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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Beo:

Gerade las ich den folgenden Artikel:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/frankenthal-urteil-im-baby-mord-prozess-vater-muss-15-jahre-in-haft-a-1267906.html

 

 

Darin steht:

"Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen Mordes, Geiselnahme und Körperverletzung eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Gefängnis gefordert. Sie sah durch Kokainkonsum zur Tatzeit eine eingeschränkte Schuldfähigkeit.

 

Da wirft einer unter Drogen sein Baby vom Balkon. Das Kind stirbt. Die Frau und ein weiteres Kind greift er mit einem Messer an. 

 

Frage 1)

Und weil er zugedröhnt war, ist alles nicht so schlimm...!?? 

 

Ich verstehe das nicht. 

 

Frage 2)

Wenn ich betrunken Auto fahre und dabei jemand töte, bekomme ich dann auch die gleiche "eingeschränkte Schuldfähigkeit"

 

Ich weiß, dass ich die Frage so oder sehr ähnlich schon mal gestellt habe. Aber ich kapiere es immer noch nicht. 

Naja, man geht eben davon aus, dass jemand, der mit vollem Bewusstsein eine Tat begeht schuldfähiger/schuldiger ist als jemand, der nicht Herr seiner Sinne ist.

Wenn du dabei anfängst zu differenzieren wird es irgendwann schwer zu begründen und so bleibt diese Aussage eben allgemeingültig.

Kann man gut oder schlecht heißen. Wie so viele Dinge in unserem Rechtssystem, die manchem unlogisch erscheinen.

Geschrieben

Wir haben im bekanntenkreis schon öfters über dieses thema Diskutiert.

 

Der einstimmige tenor war auch völliges unverständniss. 

Beispiel :

Ich kann jemanden (warum auch immer ) nicht abhaben und beschliese ihm den Schädel einzuschlagen. Tue dies und setzte mir direkt im anschluss eine Flasche Vodka an den hals und bäller die auf ex weg. 

Niemand wird mir nachweißen können ob ich zur tatzeit nüchtern war.

Somit war ich Rotzevoll, heule noch etwas rumm, stell mich bisschen Dumm , bekomm ein mildes Urteil und komme wegen guter Führung nach 8-10 jahren wieder raus. Eher früher.

 

Einfach ein Perverses System das mir völlig unplausibel erscheint.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Beo:

Gerade las ich den folgenden Artikel:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/frankenthal-urteil-im-baby-mord-prozess-vater-muss-15-jahre-in-haft-a-1267906.html

 

 

Darin steht:

"Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen Mordes, Geiselnahme und Körperverletzung eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Gefängnis gefordert. Sie sah durch Kokainkonsum zur Tatzeit eine eingeschränkte Schuldfähigkeit.

 

Da wirft einer unter Drogen sein Baby vom Balkon. Das Kind stirbt. Die Frau und ein weiteres Kind greift er mit einem Messer an. 

 

Frage 1)

Und weil er zugedröhnt war, ist alles nicht so schlimm...!?? 

Ich verstehe das nicht

Haben PK-HD und Skawoogie schon beantwortet. Genauso ist es.

 

Schlimm ist das Ganze unabhängig davon, ob der Täter zur Tatzeit vollgedröhnt war oder nicht. Und zwar ist es vor allem schlimm für das Opfer und dessen Familie, Freunde, Bekannte.

 

Nur bewertet wird so eine Tat unterschiedlich und es spielt in jedem Fall immer eine Rolle, ob der Täter "Herr seiner Sinne war", ob der vorsätzlich oder nicht gehandelt hat, wie seine Persönlichkeitsstruktur ist, wie seine Sozialisierung war/ist etc. pp. Das heißt, jeder Fall ist eine Einzelfallbetrachtung und muss individuell untersucht und bewertet werden. Und das ist auch ganz richtig so, denn das ist ein Kennzeichen eines funktionierenden Rechtsstaates und seiner handelnden Justiz.

vor 2 Stunden schrieb Beo:

 

Frage 2)

Wenn ich betrunken Auto fahre und dabei jemand töte, bekomme ich dann auch die gleiche "eingeschränkte Schuldfähigkeit"

 

Ich weiß, dass ich die Frage so oder sehr ähnlich schon mal gestellt habe. Aber ich kapiere es immer noch nicht. 

Auch hier wird sehr wahrscheinlich eingeschränkte Schuldfähigkeit in Betracht kommen. Wie oben erwähnt, ist kein Fall mit dem anderen vergleichbar und jeder Fall wird individuell bewertet.

 

In diesem Fall wird u.a. eine Rolle spielen, wie die Unfallumstände waren (wer trägt ggf. die alleinige oder Mitschuld an dem tödlichen Unfall), wie hoch war der Alkoholgehalt des Fahrers, hätte der Fahrer den Unfall in nüchternem Zustand vermeiden können oder nicht, wie waren die Verhältnisse zum Unfallzeitpunkt, war Vorsatz im Spiel und wollte der Fahrer töten oder war es ein Unfall, Sozialprognose des Täters etc. pp.

 

Die Berücksichtigung dieser (und anderer Punkte) und wie die Verhältnisse waren, kann dazu führen, dass Du (der Fahrer) ebenfalls eingeschränkt schuldfähig ist. Und auch hier gibt es unterschiedlichen grade der eingeschränkten Schuldfähigkeit und je nach dem fällt das Urteil aus.

vor einer Stunde schrieb krankerfrank:

Wir haben im bekanntenkreis schon öfters über dieses thema Diskutiert.

 

Der einstimmige tenor war auch völliges unverständniss. 

Beispiel :

Ich kann jemanden (warum auch immer ) nicht abhaben und beschliese ihm den Schädel einzuschlagen. Tue dies und setzte mir direkt im anschluss eine Flasche Vodka an den hals und bäller die auf ex weg. 

Niemand wird mir nachweißen können ob ich zur tatzeit nüchtern war.

Somit war ich Rotzevoll, heule noch etwas rumm, stell mich bisschen Dumm , bekomm ein mildes Urteil und komme wegen guter Führung nach 8-10 jahren wieder raus. Eher früher.

 

Einfach ein Perverses System das mir völlig unplausibel erscheint.

Das individuelle und persönliche Rechtsempfinden ist (glücklicherweise) nicht das, auf das es ankommt. Und jeder von uns, der eine Straftat begehen sollte und sich anschließend verantworten muss, wird froh sein, wenn die Richter die oben genannten Faktoren (richtigerweise) bei der Urteilsfindung berücksichtigen und den Fall individuell untersuchen und bewerten.

 

Kennzeichen eines Rechtsstaates ist, dass er auch denjenigen Rechtsstaatlichkeit angedeihen lässt, die es in den Augen der Allgemeinheit (aus deren subjektiver Einschätzung) nicht verdient haben. D. h. nicht, dass nicht auch Fehleinschätzungen und Fehlurteile getroffen werden.

  • Like 2
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Dirk Diggler:

Haben PK-HD und Skawoogie schon beantwortet. Genauso ist es.

 

Schlimm ist das Ganze unabhängig davon, ob der Täter zur Tatzeit vollgedröhnt war oder nicht. Und zwar ist es vor allem schlimm für das Opfer und dessen Familie, Freunde, Bekannte.

 

Nur bewertet wird so eine Tat unterschiedlich und es spielt in jedem Fall immer eine Rolle, ob der Täter "Herr seiner Sinne war", ob der vorsätzlich oder nicht gehandelt hat, wie seine Persönlichkeitsstruktur ist, wie seine Sozialisierung war/ist etc. pp. Das heißt, jeder Fall ist eine Einzelfallbetrachtung und muss individuell untersucht und bewertet werden. Und das ist auch ganz richtig so, denn das ist ein Kennzeichen eines funktionierenden Rechtsstaates und seiner handelnden Justiz.

Auch hier wird sehr wahrscheinlich eingeschränkte Schuldfähigkeit in Betracht kommen. Wie oben erwähnt, ist kein Fall mit dem anderen vergleichbar und jeder Fall wird individuell bewertet.

 

In diesem Fall wird u.a. eine Rolle spielen, wie die Unfallumstände waren (wer trägt ggf. die alleinige oder Mitschuld an dem tödlichen Unfall), wie hoch war der Alkoholgehalt des Fahrers, hätte der Fahrer den Unfall in nüchternem Zustand vermeiden können oder nicht, wie waren die Verhältnisse zum Unfallzeitpunkt, war Vorsatz im Spiel und wollte der Fahrer töten oder war es ein Unfall, Sozialprognose des Täters etc. pp.

 

Die Berücksichtigung dieser (und anderer Punkte) und wie die Verhältnisse waren, kann dazu führen, dass Du (der Fahrer) ebenfalls eingeschränkt schuldfähig ist. Und auch hier gibt es unterschiedlichen grade der eingeschränkten Schuldfähigkeit und je nach dem fällt das Urteil aus.

Das individuelle und persönliche Rechtsempfinden ist (glücklicherweise) nicht das, auf das es ankommt. Und jeder von uns, der eine Straftat begehen sollte und sich anschließend verantworten muss, wird froh sein, wenn die Richter die oben genannten Faktoren (richtigerweise) bei der Urteilsfindung berücksichtigen und den Fall individuell untersuchen und bewerten.

 

Kennzeichen eines Rechtsstaates ist, dass er auch denjenigen Rechtsstaatlichkeit angedeihen lässt, die es in den Augen der Allgemeinheit (aus deren subjektiver Einschätzung) nicht verdient haben. D. h. nicht, dass nicht auch Fehleinschätzungen und Fehlurteile getroffen werden.

:inlove:

Geschrieben

Bin mir fast sicher, es schon einmal geschrieben zu haben. Im Hauptstudium irgendwann gab es über zwei oder drei Semester mal einen Streifschuss in 'Recht'.

Klang damals schon plump und zeigte mir einzig auf, dass die nicht konstruierten, sondern realen Fälle, die wir irgendwann bewerten sollten, von mir allseamt und ausnahmslos falsch bewertet wurden, sodass ich immer kopfschüttelnd im Kurs drin saß. Mir ist manchmal heute noch schwindlig davon. Inhaltlich und wegen dem zelebralen Schwindel zur Pause.

Geschrieben

Wieso fand der diesjährige ESC außerhalb Europas in Tel Aviv statt?

Ist dad üblich? Verfolge den Shice nicht wirklich, hab das nur vorhin in den Nachrichten mitbekommen.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb PK-HD:

Wieso fand der diesjährige ESC außerhalb Europas in Tel Aviv statt?

Ist dad üblich? Verfolge den Shice nicht wirklich, hab das nur vorhin in den Nachrichten mitbekommen.

Weil Australien noch weiter weg ist und Israel auch an Europameisterschaften im Sport teilnimmt.

 

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb pötpöt:

Weil Australien noch weiter weg ist und Israel auch an Europameisterschaften im Sport teilnimmt.

 

Könnte es sein, dass Australien als Teil des Common Wealth daran teilnimmt? 

Geschrieben

Dann müsste auch Kanada, die halbe Karibik, halb Afrika und Asien zwischen Indien und Brunei dabei sein. Ich vermute, daß Australien eher was mit europäischen Fernsehanstalten am Hut hat.

Geschrieben

Die sind glaub seit 2015 dabei. Wurden zum 60zigsten geburtstag vom esc eingeladen weil es in Down Under schon ewig ausgestrahlt wird und die das dort richtig toll finden.

Hat sich jetzt so eingebürgert.

Aserbaidschan und Israel sind ja auch dabei. Das hat aber wiederum was mit dem Rundfunk verbund zutun.

ESC heißt ja auch Eurovision Song Contest und nich Europa Song Contest..

 

Schlimm das ich sowas weiß :repuke:

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb krankerfrank:

Die sind glaub seit 2015 dabei. Wurden zum 60zigsten geburtstag vom esc eingeladen weil es in Down Under schon ewig ausgestrahlt wird und die das dort richtig toll finden.

Hat sich jetzt so eingebürgert.

Aserbaidschan und Israel sind ja auch dabei. Das hat aber wiederum was mit dem Rundfunk verbund zutun.

ESC heißt ja auch Eurovision Song Contest und nich Europa Song Contest..

 

Schlimm das ich sowas weiß :repuke:

Australien spielt da auch mit? Echt jetzt?

Habe das noch nicht ein einziges Mal gesehen, jetzt rächt es sich durch Nichtwissen. :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Israel ist schon lange dabei. Und Australien seit kurzem, da dort der ESC sich großer Beliebtheit erfreut und das Land, genau wie Israel, sehr viele europäische Einwanderer hat.

Allerdings machen ja auch noch u.a. Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Russland etc. mit.

 

Ich denke, am Ende geht es darum, einen möglichste großen Mark zu kreieren. Die Songs werden ja nun schon seit Jahren im Vorfeld (anders als das früher der Fall war) wochenlang von den Radio- und Fernsehstationen der Länder hoch und runter gedudelt, damit der ganze Kack schon im Vorfeld gehyped, gekauft/downgeloaded wird, damit man während der Sendung möglichst viele Anrufe der Menschen aus diesen Ländern zählen und daran verdienen kann und damit man nach der Veranstaltung die Songs erneut weiter verkaufen kann.

 

Alles eine einzige Geldruckmaschine. Die Songs sind durch die Bank beschissen oder noch schlimmer "zum Kotzen", die Auftritte und Performances behindert, die Moderatoren die dümmsten unter der Sonne und die Zuschauer ebenfalls. Ich Minigehirnzelle saß auch davor, schluckte Bier und fraß Chips und kommentierte jeden Auftritt mit Worten dauerhaft unter der Gürtellinie. Nach 30 Minuten des Pöbelns pennte ich auf dem Sofa ein und meine Frau verliebte sich natürlich in den holländischen Schmalzsieger (=> nach meinem Dafürhalten eine impotente Lusche).

Bearbeitet von Dirk Diggler
  • Like 1
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Dirk Diggler:

 

 

Alles eine einzige Geldruckmaschine. Die Songs sind durch die Bank beschissen oder noch schlimmer "zum Kotzen", die Auftritte und Performances behindert, die Moderatoren die dümmsten unter der Sonne und die Zuschauer ebenfalls. Ich Minigehirnzelle saß auch davor, schluckte Bier und fraß Chips und kommentierte jeden Auftritt mit Worten dauerhaft unter der Gürtellinie. Nach 30 Minuten des Pöbelns pennte ich auf dem Sofa ein und meine Frau verliebte sich natürlich in den holländischen Schmalzsieger (=> nach meinem Dafürhalten eine impotente Lusche).

 

So ergeht es mir seit jahren. Mal mehr Bier und weniger Chips, mal nur Bier.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Dirk Diggler:

....Nach 30 Minuten des Pöbelns pennte ich auf dem Sofa ein und meine Frau verliebte sich natürlich in den holländischen Schmalzsieger (=> nach meinem Dafürhalten eine impotente Lusche).

 

...ich finde Holländer doof...:whistling:

Geschrieben

Wie nennt man in der dtschn Grammatik die Wörter, die ein Adjektiv abmildern?

 

- säuerLich statt sauer

- süßLich statt süß

- gelbLich statt gelb

 

?

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Revolverheld:

Wer kann hier die Mohorovičić-Diskontinuität erklären?

Ist das nicht, dass sich das flüssige Gestein unterm Erdmantel mit anderer Geschwindigkeit bewegt?

Geschrieben
Am ‎24‎.‎05‎.‎2019 um 17:42 schrieb M210:

Wie nennt man in der dtschn Grammatik die Wörter, die ein Adjektiv abmildern?

 

- säuerLich statt sauer

- süßLich statt süß

- gelbLich statt gelb

 

?

Ich dachte, das sind auch Adjektive und nur von Ableitungen von den Wörtern "sauer", "süß" und "gelb".

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Dirk Diggler:

Ich dachte, das sind auch Adjektive und nur von Ableitungen von den Wörtern "sauer", "süß" und "gelb".

 

Aber es gibt doch für alles was Lateinisches, sagt Caesar.

Geschrieben
Am 24.5.2019 um 17:42 schrieb M210:

Wie nennt man in der dtschn Grammatik die Wörter, die ein Adjektiv abmildern?

 

- säuerLich statt sauer

- süßLich statt süß

- gelbLich statt gelb

 

?

Glaub auch nicht, dass es dafür einen Begriff gibt.

 

"lich" mildert auch nicht ab. Es heißt - ähn-lich wie "like" eher so etwas wie: "In der Art von", "wie", "ähnlich wie".

also: süßlich geht in Richtung "süß", Scheußlich geht in Richtung Scheuße, herrlich ist in Herrenart, usw.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb gonzo:

Herr M hat doch nur aus einem Nomen ein Adjektiv gemacht.

 

 - 

 

Hat er nicht.

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