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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb M210:

Alle Schüler hassen Dich ein bißchen, weil sie Dich nicht für normal halten, oder?

 

Sie halten mich für unnormal, aber das hat andere Gründe. 

 

vor 7 Stunden schrieb PK-HD:

Nur Lieblingsfach oder auch noch gut darin? :alien:

 

Das waren meine 15 Punkte Fächer, aber hauptsächlich, um alle anderen Scheiß, der mich nicht interessiert hat, auszugleichen.

  • Haha 2
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb freibier:

 

Sie halten mich für unnormal, aber das hat andere Gründe. 

 

 

Das waren meine 15 Punkte Fächer, aber hauptsächlich, um alle anderen Scheiß, der mich nicht interessiert hat, auszugleichen.

 

In Mathe, Physik und Chemie hatte ich auch 15 Punkte...

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb alfonso:

 

In Mathe, Physik und Chemie hatte ich auch 15 Punkte...

 

Und jetzt? Bist noch immer Schwabe :-D

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb alfonso:

 

In Mathe, Physik und Chemie hatte ich auch 15 Punkte...

Reichte vollkommen, wenn's im Schnitt 5 waren. :-D

Geschrieben

Weil ich gestern ne Diskussion dazu hatte:

Wir befinden uns im Bereich der Versicherungen. Genauer gesagt bei den Regressansprüchen.

Mal angenommen ich zahle ein Jahr keine Beiträge für meine Kfz Haftpflicht. Mal angenommen die Versicherung kündigt mir deshalb.

Weil ich umgezogen bin o.Ä. bekomme ich das aber nicht mit.

Nun fahre ich also nüchtern und fahrtüchtig mit meinem schicken Autowagen gegen einen Tanklaster welcher dann in ein Hochhaus fährt. Es wird niemand verletzt aber es entsteht Sachschaden von 10 Mio €.

Die Schuldfrage ist schnell geklärt, ich trage volle Schuld, bspw. weil unaufmerksam oder so.

Muss ich "zahlen bis an mein Lebensende"?

Ich weiß von einer Begrenzung auf 5000 € , konnte aber gestern nicht erklären wann die Eintritt und auf welcher Basis.

Vielleicht kann das jemand in Nichtversicherungssprache erläutern.

:-)

Geschrieben

Wenn auch die. o.g. Nummer mit 5k aus der Welt zu schaffen ist, kann man ja fast von einer General' selbstbeteiligung' i.H.v. 5000,- sprechen.

 

Ist ja identisch mit der " frisierte Fuffi' -Geschichte.

Allerdings wärest Du dann mit 10.000 dabei,  

5 für' n Laster

5 für' Hochhaus.

 

Frag Dich mal nach Sorgfaltspflicht z.B. hinsichtlich Nachsendeantrag und gib mir mal bitte den Namen der Versicherung. Die sind ja echt kulant.

Wieso fragen die nicht bei den Behörden?

 

 

 

 

Frage: Sind Behörden gegenüber Versicherungen auskunftsberechtigt?

z.B. Einwohnermeldeamt?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Lambrookee:

Wenn auch die. o.g. Nummer mit 5k aus der Welt zu schaffen ist, kann man ja fast von einer General' selbstbeteiligung' i.H.v. 5000,- sprechen.

 

Ist ja identisch mit der " frisierte Fuffi' -Geschichte.

Allerdings wärest Du dann mit 10.000 dabei,  

5 für' n Laster

5 für' Hochhaus.

 

Frag Dich mal nach Sorgfaltspflicht z.B. hinsichtlich Nachsendeantrag und gib mir mal bitte den Namen der Versicherung. Die sind ja echt kulant.

Wieso fragen die nicht bei den Behörden?

 

 

Ich verstehe den Punkt nicht.:???:

Geschrieben (bearbeitet)

Die 5 tausend Eigenzahlung wurde in anderem V - Fall erwähnt.

 

Aber ich habe eigentlich nur laut gedacht.... 

Insofern OT.

 

Bearbeitet von Lambrookee
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb PK-HD:

Weil ich gestern ne Diskussion dazu hatte:

Wir befinden uns im Bereich der Versicherungen. Genauer gesagt bei den Regressansprüchen.

Mal angenommen ich zahle ein Jahr keine Beiträge für meine Kfz Haftpflicht. Mal angenommen die Versicherung kündigt mir deshalb.

Weil ich umgezogen bin o.Ä. bekomme ich das aber nicht mit.

Nun fahre ich also nüchtern und fahrtüchtig mit meinem schicken Autowagen gegen einen Tanklaster welcher dann in ein Hochhaus fährt. Es wird niemand verletzt aber es entsteht Sachschaden von 10 Mio €.

Die Schuldfrage ist schnell geklärt, ich trage volle Schuld, bspw. weil unaufmerksam oder so.

Muss ich "zahlen bis an mein Lebensende"?

Ich weiß von einer Begrenzung auf 5000 € , konnte aber gestern nicht erklären wann die Eintritt und auf welcher Basis.

Vielleicht kann das jemand in Nichtversicherungssprache erläutern.

:-)

Zu der Begrenzung:

Ich wusste das bis vor einigen Monaten auch nicht und dachte bisher, dass Regressforderungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung unbegrenzt möglich sind, was aber nicht mehr stimmt. War mal hier im Topic oder in einem anderen Topic im GSF vor ein paar Monaten Thema.

Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, damit diese Regressbegrenzung greift. Ausschlüsse sind u.a. Verletzungen der Rechtspflicht wie z.B. das Nichtbezahlen von Beiträgen oder auch explizit ausgeschlossene Risiken durch die Versicherung(Auto/Roller wird für Rennveranstaltungen genutzt, die explizit ausgeschlossen wären etc.). Wenn gegen diese Ausschlüsse verstoßen wird, dann kann es evtl. keine Begrenzung in Sachen Regressforderung geben.

 

Zum Sachverhalt:

Die Versicherung müsste eigentlich bei dem von dir oben beschriebenen Sachverhalt leisten und zwar in voller Höhe der Schadenssumme. Eine Regressforderung (auf 5.000 Euro begrenzt) hätte keine Basis, da Du keine sog. Obliegenheitsverletzung begangen hast. Du warst "nur" unaufmerksam, also z.B. in Gedanken woanders und kann passieren.

 

Aber nun kommt die Sache mit den nicht bezahlten Beiträgen.

Diese Sache wäre dann ganz besonders nachteilig für Dich, wenn es sich gleich um die ersten Beiträge nach Versicherungsbeginn gehandelt hätte, die Du nicht bezahlt hättest. Trotzdem ist auch das Nichtbezahlen von späteren Beiträgen (womöglich wie in deinem Fall für 1 Jahr) ein Problem und könnte eine Rechtsverletzung darstellen. Hier könnte man schon mal argumentieren, dass Du hättest merken müssen, dass Du seit einem Jahr keine Beiträge bezahlst, vor allem dann, wenn Du eine monatliche Beitragszahlung gewählt hättest. Aber selbst bei einer jährlichen Zahlung könnte man ggf. so argumentieren.

Normalerweise schickt eine Versicherung eine Zahlungserinnerung und bei Nichtreagieren eine Mahnung, ggf. auch noch eine zweite Mahnung und macht Dich damit auf die Nichtbezahlung der Beiträge aufmerksam, so dass Du reagieren kannst/solltest.

 

=> Angenommen, Du hast die Zahlungserinnerung und die Mahnung(en) erhalten, aber nicht reagiert. In dem Fall bist Du sehr wahrscheinlich "im Eimer", denn dann darf die Versicherung den Versicherungsvertrag kündigen. Das bedeutet, es könnte sein, dass die Versicherung ggf. trotzdem noch den Schaden bezahlt, aber Dich voll (ohne Begrenzung) in Regress nimmt.
 

=> Angenommen, Du hast die Zahlungserinnerung und die Mahnung(en) und in der Folge auch die Kündigung nicht erhalten, weil Du in der Zwischenzeit umgezogen bist. In dem Fall bist Du sehr wahrscheinlich auch "im Eimer", denn Du musst sicherstellen, dass dich Post auch nach deinem Umzug erreicht (z.B. durch einen rechtzeitig gestellten Nachsendeauftrag). Das bedeutet, es könnte sein, dass die Versicherung ggf. trotzdem noch den Schaden bezahlt, aber Dich voll (ohne Begrenzung)  in Regress nimmt.

 

=> Es könnte jedoch auch sein, dass die Versicherung sogar die Regulierung des Schadens ablehnt, weil seit der Kündigung so viel Zeit vergangen ist und dein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls längst keinen Versicherungsschutz mehr hatte.

 

Ich bin aber kein Versicherungsspezialist und kenne mich nicht gut genug aus. Ich hoffe sehr, dass dies ein fiktiver Fall ist und von Dir nur konstruiert wurde. Andernfalls würde ich mir an Deiner Stelle sofort einen sehr guten Rechtsanwalt nehmen.

Bearbeitet von Dirk Diggler
  • Like 1
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Geschrieben

Angenommen der angetrunkene peehar fährt dem Diggler des nächtens über den Fuß.

Der stellt der Versicherung ne Krankenhausrechnung über 20k Euro hin.

Wäre dieser Fall bei 5000 gedeckelt?

 

Ich kenne niemanden, dem ähnliches passierte, aber in der Diskussion konnte mein Gegenüber sich nicht vorstellen, dass es überhaupt so eine Deckelung gibt. Nun wollte ich ein Beispiel nennen und war mir unsicher.

Geschrieben

Im Zweifelsfall - mir selber passiert - gibt die Versicherung erstmal Deckungszusage, hätte aber wahrscheinlich mehr bezahlt, als ich in dem vernünftig geführten Prozess zu zahlen hatte und hätte sich die Kohle dann bei mir wieder geholt. Darum habe ich nach kurzem Zögern in den extrem sauren Apfel (gute 10 k€) gebissen und die Nummer selber gezahlt...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb PK-HD:

Angenommen der angetrunkene peehar fährt dem Diggler des nächtens über den Fuß.

Der stellt der Versicherung ne Krankenhausrechnung über 20k Euro hin.

Wäre dieser Fall bei 5000 gedeckelt?

 

Hierbei handelt es sich um eine sog. Obliegenheits- bzw. Vertragsverletzung des peehar und die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung den peehar in Regress nehmen wird, ist sehr hoch.

 

Dieser Regress wird jedoch wohl bei 5.000 Euro gedeckelt sein, da diese Deckelung nur bei sog. Rechtspflichtverletzungen (und das sind nur sehr wenige und im Fall weiter oben bereits beschrieben) außer Kraft gesetzt sein kann.

 

Unabhängig davon wird der Diggler starke Schmerzen in seinem evtl. deformierten Fuss haben, so dass als Zeichen des guten Willens und der symbolischen Entschuldigung, dem peehar die Überreichung von mehreren Bierkästen an den Diggler gut zu Gesicht stehen würde.

Nach der speziellen Sorte könnte man den Diggler im Vorfeld fragen, muss man aber nicht, da der Diggler jedes Bier gerne trinkt und da nicht so genau hinschaut und für ihn vor allem die Geste selber zählen würde.

 

Will der peehar einen ganz besonders guten Eindruck hinterlassen und ist seine Reue allumfassend, so könnte er dem Diggler eine Zeit lang bei der Gartenarbeit zur Hand gehen und Einkäufe erledigen, die der fusskranke Diggler dann ja erst mal nicht erledigen kann.

 

Auch die Ausrichtung einer hübschen Party zu Ehren des Digglers könnte angezeigt sein, auf der der peehar eine Entschuldigungsrede hält und den Diggler für seine Lebensleistung, sein großes soziales Engagement, für seine Forschungen im Bereich der Quantenphysik, für seine Gedichtbände und für seine olympischen Erfolge im Eisstockschießen überschwenglich lobt.

Bearbeitet von Dirk Diggler
  • Like 3
Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Dirk Diggler:

Hierbei handelt es sich um eine sog. Obliegenheits- bzw. Vertragsverletzung des peehar und die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung den peehar in Regress nehmen wird, ist sehr hoch.

 

Dieser Regress wird jedoch wohl bei 5.000 Euro gedeckelt sein, da diese Deckelung nur bei sog. Rechtspflichtverletzungen (und das sind nur sehr wenige und im Fall weiter oben bereits beschrieben) außer Kraft gesetzt sein kann.

 

Unabhängig davon wird der Diggler starke Schmerzen in seinem evtl. deformierten Fuss haben, so dass als Zeichen des guten Willens und der symbolischen Entschuldigung, dem peehar die Überreichung von mehreren Bierkästen an den Diggler gut zu Gesicht stehen würde.

Nach der speziellen Sorte könnte man den Diggler im Vorfeld fragen, muss man aber nicht, da der Diggler jedes Bier gerne trinkt und da nicht so genau hinschaut und für ihn vor allem die Geste selber zählen würde.

 

Will der peehar einen ganz besonders guten Eindruck hinterlassen und ist seine Reue allumfassend, so könnte er dem Diggler eine Zeit lang bei der Gartenarbeit zur Hand gehen und Einkäufe erledigen, die der fusskranke Diggler dann ja erst mal nicht erledigen kann.

 

Auch die Ausrichtung einer hübschen Party zu Ehren des Digglers könnte angezeigt sein, auf der der peehar eine Entschuldigungsrede hält und den Diggler für seine Lebensleistung, sein großes soziales Engagement, für seine Forschungen im Bereich der Quantenphysik, für seine Gedichtbände und für seine olympischen Erfolge im Eisstockschießen überschwenglich lobt.

Vielen Dank dafür.

Manchmal würde man gerne zwei likes vergeben. Tutet leider nicht.

Geschrieben

Wenn der gute Anzug mal sauber gemacht werden muss, wird er in der Reinigung "chemisch gereinigt"

Was bedeutet das. Zaubermittel aufsprühen und sauber is?

 

 

Geschrieben

Habe ich in der Reinigung schon gefragt. 

 

Die Stoffe werden nicht mit einer Wasser-Lauge gewaschen, sondern in einer chemischen Lösung. Hintergrund ist, dass die Fasern nicht aufquellen sollen, weil sonst der Anzug kaputt geht. Deswegen "chemische Reinigung". Die "Chemie" wird von der Faser nicht aufgenommen. 

 

Krawatten werden auch so gereinigt. 

Geschrieben

Das weiß ich nicht.

Heute morgen sprach die Reinigungsfrau allerdings davon, dass die Krawatte chemisch gereinigt wurde und "die Maschine" erst dann aufgeht, wenn "die Chemie" vollständig ausgewaschen wurde. 

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb pehaa:

Ich dachte immer, chem. Reinigung würde auf Benzin beruhen?

 

Mir wurde die Bezeichnung des Reinigungsmittels auch schon mal gesagt. War irgendwas mit "... -oxid". Habe ich eher mit Friseur assoziiert als mit Reinigung. Wie das Mittel aber genau hieß, das weiß ich nicht mehr. 

Geschrieben

Das wird dann Wasserstoffperoxid gewesen sein, auch H2O2 genannt. Damit macht man auch Haare blond.

Geschrieben (bearbeitet)

Das würde aber ordentlich auf die Farbe gehen und die Klamotte bleichen. Eigentlich können das auch chemischer Sicht nur Kohlenwasserstoffe sein, ggf. halogeniert, also im Grunde eher Waschbenzin als alles andere... Frei nach dem Motto "gleiches löst sich in gleichem": hydrophober Schmutz (Fett) löst sich in hydrophoben Lösungsmitteln (Kohlenwasserstoffe oder eben z.B. Seifen Lauge), hydrophilen Schmutz in wässrigen Lösungen.

 

Ein Oxid macht an der Stelle als Lösungsmittel keinen Sinn, es gab Mal Ansätze überkritisches Kohlenstoffdioxid als Lösungsmittel zu verwenden, das hat sich aber - warum auch immer - nicht durchgesetzt. 

 

Ich habe keine Etiketten mehr in meinen Klamotten, aber da müssten eigentlich auch Angaben drauf sein, welche Reinigungsmittel benutzt werden dürfen, ein Klassiker wäre Perchlorethylen, also ein vierfach chloriertes Ethylen: C2Cl4, sollte dann mit P, PER oder so irgendwie irgendwo auf dem Etikett vermerkt sein. 

Bearbeitet von freibier
Geschrieben (bearbeitet)

Ich gucke gleich mal in meinem Anzug nach. :-)

 

Nachgesehen:

Im Etikett steht ein (P) drin. 

 

:thumbsup:

Bearbeitet von Beo
Geschrieben (bearbeitet)
Am 15.2.2018 um 20:42 schrieb PK-HD:

Die ist fürs Schwimmtraining.

Kannste für diverse Sachen brauchen. Staffeltraining zB.

Oder einfach damit mehrere Schwimmer gleichzeitig ihre Zeiten ablesen können.

 

Am 18.2.2018 um 16:58 schrieb Scumandy:

Ja aber da genügt eigentlich ein zeiger.

 

Im Training schwimmt man zumeist mit mehreren Schwimmern auf einer Bahn (Rechtsverkehr). Mit den vier Zeigern kann man im 15s-Rhythmus bei "0" starten und jeder kann seine Zeit im Blick halten. Man muss sich nur die Farbe merken. Klar könnte man sich auch merken, dass man bei 0, 15, 30, 45 gestartet ist. Aber erklär' das mal ner Horde Kinder (oder Jugendlicher) und lass' die Kopfrechnen.

Die Teile haben sich eben als praktisch erwiesen und deshalb durchgesetzt.

 

Edit: Oh. War wohl ein ziemlich alter Beitrag, auf den ich reagiert habe... :wallbash:

Meine Frage: Kann man hier irgendwie einstellen, dass es immer die letzte Seite anzeigt, auch wenn man in der Zwischenzeit was verpasst hat? :-D

Bearbeitet von AAAB507

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