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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf


M210

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Also, grundsätzlich gibt es einen gültigen Bebauungsplan. Der regelt, was die Gemeinde/Stadt dort vorschreibt. Dabei steht Komnunalrecht iirc über Landesrecht.

Sondergenehmigungen müssen vom Gemeinderat abgenickt werden.

Wer jetzt denkt, dass da mit Vetternwirtschaft und genug Kontakten in den Gemeinderat was geht, der mag vielleicht sogar Recht haben, aber offiziell gibt es Richtlinien.

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Hier in der Gegend musste ein Balkon wieder abgerissen werden der nicht dem Bebauungsplan entsprach und ein Pool stillgelegt werden. Ging beides groß durch die Presse, hat nix geändert. Die Stadt hat ihrerseits ein Naturschutzgebiet verlegt ([emoji44]) und einen Bachlauf verändert damit das sich daraus ergebende Baugebiet besser erschlossen werden konnte und natürlich mit Bachlauf im Garten auch teurer vermarktet werden konnte...

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk

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Ja, Regeln und Gesetze ändern sich.

Bebauungspläne unterliegen regelmäßig Änderungen. Gerade wenn man feststellt, dass für eine bestimmte Sache ständig die gleichen Sondergenehmigungen beantragt werden, dann wird diese Ausnahme oft direkt in die nächste Fassung des Bebauungsplans aufgenommen.

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vor 2 Stunden schrieb subway:

Das ist falsch. Im Landesrecht stehen aber blöderweise so Sätze wie "Wenn nicht anders festgelegt".

Ich meine, dass ich richtig liege.

Ich weiß z.B. dass unsere Gemeinde das Landesrecht, welches das Aufstellen eines Gartenhauses mit 40 m³ ohne Baugenehmigung regelt, einschränkt auf irgendwas um die 25 m³. Damit steht die jeweilige Gemeinde, auf deren Gemarkung man baut, mit ihrem Bebauungsplan über den Regelungen des Landes. Das Landesrecht gibt ja auch ziemlich viele Freiheiten. Da gibt es afaik keine Eimschränkung zur Farbe der Dachziegel. Der Bebauungsplan kann das aber vorsehen.

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Der B-Plan kann das Landesrecht weiter spezifizieren und einschränken. Damit steht er aber nicht über Landesrecht. Es wäre zum Beispiel nicht möglich, im B-Plan ein Gartenhaus vom 60m2 zu erlauben, wenn die Landesbauordnung nur maximal 40m2 erlaubt.

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Am ‎02‎.‎12‎.‎2017 um 09:11 schrieb M210:

Kann jemand sagen ob er weiß, dass es jemals bei Streitigkeiten um die Bebauungspläne eines nachbarschaftlichen Grundstücks einen Wert hatte, sich richtig ins Zeug zu legen?

Extrem pauschale Frage und kann mit "ja und kommt darauf an" beantwortet werden.

Zitat

Weiß jemand von erfolgreichen Klagen gegen solche Pläne?

Ja.

Zitat

Wie hart oder weich werden heutzutage Baugrenzen/Firsthöhen etc. gelebt?

Das ist sehr vom Baurechtsamt und später von der Gemeinde abhängig, wie penibel und akkurat diese agieren.

 

Ich weiß von diversen Verstößen in unserer Gemeinde gegen Baugrenzen/Firsthöhen, nachträgliche Errichtung von Bauten (ohne Genehmigung) etc. Auch hier gab/gibt es in der Folge ganz unterschiedliche Maßnahmen.

 

Viele dieser Verstöße gingen jahrelang gut, denn keiner merkte/kontrollierte es. Dann stritten sich zwei Anwohner und der einen zeigte den anderen an, weil dieser gegen Bauvorschriften verstoßen habe. Die Behörde ist verpflichtet, der Sache nachzugehen.

In manchen Fällen waren nur Bußgelder zu zahlen (Errichtung eines Carports ohne Bauantrag) und das Bauwerk konnte so stehen bleiben.

In anderen Fällen mussten bereits aufgestellte Mauern, die nicht den korrekten Abstand zu Straße hatten, aufwändig vom Bauherrn versetzt werden. Das kostete in einem Fall gut 25.000 Euro.

In einem anderen Fall kam es in aller letzter Instanz zum Rückbau (Abriß) des Bauwerks.

 

Was konkret Baugrenzen/Firsthöhen angeht, sind die Behörden i.d.R. in Wohngebieten (Gewerbegebieten und Mischgebieten weiß ich nicht) sehr streng. Und ist ja auch nötig, denn die Einhaltung von Baugrenzen ist aus einer Vielzahl von Gründen nötig und auch die Einhaltung von Firsthöhen, denn sonst baut der eine 1 1/2-geschossig und der nächste baut 18-geschossig. Meist wollen die Gemeinden, speziell in Wohngebieten, ein einigermaßen geschlossenes "Bild" der Häuser in einem Wohngebiet erreichen.

Achtung: In einem Mischgebiet (Wohn-/Gewerbegebiet) oder in einem reinen Gewerbegebiet kann das schon wieder ganz anders aussehen!

Zitat

Kann ein finanziell potenter Bauherr/Gesellschaft per Geldbetrag die seit Jahrzehnten bestehenden Regeln verschieben?

Zu deinem konkreten Fall und ich kann mir denken, was der Hintergrund deiner Frage ist.

 

Vorab Grundsätzliches:

Ein Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung fest. Und es gibt auch noch einen sog. Flächennutzungsplan. Ein Bebauungsplan schafft eine gewisse Rechtsicherheit für den Bürger, aber es heißt nicht, dass so ein Bebauungsplan "für alle Zeit und Ewigkeit in Stein gemeißelt" und unabänderlich ist.

Ein Bebauungsplan kann geändert oder ergänzt oder auch aufgehoben werden, wenn bestimmte Sachverhalte, neue Entwicklung/neue Einflussfaktoren, berechtigte Einwände von Bürgern o. ä. dafür sprechen und in der Folge das förmliche Verfahren zur Änderung, Ergänzung, Aufhebung eingehalten und in der Folge das Ganze entsprechend beschlossen wurde. Soweit ich weiß, tut das der Gemeinderat mit dem Bürgermeister.

 

 

Es gibt Bauvorschriften, die, wenn man eine Ausnahme genehmigt haben will, statt mit einem "einfachen" mit einem "qualifizierten" Bauantrag beantragt werden können. Ob dem dann statt gegeben wird, ist eine andere Sache. Wenn ja, dann kostet der qualifizierte Bauantrag deutlich mehr, als der einfache und dauert auch deutlich länger.

Wir mussten seinerzeit einen qualifizierten Bauantrag für unser Bauvorhaben stellen.

 

Beispiel:

1.

Ein Bauherr will ein Haus mit Pultdach. Das Pultdach ist in den Bauvorschriften nicht aufgeführt und da steht nur "Satteldach" und "Walmdach". Man kann dann mit einem qualifizierten Bauantrag versuchen, ein Pultdach genehmigt zu bekommen. Das kann klappen, muss aber nicht. => hat ein Bauherr bei uns im Ort durchgesetzt.

2.

Ein Bauherr will Rasenpflastersteine. Die Rasenpflastersteine sind in den Bauvorschriften nicht aufgeführt und da steht nur "Pflastersteine", "Kies", "Schotter" und "Mösenfröhlich". Man kann dann mit einem qualifizierten Bauantrag versuchen, die Rasenpflastersteine genehmigt zu bekommen. Das kann klappen, muss aber nicht, aber klappt sehr wahrscheinlich.=> hat ein Bauherr bei uns im Ort durchgesetzt.

=> Die Bauvorschriften sind von der Gemeinde entsprechend geändert worden und nun sind Pultdächer und Rasenpflastersteine explizit als mögliche Varianten in die Bauvorschriften aufgenommen worden.

 

=> das alles ist sehr von der Gemeinde, den jeweiligen Bauvorschriften, ggf. dem Baurechtsamt, den handelnden Personen, dem Ermessenspielraum der handelnden Personen, dem guten Willen der handelnden Personen, Argumenten dafür und dagegen etc. pp. abhängig und kann in kaum einem Fall 1:1 auf eine andere Gemeinde (und die dortigen Gegebenheiten, Vorschriften, handelnden Personen etc. pp.) übertragen werden!

 

=> Bürger können ihre Bedenken, Einwände selbstverständlich vorbringen (am besten schriftlich) und die Gemeinde muss Stellung dazu nehmen. Einfach mit der Zahlung von Geld eine Änderung, Ergänzung, Aufhebung eines Bebauungsplans herbeizuführen, geht natürlich legal nicht.

 

Zitat

Kann in die Reihe von 2-3-Familienhäusern plötzlich ein 4- oder 6-Familienhaus gebaut werden?

Kann schon und dafür gibt es in verschiedenen Orten auch Beispiele. Ansonsten siehe dazu oben zum Thema "Grundsätzliches".

Zitat

Ist die Position eines Hauses von vornherein fix festgelegt (das entspricht quasi der Frage nach der Baugrenze)?

In unserer Gemeinde/Ort war/ist das so. Wir durften unser Haus nicht einfach stellen wie wir wollten, sondern es gab eine Vorschrift, wie das Haus auszurichten ist.

 

Davon wollten wir abweichen und unser Haus um 90° drehen. Eigentlich möglich waren nur180° nach links wie rechts. Auch diese Ausnahme musste in Form eines qualifizierten Bauantrages beantragt werden und wurde zum Glück genehmigt. Wie erwähnt kostete der qualifizierte Bauantrag deutlich mehr als der einfache und dauert oft viele Monate bis zu Entscheidung und Erteilung des Roten Punktes.

 

Baugrenzen gibt es natürlich auch und sind bei uns so geregelt:

50cm Abstand bei Errichtung eines Bauwerkes (Zaun, Mauer, Gebäude etc.) zur Grundstückgrenze hin. Gleichzeitig spielt noch eine Rolle, wie hoch das zu errichtende Bauwerk ist.

Zitat

Kann, wenn die Gemeinde eigentlich einen grünen Streifen aus sich gegenüberliegenden Gärten ausgelobt hat, ein Bauherr-/träger hierher verschieben oder Parkplätze pflastern?

Ja, wenn die Gemeinde zuvor den Bebauungsplan und/oder Flächennutzungsplan ändert/ergänzt. Das tut eine Gemeinde nicht einfach so, sondern dafür müssen bestimmte Gründe vorliegen, die eine Gemeinde dazu veranlassen, das zu tun. Machen kann eine Gemeinde so etwas unter Einhaltung der nötigen Verfahren (kenne ich nicht im Einzelnen) und unter Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften selbstverständlich.

 

Ist bei uns kürzlich passiert.

 

Hier wurde ein Grünstreifen, der im Bebauungsplan als "Grünfläche" explizit ausgewiesen war, kürzlich von dem Gemeinde in eine Zufahrtstraße umgewandelt, um die Zufahrt zu den jetzt kürzlich endlich verkauften Baugrundstücken (die viele Jahre lang aufgrund Unattraktivität unverkäuflich waren und brach lagen) zu gewährleisten.

Anders wären die Baugrundstücke nicht zu erreichen gewesen.

Der Bebauungsplan oder der Flächennutzungsplan (oder beides?) wurde von der Gemeinde entsprechend geändert. Natürlich unter Anwendung des dafür nötigen förmlichen Verfahrens.

 

D.h. jedoch nicht, dass man das als Bürger grundsätzlich alles widerspruchslos hinnehmen muss. Ich empfehle, mit der Gemeinde und hier mit dem Bürgermeister und/oder dem Zuständigen für Bauangelegenheiten bei der Gemeinde vorab ein Gespräch zu führen, um sich über die genauen Gegebenheiten, den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan und die etwaigen Bedenken die man gegen eine etwaige Änderung/Ergänzung hat, persönlich zu besprechen. Habe ich auch mal getan und die Gemeinde ist verpflichtet, Stellung zu beziehen bzw. den Bürger anzuhören und tut das auch.

Zitat

 

Bisher steht dort ein altes Einfamilienhaus in einer Reihe mit all den anderen. Dieses wird nun verkauft und sicher nicht saniert, sondern eingeebnet. Der o.g. dazugehörige Gartenbereich bietet je nach Auslegung zw. 1000 und 1200qm. Dessen Bebauung galt bis dato unter den Alteingesessenen als unmöglich - und für mich ein Desaster.

Um das beurteilen zu können, muss man u.a. den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan der Gemeinde kennen. Ansonsten siehe oben.

Und mit der Begrifflichkeit "unmöglich" sollte man vorsichtig umgehen. So manches ist möglich, wenn A, B, C, D, E, F............gegeben ist und es heißt nicht, dass man sich nicht gegen Mögliches wehren kann. Muss man aber in jedem Einzelfall prüfen (lassen).

 

Ich habe festgestellt, dass Alteingesessene manches glauben, wie sich etwas verhält, es aber oft nicht wirklich genau wissen, da vieles durch Mund-zu-Mund-Propaganda weiter getragen und erzählt wird und Alteingesessene (und auch Neuhinzugezogene) dann irgendwann glauben, dass es so und so ist. Faktisch ist es aber nicht selten anders oder sogar ganz anders.

Zitat

 

Die HAUPTFRAGE heißt also: können die bis dato festgeschrieben Regeln aufgeweicht werden und wie?

Gesetze, Regelungen, Satzungen, Vorschriften etc. können geändert werden. Dafür ist aber i.d.R. immer ein bestimmtes Verfahren im Vorfeld anzuwenden.

Zitat

Gelten die Regeln für jedermann?

Regeln und Gesetze gelten für die, für die die Gesetze und Regeln gemacht wurden bzw. für diejenigen, an die sich die Regeln und Gesetze wenden.

Zitat

Können diese Regeln gegen Geld aufgehoben und neu fixiert werden?

Gesetze, Regelungen, Satzungen, Vorschriften etc. können geändert werden. Dafür ist aber i.d.R. immer ein bestimmtes förmliches Verfahren im Vorfeld anzuwenden.

 

Manchmal können in bestimmten Fällen, wie wenn ein qualifizierter statt eines einfachen Bauantrages nötig ist, dafür mehr Gebühren fällig werden. Das ist legal.

 

Ansonsten gibt es noch das Schmieren von Entscheidungsträgern und ist abhängig vom Grad der Bestechlichkeit der Personen, vom eigenen Geldbeutel etc. etc. Das ist nicht legal.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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vor 15 Stunden schrieb M210:

Hatte nur eine halbe Stunde Zeit. Den Rest lese ich dann morgen. Danke vorab, Döögler.

 

Wollte das Studium Deines Essays erst auf kommende Woche Donnerstag postponen, habe dann aber dennoch die Zeit eines ausgefallenen Meetings genutzt, um Deinen Abriss kurz und quer zu lesen.

 

Abschließende Frage dann wohl: welche Richtlinien verbleiben am ehesten langfristig starr? 

First- und Traufhöhen? Wenigstens?

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vor 2 Stunden schrieb M210:

 

Wollte das Studium Deines Essays erst auf kommende Woche Donnerstag postponen, habe dann aber dennoch die Zeit eines ausgefallenen Meetings genutzt, um Deinen Abriss kurz und quer zu lesen.

 

Abschließende Frage dann wohl: welche Richtlinien verbleiben am ehesten langfristig starr? 

First- und Traufhöhen? Wenigstens?

Puh, das ist ein bißchen ein Blick in die Glaskugel.

 

Ich würde vorsichtig sagen "ja" und das bleibt ggf. in einem reinen Wohngebiet weitesgehend so wie mal festgelegt. Aber wie oben schon ausgeführt, ist nichts grundsätzlich und verlässlich für die Ewigkeit.

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Wieviel darf ein Rentner dazuverdienen?

 

1) Normalrentner nach Ablauf seiner Pflichtjahre

2) Frührentner

3) sonstige Rentnerform

 

Das "wieviel" bezieht auf die maximal mögliche Ausbeute, sprich, ab wievielen Euros hat selbst der Rentner wieder fette Abzüge? Zahlt er ab Betrag X auch wieder Sozialabgaben, also in die Rente ein?

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vor 13 Minuten schrieb M210:

Wieviel darf ein Rentner dazuverdienen?

 

1) Normalrentner nach Ablauf seiner Pflichtjahre

2) Frührentner

3) sonstige Rentnerform

 

Das "wieviel" bezieht auf die maximal mögliche Ausbeute, sprich, ab wievielen Euros hat selbst der Rentner wieder fette Abzüge? Zahlt er ab Betrag X auch wieder Sozialabgaben, also in die Rente ein?

"Dürfen" ist ja der falsche Ausdruck. Es hat halt nur unterschiedliche Konsequenzen.

 

Einfach ausgedrückt:

Minijob a 450Euro/Jahr ist in jeder Rentenlage steuerfrei.

Nach Erreichen des Regelalters zur Altersrente werden u.U. Steuern fällig, wenn mehr verdient wird (Kommt auf das Erreichen des Steuerfreibetrags an) Rentenkürzung findet nicht statt.

 

Als Frührentner wird bei Zuverdienst > 6300€/Jahr die Rente gekürzt! (Das wäre wirklich dämlich!)

 

Bei Witwen und Wausenrenten hab ich keine Ahnung.

Bei Erwerbsminderungsrente sind ALLE Nebentätigkeiten meldepflichtig. Genaueres weiß ich aber nicht.

Bearbeitet von pötpöt
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Das wäre nicht mein Topic, wenn ich normal wäre. Der Hintergrund der Frage war selten dämlich: wie kann man frühzeitig seinen Haushalt aufbessern, also Gelder beziehen, die eigentlich einer bestimmten Gruppe von Menschen zugerechnet wird (Rentner) und obendrauf arbeiten, sodass am Ende mehr auf dem Konto steht, als würde man ganz normal 40hrs/m malochen. :-D

 

Kann ich heute mit 43 mit mega Abzügen in Rente gehen? Einfach so, weil ich finde, dass ich genug gearbeitet und eingezahlt habe und mir dann quasi etwas dazuverdienen inkl. daraus abgeleiteten Abzügen, sodass ich morgen mehr habe, als heute?

 

Krankhaft schwäbisch.

Bearbeitet von M210
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vor 2 Stunden schrieb M210:

Das wäre nicht mein Topic, wenn ich normal wäre. Der Hintergrund der Frage war selten dämlich: wie kann man frühzeitig seinen Haushalt aufbessern, also Gelder beziehen, die eigentlich einer bestimmten Gruppe von Menschen zugerechnet wird (Rentner) und obendrauf arbeiten, sodass am Ende mehr auf dem Konto steht, als würde man ganz normal 40hrs/m malochen. :-D

 

Kann ich heute mit 43 mit mega Abzügen in Rente gehen? Einfach so, weil ich finde, dass ich genug gearbeitet und eingezahlt habe und mir dann quasi etwas dazuverdienen inkl. daraus abgeleiteten Abzügen, sodass ich morgen mehr habe, als heute?

 

Krankhaft schwäbisch.

Du darfst soviel arbeiten, wie du möchtest. Du darfst sogar soviel verdienen wie du möchtest. Du musst halt nur dein Einkommen versteuern und, wenn du nicht selbstständig bist, Sozialabgaben zahlen. Du darfst sogar mit 43 Jahren aufhören zu arbeiten. Du wirst aber mit 43 keine Altersrente bekommen, sondern erst, wenn du das Rentenalter (mindestens 63 Jahre) erreicht hast. Die Rente berechnet sich dann für die Dauer, die du eingezahlt hast (und irgendwelche andere Faktoren, wie Kindererziehung usw.). Wie du die zwanzig Jahre bis dahin finanziert kriegst, ist deine Sache.

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Ich habe auch schon öfter darüber nachgedacht, wie man am besten sehr viel Geld verdienen kann. Bin auf die nachfolgenden, bereits mehrfach erfolgreich getesteten Geschäftsmodelle gekommen:

 

A) Handel... 

1) mit Drogen

2) mit Waffen 

3) mit Frauen 

 

B) Gründung einer Sekte, und dabei selbst der Guru sein. 

 

 

Zu A) Handel... Ich denke, dass keiner dieser Bereiche einfach ist. Allerdings denke ich, dass die Margen ziemlich gut sind. Allerdings sind die Märkte bereits saturiert, so dass hier nur Verdrängung oder Übernahme in Frage kommt. Das bedarf möglicherweise eines nicht unerheblichen Startkapitals. Vermutlich kann man mit A3 am besten starten und sein Start Up klein beginnen. 

 

Zu B) Sekte... Auch das ist am Anfang schwierig und bedarf mit Sicherheit sehr viel Überzeugungsarbeit. Wenn man allerdings den Punkt erreicht hat, an dem sich ein Netzwerk-Effekt einstellt, dann läuft es von selbst. Intern geht es auch hier natürlich nur um Geld. Extern wird die Botschaft vermittelt, dass es geistige und seelische Freiheit nur ohne materiellen Besitz gibt. Und, selbstlos wie er ist, kümmert sich der Guru um den Besitz seiner Jünger. 

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