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Fahrtkosten vom ersten Arbeitstag an steuerlich absetzbar?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

"Ab 1.1.2008 gilt nun, dass sich Personen die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, für die Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit nehmen können. Die Neuregelung gilt für alle Steuererklärungen ab dem Jahr 2005."

Ich hab meine Erklärung gestern in 5 Minuten am PC gemacht. Errechnetes Plus der Software, genügend um die nächsten Monate Spaß zu haben :-D:-D !

Selbst wenn man die letzten Jahre keine Steuererklärung abgegeben hat, kann man im Nachhinein, und zwar bis 05, noch eine abgeben. Selbst bei wenigen Kilometern in die Arbeit, sollte sich dies dann schon rechnen!

Mich freuts :-D ......

Max

Geschrieben
Gibt es einen Höchstbetrag für die Pendlerpauschale?

Wie ist das wenn ich jeden Tag 100km(ein Weg) zum Arbeitsplatz fahre.

Kann ich dann jeden Km absetzen?

Ist dann ja richtig Kohle.

Wenn du mit deinem Auto fährst sind die km unbegrenzt. Bei mir, ich fahr Bahn, ist die Grenze 4500?/Jahr. Reicht aber trotzdem für die Zug- und MVV-Karte.

Du musst aber damit rechen, dass das FA einen Nachweis verlangt, dass du km wirklich gefahren bist, z.B. Inspektions- oder TÜV-Berichte.

Geschrieben
Wenn du mit deinem Auto fährst sind die km unbegrenzt. Bei mir, ich fahr Bahn, ist die Grenze 4500?/Jahr. Reicht aber trotzdem für die Zug- und MVV-Karte.

Du musst aber damit rechen, dass das FA einen Nachweis verlangt, dass du km wirklich gefahren bist, z.B. Inspektions- oder TÜV-Berichte.

:-D

Ok, dankeschön.

Geschrieben
wenn nicht was?

a) nicht die vollen km angegeben: dumm gelaufen.

b) bescheid nicht als vorläufig behandelt (hat das hildesheimer finanzamt von sich aus schon in den bescheid geschrieben): schleunigst einspruch gegen den bescheid einlegen und hoffen...

dumm gelaufen ist das nicht. und hoffen in dem sinne brauchst du da auch nicht. das ist ja nun keine willkürentscheidung des zuständigen FA, sondern höchstrichterlich entschieden. daher ist es auch egal ob der bescheid nun als vorläufig eingestuft ist oder nicht.

den einspruch kann man übrigens auch telefonisch machen, das reicht. würde das aber aus nachvollziehbaren gründen der nachweisbarkeit schriftlich per einschreiben und rückschein machen. formlos reicht, also ein kleiner 2-5 zeiler. fertig.

finde klasse dass dieser unsympathische steinbrück mit dem gesetz nicht durchgekommen ist. merkel hat das auch gleich als richtiges signal begrüßt. heutzutage versucht also die SPD die steuererleichterungen der arbeitenden bevölkerung zu kürzen und die CDU ist dagegen. vor wenigen jahren war das noch andersrum. was soll man denn da noch wählen?

Geschrieben
was soll man denn da noch wählen?

Da bleibt nur noch die Linke oder liberal. Was besser für uns ist, kann man sich ja denken.

Ganz witzig finde ich den Umstand, dass die Ohrfeige des BVG jetzt als Konjunkturpaket angepriesen wird. Quasi als verspätetetes Weihnachtsgeschenk der Regierung. Manchmal wünschte man sich man könnte ohne Strafandrohung so richtig mit dem Knüppel durch den Bundestag oder noch besser das Kanzleramt ziehen.

Geschrieben

Ja, und der Steinbrück hat doch vor kurzem noch gesagt er würde sich die Kohle auf anderen Wegen wieder zurückholen sollte die Pauschale wieder eingeführt werden. Heute haben sie im Radio gesagt er würde sich die Kohle nicht zurückholen. :-D:-D:-D:-D;-)

Ganz witzig finde ich den Umstand, dass die Ohrfeige des BVG jetzt als Konjunkturpaket angepriesen wird.

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