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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ursprünglich würde ich sagen kommen Flügeltüren aus dem Rennsport. Veim Porsche 917 sind die Tanks u.a. seitlich angebracht und durch die mittig am Dach angeschlagenen Türen ist das Cockpit dennoch einigermaßen zugänglich.

 

Irgend ein Designer wirds dann auf die Straße gebracht haben, wo es dann von D&W Bastlern und ähnlichen Koryphäen an irgendwelche Frickelbuden gestrickt wurde...

Geschrieben

Ich glaube (!) beim MB 300SL in den 1950ern waren die Schweller mit dem Gitterrohrrahmen so fett dass normale Klapptüren nicht gepasst hätten, somit war der 300SL der erste serienmäßige (wenn auch damals wie heute kaum bezahlbare) Flügeltürer. Lasse mich aber gerne korrigieren...

Geschrieben (bearbeitet)

Ursprünglich für die Flügeltüren die o.g. technischen Gründe.

Lamborghini hatte dann am Murciélago sog. Scherentüren als eigentlich cooles Stilelement eingebaut und die D&W-Konsorten sind auf den Zug der "Lambo-Style-Doors" voll abgegangen. Das war so Anfang der 2000er...

Am Lambo war wohl durchaus auch die sehr lange Tür in Verbindung mit der niedrigen Sitzhöhe ein "technisches" Argument für Dinger.

 

Edit fragt nach, ob nicht schon die früheren Lambos das hatten.

Da gibt es doch die Szene bei Wolf of Wallstreet mit dem Countach...

Bearbeitet von AAAB507
Geschrieben

Das an dem 3er sind Lambo, LSD, schrott scherenkacktüren. Ein trend der Gott sei Dank damals an mir vorbei ging. Die Scharniere kosteten so um die 2500 Mark, dazu mussten die Kotflügel zur A Säule hinn noch beschnitten werden. Totaler Schrott. Total wackelig, braucht keine Sau, reines optik tuning. Tür erst nen spalt aufmachen und dann nach oben drücken. Hier ums eck gabs die Firma G-tech, die verkauften solche sachen und hatten auch einen Tüv Eintragungs service (für viel geld!) hab damals mehr wie eine eingerissen A Säule gesehen. 

 

Das erste Serienauto das sowas hatte war glaub der Countach, aber da gehen die türen direkt nach oben auf. Und bei dem gingen wohl normale türscharniere nicht. Danach der Diabolo usw....

 

Und Flügeltüren müsste der 300 SL gewesen sein. Bei dem kann man sogar das lenkrad abklappen damit man überhaupt eine chance zum ein und aussteigen hat.

Geschrieben

Handzeichen:

 

 Als ich Kind war, gab es - meines Wissens - die folgende Geste nicht:


IMG_8456.thumb.jpeg.4d414692da7f5020130ab86d541a71f0.jpeg
 

Beziehungsweise sie wurde nicht so häufig verwendet. 
Oder ich habe es nicht mitbekommen, was natürlich auch gut sein kann. 
 

Dafür kann ich mich an folgende Geste erinnern:

IMG_8457.thumb.jpeg.6d1062fcc73eb1f18c1203658f3daf70.jpeg

 

oder 

 

IMG_8458.thumb.jpeg.5a0f54d4cf3c4363812e6e16e0935823.jpeg

 

was beide Male „Arschloch“ bedeutete, nur regional unterschiedlich. (Soweit meine Erinnerung.)
 

Fragen:

Gab es die Mittelfinger-Feste früher schon?

Warum ist sie so „populär“ geworden?

Warum ist sie so „international“?

Was, bitte recht genau, bedeutet die Mittelfinger-Geste in Worten?

 

 Hat der Mittelfinger die „Loch“-Gesten verdrängt?

 

Geschrieben

Meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass der Mittelfinger seit Jahrhunderten in Teilen Italiens benutzt wird, um das Gegenüber buchstäblich als Schlappschwanz darzustellen (wobei der Finger die eigene Potenz unterstreichen soll). Über Amerika ist das dann hier gelandet.

 

In Deutschland hab ich den zuerst bewusst 1982 gesehen, in einer Stern-Reportage über Hamburger Hell‘s Angels, wobei die Bedeutung mit „Verpiss Dich“ erklärt wurde. Genauso beliebt war etwas später (Mitte der 80’er) die Geste mit gestrecktem (Edit:) Zeige- und kleinem Finger, Handrücken zum Gegenüber.

  • Thanks 1
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb reusendrescher:

 

Genauso beliebt war etwas später (Mitte der 80’er) die Geste mit gestrecktem Ring- und kleinem Finger, Handrücken zum Gegenüber.


Kannte ich bisher überhaupt nicht. 
 

So?

IMG_8480.thumb.jpeg.dd97add46d0ea210d649992752dbb47e.jpeg

 

Gibt es dazu eine Herleitung?

 

 Frage: Warum hat sich diese Geste nicht durchgesetzt?

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Beo:


Kannte ich bisher überhaupt nicht. 
 

So?

IMG_8480.thumb.jpeg.dd97add46d0ea210d649992752dbb47e.jpeg

 

Gibt es dazu eine Herleitung?

 

 Frage: Warum hat sich diese Geste nicht durchgesetzt?


Sorry! ZEIGE!- und kleiner Finger. Quasi umgedrehte Metal-Pommes-Gabel. Mann, Mann, ich bin echt zu lange weg, wenn ich schon nicht mehr die Finger auf deutsch auf die Reihe krieg…. :rotwerd:

Geschrieben (bearbeitet)

Je nach Subkultur gab es anscheinend verschiedene Codes.

Den Mittelfinger kenne ich als junger Teenager, 79 oder 80. Direkt gefolgt vom Britischen Piss of im Form des umgedrehten Victory sign.

Also Zeige- und Mittelfinger

Bearbeitet von Skawoogie
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Skawoogie:

Direkt gefolgt vom Britischen Piss of im Form des umgedrehten Victory sign.

Also Zeige- und Mittelfinger

 
Das kommt von den Schlachten im hundertjährigen Krieg, als die Franzosen den gefangenen Briten die (gefürchteten) Bogenschützen-Finger abgeschnitten haben. Die anderen Briten haben sich darauf angewöhnt, vor jeder Schlacht gut sichtbar Mittel- und Zeigefinger in Richtung Franzosen hochzuhalten… 

  • Thanks 2
Geschrieben

Ich kenn' den Mittelfinger als sog. "Stinkefinger". Ich hab das für mich als "schieb dir den hinten rein" interpretiert. Keine Ahnung, ob das die allgemeine Interpretation, oder nur meine subjektive Auslegung war.

Geschrieben

Gegrübelte Hypothese: ich biete den Mittelfinger an. Zum Schnuppern oder lecken. Habe mir aber zuvor die Furche damit saubergewischt. Genau das also biete ich dem Gegenüber an: einen stinkenden Mittelfinger.

Geschrieben

Ich habe mal gehört dass der römische Kaiser Caligula den ausgestreckten Mittelfinger seinem soeben Auserwählten unter vielen Lustsklaven gezeigt hat mit der Bedeutung "DU darfst mir jetzt den Schwanz lutschen". Insofern ist diese Geste in heutiger Zeit eine Erniedrigung des Gegenübers.

Geschrieben

Bin gerade etwas perplex.

Zwei Rechnungrn vom Kieferorthopäden habe ich aufgrund beruflicher Abwesenheit von zu Hause nicht gesehen, vorgelegt bekommen oder sonstwie versaubeutelt.

 

#1 Mahngebühr Berechtigung

Wer ist berechtigt, mir eine Gebühr aufzuerlegen? Kosten, die durch die Erstellung einer Erinnerung oder Mahnung entstehen samt von mir aus Zinsen wären m.E. zulässig und entsprechend zu benamsen, sowie einzufordern - aber kann mir die Frau Zahnverbieger eine Gebühr auferlegen? Mit sowas rechne ich z.B. vom Amt oder so.

 

#2 Mahngebühr als Posten einer ersten schriftlichen Erinnerung.

Wann spricht man von einer Mahnung bzw. Erinnerung? Ist eine erste Erinnerung eine Mahnung?

Und warum ist das keine Erinnerungs- sondern als Mahngebühr ausgewiesen?

 

Habe den Posten anstandslos beglichen, ärgere mich aber ein wenig über die sehr forsche Art der Frau Doktor, die dadurch sofort massiv Druck aufbaut ggnüber uns üppig zahlenden Kunden.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Mahngebühr mag vielleicht nicht der zutreffende Ausdruck sein, soweit es keine Gebührentatbestände in den ärztlichen Honorarverordnungen gibt (mir allerdings nichts bekannt), wäre die zutreffende Bezeichnung eher Mahnkosten. Gebühren haben sich aber terminologisch mittlerweile auch im privatrechtlichen Bereich "etabliert".

 

Ab wann bzw. in welchen Konstellationen und in welcher Höhe berechtigt sind, ist, wie so oft im Rechtlichen ein komplexes Thema.

 

Grds. setzt der Anspruch auf Mahnkosten voraus, dass sich der Schuldner bereits in Verzug befindet, das Ganze ist dann ein schnöder Schadensersatzanspruch. Grds. begründet die (erstmalige) Anmahnung einer fälligen Forderung aber erst den Verzug. Damit fällt ein Anspruch für diese Mahnung aus.

 

In bestimmten Ausnahmefällen tritt Verzug ohne Mahnung ein, z.B., wenn die Fälligkeit der Leistung nach Vereinbarung kalendarisch bestimmt oder bestimmbar war. Dann tritt mit Ablauf dieses Datums Verzug automatisch ein, Schadensersatzansprüche für alles weitere sofort möglich. Bei Behandlungsverträgen wird Dahingehendes eher nicht vereinbart.

 

Die Höhe der Kosten richtet sich danach, wer anmahnt.

 

Tut dies der Unternehmer/Arzt selbst, bekommt er grds. nur das, was es ihn das selbst kostet, da ja ein Schadensersatzanspruch (anders wieder bei abweichender Vereinbarung). Da man das im Einzelfall schwer beziffern/nachwiesen kann (Papier//Porto, etc.), gewährt die Rechtsprechung hier pauschalen, die von Gericht zu Gericht abweichen, sich allerdings üblicherweise zwischen 1,50 und 2,50 bewegen.

 

Beauftragt der Unternehmer/Arzt demgegenüber einen Rechtsanwalt/Inkassounternehmen mit der Mahnung, wird es teurer. Der U/A muss den RA nach RA-Gebühren bezahlen, in dieser Höhe entsteht ihm dann ein Erstattungs-/Schadensersatzanspruch gegenüber dem säumigen Schuldner. Der Höhe nach begrenzt die Rechtsprechung diesen Anspruch aber auch auf die gesetzliche Gebührentabelle der RAs, d.h., wenn der U/A höhere Gebühren mit dem RA vereinbart hat, muss dies nicht bezahlt werden, da dies einen Verstoß gegen die Schadensminderungsobliegenheit darstellen würde.

 

Ob ich das Kind Mahnung oder Erinnerung nenne, ist vollkommen schnurz, es geht ja darum, dass hier infolge des Verzugs des Schuldners Kosten für etwas entstanden sind. Ich hab sogar schon "Mahnungen" gesehen, die in Gedichtform abgefasst waren. Aber selbst bei dreistöckigen Jamben gibt es nicht mehr als vorbeschrieben.

 

 Juhu, ich wusste was ...

Bearbeitet von milan
Geschrieben
Am 15.8.2023 um 12:23 schrieb milan:

Beauftragt der Unternehmer/Arzt demgegenüber einen Rechtsanwalt/Inkassounternehmen mit der Mahnung, wird es teurer. Der U/A muss den RA nach RA-Gebühren bezahlen, in dieser Höhe entsteht ihm dann ein Erstattungs-/Schadensersatzanspruch gegenüber dem säumigen Schuldner. Der Höhe nach begrenzt die Rechtsprechung diesen Anspruch aber auch auf die gesetzliche Gebührentabelle der RAs, d.h., wenn der U/A höhere Gebühren mit dem RA vereinbart hat, muss dies nicht bezahlt werden, da dies einen Verstoß gegen die Schadensminderungsobliegenheit darstellen würde.

Vielleicht noch in Ergänzung zu @milan, Du im Rahmen der Behandlung, vermutlich ganz zu Beginn einmal eine Handvoll Klauseln unterschrieben haben musst, die neben den Datenschutzvereinbarungen (DSGVO) zum Umgang mit Deinen personenbezogenen Daten in der behandelnden Praxis auch eine Einwilligung enthalten haben muss, wie mit Forderungen umgegangen wird.
Darin wären neben der Einwilligung zur Übermittlung der Daten an Dritte, die die Forderungen geltend machen auch benannt wer das macht. Bei Abrechnungsgesellschaften, die heute in der Medizin üblich sind kommen die Kosten für deren zusätzlichen Kosten zum Tragen. Haben diese Gesellschaften ein Inkasso-Mandata kann man diese Kostenpläne einsehen bzw. dort anfordern.
Sind Anwälte benannt, dann geht das nach der BRAGO und die wiederum orientieren sich an der Höhe der Forderungen und der Komplexität. Nicht selten verbergen sich in solchen Klauseln auch gerne mal versteckte Schufa-Klauseln, die es den Abrechnungsgesellschaften erlaubt Dein Zahlverhalten weit vor der zivilrechtlichen Geltendmachung vor Gericht dort einzumelden. Das kann problematisch werden, wenn es sich häuft oder Du per se ein laxes Zahlverhalten hast. Die Schufa ist eine Krake und deren Rating kann in manchen Situationen verheerend sein.
Manchmal haben gerade Zahnärzte, Zahntechniker und Ärzte mit kosmetischer Ausprägung eine eigene Schufa-Klause, die es ihnen erlaubt weit vor der Aufnahme einer Behandlung die Bonität des Patienten zu prüfen. 
Wenn Du Dich nicht mehr an die Klauseln/Dokumente erinnern kannst die Du da mal unterschrieben hast, kannst Du jederzeit Kopien davon anfordern. Dazu hast Du in jeder Phase der Forderungen ein Recht. Auf die Datenschutzklauseln sowieso.

Ich hab mal bei einem Zahnarzt die Schufa-Klausel durchgestrichen, dass kann man, weil man auch einzelne Klauseln in einem Vertrag nicht, den Vertrag aber in Gänze akzeptieren kann. 
In der Folge wurde ich nicht behandelt und bin heute bei einem andern Arzt ;-)
Versteh ich gut, weil Ärzte auch Unternehmer sind, aber der Schufa wollte ich auf keinen Fall mitteilen, dass ich mein Esszimmer renovieren lasse.

Geschrieben

Der hier althergebrachte und seitdem inflationär benutzte Begriff des Oldtimer sei eine rein deutschsprachige Wortkreation.

 

Wie ist es mit dem daraus abgeleiteten Youngtimer? Wird der entsprechend sonst nirgends verwendet? Denn auch der Youngtimer ist ja in aller Munde seit Jahren. 

Geschrieben

Daß Oldtimer gar nicht aus dem Englischen kommt war mir gar nicht bewußt! Aber jetzt, wenn ich drüber nachdenke, ich kann mich nicht erinnern, diesen Begriff schon mal in englischen Texten in Bezug auf Fahrzeuge gelesen zu haben. Again what learned.

Youngtimer kommt ganz sicher nicht aus dem Englischen. Klingt einfach nicht authentisch. Das haben wir uns hier in D ausgedacht, um die jüngeren alten Fahrzeuge von den älteren alten Fahrzeugen abgrenzen zu können. Die Top Gear Herren würden bestimmt Modern Classic oder so dazu sagen.....

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Lapflop:

Der hier althergebrachte und seitdem inflationär benutzte Begriff des Oldtimer sei eine rein deutschsprachige Wortkreation.

Ich glaube nicht, dass dem so sei.

Der Begriff Oldtimer für eine ältere/erfahrene Person steht in der englischen Sprache, nach meinem Dafürhalten, fest.

Dass wir den Oldtimer Wagen (oder oldtimer Fahrzeug) mit Oldtimer abkürzen und einfach ein Wort weglassen und dennoch jeder checkt was gemeint ist liegt wohl daran, dass der Begriff Oldtimer bei uns nicht in der Sprache so verankert ist wie im Englischen.

Beim Youngtimer bin ich auch der Meinung, dass der nur von uns (deutschsprachiger Raum) benutzt wird.

 

Geschrieben

Spannend.

Zumal - was soll der englischsprachige Besucher des Landes denken, wenn er in der Tanke auf die Magazine wie Oldtimer oder Oldtimer-Markt stößt?! :-P Sowas wie gilf-Bang und das auch noch gesellschaftlich anerkannt und forciert? Ja prima!

  • Haha 1
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Mad Marc:

Oldtimer sagt weder der Amerikaner noch der Brite.

Sicher?

Nach meinem Filmwissenenglisch sagt der Amerikaner sehr wohl "Oldtimer" zu einer älteren Person.

Geschrieben (bearbeitet)

Meines Wissens nach sagt man "Oldtimer" zu einer Person, die nicht nur alt ist, sondern auch ziemlich im Gestern lebt, das heißt,  konservativ ist, altmodische Ansichten hat, usw.

Und so'n "Oldtimer" fährt ganz gerne mal eine altes Auto. Nicht, weil er sich kein Neues leisten könnte, sondern, weil er der modernen Technik misstraut ("Jaja, der VW Käfer. Das war noch Qualität damals. Nicht wie diese modernen Kisten mit ihrer Elektronik..."). Und bei uns hat es sich wohl so eingebürgert, die Autos, die typischerweise von "Oldtimern" gefahren wurden, als Oldtimer zu bezeichnen.

 

Als dann die Autos der 70er und 80er in die Jahre kamen, haben sich viele schwer damit getan, sie als Oldtimer zu akzeptieren. Ein Oldtimer war für viele ein Auto mit freistehenden Kotflügeln, hoch aufragendem Kühlergrill und reichlich Chrom. Aber nichts, was relativ moderne Proportionen und einen PS-starken Motor hatte. Daher hat sich für solche Fahrzeuge der Begriff "Youngtimer" durchgesetzt.

 

Als dann das H-Kennzeichen kam, und die Altersgrenze für Oldtimer hochoffiziell auf 30 Jahre festgesetzt wurde, war der Fall klar: Alles, was älter als 30 Jahre ist, ist ein Oldtimer. Was noch kein Oldtimer, aber älter als ein typischer Gebrauchswagen ist, ist ein Youngtimer.

 

 

Bearbeitet von kuchenfreund

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