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Geschrieben (bearbeitet)

nur mal ein kleiner hinweis bezgl.

"Privatverkauf nach europäischer Rechtsprechung! "

ist wahrscheinlich nicht nur für dich interessant

ich denke mal, du wolltest damit sagen, dass du die gewährleistung ausschließen willst und das erreichst du damit ebend nicht. privatkauf nach obiger formulierung beinhaltet nämlich gerade die gewährleistung, die ist nämlich im normalfall auch bei privaten verkäufen eingeschlossen. das sieht die europ. rechtsprechung seit längerer zeit vor

wenn man sie ausschließen will, muss man dass auch so schreiben. dein hinweis auf "privatkauf nach eur. rechts." bedeutet für den möglichen käufer nur, dass du kein gewerbliches angebot ( mit all den rechten und pflichten - z.b. widerrufsrecht nach fernabsatzgesetz usw. ) gemacht hast.

im standartkaufvertrag z.b. vom adac, den du sicher machen wirst, hätte sich dass, was du eigentlich sagen wolltest zwar dann erfüllt, dieser wird aber nicht immer benutzt - auf einem kleinen handschriftlichen zettel mit deiner benutzen formulierung hättest du dir echt im schadensfall ein ei ins nest gelegt

gerade bei ebay gibts genug idioten, die sich darauf - und leider dann mit recht - berufen und sowas ggf. bis zum gerichtsverfahren durchpeitschen

ist jetzt auch nicht als kritik oder so zu werten, sondern soll dich und andere vor möglichem schaden und winkeladvokaten bewahren, wobei ich denke, dass ein großteil des gsf das hirn einschaltet und sich schon denken kann, dass hier üblicherweise alles ohne garantie verkauft wird, aber etliche probieren es ja auch mal vorab bei ebay bevor ein teil ins verkaufstopic wandert

spätere ergänzung nach hinweis

Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das dem Käufer gegenüber dem Verkäufer - nicht dem Produkthersteller - zusteht. Seit Anfang 2002 haftet der Verkäufer zwei Jahre lang dafür, dass eine bei ihm gekaufte Ware keine Mängel aufweist. Wird ein Gerät im ersten halben Jahr reklamiert, muß der Händler den Mangel beheben oder beweisen, dass der Kunde das Gerät unsachgemäß behandelt hat. Bei späteren Reklamationen muß der Kunde den Beweis erbringen, dass das Gerät bereits vor dem Kauf einen Mangel aufwies, der zum Schaden führte.

so, damit es dem herren unter mir auch gefällt - das war übrigens damit gemeint ( und das ist ja auch das tückische - vor gericht bist du wie auf hoher see ...." , trotzdem und natürlich auch danke für den hinweis, wenn sollen natürlich auch die richtigen fachtermini benutzt werden

Bearbeitet von T5Pien
Geschrieben
ich denke mal, du wolltest damit sagen, dass du die garantie ausschließen willst und das erreichst du damit ebend nicht. privatkauf nach obiger formulierung beinhaltet nämlich gerade die garantie, die ist nämlich im normalfall auch bei privaten verkäufen eingeschlossen. das sieht die europ. rechtsprechung seit längerer zeit vor

Fast aber dennoch daneben. Garantie gibts bei einem Privatgeschäft nicht, falls nicht anders vereinbart. Was man ausschließen sollte ist die Gewährleistung.

Geschrieben (bearbeitet)

näheres auch bei

http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?i...tung+-+eine+FAQ

auch wenns nur eine einzelfallentscheidung im bezug auf ebay ist und ob nun garantie oder gewährleistung geschrieben wurde, der reine und ausschließliche hinweis auf die europ. rechtssprechung ohne den geschrieben tatsächlichen ausschluss beinhaltet die und diesmal richtig : gewährleistung

und wer sich etwas genauer in die materie richtig einlesen möchte hier

http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php

und wers dann ganz genau wissen will, sollte auch ein studium z.b. in richtung jura machen

Bearbeitet von T5Pien
Geschrieben

Ist OT, aber trotzdem zur Verständlichkeit aller:

Gewährleistung gibt wie mein Vorredner schon erklärt jeder bei einem Privarverkauf von 1 Jahr, ausser diese wird ausgeschlossen.

2 Jahre Gewährleistung bei "Neu-Ware"

3 Jahre Gewährleistung bei einem arglistig verschwiegenden Mangel (die 3 Jahre gelten erst nach Entdeckung des Mangels!!!)

5 Jahre bei Baustoffen (Estriche, Mauerwerke, etc.)

usw.

Jura Studium von Vorteil :-D

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