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Wo und wie habt Ihr TÜV (Eintragungen) bekommen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb T5Rainer:

Der Grenzwert für CO bei der Abgasuntersuchung im Rahmen der HU hat nix mit einem Abgasgutachten zu tun, welches für eine BE erforderlich ist. Dafür wird ein Gutachten mit mehr Grenzwerten im "Fahrzyklus" auf gebremster Rolle erforderlich. DA mal lesen. :whistling:

 

Die (Abgas-)Werte von einer 200er bekommst auch mit einem sauber eingestellten 210er & 30er Vergaser hin.

 

 

Bin ich doof  ????

 

 CO im Standgas (4,5Vol%)

 

 

Bearbeitet von FOX Racing
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb FOX Racing:

 

 

Bin ich doof  ????

 

:cool: 

 

vor 5 Minuten schrieb FOX Racing:

 CO im Standgas (4,5Vol%)

 

Ja, das ist der gesetzliche Maximal-Wert, der im Rahmen der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO  eingehalten werden muss. Für Mopeten mit geregeltem Katalysator gilt z.B. der Wert: 0,3 vol% CO, gemessen bei erhöhter Leerlaufdrehzahl. Es handelt sich bei der Messung also nur um eine "Momentaufnahme" um festzustellen, ob alles soweit "in Ordnung" ist...

 

Bei abgas- und emissionsrelevanten Änderungen an z.B. Gemischaufbereitung, Verbrennungsablauf oder Abgasanlage ist aber nicht nur der CO-Wert bei Leerlauf zu prüfen, sondern es muss der Beweis erbracht werden, dass durch die Änderungen keine Verschlechterung der Abgas- und Emissionswerte entstehen.

 

Damit sind auch die Emissionen gemeint, die während der Fahrt, beim Beschleunigen, im Schiebebetrieb, bei Volllast usw. ausgestoßen werden.

 

Glücklicherweise gilt das nur für Krafträder ab Erszul.-Datum 01.01.1989. 

 

 

  • Thanks 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb FOX Racing:

 

Die (Abgas-)Werte von einer 200er bekommst auch mit einem sauber eingestellten 210er & 30er Vergaser hin.

 

 

Bin ich doof  ????

 

 CO im Standgas (4,5Vol%)

 

 

 

Vielleicht auch mal selber lesen. Hier nochmal der link

 

 

 

und hier auch

 

 

Bearbeitet von matzmann
  • Thanks 1
  • 4 Monate später...
Geschrieben

Mir wurden nun DR177, Si24 und Polini Road Box eingetragen bei meiner PX-Alt 150 mit Erstzulassung '83

 

Jetzt verstehe ich das mit der Lautstärke nicht ganz:

Vorher: Stand 73 und Fahrgeräusch 80 (btw. komische Reihenfolge oder?)

Jetzt: Stand 98 und Fahrgeräusch 82

 

Nun hätte ich erwartet, dass ich hinter den dB(A) Zahlen ein Kürzel wie P haben müsste.

 

Hier steht nun:

N: steht für ’nationale Vorschrift’ bei Erstzulassung bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden

http://www.ratpak.de/spip.php?article157

 

Aber das passt ja nicht so ganz zusammen mit meiner Erstzulassung. Kann hier jemand Licht ins Dunkle bringen?

 

 

 

 

Geschrieben

Danke Dir!

Ich bin da jetzt guter Dinge. Mit dem unverbindlichen Standgeräusch 98 dB(A) dürfte ich erstmal eine Polizeikontrolle überstehen. Und die laut StVZo wichtigen 82dB(A) für das Fahrgeräusch sind ja unter dem gesetzlichen (ausschlaggebenden) Wert.

Geschrieben

Moin, hat jemand einen Tipp, wo ich im Rhein-Main-Gebiet einen Auspuff eingetragen bekomme?

 

- Es geht um eine Sprint, Baujahr 1976.

- Verbaut und bereits eingetragen ist ein PX200-Motor

-  Es soll ein passender JL-Lefthand (mit BSAU-Nummer) dran und eingetragen werden

 

(bitte keine Diskussion um den Sinn oder Unsinn dieses Auspuffs)

  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)
Am 7.3.2019 um 12:01 schrieb T5Rainer:

Jetzt: ... ist richtig.

 

Das P stand (wenn überhaupt) nur hinter dem dB(A) Wert für das Standgeräusch.

 

Wie steht es um die zweite Lärmquelle?

Gilt es die miteinzutragen, oder bellt der offene RamAir einfach mit in die Messung des Sterz mit rein?

Anders gefragt: Stand- u. Fahrgeräusch sind ähnlich wie oben genannt angegeben, der offene RamAir hat es aber nicht in die Papiere geschafft. Alles kann - nichts muss?!

 

 

Sehe gearde, dass das eventuell ein ungeeignetes Topic ist. Der Beitrag kann also gerne besser platziert werden vom Modteam.

Bearbeitet von M210
Geschrieben

Beide Werte (Stand- und Fahrgeräusch) beziehen sich (unabhängig von der Meßmethode) immer auf den Gesamteindruck des Fahrzeugs.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb T5Rainer:

Beide Werte (Stand- und Fahrgeräusch) beziehen sich (unabhängig von der Meßmethode) immer auf den Gesamteindruck des Fahrzeugs.

 

 

Das ist gut.

Mag der kontrollierende Polizeibeamte dennoch eine Eintragung des LuFis sehen? Denn der ist im Leistungsgutachten angezogen, lugt frech aus der Haube herrvor und war auch während der Abnahme montiert, sodass er entweder schlicht vergessen wurde, er nicht eingetragen zu werden braucht, oder nicht eingetragen werden kann. 

Weißt Du dazu etwas?

Bearbeitet von M210
Geschrieben

Die Art der Ansaugung sollte m.M. schon eingetragen werden (Schaumstoffluftfilter, Schlauch zum Rahmen, etc.). Steht jetzt nichts explizit in den Papieren braucht´s ja quasi nichts...

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