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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
Am 14.1.2022 um 22:02 hat Humma Kavula folgendes von sich gegeben:

Ich weiß von einer 130kmh Mofa, welches es in die Polizeihistorische Sammlung geschafft hat. 

Einfach verschrotten ist nicht. Nur, weil das Ding illegal auf der Straße war, ist es ja dennoch im Eigentumsverhältnis und wird nach Abschluss des Verfahrens wieder ausgehändigt. Die Beschlagnahme bzw Sicherstellung dient ausschließlich der Beweissicherung für das Strafverfahren und wäre als doppelfunktionale Maßnahme (Beweissicherung und Gefahrenabwehr) m. W. n. nicht zulässig... 

Könnte man nicht, wenn so ein teuflisches Mofa sichergestellt und später tatsächlich im Ausnahmefall das Eigentumsrecht entzogen wird und das Mofa dann in die Presse geschickt wird, das Ganze dann filmtechnisch begleiten und einen Beitrag daraus herstellen, der dann 13-15jährigen Jugendlichen in der Schule gezeigt wird, um sie - wie vom Rauchen - von dem tödlichen Overkillfrisieren von Zweirädern abzuhalten?

 

Man könnte das wie den "7. Sinn" aufziehen und ich würde auch, wenn ich mir dafür mal eine Polizeiuniform ausleihen dürfte, das Ganze dann als Sprecher verbal auskleiden und meine Stimme wahnsinnig streng klingen lassen.

 

Und wenn das Mofa dann in die Presse wandert, könnte man irgendeine apokalyptische Musik wie "This is the end" von den Doors einspielen. Fände ich super.

 

Könntet Ihr (Du und alfonso) für mich bei den Behörden werben und mich als Drehbuchautor und Regisseur empfehlen? Mein polizeiliches Führungszeugnis ist bisher untadelig. Bin allerdings kürzlich in ner 30er-Zone mit ca. 40 kmh geblitzt worden :-(

Bearbeitet von Dirk Diggler
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Geschrieben
vor 2 Stunden hat Dirk Diggler folgendes von sich gegeben:

Könntet Ihr (Du und alfonso) für mich bei den Behörden werben und mich als Drehbuchautor und Regisseur empfehlen?

 

:inlove:

Dafür!

Das würde ein Klassiker vergleichbar mit Staplerfahrer Klaus oder Dei Mudder sei Gsicht!

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Geschrieben

Wenn Du die Bälger von heute richtig schocken willst, mach ein Video, in dem Handys geschreddert werden. 

Ich persönlich würde eher wieder ne Mofa AG ins Leben rufen und der Zielgruppe mal ein paar technische Grundbegriffe bei bringen:cool: (Steuerzeiten, Resonanzauspuff, Membran,...) 

  • Like 1
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Geschrieben

Titel

 

Warum heißt es "Dr. Max Mustermann" und "Max Kardinal Mustermann"?

(Doktor vor dem gesamten Namen, Kardinal nur vor dem Nachnamen.)

Geschrieben
vor 56 Minuten hat Beo folgendes von sich gegeben:

Titel

 

Warum heißt es "Dr. Max Mustermann" und "Max Kardinal Mustermann"?

(Doktor vor dem gesamten Namen, Kardinal nur vor dem Nachnamen.)

Gegenfrage: Ist das so? Hab ich noch nie gehört und gelesen. In den Ausweispapieren kenn ich das nicht. Als Pfarrer kenn ich das auch nicht. im gegenteil, da rutscht das Pfr. sogar, getrennt durch ein Komma, hinter den Nachnamen. Und in diversen Anreden, Briefen, usw. kann es durchaus passieren, dass auch das Dr. vor den Nachnamen rutscht.

 

Geschrieben
vor 53 Minuten hat Humma Kavula folgendes von sich gegeben:

Um die Position von Doktortitel bzw Ordensnamen auf dem Ausweis zu visualisieren 

Kardinal ist kein Ordensname. Und Kardinäle behalten ihre bürgerlichen Namen, anders als Mönche, Nonnen und Päpste.

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Geschrieben
vor 7 Minuten hat pötpöt folgendes von sich gegeben:

Gegenfrage: Ist das so?

 

Aus aktuellem Anlass zur Zeit häufig im Radio zu hören. (Fernsehen weiß ich nicht, habe keinen Fernsehapparat.)

 

 

vor 8 Minuten hat pötpöt folgendes von sich gegeben:

Und in diversen Anreden, Briefen, usw. kann es durchaus passieren, dass auch das Dr. vor den Nachnamen rutscht.

 

 

Sehe ich bei Briefen eher als Thema, wie die Serienbriefe formatiert sind und wo der extra Titel im Zugriff der Word-Datei in der Daten-Datei (z. B. Excel) "verwurschtelt" wird. 

 

 

vor 7 Minuten hat pötpöt folgendes von sich gegeben:

Und Kardinäle behalten ihre bürgerlichen Namen, anders als Mönche, Nonnen und Päpste.

 

Warum ist das so?

Geschrieben
vor 2 Minuten hat Beo folgendes von sich gegeben:

 

Aus aktuellem Anlass zur Zeit häufig im Radio zu hören. (Fernsehen weiß ich nicht, habe keinen Fernsehapparat.)

 

 

 

Sehe ich bei Briefen eher als Thema, wie die Serienbriefe formatiert sind und wo der extra Titel im Zugriff der Word-Datei in der Daten-Datei (z. B. Excel) "verwurschtelt" wird. 

 

 

 

Warum ist das so?

Weil für Mönche, Nonnen und Päpste ein neues Leben beginnt, während für Pfarrer, Kardinäle und Bischöfe nur die Funktion, bzw. der Rang wechselt.

  • Thanks 1
Geschrieben

Ein Dr. / Dr. Dr. usw. ist als Titel getrennt vom Namen zu sehen. Das Namensrecht ist Sache des Standesamts - der Titel wird (wenn der nachgewiesen wird) von der Meldebehörde bzw. Ausweisstelle eingetragen.

Der Titel kann - muss aber nicht - im Ausweis bzw. Pass geführt werden.

 

Die Position auf dem Ausweis ist einfach definiert (internationaler bzw. EU-Standard).

 

Wenn ich mich richtig erinnere ist der Ordensnamen im Ausweis bzw. Pass im System wie der Künstlername eingetragen. Der "bürgerliche" Name bleibt in jedem Fall weiterhin bestehen.

Wobei es schon echt lange her ist, dass ich nen Ausweis für ne Nonne beantragt habe.

Geschrieben

In Ergänzung:

Ein "Dr." ist kein Titel, sondern ein akademischer Grad.

Es gibt Adelstitel (Baron, Herzog etc.), auch wenn der Adel in Deutschland seit - ich glaube - 1919 abgeschafft ist.

Den Adelstitel darf man jedoch dann weiter "führen", wenn dieser ein regelrechter Namenszusatz ist.

 

Ein akademischer Grad "Dr." ist kein Namenszusatz und deshalb besteht auch kein Recht auf Eintragung in die Dokumente wie Reisepaß oder Personalausweis. Aber die Behörden machen das i.d.R., sofern der "Dr." rechtmäßig erworben und von einer in Deutschland anerkannten Hochschule (in Deutschland oder im Ausland) verliehen ist.

Geschrieben
vor 27 Minuten hat Dirk Diggler folgendes von sich gegeben:

In Ergänzung:

Ein "Dr." ist kein Titel, sondern ein akademischer Grad.

Es gibt Adelstitel (Baron, Herzog etc.), auch wenn der Adel in Deutschland seit - ich glaube - 1919 abgeschafft ist.

Den Adelstitel darf man jedoch dann weiter "führen", wenn dieser ein regelrechter Namenszusatz ist.

 

Ein akademischer Grad "Dr." ist kein Namenszusatz und deshalb besteht auch kein Recht auf Eintragung in die Dokumente wie Reisepaß oder Personalausweis. Aber die Behörden machen das i.d.R., sofern der "Dr." rechtmäßig erworben und von einer in Deutschland anerkannten Hochschule (in Deutschland oder im Ausland) verliehen ist.

Wenn ich mir den Perso meiner Frau anschaue, dann ist der Dr. kein Zusatz, sondern schlicht ein Teil des Nachnamens:

 

Name/Surname/Nom Dr. Oster-Hasi

Vornamen/Given names/Prénoms  Herta Uschi

 

Unabhängig von der persönlichen Anrede (Ich lass das Dr. meistens weg und sag einfach Uschimaus) gehört das Dr. in dieser Darstellung zum Nachnamen. In alphabetischen Listen wird das allerdings i.a. ignoriert. Ihr Ordensname Sankt Bärbel stünde auf der Rückseite des Perso.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden hat pötpöt folgendes von sich gegeben:

Wenn ich mir den Perso meiner Frau anschaue, dann ist der Dr. kein Zusatz, sondern schlicht ein Teil des Nachnamens:

 

Name/Surname/Nom Dr. Oster-Hasi

Vornamen/Given names/Prénoms  Herta Uschi

 

Ich vermute, das liegt daran, dass es im deutschen Ausweiswesen einfach nicht vorgesehen ist, den akd Grad einzutragen, wie der Diggler schon schrieb. Er wird dann halt einfach beim Namen reingepappt, dadurch dann aber eher nicht zum Namensbestandteil. 

Geschrieben
vor einer Stunde hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Ich vermute, das liegt daran, dass es im deutschen Ausweiswesen einfach nicht vorgesehen ist, den akd Grad einzutragen, wie der Diggler schon schrieb. Er wird dann halt einfach beim Namen reingepappt, dadurch dann aber eher nicht zum Namensbestandteil. 

Ich konnte mir nur schwer vorstellen, dass im Ausweiswesen etwas nicht vorgesehen ist, was im Gesetz klar geregelt ist.

Geschrieben

Aber was ist denn mit der berühmten Ansage unserer ehemaligen Bundesbirne: "Für Sie immer noch Herr Doktor Kohl!"

 

Hat man das Recht auf die Nennung eines Doktortitels - vorausgesetzt er ist im Perso eingetragen - bei der Anrede? 

Geschrieben
vor einer Stunde hat pötpöt folgendes von sich gegeben:

Ich konnte mir nur schwer vorstellen, dass im Ausweiswesen etwas nicht vorgesehen ist, was im Gesetz klar geregelt ist.

 

Welches Gesetz meinst du, wo etwas klar geregelt ist? Das über den „Dr.“-Titel (wo auch immer der geregelt ist)? Es gibt doch auch andere, gesetzlich geregelte Ausbildungsgrade, die nicht in das Ausweisdokument aufgenommen werden. Ich habe Digglers selbstbewusste Aussage, wonach es keinen Anspruch auf Aufnahme in den Perso gibt, als richtig und aus positiver Kenntnis von ihm getätigt unterstellt. War es nur Spekulation, @Dirk Diggler? Klingt für mich jedenfalls auch durchaus schlüssig.

 

vor 53 Minuten hat freibier folgendes von sich gegeben:

Aber was ist denn mit der berühmten Ansage unserer ehemaligen Bundesbirne: "Für Sie immer noch Herr Doktor Kohl!"

 

Hat man das Recht auf die Nennung eines Doktortitels - vorausgesetzt er ist im Perso eingetragen - bei der Anrede? 

 

Ich wüsste nicht, woraus ein (z.B. einklagbarer) Anspruch resultieren sollte. Du hast ja noch nicht mal Anspruch darauf, dass ich dich überhaupt beim Namen nenne. Es sei denn vielleicht, du bist mein Vorgesetzter und du  könntest  den Richter davon überzeugen, dass ich den Dr. weglasse, um dich bewusst du diskreditieren bzw. abschätzig herabzuwürdigen. Könnte mir vorstellen, dass es dazu evtl. schon arbeitsgerichtliche Rechtsprechung gibt.

Geschrieben
vor 54 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

Ich wüsste nicht, woraus ein (z.B. einklagbarer) Anspruch resultieren sollte. Du hast ja noch nicht mal Anspruch darauf, dass ich dich überhaupt beim Namen nenne. Es sei denn vielleicht, du bist mein Vorgesetzter und du  könntest  den Richter davon überzeugen, dass ich den Dr. weglasse, um dich bewusst du diskreditieren bzw. abschätzig herabzuwürdigen. Könnte mir vorstellen, dass es dazu evtl. schon arbeitsgerichtliche Rechtsprechung gibt.

 

Ich habe es so in meiner Erinnerung abgespeichert, dass Herr Dr. Kohl sich zu der Parteispendennummer vor Gericht äußern musste und er dort auf die Anrede mit seinem Doktortitel bestand. 

hat man also nicht mal vor Gericht das Recht mit seinem Namen angesprochen zu werden? Und hat man dort dann auch nicht das Recht mit seinem Doktortitel angesprochen zu werden? :lookaround:

Geschrieben
vor einer Stunde hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Welches Gesetz meinst du, wo etwas klar geregelt ist? Das über den „Dr.“-Titel (wo auch immer der geregelt ist)? Es gibt doch auch andere, gesetzlich geregelte Ausbildungsgrade, die nicht in das Ausweisdokument aufgenommen werden. Ich habe Digglers selbstbewusste Aussage, wonach es keinen Anspruch auf Aufnahme in den Perso gibt, als richtig und aus positiver Kenntnis von ihm getätigt unterstellt. War es nur Spekulation, @Dirk Diggler? Klingt für mich jedenfalls auch durchaus schlüssig.

Es geht um das Personalausweisgesetz, in dem drinsteht, was in den Perso gehört und was nicht. Googeln ist hier nicht erlaubt. Ich hab es mittlerweile doch getan, darf es hier aber nicht nutzen. Ganz kurz nur: Es gibt einen Anspruch, sich den Dr. eintragen zu lassen. Keinen anderen akad. Grad.

Geschrieben
vor einer Stunde hat freibier folgendes von sich gegeben:

hat man also nicht mal vor Gericht das Recht mit seinem Namen angesprochen zu werden? Und hat man dort dann auch nicht das Recht mit seinem Doktortitel angesprochen zu werden? 

 

Nein. Aber man kann es natürlich qua Autorität und Selbstbewusstsein reklamieren.

 

Im Urteil und im Rubrum eines Prozesses muss man natürlich zum Zwecke der eindeutigen Identifikation genannt werden. In der persönlichen Anrede nicht. Da ist dann auch oft nur von Kläger/ Beklagter oder Angeklagter etc. die Rede.

Geschrieben
vor 3 Stunden hat freibier folgendes von sich gegeben:

Aber was ist denn mit der berühmten Ansage unserer ehemaligen Bundesbirne: "Für Sie immer noch Herr Doktor Kohl!"

 

Hat man das Recht auf die Nennung eines Doktortitels - vorausgesetzt er ist im Perso eingetragen - bei der Anrede? 

 

Unser altrechter Direx bestand auf die Anrede "Herr Dr. B.", was von vielen Schülern beflissentlich ignoriert wurde. Nachdem er deshalb wiederholt Leute vor versammelter Mannschaft zusammengefaltet hatte, landete die Sache beim Schülerrat, der herausfand, dass der Dr. ein Dr. ing. war, der den Schulleiterposten nur als Sprungbrett in die Politik/Verwaltung angenommen hatte.

 

Der Schulsprecher belehrte ihn dann ganz neutral, dass er in seiner gegenwärtigen Position keinen Anspruch auf den Titel hätte, da diese Qualifikation für das gegenwärtige Amt keine Bedeutung hat. Bei einem Dr. der Erziehungswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, o.Ä. wäre das anders gewesen.

 

In der folgenden Projektwoche hat er noch einen Schnupperkurs in Ingenieurswesen gegeben, nur dort hat er dann (wohl zurecht) noch auf den Titel bestanden. Und weg war er.

 

 

Geschrieben
vor 18 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Nein. Aber man kann es natürlich qua Autorität und Selbstbewusstsein reklamieren.

 

Im Urteil und im Rubrum eines Prozesses muss man natürlich zum Zwecke der eindeutigen Identifikation genannt werden. In der persönlichen Anrede nicht. Da ist dann auch oft nur von Kläger/ Beklagter oder Angeklagter etc. die Rede.

 

 

OK... Darf man denn zum Zwecke der Identifikation auf die Anrede mit dem Doktortitel bestehen? 

Geschrieben
vor 1 Stunde hat freibier folgendes von sich gegeben:

 

 

OK... Darf man denn zum Zwecke der Identifikation auf die Anrede mit dem Doktortitel bestehen? 

 

Anrede, im Sinne persönliches Gespräch? Nein. Im Rahmen der Parteibezeichnung/Bezeichnung des Angeklagten oder sonstigen Beteiligten in einem Verfahren im Aktenrubrum/sonstige Unterlagen vermute ich, dass es einen entsprechenden Anspruch auf Aktenergänzung eher nicht gibt.

 

was ist der Hintergrund deiner Frage? Besteht einer deiner Schüler darauf, im Zeugnis ein „Dr.“ stehen zu haben?;-)

Geschrieben
vor 8 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Ich vermute, das liegt daran, dass es im deutschen Ausweiswesen einfach nicht vorgesehen ist, den akd Grad einzutragen, wie der Diggler schon schrieb. Er wird dann halt einfach beim Namen reingepappt, dadurch dann aber eher nicht zum Namensbestandteil. 

So ist es.

 

Die Einwohnermeldeämter tragen den Doktorgrad i.d.R. ein, aber dieser wird trotz der Eintragung nicht (!) zum Namensbestandteil.

 

Es gibt kein einklarbares Recht auf Eintragung und auch kein Recht darauf, dass in der Kommunikation der Doktorgrad bei der Ansprache in Verbindung mit dem Nachnamen genannt wird.

Geschrieben
vor 38 Minuten hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben:

In diesem Zusammenhang: wie verhält sich das eigentlich mit "Künstlernamen"? Sind diese im Perso (oder bei Ausweisen ganz allgemein) angegeben?

 

Ja. Aber da kann nicht jeder kommen, es muss belegt sein, dass man allgemein unter dem Künstlernamen (oder auch als Harekrishna "Rama") bekannt ist und dass die Verwechslung mit der realen Person mit Schwierigkeiten verbunden ist (Johann Hölzel hatte z.B. Probleme mit Flugreisen und Hotelunterkünften, die aus steuerlichen Gründen von seiner Agentur auf "Falco" gebucht waren).

  • Like 1
Geschrieben
vor 10 Stunden hat Dirk Diggler folgendes von sich gegeben:

 

Die Einwohnermeldeämter tragen den Doktorgrad i.d.R. ein, aber dieser wird trotz der Eintragung nicht (!) zum Namensbestandteil.

 

Heißt der eine also nun nur Osten und gar nicht Drosten?! :dontgetit:

  • Haha 2

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