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Fahrtkosten vom ersten Arbeitstag an steuerlich absetzbar?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

meine Frau fährt seit nem halben Jahr jeden Tag 30 km zur Arbeit und abends 30 km zurück

Wir wollten diese Unkosten für 2007 von der Steuer absetzen lassen aber mein "Steuerberater" für 2007 gebe es noch keinen Cent?

Ist das richtig????

Geschrieben

da erzählt dir dein steuerberater mist, würde ich sagen. wofür brauchste den überhaupt? mache seit jahren meine steuer selbst. oder hast du einnahmen aus vermietung/verpachtung? dann kann's schon etwas kniffliger werden.

ich empfehle den lohnsteuerhilfeverein, da ist auch meine freundin wegen einnahmen aus vermietung. die sind kompetent und günstich!

aufgrund der limitierung der entfernungspauschale auf fahrten länger als 21km hat sich nur insofern etwas geändert, dass eben erst ab dem 21. kilometer gezählt wird.

die pauschale ist für jeden arbeitstag, an dem der arbeitnehmer die arbeitsstätte aufsucht, zu gewähren.

Geschrieben

Kann aber durchaus sein, daß man, wenn man nur ein paar Monate des Jahres gearbeitet hat, mit den Fahrtkosten unter der Pauschale liegt, die man eh absetzen kann.

Geschrieben

Der Steuerberater kann insofern recht haben, als dass der dadurch absetzbare Betrag nicht die sowieso schon gewährte Werbungskostenpauschale (ich meine derzeit 920 Euro, wenn keine Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Vermietung/Verpachtung dazukommen) übersteigt.

Geschrieben
Der Steuerberater kann insofern recht haben, als dass der dadurch absetzbare Betrag nicht die sowieso schon gewährte Werbungskostenpauschale (ich meine derzeit 920 Euro, wenn keine Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Vermietung/Verpachtung dazukommen) übersteigt.

Angefangen hat sie am 01.08.2007. Die Monate Januar bis August nicht gearbeitet (Weiterbildung) und auch keine weiteren Einnahmen gehabt.

Geschrieben

Was ist denn mit den Weiterbildungskosten? Wenn die Weiterbildung mit dem derzeit ausgeübten Beruf zu tun hatte, sollte man überlegen, diese Kosten abzusetzen. Dann würde die 920 Euro Pauschale vermutlich schnell überschritten.

Geschrieben
Was ist denn mit den Weiterbildungskosten? Wenn die Weiterbildung mit dem derzeit ausgeübten Beruf zu tun hatte, sollte man überlegen, diese Kosten abzusetzen. Dann würde die 920 Euro Pauschale vermutlich schnell überschritten.

Weiterbildung war umsonst, nein kostenlos (ein Witz mit sooo einem Bart)

Errechnet haben wir eine Rückerstattung von 10 (in Worten ZEHN) Euro :-D

Geschrieben

Ich finde es schon unglaublich wenn Sie aufgrund ihrer Steuerklasse weniger als die Hälfte vom Bruttogehalt ausgezahlt bekommt, jeden Tag 60 km abreisst und dann lächerliche 10 Euro Steuer rückerstattet bekommt

Geschrieben

Dein Steuerberater hat durchaus recht. Nach jetziger Gesetzeslage kann sie nur für 10km (einfache Strecke) Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung/ Arbeit geltend machen.

In deinem Beispiel wären das (230Tage / 12Monate * 5Monate * 0,30? * 10km = 287,50?). Die Werbungskostenpauschale i.h.v. derzeit 920? übersteigt den tatsächlichen Wert (Diese gilt übrigens immer in voller Höhe; egal ob sie nur 5 Monate p.a. gearbeitet hat). Selbst wenn die alte Regelung greifen würde, hätte sie tatsächliche Kosten von 862,50? und würde sich mit der Pauschale immer noch besser stellen (Unter der Voraussetzung, dass sie keine weiteren Werbungskosten hat).

Grundsätzlich würde ich aber für die kommende Erklärung in der Einkommensteuererklärung bereits die ungekürzte Entfernungspauschale geltend machen. In einem Begleitschreiben solltest du auf die abweichende Behandlung hinweisen. Aufgrund des eindeutigen Vorlagebeschluss des BFH wird von einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgegangen.

Greetz Doc

Geschrieben
das mit den ersten 20km nicht anrechenbar gilt doch erst ab 2008... für 2007 haben die km doch noch voll gezählt

Rita

Nein, ab 2007 werden die ersten 20km nicht mehr berechnet. Wird aber höchstwahrscheinlich in Kürze vom BVerfG gekippt.

Es wird demnach massig Nachforderungen geben, die die Finanzämter ohne murren zu bezahlen haben.

Geschrieben (bearbeitet)

Habt Ihr nicht manchmal das Gefühl, in Deutschland fühlen sich besonders Kriminelle, Alkoholiker, Vergewaltiger pudelwohl und dankbar und der kleine malochende Teil der Bevölkerung doppelt bestraft?

Bearbeitet von kuntakinte
Geschrieben
Habt Ihr nicht manchmal das Gefühl, in Deutschland fühlen sich besonders Kriminelle, Alkoholiker, Vergewaltiger pudelwohl und dankbar und der kleine malochende Teil der Bevölkerung doppelt bestraft?

Jetzt wirds aber unterirdisch :-D

  • 9 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)
Wenn nicht?

wenn nicht was?

a) nicht die vollen km angegeben: dumm gelaufen.

b) bescheid nicht als vorläufig behandelt (hat das hildesheimer finanzamt von sich aus schon in den bescheid geschrieben): schleunigst einspruch gegen den bescheid einlegen und hoffen...

Bearbeitet von Spiderdust
Geschrieben

Beim Finanzamt Augsburg-Land wurden soweit ich weiss alle Steuerbescheide als vorläufig deklariert. Hängt vom FA ab würde ich mal tippen. Nur die km müssen schon draufstehen. Nachträglich mehr km eintragen geht nicht unbedingt. Das kann ich aber nicht 100% bestätigen. Ruf einfach mal beim FA an. Die sind i.d.R. immer hilfreich.

Geschrieben

Gibt es einen Höchstbetrag für die Pendlerpauschale?

Wie ist das wenn ich jeden Tag 100km(ein Weg) zum Arbeitsplatz fahre.

Kann ich dann jeden Km absetzen?

Ist dann ja richtig Kohle.

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