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Fahrtkosten vom ersten Arbeitstag an steuerlich absetzbar?


kuntakinte

Empfohlene Beiträge

da erzählt dir dein steuerberater mist, würde ich sagen. wofür brauchste den überhaupt? mache seit jahren meine steuer selbst. oder hast du einnahmen aus vermietung/verpachtung? dann kann's schon etwas kniffliger werden.

ich empfehle den lohnsteuerhilfeverein, da ist auch meine freundin wegen einnahmen aus vermietung. die sind kompetent und günstich!

aufgrund der limitierung der entfernungspauschale auf fahrten länger als 21km hat sich nur insofern etwas geändert, dass eben erst ab dem 21. kilometer gezählt wird.

die pauschale ist für jeden arbeitstag, an dem der arbeitnehmer die arbeitsstätte aufsucht, zu gewähren.

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Der Steuerberater kann insofern recht haben, als dass der dadurch absetzbare Betrag nicht die sowieso schon gewährte Werbungskostenpauschale (ich meine derzeit 920 Euro, wenn keine Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Vermietung/Verpachtung dazukommen) übersteigt.

Angefangen hat sie am 01.08.2007. Die Monate Januar bis August nicht gearbeitet (Weiterbildung) und auch keine weiteren Einnahmen gehabt.

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Was ist denn mit den Weiterbildungskosten? Wenn die Weiterbildung mit dem derzeit ausgeübten Beruf zu tun hatte, sollte man überlegen, diese Kosten abzusetzen. Dann würde die 920 Euro Pauschale vermutlich schnell überschritten.

Weiterbildung war umsonst, nein kostenlos (ein Witz mit sooo einem Bart)

Errechnet haben wir eine Rückerstattung von 10 (in Worten ZEHN) Euro :-D

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Dein Steuerberater hat durchaus recht. Nach jetziger Gesetzeslage kann sie nur für 10km (einfache Strecke) Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung/ Arbeit geltend machen.

In deinem Beispiel wären das (230Tage / 12Monate * 5Monate * 0,30? * 10km = 287,50?). Die Werbungskostenpauschale i.h.v. derzeit 920? übersteigt den tatsächlichen Wert (Diese gilt übrigens immer in voller Höhe; egal ob sie nur 5 Monate p.a. gearbeitet hat). Selbst wenn die alte Regelung greifen würde, hätte sie tatsächliche Kosten von 862,50? und würde sich mit der Pauschale immer noch besser stellen (Unter der Voraussetzung, dass sie keine weiteren Werbungskosten hat).

Grundsätzlich würde ich aber für die kommende Erklärung in der Einkommensteuererklärung bereits die ungekürzte Entfernungspauschale geltend machen. In einem Begleitschreiben solltest du auf die abweichende Behandlung hinweisen. Aufgrund des eindeutigen Vorlagebeschluss des BFH wird von einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgegangen.

Greetz Doc

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das mit den ersten 20km nicht anrechenbar gilt doch erst ab 2008... für 2007 haben die km doch noch voll gezählt

Rita

Nein, ab 2007 werden die ersten 20km nicht mehr berechnet. Wird aber höchstwahrscheinlich in Kürze vom BVerfG gekippt.

Es wird demnach massig Nachforderungen geben, die die Finanzämter ohne murren zu bezahlen haben.

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  • 9 Monate später...
Wenn nicht?

wenn nicht was?

a) nicht die vollen km angegeben: dumm gelaufen.

b) bescheid nicht als vorläufig behandelt (hat das hildesheimer finanzamt von sich aus schon in den bescheid geschrieben): schleunigst einspruch gegen den bescheid einlegen und hoffen...

Bearbeitet von Spiderdust
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Beim Finanzamt Augsburg-Land wurden soweit ich weiss alle Steuerbescheide als vorläufig deklariert. Hängt vom FA ab würde ich mal tippen. Nur die km müssen schon draufstehen. Nachträglich mehr km eintragen geht nicht unbedingt. Das kann ich aber nicht 100% bestätigen. Ruf einfach mal beim FA an. Die sind i.d.R. immer hilfreich.

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