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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf


M210

Empfohlene Beiträge

Wasn das?

 

Das Foto zeigt die Decke meiner Garage aus in qerlaufenden Beton-"sparren" eingehängten Betonsteinen aus Bj. ca 1965

 

Bei Übernahme der Garage waren Schilfmatten an der Decke verlaufend montiert, mit Draht eingefädelt in die U-förmigen Drahtlaschen.

 

a) was mag der Sinn und Zweck der Schilfmatten gewesen sein?

b welchen Zweck haben besagte Laschen wohl wirklich? Ist das Standard, hatte das mit der Montage der Betonsteine zu tun?

c) kann man sagen, wie stabil das ist bzw. Welche Last pro Lasche getragen werden kann?

 

Wer weiß was?

 

 

20200120_202512.jpg

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Die Beton Steine sollten hohl und von oben bewehrt und betoniert sein. Beim Betonieren dienen sie quasi als Schalung und müssen bei weitem nicht so stark abgestürzt werden, wie eine klassische Schalung. 

Ich kann mir gerade unter den Schilfmatten nicht so richtig was vorstellen. Waren das so einreihige Matten, wie man sie z. B. im Garten als Sichtschutz benutzt? Dann hätten sie ja mit Sicherheit nicht flächig an der Decke gehängen, sondern hingen durch? Vielleicht dienten sie dann nur als optische Deko?! 

Wenn das andere Schilfmatten waren, die fest und flächig anlagen, könnten das nicht verputzt Putzträger gewesen sein? 

 

Hilft aber alles nichts, bezogen auf die Frage, was die Schlaufen halten. Zieh doch mal feste dran...? :whistling:

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Einlagige Schilfmatten wurde früher als Putzträger verwendet. 

Die Matte wurde an die Decke gedübelt und darauf kam dann (von unten) der Putz. 

 

Nachtrag:

Leichtbeton oder  der hier vorhandene Beton würde beim Bohren mit hoher Wahrscheinlichkeit brechen. Also wurden vermutlich die Laschen verwendet, um den "Putz-Träger" an der Decke zu befestigen. 

Die Tragkraft würde ich als nicht besonders hoch einschätzen: Wieviel wiegt Putz pro Quadratmeter? Diese Zahl wahrscheinlich mit Faktor 2 oder 3.

Bearbeitet von Beo
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Das habe ich hier in meinem alten Haus auch so. Holzbalkendecken von unten dünn Holz verschalt, dann die Schilfmatten dagegen genagelt und verputzt. Das funktioniert tatsächlich sehr gut, denn in den Schilfmatten gibt es nach dem Verputzen gerade noch jede Menge Lufteinschlüsse, das ergibt eine ganz gute Wärmedämmung. Auch die Dachschrägen sind alle so verkleidet und das Haus hat ein recht gutes Klima und niedrigen Energieverbrauch, trotz 100 Jahre alt. Natürlich in Verbindung mit 50 cm dicken Außenmauern.

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vor 2 Minuten hat pehaa folgendes von sich gegeben:

Das habe ich hier in meinem alten Haus auch so. Holzbalkendecken von unten dünn Holz verschalt, dann die Schilfmatten dagegen genagelt und verputzt. Das funktioniert tatsächlich sehr gut, denn in den Schilfmatten gibt es nach dem Verputzen gerade noch jede Menge Lufteinschlüsse, das ergibt eine ganz gute Wärmedämmung. Auch die Dachschrägen sind alle so verkleidet und das Haus hat ein recht gutes Klima und niedrigen Energieverbrauch, trotz 100 Jahre alt. Natürlich in Verbindung mit 50 cm dicken Außenmauern.

So hatten wir das auch. Bis die Matten bei einem Wasserschaden volliefen und runter mussten... :crybaby:

Diese Ösen waren bei uns in den Bohlen - eben um die Matten zu befestigen. Denen würde ich nicht viel Belastung zutrauen.

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Früher, ja früher hat es nicht die guten Haftputze gegben, ( wir hatten ja früher nix)  Da ist alles nur mit Kalkputz, Gips und Mörtel gemacht worden. mit der hohen Oberfläche der Schilfmatten hatte der Putz genügend Haftung. Selbiges beim Fließenlegen, da wurde mangels Superkleber ( haben wir früher nicht gehabt) alle  Kacheln gemörtelt.

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vor 9 Stunden hat M210 folgendes von sich gegeben:

Wasn das?

 

Das Foto zeigt die Decke meiner Garage aus in qerlaufenden Beton-"sparren" eingehängten Betonsteinen aus Bj. ca 1965

 

Bei Übernahme der Garage waren Schilfmatten an der Decke verlaufend montiert, mit Draht eingefädelt in die U-förmigen Drahtlaschen.

 

a) was mag der Sinn und Zweck der Schilfmatten gewesen sein?

Ich behaupte, dass optische Gesichtspunkte die Hauptrolle gespielt haben dürften. Was eine etwaige Dämmwirkung anbelangt, glaube ich nicht an einen großartigen Effekt bei Schilfmatten, wenn sie nur in diese Laschen locker mit Draht eingehängt waren. Vielleicht minimal.

 

Anders wäre das, wenn das so gelöst gewesen wäre, wie von freibier geschrieben.

Zitat

b welchen Zweck haben besagte Laschen wohl wirklich? Ist das Standard, hatte das mit der Montage der Betonsteine zu tun?

Glaube eher, dass diese extra dafür abgebracht wurden, um die Schilfmatten oder andere Deckenverkleidungen zu befestigen und hat eher wohl nichts mit der Montage der Betonsteine zu tun.

 

Und wenn ich mir das Foto so ansehe, so sind doch die Laschen in den Zwischenräumen der Betonsteine, dort wo diese aneinanderstoßen, auf irgendeine Art (nachträglich?) befestigt worden und scheinen ggf. nur eingehängt zu sein.

Zitat

c) kann man sagen, wie stabil das ist bzw. Welche Last pro Lasche getragen werden kann?

Traue diesen Laschen keine große Tragkraft zu und wird

a). von dem Material der Laschen selber

und

b). von der Befestigungsart der Lasche in den Zwischenräumen der Betonsteine abhängig sein.

 

Häng doch mal probehalber ein fettes Schwein (Nachbar oder mich) an eine so eine Lasche. Wenn die Lasche hält, trägt diese mindestens 250 Kilo. Vielleicht mehr.

Zitat

 

20200120_202512.jpg

Bearbeitet von Dirk Diggler
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Wie kommt es in Einzelfällen dazu, dass Strafzettel nicht zugestellt werden? V.a. im Zuge von Geschwindigkeitsübertretungen ist mir das geläufig und habe ich auch schon selbst erlebt. Die Annahme, dass das Foto vielleicht schlecht ausgefallen oder das Kennzeichrn nicht leserlich ist, halte ich ja eher für unmöglich. Tatsächlich wurde ich einmal vor einigen Jahren auf der freien Landstraße bei erlaubten 70km/h in rasanter Autofahrt mit durchaus höherer v fotografiert (gut erkennbar am roten Blitz) und habe den Strafzettel nie erhalten. Warum wohl nicht? Werden erst einige Referenzmessungen durchgeführt nach dem Aufstellen, die nicht verwertet werden?

Bearbeitet von M210
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Ich bin letzten Sommer auf den weg nach Österreich laut Fahrtenschreiber mit mehr als 40 km/h zu viel auf der Bahn geblitzt worden. Das Schild habe ich aufgrund von Starkregen einfach nicht wahrgenommen, meine Beifahrer allerdings schon....

Laut Bescheid (ohne Bild) waren es nur 11 km/h. Meine Theorie dazu ist, dass ich als Fahrer nicht ausreichend zu erkennen war. Hätte ich Einspruch eingelegt, wäre wohl alles fallen gelassen worden. Aber die Behärde schraubt dann wohl den Verstoß so weit runter, dass die Betroffenen froh sind den Lappen zu behalten und einfach zahlen... Ich habe aber ohne weitere Nachfrage bezahlt, war ja froh, dass der Bescheid so gering war...

 

Eine andere Nummer, von  der ich nie etwas gehört habe: Landstraße schnur gerade, zwei spurig ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, kurz vor der Verengung auf eine Spur von 70 auf 50 mit Blitze am Ende des zweispurigen Teils. Danach gibt es für mehrere Kilometer keine Chance zu überholen. Ich hatte die 50 km/h nicht auf dem Schirm und bin mit 90 an einem Traktorgespann vorbei, auf Höhe des Traktors hats geblitzt...

 

Diverse Blitzereien vom Ordnungsamt aus einem PKW: Rumgedreht und nett und freundlich, ohne Pöbelei gefragt warum es geblitzt hat, ob wohl ich sicher nicht zu schnell war: "ganz ruhig ich richte grad noch ein...."

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Am Thursday, January 23, 2020 um 06:26 hat M210 folgendes von sich gegeben:

Wie kommt es in Einzelfällen dazu, dass Strafzettel nicht zugestellt werden? V.a. im Zuge von Geschwindigkeitsübertretungen ist mir das geläufig und habe ich auch schon selbst erlebt. Die Annahme, dass das Foto vielleicht schlecht ausgefallen oder das Kennzeichrn nicht leserlich ist, halte ich ja eher für unmöglich. Tatsächlich wurde ich einmal vor einigen Jahren auf der freien Landstraße bei erlaubten 70km/h in rasanter Autofahrt mit durchaus höherer v fotografiert (gut erkennbar am roten Blitz) und habe den Strafzettel nie erhalten. Warum wohl nicht? Werden erst einige Referenzmessungen durchgeführt nach dem Aufstellen, die nicht verwertet werden?

Hängt schon mal davon ab, ob stationärer Blitzer oder mobile Blitzanlage oder Laserpistole.

 

Bei den beiden letztgenannten mobilen Blitzern sind die schon erwähnten Messfehler (Aufbau, Messung selber etc.) möglich und können dazu führen, dass Bußgeldbescheide nicht zugestellt werden (oder nachträglich anfechtbar sind). Bei stationären Blitzern ist das sehr unwahrscheinlich, aber ganz selten auch mal möglich.

 

Ansonsten können wie von dir schon richtig erwähnt, nicht erkennbare Kennzeichen (aus verschiedenen Gründen) eine Ursache für nicht zugestellte Bußgeldbescheide sein. Weiterhin gibt es auch Fehler der Behörde bzw. der Sachbearbeiter selber. Nennen wir es "menschliches Versagen" in jeder denkbaren Ausprägung (Versehentliches Löschen von Daten, nicht bearbeitete Vorgänge etc.), auch wenn das sicher selten der Fall ist.

 

Unscharfe Fotos führen nicht dazu, dass Bußgeldbescheide nicht zugestellt werden, denn erst mal geht alles an den Halter des Kfz, sofern die Kennzeichen klar erkennbar sind. 

Ist das Foto so schlecht, dass der Halter sich nicht erkennbar glaubt, dann kann er nachträglich Widerspruch (Achtung: es gilt eine Frist) einlegen. Dann muss er allerdings Angaben machen, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gesteuert hat. Tut er das nicht, kann die Behörde in Zukunft z.B. das Führen eines Fahrtenbuches (für eine gewisse Zeit) verfügen.

 

Und dann gibt es noch Länder/Staaten, die kein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland haben. Entweder stellen diese dann den Bußgeldbescheid gar nicht zu (selten) oder wenn sie es tun und man zahlt nicht, haben diese Länder keine rechtlich sichere durchsetzbare Möglichkeit, das Bußgeld einzutreiben (immer). Diese Länder versuchen das oft trotzdem über teure Inkassofirmen, aber wenn man trotzdem nicht zahlt, gibt es keine Handhabe.

Allerdings kann es sein, dass man irgendwann beim nächsten Grenzübertritt in diese Länder zur Kasse gebeten wird.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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vor 2 Minuten hat Dirk Diggler folgendes von sich gegeben:

...

 

Unscharfe Fotos führen nicht dazu, dass Bußgeldbescheide nicht zugestellt werden, denn erst mal geht alles an den Halter des Kfz, sofern die Kennzeichen klar erkennbar sind. 

Ist das Foto so schlecht, dass der Halter sich nicht erkennbar glaubt, dann kann er nachträglich Widerspruch (Achtung: es gilt eine Frist) einlegen. Dann muss er allerdings Angaben machen, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gesteuert hat. Tut er das nicht, kann die Behörde in Zukunft z.B. das Führen eines Fahrtenbuches (für eine gewisse Zeit) verfügen.

 

...

 

Das ist nur eingeschränkt richtig, denn man hat auch bzgl. der Benennung des tatsächlichen Fahrers unter Umständen ein Zeugnisverweigerungsrecht (§§ 52, 53 StPO), man muss z. B. Verwandte nicht verpetzen.

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vor 2 Minuten hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben:

 

Das ist nur eingeschränkt richtig, denn man hat auch bzgl. der Benennung des tatsächlichen Fahrers unter Umständen ein Zeugnisverweigerungsrecht (§§ 52, 53 StPO), man muss z. B. Verwandte nicht verpetzen.

Außerdem gab es da wohl mal irgendwann ne Umstellung, was dazu führte, dass, nach meiner Erfahrung, Bescheide immer erstmal so formuliert sind, dass man als Empfänger als Zeuge gehört wird, da der Täter noch nicht eindeutig feststeht.

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Top Essay, Diggler. Meine Frage ging in die Richtung, warum so viele zu recht behaupten können, den Blitzerzettel niemals erhalten zu haben, bzw. dahin, ob wohl jemand ganz genau weiß, ob der mobile Aparillo nach der Positionierung erstmal eingeschossen werden muss z.B. 

Oder ob z.B. Messungen, die "strafrechtliche Folgen" hätten derart exakt geprüft werden vor dem postalischen Versand, dass da auf dem Amt eher auf Nummer Sicher gegangen wird z.B. und ein Ticket eher zurückgehalten wird, bei dem 1km vielleicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen würde, man aber um die Erfahrungen weiß, die die Betroffenen im positiven Sinne vor Gericht machen aufgrund z.B. systematischen oder willkürluchen Messfehlern o.ä.

 

Ich war halbjung und hatte 120+ auf der Uhr, als ich überland bei erlaubten 70 geblitzt wurde vor Affalterbach.

Bearbeitet von M210
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Es gibt ja viele verschiedene zugelassene Geräte zum erfassen der Geschwindigkeit. Manche dürfen nach dem Aufstellen direkt verwendet werden, wenn sie z.b. an der Mittelleitplanke einer Autobahn von der Brücke herab in eine vor positionierte Halterung gesteckt werden. Andere, die jedes mal von Hand aufgebaut werden, müssen tatsächlich einige Probe Messungen machen. Mal lässt sich der blitz ausschalten, mal nicht. Entsprechend kann das zu Irritationen bei Verkehrsteilnehmern führen.

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vor 4 Stunden hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben:

 

Das ist nur eingeschränkt richtig, denn man hat auch bzgl. der Benennung des tatsächlichen Fahrers unter Umständen ein Zeugnisverweigerungsrecht (§§ 52, 53 StPO), man muss z. B. Verwandte nicht verpetzen.

Ich habe nicht geschrieben, dass man kein Zeugnisverweigerungsrecht habe. Natürlich kann man auch keine Angaben machen. 

 

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vor 6 Stunden hat M210 folgendes von sich gegeben:

Top Essay, Diggler. Meine Frage ging in die Richtung, warum so viele zu recht behaupten können, den Blitzerzettel niemals erhalten zu haben, bzw. dahin, ob wohl jemand ganz genau weiß, ob der mobile Aparillo nach der Positionierung erstmal eingeschossen werden muss z.B. 

Oder ob z.B. Messungen, die "strafrechtliche Folgen" hätten derart exakt geprüft werden vor dem postalischen Versand, dass da auf dem Amt eher auf Nummer Sicher gegangen wird z.B. und ein Ticket eher zurückgehalten wird, bei dem 1km vielleicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen würde, man aber um die Erfahrungen weiß, die die Betroffenen im positiven Sinne vor Gericht machen aufgrund z.B. systematischen oder willkürluchen Messfehlern o.ä.

 

Ich war halbjung und hatte 120+ auf der Uhr, als ich überland bei erlaubten 70 geblitzt wurde vor Affalterbach.

Ich denke, dass in den allerseltesten Fällen die Behörde aufgrund etwaiger zu erwartender Widersprüche des Kfz-Halters (Fahrers), Tickets von vorherein nicht abschickt, da jeder Fall ein Einzelfall ist, dessen individueller Sachverhalt im Vorfeld von der Behörde im Detail zu prüfen wäre, was die Behörde (in den meisten Fällen) gar nicht kann und einem Gutachter obliegen würde.

Der zuständige Sachbearbeiter wird mehr oder weniger nach Schema F computergestützt den Blitzerfilm auswerten, nach vorliegenden Tatsachen und Ermessen schnell entscheiden und den Bußgeldbescheid auslösen. Wird schon aufgrund der unzähligen Fälle pro Monat nicht anders möglich sein.

 

Nur wenn einem Vorgang die Fehlerhaftigkeit quasi "auf die Stirn geschrieben stünde" und mehr als offensichtlich wäre, dann wird ein Sachbearbeiter das selbständig feststellen können und dann verschickt die Behörde ggf. keinen Bußgeldbescheid. 

 

Ich denke nach wie vor, dass wenn Du mit +120 kmh auf der Uhr, bei erlaubten 70 kmh, definitiv geblitzt wurdest und nichts erhalten hast, dass dann ein Versäumnis/Fehler seitens der Behörde irgendeiner Art vorlag oder der Blitzer in irgendeiner Form defekt war.

Da du nach eigenen Angaben "halbjung" warst, also der Vorgang ca. 30-40 Jahre her ist, mag es sein, dass der verschissene Blitzer noch nicht mit digitaler Fotografie funktionierte und daher noch fehleranfälliger als heutige Apparate war.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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Früher gab es auch stationäre Blitzer, bei denen nur manchmal das eigentliche Kamera-Eqipment eingebaut war, die jedoch immer geblitzt haben. Gab dann halt kein Foto, sondern nur ein Blitz als verkehrserzieherische Maßnahme. Das Kamera-Equipment war teuer damals. Ob das heute noch der Fall ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

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vor 9 Minuten hat subway folgendes von sich gegeben:

Früher gab es auch stationäre Blitzer, bei denen nur manchmal das eigentliche Kamera-Eqipment eingebaut war, die jedoch immer geblitzt haben. Gab dann halt kein Foto, sondern nur ein Blitz als verkehrserzieherische Maßnahme. Das Kamera-Equipment war teuer damals. Ob das heute noch der Fall ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

In HD gibt es vier leere Kästen und einen Satz Blitzdings. Der Kasten blitzt UND schießt nur, wenn die Kamera drin ist.

In den angrenzenden Gemeinden hat man nach und nach die runden Säulen nachgerüstet, die blitzen und schießen immer.

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vor 10 Stunden hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

In den angrenzenden Gemeinden hat man nach und nach die runden Säulen nachgerüstet, die blitzen und schießen immer.

 

Können die runden Säulen denn auch rückwärtig blitzen? Da hatte ich mal was gehört, das aber noch nie beobachtet.

 

Die leeren Kästen kenne ich auch - aber viele von den Kästen gibt es ja sowieso nicht mehr, die meisten Gemeinden haben ja inzwischen umgebaut auf die Säulen.

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vor 2 Stunden hat AAAB507 folgendes von sich gegeben:

Können die runden Säulen denn auch rückwärtig blitzen? Da hatte ich mal was gehört, das aber noch nie beobachtet.

Die gibt es in unterschiedlicher Ausstattung. Manchmal blitzen sie bei Mopedrelevanten Strecken auch schonmal dreifach, vorne, Seite, hinten.

Ist mir mal so passiert.

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vor einer Stunde hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Die gibt es in unterschiedlicher Ausstattung. Manchmal blitzen sie bei Mopedrelevanten Strecken auch schonmal dreifach, vorne, Seite, hinten.

Ist mir mal so passiert.

 

Raudi.

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Wenn ich nicht mehr hungrig bin, dann bin ich satt. 

Wenn ich nicht mehr betrunken bin, dann bin ich nüchtern. 

Wenn ich nicht mehr schlafe, dann bin ich wach. 

Wenn ich nicht mehr durstig bin, dann bin ich [...] 

 

Warum gibt es kein Wort für "nicht mehr durstig sein"? 

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vor 1 Stunde hat Beo folgendes von sich gegeben:

Wenn ich nicht mehr hungrig bin, dann bin ich satt. 

Wenn ich nicht mehr betrunken bin, dann bin ich nüchtern. 

Wenn ich nicht mehr schlafe, dann bin ich wach. 

Wenn ich nicht mehr durstig bin, dann bin ich [...] 

 

Warum gibt es kein Wort für "nicht mehr durstig sein"? 

Das Gegenteil von durstig ist undurstig. Wo ist das Problem?

 

Gegenteile mit anderen Begriffen zu bezeichnen, funktioniert ohnehin nur selten zu 100 %. Das Gegenteil von betrunken ist natürlich nicht nüchtern. Da gibt es einen großen Bereich dazwischen. Wenn ich nicht mehr schlafe, heißt das noch lange nicht, dass ich wirklich wach bin. Und wenn ich nicht mehr hungrig bin, dann ist mir schlecht.

 

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Ich meine mich an einen Wettbewerb vor einigen Jahren zu erinnern, in dem eine Wortschöpfung für das Gegenteil von durstig gefunden werden sollte. Dabei kamen dann so Kreationen wie "sitt" als Analogie zu satt/nicht mehr hungrig raus.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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vor 2 Minuten hat Beo folgendes von sich gegeben:

Aber warum gibt es kein Wort für undurstig? In der Analogie wie satt! 

Satt heißt eigentlich nicht "unhungrig" sondern kommt von lat. satis - genug. Deswegen auch: "Ich hab es satt!" oder "lebenssatt sein". Es wäre also auch korrekt, "satt" für Flüssigkeiten zu verwenden. ("Dahinten gibt's Schampus satt"). Warum man "satt" nur für Speisen, nicht für Getränke verwendet, ist wohl einfach Konvention. Oder man denkt, von einem guten Essen aufstehend und "Mann bin ich satt"-sagend eigentlich nur: Ich hab genug (von allem - Essen und Trinken)

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