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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf


M210

Empfohlene Beiträge

Alkoholfteies Bier hat eben auch weniger Kalorien, damit lässt sich prima angeben.

Normales Bier hat ca. 50 ckal/100g, Doppelbock bis zu 80 ckal/100g.

Wahrscheinlich besteht für keines davon eine Deklarationspflicht.

 

Aber die viel wichtigere Frage... wüso hast Du alkoholfreies Bier daheim?

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vor 24 Minuten schrieb pehaa:

Alkoholfteies Bier hat eben auch weniger Kalorien, damit lässt sich prima angeben.

Normales Bier hat ca. 50 ckal/100g, Doppelbock bis zu 80 ckal/100g.

Wahrscheinlich besteht für keines davon eine Deklarationspflicht.

 

Aber die viel wichtigere Frage... wüso hast Du alkoholfreies Bier daheim?

Sagt der, der bei mir immer alkoholfrei trinkt.

  • Haha 1
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vor 5 Stunden schrieb Beo:

 

1) Woher kommt der Brauch mit dem geschmückten und leuchtenden Christbaum? 

Hier steht rund um Weihnachten immer mal wieder in der Zeitung, daß es die ältesten schriftlichen Belege für Tannen als Weihnachtsbaum im Elsass gibt.

Sich Grünzeug zur Wintersonnenwende in oder an das Haus zu holen ist viel älter. Siehe auch Mistelzweig über der Tür

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Jein... den Weihnachtsmann gab es schon lange vor Coca-Cola, die haben ihn aber in ihrer Firmenfarbe als Werbefigur benutzt. Das wär irgendwann in den 1930ern. Den rot weißen Weihnachtsmann hat ein Künstler schon in den 1920ern gestaltet. Davor wurde der Weihnachtsmann meist in braunen Tönen gezeichnet. Vielleicht hat das russische Väterchen Frost da auch noch was mit zu tun?

Neulich hörte ich im Radio, das Christkind sei eine Schöpfung Martin Luthers.

Bearbeitet von Mad Marc
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Der Senner Klohs ist in der Tat eine Adaption des St. Nikolaus. Den Weihnachtsmann gab/gibt es in vielen verschiedenen Farbgebungen, allerdings wurde die Version Rot-Weiß eben von der Firma mit dem "Weihwasser des Kapitalismus" belegt.

 

Christkind oder Weihnachtsmann sind wohl eine Erfindung einer christlichen Gruppierung, die keine Heiligen haben will und somit den Nikolaustag als Bescherungstag durch einen Tag in näherer Nähe zur Wintersonnenwende ersetzte.

So der so ähnlich ist meine Erinnerung an ein Gespräch mit einem Pfarrer aus der Verwandtschaft.

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vor 27 Minuten schrieb subway:

Stimmt aber. War eine Werbeaktion in den dreißiger Jahren (ich meine 1935), wo der Nikolaus adaptiert und zum Weihnachtsmann gemacht wurde. Wie man sieht, hat das ziemlich gut funktioniert.

Ich meine mich zu erinnern, also ehrlich gesagt bin ich mir sehr sicher, dass es bereits eine Erwähnung des Weihnachtsmannes gab, lange bevor der Gründer von CocaCola überhaupt gezeugt wurde.

So wie MadMarc das sagt hab ich das auch in Erinnerung: die haben den rot weißen Typen im Kamin geprägt.

 

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vor einer Stunde schrieb nasobem:

Der Senner Klohs ist in der Tat eine Adaption des St. Nikolaus. Den Weihnachtsmann gab/gibt es in vielen verschiedenen Farbgebungen, allerdings wurde die Version Rot-Weiß eben von der Firma mit dem "Weihwasser des Kapitalismus" belegt..

Ah, richtig da war ja noch was: Santa Claus kommt vom niederländischen Sinter Claas (schreibt man das so?), also dem St. Nikolaus. Wieder ein Brauch aus Europa den die Amis ausgeschlachtet haben...

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vor 8 Minuten schrieb Mad Marc:

Wieder ein Brauch aus Europa den die Amis ausgeschlachtet haben...

Ist jetzt nicht erstaunlich, wenn man darüber nachdenkt, dass die Weissen alle aus Europa stammen...

Der Hl. Nikolaus war ja streng genommen Türke...

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vor 23 Minuten schrieb nasobem:

Da war doch neulich (letztes Jahr oder vorletztes) eine Welle in NL wegen des schwarzen Begleiters des Claas (nicht des Mähdreschers im Fall Weihnachten).

Ging dabei um den "zwarten Piet" - quasi die Entsprechung des deutschen "Knecht Ruprecht".

 

Dem "zwarten Piet" wurde vor allem das "Blackfacing" vorgeworfen... d. h. Menschen mit natürlicher heller Hautfarbe schminken sich, um Menschen mit natürlicher dunkler Hautfarbe in nach aktueller Deutung rassistischer Weise zu "parodieren"....

 

Kommentar zu dem Thema spare ich mir. 

Bearbeitet von sidewalksurfer
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vor 18 Minuten schrieb nasobem:

Quasi eine Minstrelshow...

Wenn du diese Tradition dahingehend ableiten möchtest, sicher nicht falsch. 

 

Wobei in den Niederlanden wohl zwischenzeitlich auf das Thema reagiert wurde...

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Was tun, wenn ein Spitz-Ahorn recht unbemerkt in jungen Jahren stark wachsend eines Tages dem Nachbarhaus den Blick und das Licht nimmt?

Der Baum steht vier bis fünf Meter von der Grundstücksgrenze und ist wild gewachsen, also nicht gesetzt.

 

F: Kann der Nachbar, der eines Tages die Auswirkungen der vollen Baumkrone v.a. im Sommer zu spüren bekommt, hier etwas gegen den Baum unternehmen (lassen)?

Wir schätzen den Baum, weil er sehr schön wächst und zunehmend einen Sichtschutz bietet und zudem am nördlichsten Punkt im Garten wächst. Wir würden ihn gerne belassen wie er ist und ungern aus o.g. Gründen beschneiden (müssen).

 

Das Foto gibt einen Eindruck. Das i.d. Verlängerung rechts davon stehende Haus wird in zwei bis drei Jahren von o.g. Umstand betroffen sein werden.

20181224_092143.jpg

Bearbeitet von M210
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Wenn der Nachbar wartet bis der Baum groß und dicht ist, ist es zu spät. Das ganze ist im Nachbarschaftsgesetz geregelt. Wenn er Einspruch erheben möchte, sollte er das bald tun. Vereinfacht gesagt gilt folgende Regel: Zaunhöhe 1,40 m, ab da im 45 Grad Winkel nach oben und ins Innere deines Grundstücks, da darf wachsen was will. Alles was diesen Raum verlässt, gegen das darf der Nachbar Einspruch erheben. Wenn etwas in diesem Raum hinein gewachsen ist hat der Nachbar zwei Jahre Zeit seine Ansprüche geltend zu machen, ab dann ist dieses Recht verwirkt. Wurzelwachstum in sein Grundstück hinein muss er sowieso erdulden. Ob es ihm gefällt oder nicht.

Er darf diese aber abhaken, ob es dir nun wiederum gefällt oder nicht. :wheeeha:

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vor 28 Minuten schrieb T5Rainer:

Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Schattenwurf des Spitz-Ahorns den Schuppen mit den Emaille-Schildern in irgendeiner Weise stört.

Der Schuppen gehört ja auch noch zum Grundstück, es geht wohl um das angrenzende Grundstück /Haus im Hintergrund.

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vor 1 Stunde schrieb pehaa:

Wenn der Nachbar wartet bis der Baum groß und dicht ist, ist es zu spät. Das ganze ist im Nachbarschaftsgesetz geregelt. Wenn er Einspruch erheben möchte, sollte er das bald tun. Vereinfacht gesagt gilt folgende Regel: Zaunhöhe 1,40 m, ab da im 45 Grad Winkel nach oben und ins Innere deines Grundstücks, da darf wachsen was will. Alles was diesen Raum verlässt, gegen das darf der Nachbar Einspruch erheben. Wenn etwas in diesem Raum hinein gewachsen ist hat der Nachbar zwei Jahre Zeit seine Ansprüche geltend zu machen, ab dann ist dieses Recht verwirkt.

Anzumerken wäre noch, das das nicht nur Ländersache ist (heißt, dass deine Zahlen auf keinsten Fall allgemeingültig sind), sondern in vielen Fällen noch durch die Kommunen und den Bebauungsplan eingeschränkt wird. Ich darf z.B. ohne Erlaubnis einen 1,5 m Sichtschutz sofort und ohne Erlaubnis direkt auf die Grundstücksgrenze setzen. Einen Baum, bei dem davon auszugehen ist, dass er wächst, mit dem muss ich einen gewissen Abstand zur Grenze einhalten (weiß aber nicht mehr wie viel).
Wahrscheinlich ist es in pehaas Fall so durch die Stadt geregelt, in anderen Kommunen kann es wieder ganz anders sein.

Da dein Baum in einem ausreichend großen Abstand zur Grundstücksgrenze steht, gehe ich aber nicht davon aus, dass dir in irgendeinem Bundesland an dieser Stelle ein Strick gedreht werden kann.

Ist halt immer nur die Frage, ob man einen Streit mit den Nachbarn eskalieren lässt oder den Baum einfach jährlich etwas zurück schneidet.

 

Das mit den Wurzeln kappen gilt, so weit ich mich erinnere, aber nur, wenn ein erheblicher Schaden vom Wurzelwerk ausgeht.

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