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Geschrieben

Mit meinen rudimentären Latein-Kenntnissen müsste ich googlen.

 

 

...also bitte den letzten Satz nochmal auf deutsch. :sigh:

 

quod licet iovi non licet bovi heißt wörtlich: "Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt" - will sagen: "Wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht dasselbe", will sagen: Cheffe darf alles, was der kleine Mann nicht darf.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe eben mal in meinen Versicherungsverträgen im Kleingedruckten (AGBs) nachgesehen. Maßgeblich für die fristgerechte Kündigung ist, zumindest bei meinen Versicherungsverträgen, nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum beim Empfänger (der Versicherung). Sprich das Risiko für die fristgerechte Kündigung liegt beim Versicherungsnehmer.

Aber der 01.12.2013 ist natürlich ein Witz und würde mich interessieren, wie deine Versicherung dieses angebliche Eingangsdatum verargumentiert.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben (bearbeitet)

Zwar habe ich im November gekündigt, aber es war der Morgen unserer Reise in den Norden, also der 30. November.
Noch eben schnell abgeschickt - in der Annahme, dass das okay sei.
"woher soll ich die logistischen Abläufe der Post kennen? Immerhin war das morgens um halb 7 in der edeka-Filiale, als ich den Brief aufgab. Ich selbst fuhr an diesem Tage schließlich auch einmal durch die halbe Republik und bin termingerecht angekommen". ;-)

Noch ein Gedanke: ich hörte eines Tages irgendwo und irgendwann, dass man den November als den klassischen Kündigungsmonat überziehen könne.

Und weiter: die Kosten sind explodiert bei der Versicherung. Wie steht es dann mit dem Sonderkündigungsrecht? Denn die Versicherung zahlt man jährlich, sodass die Kündigung wenigstens zu diesem Punkt fristgerecht eingegangen sein sollte. Oder hätte man da etwa x Tage nach Erhalt der Information kündigen müssen, um als Kunde wieder ein Bein gestellt bekommen zu haben?
Sehe aber gerade, dass sidewalksurfer hierauf bereits bezuggenommen hatte zuvor.

 

Vielleicht habe ich ja doch noch Glück: der Stichtag verschiebt sich laut div. Quellen dieses Jahr wegen dem Wochenende auf den 02.12.

Mal sehn, was die zu meinem Widerspruch sagen.

Bearbeitet von M210
Geschrieben

Rufen Sie doch dort an, und erkundigen sich danach, wie die Versicherung Ihr Schreiben an einem Sonntag erhalten hat. Wer da überhaupt arbeitet und so weiter.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn deine Versicherung die Tarife erhöht hat, dann wurde ja schon geschrieben, dass man dann ein Sonderkündigungsrecht hat.

Ansonsten in jedem Fall erst mal der Ablehnung der Annahme der Kündigung widersprechen und hast du ja schon gemacht. Schlechter als jetzt kanns nicht werden.

Dass man den November überziehen könne, ist mir nicht bekannt. Du musst in deinem Vertrag nachschauen, von wann bis wann dein Vertrag läuft. Nicht alle Versicherungen haben das Versicherungsjahresende "30. November". Überziehen kann man i.d.R. nie eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, außer der Versicherunsgeber akzeptiert das.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben (bearbeitet)

Geklärt ist zumindest die ursprüngliche Frage: hat das "Datum des Poststempels" noch irgendeine Relevanz?

Wie schon Diggla richtig anmekte: nein, nicht in diesem Falle. Es ist am Versicherungsnehmer, den Brief dermaßen zustellen zu lassen, dass er am 30. November der Versicherung nachweislich vorliegt.

Beim Recht auf Sonderkündigung wegen Preiserhöhung gibt es zum anderen eine vierwöchige Frist, in der man kündigen muss, wenn man es denn will.

 

Habe ich beides aus dem Stehgreif nicht gewusst. Gelernt habe ich zudem, dass dieses Topic für solch eine Frage nicht 100%ig geeignet ist, sondern man einfach und schnell die Suchmaschine anwirft.

Was aber das gsg-Topic in seiner Leistung nicht schmälert, logo.

Bearbeitet von M210
Geschrieben

Ja, ähnlich wie die Frage nach der richtigen Vorgehensweise bei einer klaffenden, stark blutenden Wunde am Kopf. Würde ich akut jetzt auch nicht hier auf Beantwortung warten wollen ;-)

Geschrieben

Ja, ähnlich wie die Frage nach der richtigen Vorgehensweise bei einer klaffenden, stark blutenden Wunde am Kopf. Würde ich akut jetzt auch nicht hier auf Beantwortung warten wollen ;-)

 

Du würdest aber ratzfatz die medizinischen Fachbegriffe für Wundbrand, Blutgerinnung und Gehirnerschütterung bekommen, sowie eine heiße Diskussion über Selbstamputationen und eine Telefonnummer eines Bestattungsunternehmen, das auch Weltraumbestattungen durchführt! :thumbsup:

Geschrieben

quod licet iovi non licet bovi heißt wörtlich: "Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt" - will sagen: "Wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht dasselbe", will sagen: Cheffe darf alles, was der kleine Mann nicht darf.

 

Verstehe, Vielen Dank :thumbsup:

 

...mit dem Argument "Alkohol" haben sich aber schon viele rausgeredet,

selbst vor Gericht - auch Ochsen :-D

Geschrieben

In diesem Fall bitte ich um direkte Ansprache mit "Hr. Vollochse M° "

Der gute alte §193 zieht nicht. Das Telefonat brachte entsprechende Klarheit.

Bleibt offen, was die potenziell zukünftige V sagt, mit der ich nun nicht zusammenkommen kann. Kann das Fzg schlecht zweifach versichern.

Geschrieben

Die neue Versicherung wird nichts sagen (können), denn dein neu abgeschlossener Vertrag mit der neuen Versicherung ist nur unter dem Vorbehalt wirksam, dass deine Kündigung des alten Vertrags Gültigkeit erlangt.

Und die Versicherungen tauschen auch die Daten untereinander aus, schon um z.B. Schadensfreiheitsklassen etc. zu übernehmen.

Geschrieben

Ich bin ja ein großer Freund der "Tiefkühl-Bestattung", die meines Wissens erst einmal durchgeführt wurde.

Der Leichnam wird in flüssigem Stickstoff so lange gekühlt, bis er komplett gefroren ist. Danach wird der gefrorene und jetzt spröde Leichnam auf einer Rüttelplatte pulverisiert. Danach absolut einfache und nahezu umweltgerechte Entsorgung des "Pulvers" möglich.

Geschrieben

In diesem Fall bitte ich um direkte Ansprache mit "Hr. Vollochse M° "

Der gute alte §193 zieht nicht. Das Telefonat brachte entsprechende Klarheit.

Bleibt offen, was die potenziell zukünftige V sagt, mit der ich nun nicht zusammenkommen kann. Kann das Fzg schlecht zweifach versichern.

 

Warum zieht § 193 BGB nicht?

Geschrieben

Ich bin ja ein großer Freund der "Tiefkühl-Bestattung", die meines Wissens erst einmal durchgeführt wurde.

Der Leichnam wird in flüssigem Stickstoff so lange gekühlt, bis er komplett gefroren ist. Danach wird der gefrorene und jetzt spröde Leichnam auf einer Rüttelplatte pulverisiert. Danach absolut einfache und nahezu umweltgerechte Entsorgung des "Pulvers" möglich.

Ist das jetzt eine Frage in die Runde oder eine Antwort auf eine Frage, die an uns vorrübergegangen ist? Ich bin zugegebenermaßen ein bisschen verwirrt ...

Geschrieben

Hatte ich hierauf geantwortet:

Du würdest aber ratzfatz die medizinischen Fachbegriffe für Wundbrand, Blutgerinnung und Gehirnerschütterung bekommen, sowie eine heiße Diskussion über Selbstamputationen und eine Telefonnummer eines Bestattungsunternehmen, das auch Weltraumbestattungen durchführt! :thumbsup:

Geschrieben (bearbeitet)

Herr Beo hat aus der reinen Feststellung von Herrn pötpöt eine Frage (für sich) formuliert und darauf dann geantwortet.

Das ist ein kreative Leistung und zeigt seine Lebensneugier. Großartig. Ich bin begeistert!!!!

Was die neue Form der Bestattung anbelangt, so frage ich mich jedoch, ob hier ein Vorteil zur Feuerbestattung besteht? Sicherlich hat die Stickstoffmethode weniger/keine schädlichen Emissionen. Was kostet denn so ne Badewanne voll flüssigem Stickstoff?

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben (bearbeitet)

Was kostet es Energie, den N2 in der notwendigen Menge als Flüssigkeit bereitzustellen?

Bearbeitet von M210
Geschrieben

Die pulverisierten Bestandteile verrotten dann aber doch auch, wenn sie wieder aufgetaut sind,

und die Masse wird sich dadurch (Stickstoff-Frosten) nicht verringern.

Durch die größere Oberfläche des pulverisierten Leichnam geht der Zersetzungsprozess dann nur viel schneller.

Geschrieben (bearbeitet)

Warum zieht § 193 BGB nicht?

Würde mich auch interessieren.

Zwar habe ich im November gekündigt, aber es war der Morgen unserer Reise in den Norden, also der 30. November.

Noch eben schnell abgeschickt - in der Annahme, dass das okay sei.

Vielleicht habe ich ja doch noch Glück: der Stichtag verschiebt sich laut div. Quellen dieses Jahr wegen dem Wochenende auf den 02.12.

Mal sehn, was die zu meinem Widerspruch sagen.

Wobei ich mir vorstellen könnte das in diesem Fall sich die Versicherung darauf rausreden könnte das bei Absendung am 30.11. der Versicherungsnehmer wußte das der Brief niemals, unabhängig vom Wochentag, noch im November ankommen würde.

Aber was würe jetzt wenn M210 den Brief bei einer Vertretung der Versicherung, der ja eigentlich Erfüllungsgehilfe ist, eingeworfen oder abgegeben hätte. Wäre dann die Frist eingehalten?

Bearbeitet von rassmo
Geschrieben

Die pulverisierten Bestandteile verrotten dann aber doch auch, wenn sie wieder aufgetaut sind,

und die Masse wird sich dadurch (Stickstoff-Frosten) nicht verringern.

Durch die größere Oberfläche des pulverisierten Leichnam geht der Zersetzungsprozess dann nur viel schneller.

 

Gefriertrocknen wäre da das Mittel meiner Wahl. Das macht leichter und recht unverderblich. Und durch die Zugabe einer entsprechenden Menge kochenden Wassers kann eine schmackhafte Zwischenmahlzeit zubereitet werden.

Geschrieben (bearbeitet)

Oh lecker. So ne "5-Minuten-Leichen-Terrine".

Das bekommt auch die hippe Nichthausfrau von heute locker gekocht, wenn eben der Oppa verstorben ist und die kleinen Racker hungrig aus der Schule kommen.

Wenn man den Pimmel von Oppa nicht zerkleinert und am Stück lässt, kann man Eintopf mit Einlage anbieten.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben

Eher als so eine nekrophile Zwischenmahlzeit hatte ich eine Nutzung als Kompostbeigabe im Sinn,

die, gefriergetrocknet, dem wertvollen Kompost zuviel Feuchtigkeit entziehen könnte, ohne zusätzliche Wasserbeigabe.

 

Oder alles Quatsch? Beides (gefriergetrocknet oder N-gefrostet) würde doch aufm Kompost die Ratten anlocken, oder? :sly:

Geschrieben

Der Umgang mit Leichen ist eine stark reglementierte Sache, zumindest in Deutschland. Technisch denkbar ist Vieles, tatsächlich durchführbar nach den momentanen Bestimmungen nur Weniges.

Geschrieben

Bei der TK-Bestattung ging es um eine alternative Möglichkeit, die in Norwegen (o. ä.) ausprobiert wurde. Den Artikel las ich in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift, Thematik war die Reduzierung von Grundwasserverunreinigungen, die bei Erd- oder Feuerbestattungen entstehen.

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