stammtisch schon mal sowas gesagt wie "Alle ........ gehören ......" oder er ist Anhänger einer Partei, die im Kontext der Sache eine eindeutige und nicht neutrale (öffentliche) Meinung vertritt, ist das ausreichend genug. 

Geschrieben

Okay.

Versetze ich mich in die Rolle desjenigen Juristen, der dafür herhalten muss, würde ich aber schnell an meine eigenen Grenzen stoßen. Eher könnte ich einen Mord behandeln, aber der genannte Fall ist für mich nicht zu betrachten. Ich wäre nicht im Stande, die Sachlage tiefergehend zu durchdringen, als nur oberflächlich zu streifen. Was also tun, wenn es einem der Besagten ähnlich ginge?

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