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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
hi,

neuen bgm kaufen...^

(oder wie auf dem bild= alter dämpfer mit neuer worb5- feder)

und umlackieren... am besten

in wagenfarbe!!!

(vorher auseinanderbauen!)

da gibt's lob vom tuev!

& sieht geil aus!

post-19032-1204061872.jpgpost-19032-1204062072.jpg

Nicht unbedingt.

Habe auch nagelneue RMS umlackiert in Rollerfarbe und es fiel den TÜV-Prüfern sofort auf.

Es gab einigen Ärger...Gezeter bzw. Diskussionen.

Erneutes Vorfahren/-sprechen incl. eines Scans von einem User hier half uns erst weiter.

:-D

Jetzt aber ordnungsgemäß eingetragen.

pix000.jpg

IMG_0109.jpg

pix028.jpg

Bearbeitet von Jacky93
Geschrieben (bearbeitet)

<Schlaumeiermodus an>

Reden wir hier tatsächlich nur vom Stoßdämpfer oder vom kompletten Federbein (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Federbein )?

<Schlaumeiermodus aus>

Beim Stoßdämpfer braucht man glaube ich tatsächlich keine ABE, bei den Federn (bzw. kompletten Federbein) ist das anders. Ich lasse mich hier aber gerne auch korrigieren...

soweit ich weiss gibt es für stossdämpfer an sich gar keine Kennzeichnung.

z.B. beim auto kann man auch jeden reinbauen der passt ohne Kennzeichnung, juckt keine Sau.

Bearbeitet von manago
Geschrieben

Habe jetzt mal "ein wenig" recherchiert.

Das Typgenehmigungsverfahren "Erteilung von Allgemeinen Betriebserlaubnissen (ABE) nach § 22 StVZO für Austauschfederbeine

von Krafträdern" (siehe http://www.kba.de/nn_231358/DE/Fahrzeugtec...07_deut_pdf.pdf ) beschreibt die Prüfung des Dämpfers und der Feder. M.E. muss also sowohl der Dämpfer als auch die Feder (oder das komplette Federbein) eine Zulassung besitzen.

Andererseits habe ich hier ( http://freenet-homepage.de/junk-store/erlaubt/erlaubt.htm ) entdeckt:

Federbein: Ein Federbein besteht im Wesentlichen aus einer Feder und einem Stoßdämpfer. Wird nun das serienmäßige Federbein gegen eine Nachrüstteil ausgetauscht oder wird die serienmäßige Schraubenfeder gegen eine andere gewechselt, so ist dieser Umbau genehmgungspflichtig. Liegt ein Teilegutachten oder ein Prüfbericht vor, muss der TÜV-Sachverständige nur noch den korrekten Einbau abnehmen. Ansonsten wird eine teure Einzelabnahme fällig. Nicht genehmigungspflichtig ist jedoch der Austausch des Stoßdämpferelementes!

Ich konnte aber in der StVZO nichts entdecken, was den letzten Satz bestätigen würde. Laut Wikipedia ist der Stoßdämpfer ein sicherheitsrelevantes Bauteil (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Sto%C3%9Fd%C3%A4mpfer ) und auch ein Dekra-Motorradexperte wird vom ADAC zitiert: "Jede Veränderung am Fahrwerk bedarf grundsätzlich einer Änderungsabnahme nach der Straßenverkehrszulassungsordnung" (siehe http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Motorrad/...urcePageID=9969 ).

Tendenziell würde ich sagen, sowohl Dämpfer als auch Feder (bzw. das ganze Federbein) brauchen eine Zulassung. Ohne Kennzeichnung geht normalerweise gar nix (offiziell zumindest, siehe KBA-Typgenehmigungsverfahren):

Kennzeichnung

An dem Austauschfederbein muss an einer gegen Beschädigung geschützten Stelle nach dessen Anbau gut lesbar und dauerhaft angegeben sein: Hersteller oder evtl. Herstellerzeichen Vertreiber oder dessen Zeichen

Bin jetzt ein wenig Gaga und habe vorerst genug vom Thema...

Geschrieben

@manago: Aber dann wären doch nicht mal die originalen (also vom Werk verbauten) Federbeine zugelassen, da diese ja auch keine Kennzeichnung haben. :-D Luigi und deutsche Gesetze passen nicht zusammen, ich wusste es immer.

Also ist denke ich alles okay, was so aussieht wie Original, weil man das nicht unterscheiden kann. :-D Damit fallen aber die von dir zitierten Dämpfer raus, weil die ja verstellbar sind. Dürfte denke ich auch schwer werden die ohne Gutachten eingetragen zu bekommen.

@julchen: Hast du den für vorne oder hinten?

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