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RTL-Club-wasn das für eine neue Masche?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich bekomme seit Anfang des Jahres unaufgefordert solche verf..."Chart-Hits" vom RTL-Club geschickt-bin da aber niemals im Leben-weder wissentlich noch unwissentlich-eingetreten!

18,95 wollen die pro CD-jetzt mahnen die sogar...

Was ist jetzt DAS wieder für eine Abzocke?

Das kann doch nur illegal sein oder wie?

Noch jemand Probleme damit?

  • Antworten 94
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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Meine Freundin hatte das mal ähnlich, nur mit Underwäsche...

sie hat da angerufen die Olle am Tel ur Sau gemacht und nach der zweiten Mahneung den Krempel zusammen gepackt und

an die zurück gesendet...

Fertich aus!

Geschrieben (bearbeitet)

Also in Ö regelt der § 864/2 ABGB die Zusendung unbestellter Ware. Demzufolge entstehen deinerseits keine Pflichten, wenn du die Ware nicht bestellt hast. Du kannst die Sache benutzen, wegwerfen etc. und es kommt zu keinem Vertragsschluss! Denkbar wäre sogar, dass du einen Anspruch darauf hast, dass die Ware wieder abgeholt wird.

Da das ö. ABGB und das dt. BGB weitestgehen sehr ähnlich sind schau mal im Netz unter "Vertragsschluss" bzw. "Annahme durch Willensbetätigung" nach.

Alle Angaben ohne Gewähr :-D

Bearbeitet von steery
Geschrieben

Bin da definitiv niemals eingetreten-schaue ja nicht mal fern...

Habe ja den Verdacht daß meine Daten irgendwie übermittelt wurden als ich Ende letzten Jahres zur Postbank gewechselt bin-denn zeitgleich kam dieser Blödsinn...

Was soll denn das-ich bekomme doch schon meinen regulären Papierkram kaum bewältigt-suche sexy Sekretärin... :-D

Geschrieben
Also in Ö regelt der § 864/2 ABGB die Zusendung unbestellter Ware. Demzufolge entstehen deinerseits keine Pflichten, wenn du die Ware nicht bestellt hast. Du kannst die Sache benutzen, wegwerfen etc. und es kommt zu keinem Vertragsschluss! Denkbar wäre sogar, dass du einen Anspruch darauf hast, dass die Ware wieder abgeholt wird.

Da das ö. ABGB und das dt. BGB weitestgehen sehr ähnlich sind schau mal im Netz unter "Vertragsschluss" bzw. "Annahme durch Willensbetätigung" nach.

Alle Angaben ohne Gewähr :-D

Wird hier gleich gehandhabt, hab jetzt nur die Norm nicht parat.

Geschrieben

Vom RTL-Club bekomme ich auch jedes Jahr einen Anruf:

"Guten Tag Herr Janssen, ich bin vom RTL-Club und möchte Ihnen..."

"Ich bin aber nicht im RTL-Club!"

"Sind Sie nicht der Herr Janssen und wohnen am Kreisverkehr?!"

"NEIN!"

"Dann entschuldigen Sie die Verwechlung!"

"Ja, ja. Bis nächstes Jahr!"

Geschrieben (bearbeitet)
§ 241 a BGB

Gruß Dirk

Aber es besteht doch kein Schuldverhältniss, da kein Vertag geschlossen wurde?!

Vorsicht ich besitze nur ein K12-LK-Wirtschaft-Recht-Halbwissen und will was dazu lernen...

Bearbeitet von maddin90
Geschrieben

Richtig,

deshalb hat der § 241a ja auch nur klarstellende Funktion, wurde von der Kommission aufgedrängt und von der schlampigen Legislative nur mäßig umgesetzt.

Meiner Meinung nach wäre der Paragraph nicht nötig gewesen.

Es gibt eine Flut von Kommentarliteratur und Aufsätzen zum § 241a.

Ich hatte meine Hausarbeit im kleinen ZivR Schein darüber geschrieben. In der heutigen Zeit, in der jeder versucht, jeden zu verarschen, sicher ein interessantes Thema.

Wenn du da Interesse dran hast, PM mir mal deine Emailaddi, dann kann ich dir was schicken.

Gruß Dirk

Geschrieben

§ 241a BGB ist ja schon richtig genannt

folgendes dürfte am interessantesten für rocket sein:

die zusendung unbestellter sachen ist häufig ein vertragsantrag (§ 145 BGB) des unternehmers (rtl). schweigen bedeutet hier keine annahme, auch dann nicht, wenn der antragende (rtl) erklärt, der vertrag gelte bei nichtablehnung oder nichtrücksendung als geschlossen. da der verbraucher (rocket) unabhängig von einem vertrgasschluss berechtigt ist, die sache zu benutzen und zu verbrauchen (ausnahmen siehe unten), bedeuten auch zueignungs- und gebrauchshandlungen, abweichend von § 151 BGB keine annahme. der vertrag kommt nur zustande, wenn der verbraucher zahlt oder ausdrücklich die annahme erklärt.

AUSNAHMEN -> begründen gesetzlichen herausgabeanspruch oder schadensersatzanspruch und nutzungsherausgabe:

(1) die leistunge war nicht für den empfänger bestimmt.

(2) die leistung ist in der irrigen annahme einer bestellung erfolgt. auch grobe fahrlässigkeit des unternehmers schließt den anspruch nicht aus

voraussetzung ist aber, dass der verbraucher die bestimmung für einen anderen empfänger oder den irrtum des unternehmers erkannt hat oder bei anwendung der erforderlichen sorgfalt hätte erkennen können. einfache fahrlässigkeit genügt. kenntnis oder kennenmüssen von angehörigen ist dem verbraucher nicht zuzurechnen

(Palandt, BGB Kommentar, § 241a, Rn. 6,7)

1,2 rokk ´n´ roll

rokka

Geschrieben

Hat sich gerade geklärt(danke "Mini-Vespafahrerin" :-D )

Habe da mal angerufen...

..."und da ich bei Ihnen gar nicht eingetreten bin..."

"Doch-Sie sind eingetreten in den RTL-Club!"

"Nee-bin ich nicht."

"Doch!Sie haben an einem Online-Spiel teilgenommen und im Zuge dessen eingetreten"

"Ganz sicher nicht!"

"Knud Kamecke??"

"Ja..."

"Geburtsdatum 13.05.1983?"

"Nee..."

"E-Mail-Adresse Knud Kamecke@Hotmail??"

"Auch nicht..."

"Hat sich denn da jemand einen Scherz mit Ihnen erlaubt?"

"Weiß ICH das???"

"Mhmm...scheint wohl so.Ich notiere hier mal Ihre Kündigung."

"Aber ich bin doch nie EINGETRETEN!"

"Das ist jetzt egal.Bitte schicken Sie die ungeöffneten CD´s zurück."

"Habe nur noch eine-den restlichen dummen Sch...habe ich entsorgt im gelben Sack!"

"Dann müssen sie die auch bezahlen"

"Ich wollte die doch nie haben-VERDAMMT!!!!"

"Mhmmm...ich kläre das.Ggf hören Sie von uns!"

Und Tschüß... :-D:-D

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Mir platzt der Sack!

Dachte eigentlich das wäre am telefon geklärt worden...

Kurz darauf-wieder eine rechnung/Mahnung.

Bitterbösen Brief geschrieben-und daß ihre Ware hier beimir zur Abholung bereitliegt;ich die verfickten CDs nicht zurücksende-da ich die auch nicht bestellt habe geschweige denn in den Club eingetreten bin.

Jetzt gerade in der Post:

Schrieb vom Inkasso-Unternehmen;mit übelsten Drohungen!

Und nun???

Verbraucherschutz?

Presse??

Gewalt???

:-D

Geschrieben

Ich würds ignorieren. Aber evtl. war es ein Fehler das du überhaupt bei denen angerufen hast.

Dem Verbraucherschutz würdich auf jeden Fall mal ne Mail schicken. Das ist in ein paar Minuten erledigt und die befassen sich auf jeden Fall damit.

Gruss

Reppel

Geschrieben

Das ist jetzt die grosse Frage ... Hättest du die nicht selbst angerufen, wäre der Fall erledigt.

Ich würde es der Verbraucherzentrale melden und fragen was Ambach ist. Die werden dir schon sagen ob ignorieren oder Lehtgeld zahlen ...

Gruss

Reppel

Geschrieben (bearbeitet)

Da freue ich mich doch das ich ne gute Rechtschutz habe,....

und einen noch besseren Anwalt!!!!!!

Warum sollst du Ware bezahlen die du nicht bestellt hast!

Oder Mitglied in einem :-D Club sein wenn du selber keine Mitgliedschaft abgeschlossen hast!

Nur hätte ich die Cd´s nicht weggeworfen.........

Wobei......haben die einen Beleg das du die Ware erhalten hast????

Doof stellen und Anwalt!

Und mit dem Telefonat hast du eigentlich deinen guten Willen gezeigt....

Glaube der RTL....steht in der Beweispflicht wegen Vertrag und so...

Grüße Ben

Bearbeitet von Beni
Geschrieben
Glaube der RTL....steht in der Beweispflicht wegen Vertrag und so...

Das sehe ich auch so. Sollen die erst mal einen Wisch mit deiner Unterschrift rüberwachsen lassen. Ich mein, was das denn.. da kann ja jeder kommen.. Abzocke :-D

Wünsche gutes Gelingen.

Geschrieben

Das Inkassobüro wegen Nötigung anzeigen. Oder denen zumindest damit drohen.

Und immer schreiben, dass du einer Klage ihreseits mit Gelassenheit entgegen siehst. :-D

Gruß Dirk

Geschrieben

Der beste Tip wurde schon genannt: Anwalt nehmen!

Die Drohung mit einer Strafanzeige ist übrigens auch eine Nötigung, die wiederum zur Anzeige gebracht werden kann. Das also besser sein lassen.

Das Inkassobüro wegen Nötigung anzeigen. Oder denen zumindest damit drohen.

Und immer schreiben, dass du einer Klage ihreseits mit Gelassenheit entgegen siehst. :-D

Gruß Dirk

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Es nimmt einfach kein Ende!

Vor vier Wochen Post vom RTL-Club mit ner 1,45 Briefmarke mit der Aufforderung die erhaltenen CD´s zurückzuschicken da sie keine Möglichkeit hätten die Fickdinger abholen zu lassen.

IMMER noch ÄU?ERST HÖFLICH SCHRIFTLICH geantwortet daß ich das nicht tun werde-da ich dazu nicht verpflichtet bin.

Funkstille.

Heute wieder das Inkasso-Unternehmen;ein Anschreiben mit den wüstesten Bedrohungen.

Jetzt gibt es Krieg!

Es geht um 68,98-mehr nicht;ich schätze mal viele Leute hätten das längst bezahlt-aber ist das nicht genau die Masche???

Niemals;das Geld werde ich-wenn ausgestanden-unserem Tierheim spenden.

Wenn die jetzt tatsächlich den Mahnbescheid anfertigen und der Gerichtsvollzieher kommt-dann hätte ich ja in der Tat nen Schufa-Eintrag,oder?

ÜBERPRÜFT den ganzen FICK den keiner mehr vorher??

Ich halts nicht aus-ehrlich... :-D

Geschrieben

solange kein brief von der staatsanwaltschaft kommt: getrost in den eimer werfen, besonders, wenn nicht per einschreiben versandt (aber auf den trick, so die leute einzuschüchtern, werden die auch noch kommen.)

Geschrieben

Von wem wird der Gerichtsvollzieher gestellt...

Haben Sie eine Unterschirft von Dir, die unter einem Vertrag steht?

Wenn nein, dann kann auch der Vollzieher nichts tun, sondern beugt

mitunter geltendes Recht, sprich Amtsmißbrauch.

Dann kannst Du sie aufgrund der Vortäuschung falscher Tatsachen

und Verleumdung verklagen. Und den Gerichtsvollzieher, wie die ihn

beauftragenden Personen gleich mit, da sie die Umstände und Details

zu prüfen haben, denn sonst verstossen sie gegen einen klitzekleinen

Paragraphen des StGB.

Mit tun die älteren Personen dieses Landes leid, die mit Sicherheit in dieser Zeit

von solchen Menschen in erhöhtem Maß abgezockt werden. Dabei ist es so einfach:

einfach lächeln, solange sie keinen schriftlich unterschriebenen Vertrag haben.

Geschrieben

Das Mahnverfahren ist ja eigentlich bis ins kleinste Detail geregelt und man muss bestimmte Schritte einleiten, bevor tatsächlich der Gerichtsvollzieher kommt. Wenn die Dir also wirklich einen Mahnbescheid schicken, kannst Du dagegen Einspruch einlegen (das steht aber auch in dem Bescheid drin) und dann wird eigentlich automatisch ein gerichtliches Verfahren eröffnet, um den Sachverhalt zu klären. Der Gerichtsvollzieher kommt erst, wenn Du innerhalb einer festgelegten Frist keinen Einspruch eingelegt hast.

Und wenn das ganze dann erst einmal vor einem Richter verhandelt wird, wird es für die RTL Club-Fuzzis ohne unterschriebenen Vertrag schwierig, die Zahlung von Dir zu fordern.

Also eigentlich kannst Du erst einmal ganz gelassen abwarten, ob die tatsächlich einen Mahnbescheid schicken.

Geschrieben

Jo,

nix machen.

Wenn ein Mahnbeschied kömmt, das Kreuzl im Feld "Widerspruch" machen (DAS ist dann aber wichtig) und warten, bis die Klage kömmt (wird nicht kömmen).

Alterantiv gleich zum RA; dann blechen die halt noch deine Anwaltskosten. Du musst aber zuerst mal deinen RA löhnen.

Olli

Geschrieben

Die haben nichts von mir.

Verwechseln sogar Vor-und Nachnamen;haben eine falsche E-Mailadresse und nen falsches Geburtsdatum-mehr nicht!

Ich bin da ja nie eingetreten!

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