Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit, wer zahlt?


Mozzer

Empfohlene Beiträge

Meine Freundin wurde von Ihrer Zeitarbeitsfirma bei einem Kunden eingesetzt. Eines Tages wollte der Kunde, dass sie nicht direkt zur Arbeit kommt, sondern morgens noch eine Botenfahrt mit ihrem Privatwagen erledigt, also von zu Hause aus was wegbringen und dann zur Dienststelle kommt. Hat sie gemacht. Das doofe ist, dass ihr auf diesem Botenweg ein Radfahrer ins Auto gefahren ist, und einen Schaden von knapp 1000 Euro mit seiner Pedale am Kotflügel/Stoßfänger verursacht hat. Die Schuldfrage läßt sich nicht eindeutig beantworten. Der Radfahrer sagt, er hätte grün gehabt, meine Freundin sagt, es wäre für ihn rot gewesen und sie habe vor dem Abbiegen extra per Schulterblick geschaut, ob frei sei. Sie fährt sehr umsichtig Auto, daher glaube ich das auch - nicht nur weil sie meine Freundin ist. :-D Der Radfahrer kam zu Fall, hat sich aber nichts getan, auch das Rad blieb heil. Personalien wurden trotzdem ausgetauscht. Ansprüche seitens des Radfahrers wurden bis dato nicht gestellt, da kommt auch nix mehr.

Bei Ihrer Zeitarbeitsfirma hat sie das als Wegeunfall gemeldet. Kostenvoranschlag und Fotos eingereicht. Telefonische Zusage war, ok, die Versicherung übernehme den Schaden. Dann hieß es, ihr Kunde (also die Firma bei der meine Freundin eingesetzt ist) müsse den Schaden übernehmen. Das ging ewig hin und her, verschiedenste Aussagen sind getroffen und wieder rückgängig gemacht worden. Auf Zeit wurde gespielt bis zum Gehtnichtmehr, dann hat´s uns gereicht. :-D Erst nach dem meine Freundin den Chef der Firma bei der sie eingesetzt ist, eingeschaltet hat, kommt nach geschlagenen 5 Monaten (!!!!) Bewegung in die Sache.

Die Zeitarbeitsfirma behauptet jetzt, es sei überhaupt kein Wegeunfall. Außerdem wäre der Schaden in jedem Fall von ihr selbst zu zahlen. Lediglich Körperschäden würden durch die gesetzliche Versicherung abgedeckt werden. Die Firma will sich aber nochmal erkundigen und meldet sich nächte Woche.

wie verhält sich das mit dem Schaden am Wagen, wer weis was?

edit korrigiert mal die gröbsten grammatikschnitzer. :-D

Bearbeitet von Mozzer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

moin, schöne sche..e das, aber jeder weg der direkt mit der arbeit in verbindung zu bringen ist, ist ein wegeunfall und muss somit von der firmenvers. übernommen werden wo man beschäftigt ist...

zur arbeit hin + zurück

einkaufsfahrten fürn chef ( auch wenns fürn chef privat ist ) weil in der regulären arbeitszeit usw.

rechtsschutzversichert ??

nimmt euch nenn anwalt, der klärt das ruckizucki, oder einfach mal nen 30min termin mit einem machen und hören was er dazu sagt...

p.s.: evtl. gibbet aber auch ne ganz klein gedruckte klausel im arbeitsvertrag...?

Mfg und toi toi toi

Bearbeitet von BlackRider
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das wär mir neu, wieso die Firma zahlen sollte, wenn ich z.B. auf den Weg zur Arbeit einen Crash baue? Ich hätte ja auch mit dem Zug fahren können ? wär's nicht passiert. Ok ? Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw lass ich da jetzt mal aussen vor ? aber Schäden am eigenen Fahrzeug? Das ist meiner Meinung sogar problematisch, wenn ich mit meinem Privatwagen Besorgungen für die Firma mache?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin Moin,

schöne :-D das.

Da ich mich aber auch seit kurzem Sicherheitsmeister bzw Fachkraft für Arbeitssicherheit (FAS) nennen darf,

wollte ich dich mal Fragen ob ich dein Topic verwenden darf für ein internes FAS Forum?

Ich würde das da mal zur Diskussion einstellen.

Klärung Wegeunfall ja-nein.

Vorab schonmal eins, in der Bütt steht die Leiharbeitsfirma.

Gruß

Capt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok ? Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw lass ich da jetzt mal aussen vor ? aber Schäden am eigenen Fahrzeug? Das ist meiner Meinung sogar problematisch, wenn ich mit meinem Privatwagen Besorgungen für die Firma mache?

stimmt hast recht, hatte nen gedanken fehler, habs mit zwei unfällen von mir verglichen und bin so auf diesen stuss gekommen.... lesen, denken, schreiben....

da ist jetzt die frage, hatte der radler schuld oder sie mitn auto

duck und wech

edit : in meiner ausbildung mitn motorrad auffe autobahn lang gemacht, den schaden am moped konnte ich natürlich selbst zahlen, der rest berufsgenossenschaft...

Bearbeitet von BlackRider
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin Moin,

schöne :-D das.

Da ich mich aber auch seit kurzem Sicherheitsmeister bzw Fachkraft für Arbeitssicherheit (FAS) nennen darf,

wollte ich dich mal Fragen ob ich dein Topic verwenden darf für ein internes FAS Forum?

Ich würde das da mal zur Diskussion einstellen.

Klärung Wegeunfall ja-nein.

Vorab schonmal eins, in der Bütt steht die Leiharbeitsfirma.

Gruß

Capt

Ja gerne, vielen Dank! Bin gespannt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

da ist jetzt die frage, hatte der radler schuld oder sie mitn auto

duck und wech

wie ich schon schrieb, das wird sich nicht klären lassen.

@MH

kenne ich auch so. mußte bei meiner alten Firma sogar was unterschreiben, dass ich sie im fall des falles von der haftung ausschließe.

wenn die sowas extra machen, vermute ich mal, dass die firma doch haftbar ist, es sei denn es wird was anderes vereinbart. sonst würden sie das ja nicht brauchen. hm.

wir schauen heute abend mal in ihren arbeitsvertrag ob dazu was steht.

Bearbeitet von Mozzer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Interessant wäre es auf jedenfall! Wenn es irgendwie geht, es während der Arbeitszeit ist und ein Firmenwagen griffbereit steht, versuche ich es zu vermeiden. Ist es allerdings mit einem Bogen auf dem Heimweg verbunden oder aber kein Firmenwagen vorhanden, ist es mir ehrlich gesagt etwas zu schäbig den Laden "hängenzulassen". Allerdings war die Aussage immer gleich ? keine Haftung. Wenn's da was schriftlich gäbe wär's super.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

kenn ich aus eigener erFAHRung :-D

da ja deine Freundin eine Dienstreise mit dem Privat-PKW tätigte sollte sie über die Firma vollkasko versichert sein

ist zumindest bei uns in österreich so ,bin auch bei einer dienstreise mit Prvat-PKW gegen die leitplanke ,Auto war dann schrott ein gutachter hat den schden berechnet den restwert und hab dann mein Geld bekommen ohne Probleme

Würd wie schon geschrieben würd ich mich mit einem Anwalt in verbindung setzen ,warum sich aber der Kunde so weigert zu zahlen ist mir ein Rätsel da sie für solche Fälle versichert sein muß??

Hoffe für euch das das ganze positiv für euch ausgeht

rally221

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das wäre mir auch neu. "Chef, auf dem Weg zur Arbeit ist mir ein Steinchen in die Windschutzscheibe meines Autos gehüpft, kannste mir mal 'ne neue Scheibe bezahlen?"

Klar, wenn Du wegen eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit krank bist, dann springt die Versicherung des Arbeitgebers ein, aber alles andere ist da nicht abgedeckt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das wäre mir auch neu. "Chef, auf dem Weg zur Arbeit ist mir ein Steinchen in die Windschutzscheibe meines Autos gehüpft, kannste mir mal 'ne neue Scheibe bezahlen?"

Klar, wenn Du wegen eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit krank bist, dann springt die Versicherung des Arbeitgebers ein, aber alles andere ist da nicht abgedeckt.

normale fahrten zum arbeitsplatz sind ja davon ausgenommen da zahlst selber aber im fall vom Mozzers freundin war es ja eine Dienstlich angefordete Fahrt also Dienstreise und somit tritt diese klausel in Kraft

rally221

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mag sein. Mir wurde bisher von einigen Firmen eine Haftung verweigert, falls ich mit meinem Privatfahrzeug bei einem "Botengang" einen Unfall baue.

Das ist bei mir genauso. Daher muss ich für jede Dienstfahrt einen Leihwagen nehmen bzw. aus dem Fahrzeugpool für geringe Entfernungen.

Normalerweise sind Schäden am Fahrzeug zur/von der Arbeitstelle nicht durch die BG ersetzbar. Diese Reparaturkosten kannst du aber im Jahresteuerausgleich geltend machen. Personenschäden sind aber durch die BG auf dem direkten Arbeitsweg versichert.

In diesem Fall würde ich vermuten, wenn die Benutzung des eigenen PKWs von der Zeitfirma gestattet/angeordnet wird, daß das Fahrzeug über die Firma abgesichert ist. Daher, um das Privatfahrzeug nicht extra zu versichern, verfahren die meisten Zeitfirmen mit der Anordnung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitsort zu fahren (idR werden dann auch nur die Fahrscheinkosten erstattet).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn man währen der Arbeitszeit einen Botengang mit dem privat Fahrzeug erledigt und ein Sachschaden am Fahrzeug entsteht, muss man leider für den Schaden selber aufkommen (sofern man keine eigene VK hat)!

Es ist sogar so, dass wenn man einen selbstverschuldeten Unfall mit einem Dienstfahrzeug macht und dieser nicht VK versichert ist, kann der Arbeitgeber sogar die Kosten für Reparatur etc. bei Dir geltend machen!

Sachschäden während der Arbeit (und Arbeitsweg) sind also NICHT vom Arbeitgeber zu tragen, wohl aber körperliche Schäden/Krankheit etc...

Al.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn man währen der Arbeitszeit einen Botengang mit dem privat Fahrzeug erledigt und ein Sachschaden am Fahrzeug entsteht, muss man leider für den Schaden selber aufkommen (sofern man keine eigene VK hat)!

Es ist sogar so, dass wenn man einen selbstverschuldeten Unfall mit einem Dienstfahrzeug macht und dieser nicht VK versichert ist, kann der Arbeitgeber sogar die Kosten für Reparatur etc. bei Dir geltend machen!

Sachschäden während der Arbeit (und Arbeitsweg) sind also NICHT vom Arbeitgeber zu tragen, wohl aber körperliche Schäden/Krankheit etc...

Al.

komische regelungen hab ihr da bei euch :-D:-D Pendle auch täglich in eine andere Zweigniederlassung ,also nicht ins Stammhaus ,sollte ich auf den weg dorthin einen Unfall bauen egal ob selbstverschuldet oder nicht zahlt die FA und dienstwagen gibts bei uns auch

Ausserdem sind bei solchen angeordneten fahrten mit dem privatauto KM-Geld zu zahlen egal ob ein Firmenfahrzeug vorhanden ist oder nicht

Ich würd mich trotzdem mal mit einen anwalt in verbindung setzen vielleicht ist das in Deutschland anders geregelt als hier in Österreich

rally221

Bearbeitet von rally221
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

komische regelungen hab ihr da bei euch :-D:-D Pendle auch täglich in eine andere Zweigniederlassung ,also nicht ins Stammhaus ,sollte ich auf den weg dorthin einen Unfall bauen egal ob selbstverschuldet oder nicht zahlt die FA und dienstwagen gibts bei uns auch

Ausserdem sind bei solchen angeordneten fahrten mit dem privatauto KM-Geld zu zahlen egal ob ein Firmenfahrzeug vorhanden ist oder nicht

Ich würd mich trotzdem mal mit einen anwalt in verbindung setzen vielleicht ist das in Deutschland anders geregelt als hier in Österreich

rally221

Sicher, dass die auch Sachschäden am Fahrzeug zahlen?? (Unfallversichert ist man in jedem Fall über die Firma!)

Wenn ja, dann habt ihr wohl eine zus. Privat-HP, die dafür aufkommt (was aber eigentlich unüblich ist)

Unsere Firmenwagen sind nur HP versichert, also "kann" die Firma den Schaden sogar vom Mitarbeiter zurückfordern (was allerdings meist nur bei grob fahrlässigen Unfällen geschieht...)!

Das mit km- Geld steht auf nem anderen Blatt!

Al.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ja ist definitiv auch mit Sachschaden ,wie schon geschrieben hatte ich bei einer fahrt einen selbstverschuldeten unfall (aquaplaning + überhöhte Geschwindigkeit :-D )

nach einen Anruf kam ein sachverständiger ,begutachtete den schaden und bekam mein geld :-D war aber totalschaden

hängt sicher auch mit der größe der FA zusammen sind erstens ne menge an Firmenwagen unterwegs dennoch haben nicht alle das vergnügen eines Dienstwagens

rally221

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Grundsätzlich und immer bei einem Unfall die Polizei rufen und durch sie die Schuldfrage klären lassen. Nur so ist es "amtlich" und kann auch später nicht durch die Versicherung des Unfallgegners angefochten werden (jedenfalls in den meisten Fällen nicht mit Erfolg).

Macht man das nicht, hat man automatisch schlechte Karten bzw. gesteht man indirekt eine Mitschuld ein. Auch eine schriftliche Zusicherung des Unfallgegners, dass er den Unfall verursacht hat, ist rechtlich nahezu wertlos.

Auf dem Weg zur Arbeit ist man über die Berufsgenossenschaft (via Arbeitgeber) versichert, allerdings nur Personenschäden. Schäden am eigenen Fahrzeug oder durch das Fahrzeug verursachte Schäden sind damit nicht abgedeckt (daher immer die Polizei rufen!)

Wie das im Detail aussieht, wenn man für den Arbeitgeber Dienstwege (Botenwege) mit dem eigenen Fahrzeug durchführt und dann in einen Unfall verwickelt ist, kann ich nicht sagen.

Wenn man von zu Hause losfährt und auf dem Weg zur eigentlichen Arbeitsstelle eine Dienstfahrt/Botenfahrt aussführt, beginnt imho die Arbeit schon mit dem Losfahren von zu Hause.

Eindeutige Klärung kann da nur ein Anwalt schaffen.

Hoffentlich seid ihr Rechtsschutzversichert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Grundsätzlich und immer bei einem Unfall die Polizei rufen und durch sie die Schuldfrage klären lassen. Nur so ist es "amtlich" und kann auch später nicht durch die Versicherung des Unfallgegners angefochten werden (jedenfalls in den meisten Fällen nicht mit Erfolg).

Macht man das nicht, hat man automatisch schlechte Karten bzw. gesteht man indirekt eine Mitschuld ein. Auch eine schriftliche Zusicherung des Unfallgegners, dass er den Unfall verursacht hat, ist rechtlich nahezu wertlos.

Tut mir leid, aber das ist Schmarrn. Die Polizei klaert ganz bestimmt keine Schuldfrage (Das ist Sache der Gericht bzw. der Versicherungen untereinander). Wenn man Glueck hat (und beispielsweise Verletzungen oder hoehere Sachschaeden zu beklagen sind), dann haelt die Polzei in der sog. Kleinunfallaufnahme fest, welchen der Unfallbeteiligten sie verwarnt hat (01 gebuehrenpflichtig verwarnt). Diese Unfallauskunft kann der Rechtsanwalt dann als Beweismittel fuer die Alleinschlud des Unfallgegners verwenden. In vielen Faellen kommt die Polzei, schnauzt, die Klaerung sei Sache der Unfallbeteiligten und zieht von dannen (Hoere ich in meiner beruflichen Praxis immer wieder und ist mit Einschraenkungen auch rechtmaessig).

Weder hat man - sollte man nicht die Polizei rufen - automatisch schlechte Karten (ein unbeteiligter und sich nicht im eigenen Kfz befindlicher Zeuge ist beispielsweise um einiges mehr wert), noch gesteht man dadurch eine Mitschuld ein. Man bekommt allerhoechstens ein Beweisproblem, wenn andere Beweismittel nicht zur Verfuegung stehen (das ist allerdings in vielen Faellen, z.B. in Faellen ohne Anscheinsbeweis bereits Problem genug).

Ganz kurz zu der wahrscheinlichen Schuldverteilung an dem Unfall: Da Deine Freundin nicht beweisen kann, dass der Radfahrer rot hatte, ist der Unfall unaufklaerbar, weshalb eine Quote von 50:50 zu erwarten waere (Hier hilft auch nicht die Argumentation, sie sei eine umsichtige Fahrerin, oder sie hatte noch nie einen Unfall). Da hier jedoch ein "schwaecheres" Verkehrsmittel mit einem "staerkeren" kollidiert ist, ist wohl eher mit einer Verteilung 1/3 zu 2/3 zu rechnen.

Hoffe, dir geholfen zu haben,

Flameboy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weder hat man - sollte man nicht die Polizei rufen - automatisch schlechte Karten ...., noch gesteht man dadurch eine Mitschuld ein.

Rechtlich gesehen völlig korrekt, nur kenne ich leider mehrere Fälle, bei denen genau das das Hauptargument der Versicherung(!) war.

Folge war meist ein langwieriger und kostenintensiver Rechtstreit mit der gegnerischen Versicherung.

Ein Unfallgegner sagt vielleicht noch am Unfallort "ja alles meine Schuld, zahle ich bzw. meine Versicherung", später aber (und speziell seiner Versicherung gegenüber) äussert er sich genau entgegengesetzt.

Die Polizei spricht eine gebührenpflichtige Verwarnung vor Ort i.d.R. ja nicht aus, wenn der Empfänger dieser Verwarnung schuldlos ist. So meinte ich das mit dem Klären der Schuldfrage, aber man kann's natürlich auch als Beweismittel der gegnerischen Versicherung gegenüber Betrachten. Ist auf jeden Fall besser, als sich auf Zusicherungen des Unfallgegners zu velassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für eure konstruktiven Beiträge.

Die Sache ist durch. Die Verleihfirma übernimmt den Schaden. ABER ohne das ein Rechtsanspruch besteht. Dadurch dass die 5 Monate tief und fest geschlafen haben, und sich trotz regemäßiger Weckanrufe nicht zu einer Klärung bewegen ließen, hat sich jetzt der Chef meiner Freundin für eine Klärung eingesetzt. Wenn es physikalisch möglich wäre, hätte er wohl jemanden durchs Telefon geholt. :-D Und siehe da, einen Tag später kam der Anruf, dass sie den Schaden zahlen.

Ende gut, alles gut und Auto geht jetzt in die Werkstatt.

:-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information