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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf


M210

Empfohlene Beiträge

vor 11 Stunden schrieb vespa-rs:

wespen deliziös - was ist hier los?

in letzter zeit fliegen mir die vespen gerne um die füße. ich denke:

muss ich gut riechen! dann fangen sie an zu knabbern. ich denke:

wollen sie mich jetzt vertreiben? steh ich im weg?

dann entdecken sie die schwachstellen zwischen den zehen. autschn!

kurze kriegserklärung, doch dann besinnung. zähne zusammenbeißen und durch. was wollen die wirklich?

es pikst, kneift und kitzelt und tatsächlich - nach ein paar minuten der höchst deliziösen kost sind die zufrieden, reinigen ihr essbesteck und schwirren ab!

doch heute was neues. es wird so lange an einer stelle geknabbert bis blut kommt. dann keine bisse mehr. nur noch genuss pur. leicht betrunkener abflug.

so gsf! was ist hier los!

Leg denen mal gebratenes Hack hin und schau zu.

Is nix neues, Wespen stehen auch auf Eiweiß.

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vor 11 Stunden schrieb vespa-rs:

wespen deliziös - was ist hier los?

in letzter zeit fliegen mir die vespen gerne um die füße. ich denke:

muss ich gut riechen! dann fangen sie an zu knabbern. ich denke:

wollen sie mich jetzt vertreiben? steh ich im weg?

dann entdecken sie die schwachstellen zwischen den zehen. autschn!

kurze kriegserklärung, doch dann besinnung. zähne zusammenbeißen und durch. was wollen die wirklich?

es pikst, kneift und kitzelt und tatsächlich - nach ein paar minuten der höchst deliziösen kost sind die zufrieden, reinigen ihr essbesteck und schwirren ab!

doch heute was neues. es wird so lange an einer stelle geknabbert bis blut kommt. dann keine bisse mehr. nur noch genuss pur. leicht betrunkener abflug.

so gsf! was ist hier los!

Deine Mauken riechen sicherlich sehr stark nach verschimmeltem Romadour oder Harzer Käse im Endstadium. Dieser pestilenzartige Gestank zieht die Ratten der Lüfte (Tauben, Geier und Wespen), aber auch anderes aasfressendes Getier (wie Hyänen) in Massen an. Diese Tiere wollen ihrer durch die Natur zugedachten wichtigen Funktion des "Totengräbers" nachkommen und die Umwelt durch vertilgen des für unseren Gaumen verdorbenen Fleisches "reinigen".

 

Das ist eine wichtige Aufgabe der kleinen, putzigen Tierchen hier und auch sonst in der Welt. Denn "Serengeti darf nicht sterben!"

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:-D ja so in die richtung dünkt (deucht?) es mir. war mir neu bzw. unverständlich, dass sie auf die darreichung eines stücks marmelade hingegen mit abneigung reagierten.

das mit dem blut hat mich aber echt verwirrt. wasser wollten sie nicht. da müssen durst und energiemangel bei der hitze doch irgendwie den schwenk von süß zu herzhaft bewirkt haben.

herr pötpöt, kam das zitat aus diesem topic?

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vor 43 Minuten schrieb vespa-rs:

herr pötpöt, kam das zitat aus diesem topic?

Nee. Herr pötpöt wollte Herrn vespa-rs zitieren und den Aas-Satz dazu schreiben, war aber zu dämlich, das technisch umzusetzen.

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Gsg Classics: Urinale

 

Wie funktioniert ein wasserloses Urinal? 

 

Ich kenne die, bei denen im Abfluss ein Deckel aus Kunststoff sitzt, der vermutlich mit einer Urin-Luft-trennenden (?) Flüssigkeit gefüllt ist, damit das Urinal nicht riecht. 

 

Wie sieht es hier aus? 

rps20180803_222237.thumb.jpg.06a74554beba61ac8041078bd116b267.jpg

 

In dieser Toilette roch es nicht schlechter als in anderen Toiletten. 

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vor 7 Stunden schrieb vespa-rs:

war mir neu bzw. unverständlich, dass sie auf die darreichung eines stücks marmelade hingegen mit abneigung reagierten.

Viele Wespen stehen nicht so sehr auf Marmelade (auch nicht auf Konfitüre im Falle der Spitzmaulwespe). Die, die Marmelade mögen sind v. A. die deutsche Wespe und die gemeine (sic!) Wespe.

Süß mögen viele Wespenarten in Form von Früchte knabbern oder Nektar saufen, aber knallsüße Marmelade eher nicht. Fleisch brauchen die jedenfalls als Nahrung für die Brut.

So oder so ähnlich könnte es sein.    :cheers:

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vor 8 Stunden schrieb Beo:

Gsg Classics: Urinale

 

Wie funktioniert ein wasserloses Urinal? 

 

Ich kenne die, bei denen im Abfluss ein Deckel aus Kunststoff sitzt, der vermutlich mit einer Urin-Luft-trennenden (?) Flüssigkeit gefüllt ist, damit das Urinal nicht riecht. 

 

Wie sieht es hier aus? 

 

 

In dieser Toilette roch es nicht schlechter als in anderen Toiletten. 

 

Interessante Frage, die ich mir auch sehr oft gestellt habe. Glaube daher kaum, dass sich das wasserlose Urinal hier noch niemals wiedergefunden haben sollte. :-P

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Ich verstehe die Frage nicht ganz? In solchen Pissbuden stinkt es doch immer wie die Pest, für mich bedeutet das, dass die Teile einfach nur Pissbecken ohne Spülung sind, wo der Natursekt einfach abläuft. Eine "Funktion" kann ich da nicht erkennen. 

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Die Dinger sind auch ne Fehlkonstruktion.

Statt Geruchsverschluß in Form eines Siphons mit Wasser wird dort eine chemische Flüssigkeit eingefüllt durch die das Urin nach unten durchsinken kann. Diese ist teuer, grundwassergefährdend, und muss regelmäßig nachgefüllt werden.

Wenn das Personal das vergisst, stinkts zum gotterbarmen.

Zudem gibt es immer unerwünschte Ablagerungen im Abwasserrohr, weil eben zu wenig Wasser durchfließt.

Ökologisch und technisch besser sind dann doch die Urinale mit durch Lichtschranken ausgelöster Wasserspülung. Hier reichen auch 0,5 Liter.

 

Bearbeitet von pehaa
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vor 38 Minuten schrieb freibier:

Ich verstehe die Frage nicht ganz? In solchen Pissbuden stinkt es doch immer wie die Pest, für mich bedeutet das, dass die Teile einfach nur Pissbecken ohne Spülung sind, wo der Natursekt einfach abläuft. Eine "Funktion" kann ich da nicht erkennen. 

 

Das war es ja gerade: In dieser Pissbude hat es erstaunlich wenig wie die Pest gestunken!

Rückschluss für mich war daher eine hohe Funktionalität der wasserlosen Urinale. 

Und danach frage ich: Wie funktioniert so ein wasserloses Urinal, dass es eben nicht nach "Mir bleibt die Luft zum Atmen weg!"-Pissbude riecht? 

 

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vor 13 Minuten schrieb pehaa:

 

Stadt Geruchsverschluß in Form eines Siphons mit Wasser wird dort eine chemische Flüssigkeit eingefüllt durch die das Urin nach unten durchsinken kann.

 

... , und muss regelmäßig nachgefüllt werden.

 

 

Diese Urinale hier auch? 

 

Kenne die Dinger aus Kunststoff an der Autobahn, bei denen im Ablauf ein "Nachfüll-Stöpsel" sichtbar ist. 

 

Wie wird bei denen, die ich fotografiert habe, die nachzufüllende Menge kontrolliert? 

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vor 6 Minuten schrieb Beo:

 

Das war es ja gerade: In dieser Pissbude hat es erstaunlich wenig wie die Pest gestunken!

Rückschluss für mich war daher eine hohe Funktionalität der wasserlosen Urinale. 

Und danach frage ich: Wie funktioniert so ein wasserloses Urinal, dass es eben nicht nach "Mir bleibt die Luft zum Atmen weg!"-Pissbude riecht? 

 

 

Dann werden die Pissbuden, die du kennst öfter durchgewischt als die, die ich kenne.

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Angenommen jemand hat gekündigt.

Wenn der Chef einem untersagt dem Kunden, also den Mitarbeitern beim Kunden, mit denen man täglich in Kontakt steht, diese Information (dass man das Unternehmen verlässt) mitzuteilen, ist das rechtlich haltbar?

Darf er das?

 

Oder ist das wiedermal reine Schikane? :censored:

Bearbeitet von PK-HD
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vor 55 Minuten schrieb PK-HD:

Angenommen jemand hat gekündigt.

Wenn der Chef einem untersagt dem Kunden, also den Mitarbeitern beim Kunden, mit denen man täglich in Kontakt steht, diese Information (dass man das Unternehmen verlässt) mitzuteilen, ist das rechtlich haltbar?

Darf er das?

 

Oder ist das wiedermal reine Schikane? :censored:

Der AG darf dies untersagen.

 

Die Mitteilung der Kündigung eines Mitarbeiters beim Kunden ist keine (bzw. muss keine) triviale Angelegenheit sein und kann durchaus weitreichende Konsequenzen für das Unternehmen und die Kunden je nach Position, Aufgabe, Tätigkeit in einem/mehreren Kundenprojekten etc. des Mitarbeiters haben. 

 

Daher kommt es (in bestimmten Fällen) sehr auf die Form und den Inhalt der Mitteilung der Kündigung an und sollte zwingend zwischen AN und AG abgestimmt werden, da es sehr gut möglich ist, dass der AG bestimmte Anforderungen an die Mittelung gegenüber dem Kunden stellt.

 

Und in letzter Konsequenz sind die Kunden nicht die Kunden des Mitarbeiters, sondern die Kunden des Unternehmens, bei dem der Mitarbeiter noch bis zu seinem letzten Arbeitstag tätig ist. Und das Unternehmen (der Chef/Geschäftsfüher/Vorstand) entscheidet, wie, wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt die Kunden informiert werden.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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Am 6.8.2018 um 14:20 schrieb hiro LRSC:

gibt oder gab unterdrucktoiletten. das erfreut aber nicht den abwassernetzbetreiber oder die kläranlagen. eine gewisse Menge an Wasser braucht es einfach bei der Entsorgung dieser Art.

 

Es gibt auch Biotoiletten (Kompost) oder Verbrennungstoiletten :cool:

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vor einer Stunde schrieb Dirk Diggler:

Der AG darf dies untersagen.

 

Die Mitteilung der Kündigung eines Mitarbeiters beim Kunden ist keine (bzw. muss keine) triviale Angelegenheit sein und kann durchaus weitreichende Konsequenzen für das Unternehmen und die Kunden je nach Position, Aufgabe, Tätigkeit in einem/mehreren Kundenprojekten etc. des Mitarbeiters haben. 

 

Daher kommt es (in bestimmten Fällen) sehr auf die Form und den Inhalt der Mitteilung der Kündigung an und sollte zwingend zwischen AN und AG abgestimmt werden, da es sehr gut möglich ist, dass der AG bestimmte Anforderungen an die Mittelung gegenüber dem Kunden stellt.

 

Und in letzter Konsequenz sind die Kunden nicht die Kunden des Mitarbeiters, sondern die Kunden des Unternehmens, bei dem der Mitarbeiter noch bis zu seinem letzten Arbeitstag tätig ist. Und das Unternehmen (der Chef/Geschäftsfüher/Vorstand) entscheidet, wie, wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt die Kunden informiert werden.

Das ist alles nachvollziehbar und verständlich, beantwortet meine Frage nach dem rechtlichen Rahmen allerdings nicht.

Angenommen, aktuell läuft ein Projekt noch mehrere Monate und der Kunde geht davon aus, dass ich das zu Ende führe und plant mich schon für weitere Projekte ein. Da lass ich mich doch nicht zum Lügen verpflichten.

Um ein Geschäftsgeheimnis handelt es sich bei einer angenommenen Kündigung auch nicht. Also eigentlich spricht alles dafür, auch im Sinne des AG, mein Ausscheiden zeitnah und mit Vorstellung des Nachfolgers bekannt zu geben.

So mein Verständnis von sinnvollem Geschäftsgebahren.

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Ich habe Deine Frage nach dem rechtlichen Hintergrund beantwortet und solltest Du ggf. bitte noch mal lesen.

 

Was Du in Deinem letzten Post geschrieben und beispielhaft aufgeführt hast, ändert nichts an den rechtlichen Gegebenheiten.

 

Zu was Du Dich - um Deine Ausdrucksweise zu verwenden - verpflichten lassen willst oder nicht, bleibt natürlich ganz Dir überlassen.

 

Es ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der AG entscheidet, was er wie und wann und in welcher Form SEINEN Kunden mitteilt.

 

Und natürlich kannst Du der Anweisung zuwider handeln, unter Inkaufnahme etwaiger Konsequenzen, wenn der AG diese folgen lassen will. Zum Beispiel willst Du wahrscheinlich noch ein vernünftiges Zeugnis.

 

In Deinem Fall würde ich sinngemäß Folgendes den Kunden sagen, die Dich für weitere Projekte einplanen:

"Ich kann Ihnen zu eventuellen weiteren Projektaktivitäten meine Person betreffend leider keine Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich direkt an Herrn/Frau xy, Geschäftsführer/in meiner Firma xyz."

 

Alternativ würde ich mit Deinem AG besprechen, wie mit solchen Anfragen umzugehen ist.

 

Deine Aussage, wie Du Dir ein vernünftiges Geschäftsgebahren und den Umgang in so einem Fall vorstellst, unterstütze ich voll und ganz.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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vor 14 Stunden schrieb Dirk Diggler:

Was Du in Deinem letzten Post geschrieben und beispielhaft aufgeführt hast, ändert nichts an den rechtlichen Gegebenheiten.

Ok, dann mal so rum gefragt: wo kann ich am ehesten den genauen Wortlaut nachlesen, der mich rechtlich verpflichtet der Forderung des AG (in diesem Fall) Folge zu leisten?

Denn auch wenn du es wiederholst kann ich das nicht so recht glauben, mir fehlt was handfestes und greifbares. "muss keine triviale Angelegenheit sein" und "sollte zwingend abgestimmt sein" ist mir zu uneindeutig.

vor 14 Stunden schrieb Dirk Diggler:

Zum Beispiel willst Du wahrscheinlich noch ein vernünftiges Zeugnis. 

Naja, dafür gibt es ja auch einen Rechtsanspruch.

Ich sags mal so: hättest du in deinem Laden das erlebt was ich erlebt habe, dann würdest du auch schauen, dass du jede Aussage und Anweisung auf rechtliche Grundlage hin genauestens überprüfst. ;-)

Und wenn dir oft genug ans Bein gepisst wird, dann fängt selbst der ruhigste Typ irgendwann an zurück zu pissen.

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vor 22 Minuten schrieb Beo:

 

Dann würde ich vorschlagen schon mal Kontakt zum Anwalt aufzunehmen. :rotwerd:

Bin froh, in der Lage zu sein, das Zeugnis nicht zwingend zu brauchen, nur nice to have. In dem Fall würd ich das aussitzen.

Aber ich glaube so doof ist er nicht.

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Auch ohne eine entsprechende vertragliche Regelung besteht für den Arbeitnehmer die vertragliche Nebenpflicht, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Hierunter sind Tatsachen zu verstehen, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem vom Arbeitgeber bekundeten Willen aufgrund eines berechtigten (wirtschaftlichen) Interesses geheim gehalten werden sollen. 

 

Dies könnte in Deinem Fall, was die Kommunikation der Kündigung gegenüber dem Kunden betrifft, ggf. zutreffen. Das ist jedoch vom Einzelfall abhängig.

 

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts (so z.B. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 – 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 –, BVerfGE 115, S. 205-259; BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 – I ZR 28/06 –, zitiert nach juris) ist Betriebs- und Geschäftsgeheimnis jede im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehende nicht offenkundige, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugängliche Tatsache, an deren Geheimhaltung der Unternehmensinhaber ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat und die nach -zumindest- erkennbarem Willen auch geheim bleiben soll.

 

Die Verschwiegenheitspflicht besteht dann nicht mehr, wenn die Tatsache von jedermann ohne größere Schwierigkeiten in Erfahrung gebracht werden kann und also offenkundig ist. 

 

Ob dies in Deinem Fall zutrifft oder nicht, kann ich nicht sagen und ist ebenfalls einzelfallabhängig.

 

Hinzu kommt in jedem Fall ein Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer gegenüber. Natürlich kennt auch dieses Grenzen.

 

Ein Rechtsanspruch auf ein Zeugnis besteht natürlich und habe ich nicht in Abrede gestellt. Aber in welchen Punkten das Zeugnis wie ausfällt, darauf hat der AG in einem gewissen Rahmen, sehr großen Einfluss.

 

Ich habe im Laufe von nun 16 Jahren als Personal-/Einkaufsleiter keinen einzigen Fall erlebt, wo jemand vor einem Arbeitsgericht ein besseres Zeugnis durchgesetzt hat. Diese Fälle gibtces aber natürlich, aber sehr selten.

 

Off-Topic:

Ich meine das nicht böse und verstehe mich nicht falsch. Es ist sicher gut, dass Du gekündigt hast und das Unternehmen verlassen willst. Offensichtlich ist so viel vorgefallen, dass das Vetrauensverhältnis längst zerstört ist.

 

Wahrscheinlich würden Dir keine (große) Nachteile erwachsen, wenn Du Deine Kündigung gegenüber den Kunden erwähnen würdest. Aber warum willst Du das unbedingt provozieren? Natürlich wäre es den Kunden gegenüber fair, aber ist letztlich Sache Deines AGs.

 

Ich würde an Deiner Stelle das Arbeitsverhältnis professionell zu Ende bringen. Nimm ein vernünftiges Zeugnis mit, soweit Du das noch erzielen kannst und willst und verlasse den Laden, ohne "schmutzige Wäsche zu waschen und ohne dem Chef auf den Tisch zu kacken", auch wenn ich das ggf. nachvollziehen kann, wenn Du das wollen würdest. 

 

 

P.S.

Ich muss zugeben, dass ich zum ersten Mal Teile des hier Geschriebenen zusätzlich zur vorhandenen Literatur auch gegoogelt habe, weil ich nicht über jede Literatur dazu verfüge.

Daher die Peitsche für mich! Oder gerne noch härtere Strafen! 

Bearbeitet von Dirk Diggler
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