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Wir basteln uns einen Mahnbescheid.


Rakete

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Moinsen,

es geht um Mietschulden von über 900,-Euro die meine vorigen Mieter mir schuldig geblieben sind.

Habe es jetzt mit zwei freundlichen Anschreiben versucht innerhalb von zwei Monaten-je einmal "normal"geschickt;je einmal per Einschreiben.

Im Januar sind einmalig 180,- gezahlt worden-dann nichts mehr;auch keine Antwort.

Ich habe gehört daß es seit einiger Zeit möglich ist einen privaten Mahnbescheid anzufertigen/zu beantragen-wie auch immer.

Kann mir jemand sagen wie da vorzugehen ist?

Besten Dank,

Knud.

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Du hast doch schon gemahnt? Oder seh ich das jetzt Falsch... Wichtig ist in jedem Fall, dass du (rechtsgültige) Fristen für die Zahlung gesetzt hast. Wenn sie diese nicht eingehalten haben sind sie im Verzug und dein Rechtsanwalt kann sich auf Arbeit freuen... Alles andere, wie z.B. sich "selbst drum kümmern" ist Blödsinn und wird nur dir selbst auf die Nerven gehen. Anwalt ist schon nervenaufreibend genug... freu dich wenn's klappt uund du überhaupt was von dem entstandenen "Schaden" siehst. Einklagbar sind uU nicht nur die 900,- sondern sondern die ggf. auch weitere durch den Mietausfall entstandene Unkosten/Schäden.

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ICh würde Dir auch zu der online Variante raten. Ist auch sehr benutzerfreundlich gestaltet. Die Kosten halten sich im Grenzen und die hast, sofern der Dein Schuldner sich nicht gegen den Mahnbescheid wendet, einen Titel in der Hand.

Sicherlich kannst Du auch die Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen, wenn aber Dein Schuldner knapp bei Kasse sein sollte, musst Du diese auch noch verauslagen, es sei denn Du bist rechtsschutzversichert.

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Jedes Bundesland hat mindestens ein zentrales Mahngericht. Es kümmert sich also ein Amtsgericht um die Mahnbescheide.

Wenn du es herausgefunden hast (in RLP zB AG Mayen), gehst du auf deren Homepage, tippst alles ein, druckst alles aus, bekommst ne Rechnung und zahlst.

"Toll" ist auch erstmal, dass die die Rechtslage nicht prüfen, die hauen also an deinen Gegner einfach so nen Mahnbescheid raus.

Erst wenn der innerhalb von zwei Wochen dagegen widerspricht, kommt es zueiner Verhandlung...

(Das jetzt erstmal so auf die Schnelle)

Gruß Dirk

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Jedes Bundesland hat mindestens ein zentrales Mahngericht. Es kümmert sich also ein Amtsgericht um die Mahnbescheide.

Wenn du es herausgefunden hast (in RLP zB AG Mayen), gehst du auf deren Homepage, tippst alles ein, druckst alles aus, bekommst ne Rechnung und zahlst.

"Toll" ist auch erstmal, dass die die Rechtslage nicht prüfen, die hauen also an deinen Gegner einfach so nen Mahnbescheid raus.

Erst wenn der innerhalb von zwei Wochen dagegen widerspricht, kommt es zueiner Verhandlung...

(Das jetzt erstmal so auf die Schnelle)

Gruß Dirk

Den Widerspruch muß der aber auch nicht sonderlich begründen. Von daher sollte man also direkt davon ausgehen, daß da eh ein Widerspruch kommt und man sich von vornherein darauf einstellen, daß es zu einer Verhandlung kommt, das das Ganze mindestens noch mehrere Monate dauert und das man zunächst weitere Auslagen hat, bevor es weitergeht. (was der Mahnbescheid gekostet hat wieß nicht nicht mehr, war nicht sehr viel, nachdem der Widerspruch kam und wir weitermachen wollten durften wir dann aber erst mal so knapp 90,- ? an die Gerichtskasse überweisen). Wenn derjenige dann eh nix hat, was gepfändet werden kann (Stichwort Hartz 4 Empfänger oder Privatinsolvenz) bekommt man zwar theoretisch Recht, Geld sieht man aber nicht.

Wir haben das Thema auch schon durch, haben uns dazu entschieden, das durchzuziehen, allerdings erst nachdem ich privat ein wenig "recherchiert" hatte, daß da schon noch ein wenig zu holen ist.

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Heftig...wirklich alles online zu erledigen. :-D

Wie groß wird da die Missbrauchsquote wohl sein?? :-D

Naja,meine Forderungen sind jedenfalls begründet;es wurde auch kein Einspruch gegen die Endabrechnung eingelegt.

In den bisherigen Briefen habe ich halt noch sehr freundlich dazu aufgefordert bitte zu zahlen-ebenfalls den Vorschlag der Ratenzahlung gemacht.

Keine Reaktion.

Ich denke ich werde dann erstmal mit dem Mahnbescheid drohen als gleich scharf zu schiessen...

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kleiner Tip für einen letzten "Schreckschuß"

schick ihm das Schreiben nicht mit der post..... sondern laß es ihm durch den Gerichtsvollzieher zustellen... (kostet 14? hier in frankfurt).... macht enorm Eindruck bei den meisten...und bei den anderen hift meist auch kein gerichtlicher mahnbescheid... da hilft nur "Gorilla Inkasso"

Rita

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Habe bereits eine Frist gesetzt zum 27.02.

Dann setze ich jetzt nochmal eine "leeetzte Preis..ähh Frist" bis zum 15.03.

Das dürfte regelkonform sein denke ich.

moinsen,

der mieter kommt in verzug, wenn er die miete nicht zu dem vereinbarten zeitpunkt leistet (§ 286 BGB). einer besonderen mahnung bedarf es im regelfall (vgl. unten) nicht, weil der leistungszeitpunkt sich entweder aus dem gesetz (§ 556b Abs. 1 BGB) oder aus den vertraglichen vereinbarungen ergibt (§ 286 Abs. 2 BGB).

eine ausnahme kann sich ergeben, wenn die miethöhe erst aus einer vom vermieter zu erstellenden berechnung ersichtlich wird. hier tritt der verzug erst ein, wenn dem mieter die berechnung übersandt und eine angemessene prüfungsfrist verstrichen ist.

1,2 rokk ´n´ roll

rokka

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"dein Rechtsanwalt kann sich auf Arbeit freuen"

Der ist auch der einzige, der an der Sache was verdient.

"Toll" ist auch erstmal, dass die die Rechtslage nicht prüfen, die hauen also an deinen Gegner einfach so nen Mahnbescheid raus.

Klingt sehr sachlich. Einen Mahnbescheid "rauzuhauen", ohne die soziale und gesundheitliche Situation des angemahnten zu prüfen

ist Verleumdung und es kann zu einer Gegenklage für den Mahnenden führen. Subjenendektive Beurteilungen wie "faul" deuten

ebenfalls darauf hin, daß der Mahnende nicht sachlich genug ist (um es in seinen Worten zu sagen, er ist zu faul, um das Verhalten

des Mieters zu erklären, statt es nur zu betiteln. Wohlmöglich hat er selbst soziale und körperliche Probleme. Darauf deutet seine

Aussage hin).

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Klingt sehr sachlich. Einen Mahnbescheid "rauzuhauen", ohne die soziale und gesundheitliche Situation des angemahnten zu prüfen

ist Verleumdung und es kann zu einer Gegenklage für den Mahnenden führen.

lies mal:

§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

und wo bitte steht etwas davon, dass man sich über die sozialen und gesundheitlichen zustände des schuldner erkundigen muss, wenn er im verzug ist und der glübiger seine ansprüche durchsetzen möchte??

1,2 rokk ´n´roll

rokka

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@x-te Persönlichkeit von kaskadenkupplung: So ein Unfug (wie ja nicht anders zu erwarten war). Ist das Fachwissen aus dem Tacheles-Forum? Als Mieter geht man nunmal Zahlungspflichten ein. Weißt du, ob der nichtzahlende Ex-Mieter nicht vielleicht auch seinen Ex-Vermieter in finanzielle Schwierigkeiten bringt?

Wenn er denn so gravierende soziale oder gesundheitliche Probleme hätte, hätte er diese ja vielleicht mal vorbringen können oder sonstwie eine Reaktion zeigen können und wäre evtl. sogar auf Verständnis gestoßen.

Aber in solchen Kreisen steckt man erfahrungsgemäß erstmal den Kopf in den Sand und lässt dann vielleicht irgendwann mal den Moneycoach von RTL kommen, um das zu regeln.

Ansonsten plädiere ich dafür, dass hier ein Moderator nochmal (zum wievielten Mal eigentlich?) seines Amtes waltet.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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"Wenn er denn so gravierende soziale oder gesundheitliche Probleme hätte, hätte er diese ja vielleicht mal vorbringen können oder sonstwie eine Reaktion zeigen können und wäre evtl. sogar auf Verständnis gestoßen."

Du würdest selbst einen Komapatienten fragen, was ihm denn fehlt und mit Entrüstung darauf reagieren, wenn er Dir nicht antwortet. Es ist doch ersichtlich, daß das Verhalten des Mieters auf Probleme hinweist. Das sind seine Aussagen. Die muß er nicht mündlich treffen. Aber mancher schiesst sich ja darauf ein, nur die Sprache als Signal zu werten, nicht das sonstige Verhalten. Der Vermieter kommt viel schneller an sein Geld, wenn er darauf achtet, statt sich auf einen Vorgang einzulassen, der in nachträglich viel mehr Zeit kosten wird. Er muß Briefe schreiben, seinen Anwalt konsultieren und was weiß ich noch tun.

Klar ist es ein Problem, aber man soll nicht zeigen, wie die Umwelt bisher (in anderen Fällen) auf einen selbst reagiert hat und dann darauf verweisen ("mir hat auch niemand was geschenkt") um genau das Verhalten zu wiederholen, daß man selbst von anderen ertragen mußte und es gar nicht so gut fand. Man verhält sich also so, wie man selbst nicht behandelt werden möchte.

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OffTopic:

Solange sich seine sachverständigen Äusserungen auf das Kundtun von Wissen zu dieser Art Schuld beschränkt und "unser aller Schuld" von "damals" aus dem Spiel bleibt, betrachte ich ihn mal als Beitrag zum vorgezogenen Sommerloch. Ändert sich das, wird er ganz schnell zum A...loch. Der Kerl is' leider wie ein Pickel, der kommt immer wieder.

Eddi merkt an: der Beitragsinhalt wandelt sich von "nur doof" auf Polemik. Ich steh mal Gewehr bei Fuss ...

Bearbeitet von t4.
Eddi ...
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@ rocket:

Der Typ ist in Verzug, also Mahnbescheid, das ganze Verfahren dauert dann so 3-6 Wochen, danach nochmal 2-4 Wochen...

Willst du solange auf die Kohle warten?

Wenn der Vollstreckungsbescheid dann vorliegen sollte, gleich zum Gericht und bei der Gerichtsvollzieherstelle einen Antrag auf vorläufiges Zahlungsverbot

stellen, ich denke die Bankverbindung ist bekannt? Was meinst Du, wie schnell die meisten zahlen, wenn das konto gesperrt ist... :-D

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das stimmt, aber der wenn man das konto am Freitag mittag sperrt, hat der Schuldner ein unruhiges WE und kann erst am Montag reagieren....

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Ist doch gut, wenn die schomal 180? gezahlt haben. Die Schuld wurde schonmal eingestanden und ein Neubeginn der Verjährung eingeleitet. Leider nur ein schwacher Trost - aber immerhin. Nun, ein gerichtl. Mahnbescheid ist meines Wissens ganr nicht so billig. Du musst für alles in Vorkasse treten und dann ist nichtmal klar ob Du die Knete bekommst.

Nen Rechtsanwalt wäre wohl jetzt das Beste.

Ich hoffe ich habe jetzt nicht etwas geschrieben, was schon gesagt wurde :-D

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Nun, ein gerichtl. Mahnbescheid ist meines Wissens ganr nicht so billig.

eben nicht: der kostet bei 900 Euro Wert gerade mal 23 Euro, die sollten es Wert sein, der RA würde dann noch mal 70-100 Euro für sich draufschlagen, Ohne einen Mehrwert/-Nutzen zu haben

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Da kannst Du das Konto sperren wollen, wie Du willst, denn bestimmte Gelder sind durch das Sozialgesetzbuch und somit durch die Gruppe Staat vor jeglicher Sperrung geschützt.

Abgesehen von der anscheinend vorhandenen praktischen Erfahrung hältst du dich offensichtlich für einen großen Kenner desjenigen, was durch die Gruppe Staat als Recht bezeichnet wird. Daher in deiner bewährten Manier: Vielleicht erklärst du mal die Stelle in dem Sozialgesetzbuch (welches der 10 existierenden genau?), in der die Pfändungsfreigrenzen aufgeführt sein sollen. Und bitte keine Zitate, sondern erkläre es doch mal mit eigenen Worten.

:-D

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Abgesehen von der anscheinend vorhandenen praktischen Erfahrung hältst du dich offensichtlich für einen großen Kenner desjenigen, was durch die Gruppe Staat als Recht bezeichnet wird. Daher in deiner bewährten Manier: Vielleicht erklärst du mal die Stelle in dem Sozialgesetzbuch (welches der 10 existierenden genau?), in der die Pfändungsfreigrenzen aufgeführt sein sollen. Und bitte keine Zitate, sondern erkläre es doch mal mit eigenen Worten.

:-D

wenn es an die materie geht bleibt er ganz ruhig!

ich habe ihn ja in einem vorherigen post gefragt, woher er seine kenntnisse bezieht. antwort gab es indes nicht!

1,2 rokk ´n´ roll

rokka

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Uhii-hier ist ja was los... :-D

Also es handelt sich um meine Ex-Mieter;schuldig geblieben sind sie die letzte Miete sowie die Nebenkosten-Nachzahlung.

Die komplette Abrechnung habe ich denen Mitte Dezember geschickt-also reichlich Prüffrist.

Und da bereits 180,-kamen mit dem Verwendungszweck"Anteil Rückzahlung Mietverhältnis xx" gehe ich davon aus daß sie mit der Abrechnung einverstanden sind und in 5 Raten zurückzahlen möchten-käme ja fast hin(sind 936,-).

Da seit dem aber weder weitere Zahlungen eingegangen sind noch irgendwelche Antworten auf meine Fragen möchte ich jetzt nur erstmal etwas Druck machen.

Hauptsache ist für mich ich bekomme das Geld irgendwie-meinetwegen auch in kleineren Raten-und möglichst friedlich.

Im Koma liegt da keiner;ich bin dort schon vorbei gefahren und habe geklingelt-aufgemacht hat keiner aber zuhause waren Sie-das Kind hat fröhlich krakeelt...

Wenigstens eine Antwort oder eine Idee wäre angebracht denke ich...

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Und da bereits 180,-kamen mit dem Verwendungszweck"Anteil Rückzahlung Mietverhältnis xx" gehe ich davon aus daß sie mit der Abrechnung einverstanden sind und in 5 Raten zurückzahlen möchten-käme ja fast hin(sind 936,-).

Stand da wirklich so was wie "Anteil" und nicht "zur Erledigung der Sache"?

Sonst muss du nämlich mal nach dem Stichwort "Erlassfalle" googlen. :-D

Gruß Dirk

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