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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich würde dem Nachbarn schon deutlich (unter Zuhilfenahme meiner tätowierten Freunde) klarmachen, dass er mir eine ansprechende und meinem Status gemäße würdige Zufahrt gestalten muss. Das Bild könnte ihm als Anregung dienen. Abweichungen würde ich sofort körperlich maßregeln.

 

 

Zwischenablage09.jpg

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb pehaa:

ist dort auch beschrieben ob das Grundstück nur zu Fuß oder gegebenenfalls auch mit einem Fahrzeug überquert werden kann und darf.

Da Nachbar A in obigen Fall das Grundstück A ja betreten kann ohne über Grundstück B zu gehen würde ich bejahen das es Grundstück B befahren darf. Denn nur dann macht das Wegerecht in dem Fall Sinn.

Geschrieben

Wir haben aus M210´s Anfrage oben aber keine Info, ob der "hinten" wohnende Nachbar A sein Grundstück von einer anderen Richtung zwar irgendwie betreten kann, aber nicht, ob da ein Weg/Straße ist, oder ob das da nur zufällig funktioniert, weil da keine weiteren Zäune von Dritten sind. Oder ne Steilwand oder was auch immer.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb M210:

Klar kann A nach Süden sein Grundstück noch betreten/befahren, aber nach Norden ist halt dichtgemacht wirden.

Das schreibt er weiter unten. Aber wenn er es jetzt gar nicht mehr betreten könnte wäre er ja seit Zaunbau obdachlos. Aber zu einer Baugenehmigung gehört eine rechtssichere Zuwegung.

Ich verstehe den Sachverhalt so.

A hat ein Grundstück das nach Süden von seinem Haus zugemacht wird, obwohl auch dort zumindest auf einer Seite ein Grenzabstand frei sein müßte. Aber vielleicht bepflanzt oder sonstwie nicht befahrbar.

Im Norden grenzt das Grundstück an seinen Nachbar B, über dessen Grundstück er fahren konnte wenn er größer An- oder Abfuhren hatte. Und das stinkt B.

 

Ich würde einen Mediator empfehlen bevor es vor Gericht geht.

Und es würde mich interessieren seit wann A+B dort wohnen bzw. wie lange die Nachbarschaft gut gegangen ist. Offensichtlich ist B ja aus irgendeinem Grund sauer auf A.

Geschrieben

Bei festgeschriebenem Recht zum Begehen oder Befahren des nachbarlichen Grundstücks steht im Grundbuch auch was zur Bebauung. Ich muss demnach meinem Nachbarn (ein stadtbekannter Querulant, Arschloch und Stinkstiefel ohne gleichen) das Recht zugestehen über mein Flurstück (Garagenvorplatz) zu gehen oder zu fahren. Und ich darf das entsprechende Flurstück nicht bebauen oder baulich abgrenzen.

Dass ich meinen Fuhrpark auf dem Garagenvorplatz abstelle ist aber rechtens.

Geschrieben
Am 5.6.2019 um 18:15 schrieb krankerfrank:

Ernst gemeint ?

Danke der Rückfrage, ist nicht wirklich eigentlich ernst gemeint. Finde die Nennung von Google Maps in diesem Thread nur unterhaltsam.

Geschrieben

Es geht nur darum, dass A in seinen Garten kommt? Um das Betreten seines Hauses geht es gar nicht? 

 

Dann würde ich an Bs Stelle alle Mittel und Wege nutzen, um A das Wege-, Geh- oder Wasweißichrecht zu entziehen. Ich komme - wie wahrscheinlich die absolute Mehrheit der Garten Besitzer - nur über meine eigenes Grundstück in meinen Garten. Dazu muss ich meinen eigenen Weg in den Garten frei halten, obwohl ich den Platz gut brauchen könnte... 

Geschrieben

M210 hatte geschrieben, dass es ein Wegerecht gibt. Das muss ja irgendeinen Grund haben. Aus Spaß trägt das ja niemand in sein eigenes Grundstück ein. Wenn dieses Wegerecht also im Grundbuch existiert, darf A dieses Recht auch ausüben und B muss es ihm einräumen.

Daran gibt es nichts zu rütteln. Da spielen auch persönliche Animositäten keine Rolle.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb pehaa:

M210 hatte geschrieben, dass es ein Wegerecht gibt. Das muss ja irgendeinen Grund haben. Aus Spaß trägt das ja niemand in sein eigenes Grundstück ein. Wenn dieses Wegerecht also im Grundbuch existiert, darf A dieses Recht auch ausüben und B muss es ihm einräumen.

Daran gibt es nichts zu rütteln. Da spielen auch persönliche Animositäten keine Rolle.

 

Aber die rechtliche Grundlage zu diesem Wegerecht kann sich geändert haben, in dem z. B.  eine neue Straße gebaut wurde und das Wegerecht somit nicht mehr nötig ist. Ein Wegerecht nur um in einem Garten zu kommen, der von dem Besitzer auch durch sein eigenes Haus zu betreten ist, ist doch lächerlich. 

Geschrieben

Das wird eine prima Grundsatzdiskussion. Muss man geltendes Recht jetzt nicht mehr beachten, nur weil es einem nicht mehr notwendig erscheint?

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb freibier:

um in einem Garten zu kommen, 

Mooooment. DAS ist dann jetzt aber ein ganz anderes Thema. Fällt das auch unter Wegerecht? :aaalder:

  • Haha 1
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb pehaa:

Das wird eine prima Grundsatzdiskussion. Muss man geltendes Recht jetzt nicht mehr beachten, nur weil es einem nicht mehr notwendig erscheint?

Nein.

Aber man kann es einer erneuten Prüfung unterziehen.

Aber das hat wohl mit vorliegendem Fall jetzt so gar nix zu tun.

Also bitte back to topic und tragt euren OT Kram gefälligst im Test Topic aus. :-)

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb pehaa:

Das wird eine prima Grundsatzdiskussion. Muss man geltendes Recht jetzt nicht mehr beachten, nur weil es einem nicht mehr notwendig erscheint?

 

Mir ging es eher darum die Streichung aus dem Grundbuch zu erwirken. 

 

 

vor 48 Minuten schrieb PK-HD:

Mooooment. DAS ist dann jetzt aber ein ganz anderes Thema. Fällt das auch unter Wegerecht? :aaalder:

 

Es geht doch die ganze Zeit nur darum über das fremde Grundstück in den Garten zu kommen... 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb freibier:

 

Es geht doch die ganze Zeit nur darum über das fremde Grundstück in den Garten zu kommen...  

 

vor 7 Stunden schrieb freibier:

um in einem Garten zu kommen, 

:cheers:

 

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb PK-HD:

Smart ist bei keinem mir persönlich bekannten Menschen im aktiven Wortschatz vorhanden.

Ich kenn einen, der fährt sowas sogar. Oder wars einTaff?

Geschrieben

Stimmt das eigentlich, dass man nicht gleichzeitig schnarchen UND träumen kann?

Und falls ja, woran liegt das?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb pehaa:

M210 hatte geschrieben, dass es ein Wegerecht gibt. Das muss ja irgendeinen Grund haben. Aus Spaß trägt das ja niemand in sein eigenes Grundstück ein. Wenn dieses Wegerecht also im Grundbuch existiert, darf A dieses Recht auch ausüben und B muss es ihm einräumen.

Daran gibt es nichts zu rütteln. Da spielen auch persönliche Animositäten keine Rolle.

Exakt so ist es und schrieb ich bereits auf Seite 828 unten.

vor 10 Stunden schrieb freibier:

Aber die rechtliche Grundlage zu diesem Wegerecht kann sich geändert haben, in dem z. B.  eine neue Straße gebaut wurde und das Wegerecht somit nicht mehr nötig ist. Ein Wegerecht nur um in einem Garten zu kommen, der von dem Besitzer auch durch sein eigenes Haus zu betreten ist, ist doch lächerlich. 

Ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht gilt so lange, wie es im Grundbuch eingetragen ist und erst mal unabhängig davon, ob die Grundlage dafür ggf. weggefallen ist. Wenn die Grundlage dafür weggefallen ist, dann kann man entsprechend beantragen, das Wegerecht zu löschen. Und nach Überprüfung der Lage wird das dann in der Folge eventuell auch gemacht.

 

Bis dahin gilt das Wegerecht und der der es gewähren muss, muss dieses für denjenigen, der es ausüben darf, möglich machen.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb pehaa:

Stimmt das eigentlich, dass man nicht gleichzeitig schnarchen UND träumen kann?

Und falls ja, woran liegt das?

Das wäre mir neu.

 

Schnarchen hat u.a. mit der Erschlaffung des Gaumensegels zu tun, während das Träumen i.d.R. in der REM-Phase stattfindet. Da Schnarchen in der REM und NON-REM-Phase auftritt, kann wohl ein Schnarcher durchaus träumen und mal nicht träumen.

 

Nun gibt es aber sehr unterschiedliche Arten von Schnarchen, vom leichten "Schnaufen" über stärkeres Schnarchen hin zum (sehr) starken Schnarchen und zusätzlich ggf. in Verbindung mit Schlaf-Apnoe, also dem zeitweisen kurzen Aussetzen der Atmung.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb pehaa:

Stimmt das eigentlich, dass man nicht gleichzeitig schnarchen UND träumen kann?

Und falls ja, woran liegt das?

Ich träume ja oft, dass ich auf einem Hubschrauberlandeplatz liege und mir meine Frau unablässig mit einem Baseballschläger auf den Kopf haut. Morgens bin ich dann immer ganz erschöpft und unerholt. Weiß jemand, was das bedeuten kann?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Dirk Diggler:

Das wäre mir neu.

 

Schnarchen hat u.a. mit der Erschlaffung des Gaumensegels zu tun, während das Träumen i.d.R. in der NON-REM-Phase stattfindet. Da Schnarchen in der REM und NON-REM-Phase auftritt, kann wohl ein Schnarcher durchaus träumen und mal nicht träumen.

 

Nun gibt es aber sehr unterschiedliche Arten von Schnarchen, vom leichten "Schnaufen" über stärkeres Schnarchen hin zum (sehr) starken Schnarchen und zusätzlich ggf. in Verbindung mit Schlaf-Apnoe, also dem zeitweisen kurzen Aussetzen der Atmung.

Danke für die Erklärung. Ich hatte die These neulich im Radio gehört, aber die Auflösung dazu nimmer. Die hatten das aber mit voller Überzeugung behauptet, irgendein Mediziner.... daher hatte ich das vorbehaltlos geglaubt. Aber ich glaub ja eh immer was man mir sagt.

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb pötpöt:

Ich träume ja oft, dass ich auf einem Hubschrauberlandeplatz liege und mir meine Frau unablässig mit einem Baseballschläger auf den Kopf haut. Morgens bin ich dann immer ganz erschöpft und unerholt. Weiß jemand, was das bedeuten kann?

Ja, dass dir deine Frau unablässig mim Baseballschläger auf den Kopf haut und dich so beschimpft, dass du rotierst.

Wahrscheinlich hast du minimal geschnarcht.

Manche Frauen stört ja schon das Atmen von dem Kerl nebendran.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb pehaa:

Danke für die Erklärung. Ich hatte die These neulich im Radio gehört, aber die Auflösung dazu nimmer. Die hatten das aber mit voller Überzeugung behauptet, irgendein Mediziner.... daher hatte ich das vorbehaltlos geglaubt. Aber ich glaub ja eh immer was man mir sagt.

Vielleicht stimmt es ja auch, was dort gesagt wurde. Ich schrieb oben nur, dass MIR das nicht bekannt ist und ich mir keinen Zusammenhang erklären kann. Aber das heißt nicht, dass es nicht doch einen Zusammenhang gibt.

Geschrieben

Wie gesagt, ich glaub immer alles, wenns irgendwie plausibel klingt.

Ich glaub immer dem, der zuletzt mit mir gesprochen hat.

Sicher fatal, aber mein kleines Hirn funktioniert so.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb pötpöt:

Ich träume ja oft, dass ich auf einem Hubschrauberlandeplatz liege und mir meine Frau unablässig miot einem Baseballschläger auf den Kopf haut. Morgens bin ich dann immer ganz erschöpft und unerholt. Weiß jemand, was das bedeuten kann?

Hier bewegen wir uns auf dem weiten Feld der Traumdeutung.

 

Das was wir träumen, hat oft gar keine Bedeutung, auch wenn man dem oft eine Bedeutung beimisst oder eine Deutung versucht. Aber es gibt schon auch Träume, vor allem wenn diese immer wiederkehrend sind, die eine Bedeutung haben können.

 

Ich habe keine Ahnung von Traumdeutung, aber ggf. solltest Du doch mal die Beziehung zu deiner Frau (und ihre zu dir) durchleuchten. Vielleicht gibt es Ansatzpunkte, die auf eine unterschwellige Wut deiner Frau gegenüber dir und die Angst deinerseits vor dieser Wut hindeuten? Der Hubschrauberlandeplatz steht hier ggf. für einen klar markierten Bereich und für eine gewisse Ohnmacht, die sprichwörtlich "von oben" über dich kommt und die zu erdrücken droht?

 

Alles reine Spekulation meinerseits :-D

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb pehaa:

Wie gesagt, ich glaub immer alles, wenns irgendwie plausibel klingt.

Ich glaub immer dem, der zuletzt mit mir gesprochen hat.

Sicher fatal, aber mein kleines Hirn funktioniert so.

Oh, eine ggf. fatale und gefährliche Verhaltensweise.

 

Derjenige, der zuletzt zu Dir gesprochen hat, kann der letzte Vollidiot und Dummschwätzer sein (gilt auch für mich) und dem dann zu glauben, auch wenn es manchmal plausibel klingt, ist risikoreich.:-D

Geschrieben

Was sind das für Insekten? 

Länge ca 5-7 mm. 

 

Wie heißen die? 

Was machen die? 

 

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